14.01.2014 Aufrufe

130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de

130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de

130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

estimmtes Fachsemester vor. Beurteilungsmaßstab ist dabei die fachspezifische<br />

Studien- und Prüfungsordnung <strong>de</strong>s beantragten Studienganges, bei<br />

Studiengängen, die aus einer Kombination von Studienfächern bestehen, diejenige<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Studienfaches. Bei <strong>de</strong>r Einschätzung <strong>de</strong>r erbrachten<br />

Studienleistungen und Prüfungen sind die erworbenen Leistungspunkte maßgeblich<br />

zu berücksichtigen. Eine Erteilung von Auflagen zur nachträglichen Erreichung <strong>de</strong>s<br />

jeweils adäquaten Leistungsstan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r eine Anrechnung unter Vorbehalt <strong>de</strong>r<br />

Einreichung weiterer Nachweise ist ausgeschlossen. Kann die Antragstellerin o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Antragsteller keine Studienleistungen und Prüfungen nachweisen, die eine<br />

Einstufung in ein höheres Fachsemester rechtfertigen, ist <strong>de</strong>r Antrag insoweit<br />

abzulehnen. Die Fachsemestereinstufung gilt nur im Rahmen <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Antrages an <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin. Sie begrün<strong>de</strong>t keinen Anspruch<br />

auf Anrechnung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Einstufungsentscheidung zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen o<strong>de</strong>r Prüfungen in Hinblick auf die Studienaufnahme. Über das<br />

Ergebnis <strong>de</strong>r Fachsemestereinstufung, die <strong>de</strong>n Antrag in ein höheres Fachsemester<br />

konkretisiert, wird die Antragstellerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Antragsteller im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Entscheidung ihres o<strong>de</strong>r seines Antrages durch die für Immatrikulation und<br />

Registrierung zuständige Stelle informiert.<br />

(4) Die Zugangskommission stellt im Rahmen <strong>de</strong>r Einstufungsentscheidung<br />

weiter fest, ob es sich bei <strong>de</strong>m beantragten Studiengang um einen im Wesentlichen<br />

gleichen o<strong>de</strong>r fachlich-inhaltlich an<strong>de</strong>ren Studiengang han<strong>de</strong>lt.<br />

die Zugangskommission die Einstufung in Bezug auf das Bewerbungssemester in<br />

ein bestimmtes Fachsemester vor. 2 Beurteilungsmaßstab ist dabei die Studienund<br />

Prüfungsordnung <strong>de</strong>s beantragten Studienfaches. 3 Eine Erteilung von Auflagen<br />

zur nachträglichen Erreichung <strong>de</strong>s jeweils adäquaten Leistungsstan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r eine<br />

Anrechnung unter Vorbehalt <strong>de</strong>r Einreichung weiterer Nachweise ist<br />

ausgeschlossen. 4 Kann die Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewerber keine Studien- und<br />

Prüfungsleistungen nachweisen, die eine Einstufung in ein höheres Fachsemester<br />

rechtfertigen, ist die Studienplatzbewerbung insoweit abzulehnen. 5 Die<br />

Fachsemestereinstufung gilt nur für die Studienplatzbewerbung an <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-<br />

Universität zu Berlin. 6 Sie begrün<strong>de</strong>t keinen Anspruch auf Anrechnung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Einstufungsentscheidung zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Studien- und Prüfungsleistungen in<br />

Hinblick auf die Studienaufnahme. 7 Über das Ergebnis <strong>de</strong>r Fachsemestereinstufung<br />

wird die Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewerber im Rahmen <strong>de</strong>r Entscheidung ihres o<strong>de</strong>r<br />

seines Zulassungsantrages bzw. <strong>de</strong>s Antrag gemäß § 2 Abs. 1 Satz 6 durch die<br />

zuständige Abteilung <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin informiert.<br />

[ZZS-HU] § 4:<br />

(5) 2 Die Zugangskommission nimmt auf Grundlage <strong>de</strong>r nachgewiesenen<br />

