130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de
130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de
130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
(Studienplatzbewerbung) voraus. Je Studienplatzbewerbung kann nur ein<br />
vollständiges und konkretes Studienangebot, bei Studiengängen, die aus einer<br />
Kombination von Studienfächern bestehen, unter Angabe <strong>de</strong>r notwendigen<br />
Studienfächer, benannt wer<strong>de</strong>n. Die Bestimmungen über die zulässige Anzahl von<br />
Studienplatzbewerbungen gelten für Anträge nach § 7 Abs. 1 Satz 4 entsprechend.<br />
(2) Anträge, die die Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewerber nach dieser Ordnung<br />
ergänzend zur jeweiligen Studienplatzbewerbung stellen kann (Son<strong>de</strong>ranträge),<br />
sind mit <strong>de</strong>r Studienplatzbewerbung zu stellen. Son<strong>de</strong>ranträge können im Rahmen<br />
eines isolierten Antrages nach § 7 Abs. 1 Satz 4 we<strong>de</strong>r ergänzt o<strong>de</strong>r nachgeholt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Der Nachweis über die Auswahlkriterien ist grundsätzlich im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Beantragung <strong>de</strong>r Immatrikulation o<strong>de</strong>r Registrierung zu führen; soweit in<br />
beson<strong>de</strong>ren Fällen bereits in <strong>de</strong>r Studienplatzbewerbung explizit dazu aufgefor<strong>de</strong>rt<br />
wird, sind die notwendigen Nachweise bereits im Rahmen <strong>de</strong>r Bewerbung<br />
einzureichen.<br />
(4) Übersteigt in min<strong>de</strong>stens einem beteiligten Studienfach eines Studienganges<br />
o<strong>de</strong>r sonstigen Studienangebotes die Zahl <strong>de</strong>rjenigen Studienplatzbewerbungen,<br />
bei <strong>de</strong>nen die Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewerber die Zugangsvoraussetzungen erfüllt<br />
o<strong>de</strong>r bei Verzicht auf eine vorgezogene Überprüfung <strong>de</strong>r Zugangsvoraussetzungen<br />
durch die jeweils hierfür zuständige Stelle voraussichtlich erfüllen wür<strong>de</strong><br />
(berücksichtigungsfähige Bewerbungen), die für diesen Zulassungstermin<br />
festgesetzte Zulassungszahl, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Vergabe<br />
von Studienplätzen erfolgt nach Maßgabe dieser Ordnung in Verbindung mit <strong>de</strong>n<br />
jeweiligen allgemeinen Anlagen sowie <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>r jeweiligen Anlage <strong>de</strong>r<br />
fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln durch Auswahl unter <strong>de</strong>n<br />
berücksichtigungsfähigen Bewerbungen. Bleibt die Anzahl berücksichtigungsfähiger<br />
Bewerbungen für ein Studienfach hinter <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r festgesetzten Studienplätze<br />
zurück, wird insoweit ein Auswahlverfahren nicht durchgeführt und unmittelbar<br />
eine Zulassung ausgesprochen; § 18 Abs. 1 Satz 4 bleibt unberührt. Besteht ein<br />
Studiengang aus einer Kombination von Studienfächern, wird zum Studium in <strong>de</strong>n<br />
Studiengang nur zugelassen, wer für je<strong>de</strong>s Studienfach ausgewählt ist, soweit ein<br />
Auswahlverfahren nicht nach Satz 3 entbehrlich ist.<br />
ein konkretes Beifach o<strong>de</strong>r in einem Studiengang mit <strong>de</strong>m Abschlussziel Master of<br />
Education bezogen auf das diesen bestimmen<strong>de</strong> erste Fach und ein konkretes<br />
zweites Fach, im Übrigen in sonstigen Studiengängen mit einem ersten o<strong>de</strong>r<br />
weiteren berufsqualifizieren<strong>de</strong>n Hochschulabschlusses ein Antrag auf Zulassung<br />
zum Studium in diese zu stellen (Studienplatzbewerbung); dies gilt entsprechend<br />
für die Zulassung zu weiterbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Zertifikatsstudien.<br />
[ZZS-HU] § 2:<br />
(1) 1 Zugang und Zulassung zum Studium an <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin<br />
erfolgen nur auf Antrag.<br />
[ZZS-HU] § 5:<br />
(3) 1 Anträge, die die Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewerber nach dieser Satzung<br />
ergänzend zur Studienplatzbewerbung stellen kann (Son<strong>de</strong>ranträge), sind mit <strong>de</strong>r<br />
Studienplatzbewerbung zu stellen; Abs. 2 gilt entsprechend. 2 Son<strong>de</strong>ranträge<br />
können im Rahmen eines isolierten Antrags auf Zulassung auf einen Studienplatz<br />
außerhalb <strong>de</strong>r festgesetzten Zulassungszahlen we<strong>de</strong>r ergänzt o<strong>de</strong>r nachgeholt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
[ZZS-HU] § 13:<br />
(2) 1 Der Nachweis über die Auswahlkriterien ist grundsätzlich im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Immatrikulation zu führen; soweit in beson<strong>de</strong>ren Fällen bereits im<br />
Zulassungsantrag explizit dazu aufgefor<strong>de</strong>rt wird, sind die notwendigen Nachweise<br />
bereits im Rahmen <strong>de</strong>r Bewerbung einzureichen.<br />
[ZZS-HU] § 2:<br />
(3) 1 Übersteigt in min<strong>de</strong>stens einem beteiligten Studienfach eines Studienganges<br />
die Zahl <strong>de</strong>rjenigen Bewerbungen, bei <strong>de</strong>nen die Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewerber die<br />
Zugangsvoraussetzungen erfüllt (berücksichtigungsfähige Bewerbungen), die für<br />
diesen Zulassungstermin festgesetzte Zulassungszahl, wird ein<br />
Zulassungsverfahren durchgeführt. 2 Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt dabei<br />
nach Maßgabe dieser Satzung in Verbindung mit <strong>de</strong>n jeweiligen allgemeinen<br />
Anlagen sowie <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>r jeweiligen fachspezifischen Anlage <strong>de</strong>r<br />
Zugangs- und Zulassungsregeln durch Auswahlverfahren unter <strong>de</strong>n<br />
berücksichtigungsfähigen Bewerbungen. 3 Bleibt die Anzahl<br />
berücksichtigungsfähiger Bewerbungen für ein Studienfach hinter <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r<br />
festgesetzten Studienplätze zurück, wird insoweit ein Auswahlverfahren nicht<br />
durchgeführt und unmittelbar eine Zulassung ausgesprochen. 4 Sind an einem<br />
Studiengang mehrere Studienfächer beteiligt, wird nur zum Studium in <strong>de</strong>n<br />
Studiengang zugelassen, wer für je<strong>de</strong>s Studienfach ausgewählt ist, soweit ein<br />
Auswahlverfahren nicht nach Satz 3 entbehrlich ist.<br />
[ZZS-HU] § 23:<br />
(1) 3 Einzelheiten zum Auswahlverfahren ergeben sich aus <strong>de</strong>n jeweiligen<br />
allgemeinen Anlagen in Verbindung mit <strong>de</strong>n fachspezifischen Anlagen <strong>de</strong>r Zugangsund<br />
Zulassungsregeln zu dieser Satzung.<br />
[ZZS-HU] § 23:<br />
13