Leistungen im bisherigen Studiengang die Fachsemestereinstufung vor.<br />

[ZZS-HU] § 19:<br />

(5) Die Zugangskommission stellt im Rahmen <strong>de</strong>r Einstufungsentscheidung weiter<br />

fest, ob es sich bei <strong>de</strong>m beantragten Studiengang um einen im Wesentlichen<br />

gleichen o<strong>de</strong>r fachlich-inhaltlich an<strong>de</strong>ren Studiengang han<strong>de</strong>lt.<br />

[entfällt] [ZZS-HU] § 19:<br />

(6) Absätze 3 bis 5 gelten entsprechend, soweit in insgesamt zulassungsfreien<br />

Studiengängen die Immatrikulation beantragt wird.<br />

Unterabschnitt 5 – Zugang zum Studium mit <strong>de</strong>m Abschlussziel eines<br />

weiteren berufsqualifizieren<strong>de</strong>n<br />

Hochschulabschlusses<br />

§ 16 Berufsqualifizieren<strong>de</strong>r Abschluss eines vorangegangenen<br />

[ZZS-HU] § 21 Allgemeine Zugangsvoraussetzung<br />

Hochschulstudiums<br />

(1) Allgemeine Zugangsvoraussetzung für Studiengänge mit <strong>de</strong>m Abschlussziel<br />

eines weiteren berufsqualifizieren<strong>de</strong>n Hochschulabschlusses (weiterführen<strong>de</strong>s<br />

Studium) ist <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utsche o<strong>de</strong>r gleichwertige ausländische berufsqualifizieren<strong>de</strong><br />

Abschluss eines min<strong>de</strong>stens dreijährigen Hochschulstudiums, mit <strong>de</strong>m<br />

Studienleistungen und Prüfungen im Umfang von min<strong>de</strong>stens 180<br />

Leistungspunkten o<strong>de</strong>r äquivalent erworben wur<strong>de</strong>n. Über die Gleichwertigkeit <strong>de</strong>s<br />

Abschlusses und, soweit eine Bemessung <strong>de</strong>r Studienleistungen und Prüfungen in<br />

Leistungspunkten im zu bewerten<strong>de</strong>n Studiengang nicht möglich ist, über das<br />

Vorliegen eines hinreichen<strong>de</strong>s Umfanges an Studienleistungen und Prüfungen<br />

entschei<strong>de</strong>t die Zugangskommission. Studienleistungen und Prüfungen gelten als<br />

gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>njenigen <strong>de</strong>s<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Studiums an <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin im Wesentlichen<br />

entsprechen. Ein ausländischer Hochschulabschluss steht einem an einer <strong>de</strong>utschen<br />

Hochschule erworbenen Abschluss gleich, wenn die damit nachgewiesenen<br />

1<br />

Allgemeine Zugangsvoraussetzung für Studiengänge mit <strong>de</strong>m Abschlussziel eines<br />

weiteren berufsqualifizieren<strong>de</strong>n Hochschulabschlusses ist <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utsche o<strong>de</strong>r<br />

gleichwertige ausländische berufsqualifizieren<strong>de</strong> Abschluss eines min<strong>de</strong>stens<br />

dreijährigen Hochschulstudiums, mit <strong>de</strong>m Studien- und Prüfungsleistungen im<br />

Umfang von min<strong>de</strong>stens 180 ECTS-Credits o<strong>de</strong>r äquivalent erworben wur<strong>de</strong>n.<br />

2<br />

Über die Gleichwertigkeit <strong>de</strong>s Abschlusses und, soweit eine Bemessung <strong>de</strong>r<br />

Studien- und Prüfungsleistungen in ECTS-Credits im zu bewerten<strong>de</strong>n Studiengang<br />

nicht möglich ist, über das Vorliegen eines hinreichen<strong>de</strong>s Umfanges an Studienund<br />

Prüfungsleistungen entschei<strong>de</strong>t die Zugangskommission. 3 Leistungen gelten<br />

als gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>njenigen<br />

<strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Studiums an <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin im<br />

Wesentlichen entsprechen. 4 Ein ausländischer Hochschulabschluss steht einem an<br />

einer <strong>de</strong>utschen Hochschule erworbenen Abschluss gleich, wenn die damit<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!