130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de
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Allgemeine Anlage <strong>de</strong>r Zugangs- und Zulassungsregeln zur ZSP-HU 1.3.4.<br />
Fächerübergreifen<strong>de</strong> Zugangs- und Zulassungsregeln für<br />
Lehramtsmasterstudiengänge:<br />
Master of Education<br />
Regelungen zum Auswahlverfahren<br />
Für bestimmte Studienfächer können abweichen<strong>de</strong> Auswahlkriterien durch die jeweilige<br />
Anlage <strong>de</strong>r fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln zur Fächerübergreifen<strong>de</strong>n<br />
Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu<br />
Berlin (ZSP-HU) vorgesehen sein.<br />
a. Quote im Auswahlverfahren <strong>de</strong>r Hochschule<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r Quote <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Hochschule durchzuführen<strong>de</strong>n<br />
Auswahlverfahrens zu vergeben<strong>de</strong>n Studienplätze beträgt 80 vom <strong>Hu</strong>n<strong>de</strong>rt.<br />
b. Auswahlkriterien im Auswahlverfahren <strong>de</strong>r Hochschule<br />
Nähere Angaben über die Anfor<strong>de</strong>rungen an die einzureichen<strong>de</strong>n Nachweise, <strong>de</strong>ren<br />
Bezugsquelle und ggf. zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Formulare sind <strong>de</strong>n jeweils benannten<br />
Allgemeinen Anlagen zu entnehmen. Soweit einzelne Nachweise in einem verbun<strong>de</strong>nen<br />
Dokument enthalten sind bzw. ein Nachweis für mehrere Auswahlkriterien gelten soll,<br />
muss das entsprechen<strong>de</strong> Dokument bzw. <strong>de</strong>r Nachweis nur einmal eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />
1. Grad <strong>de</strong>r Qualifikation<br />
1. Auswahlkriterium<br />
Bezeichnung: Grad <strong>de</strong>r Qualifikation <strong>de</strong>s vorangegangenen Studiums<br />
Gewichtung: 80 vom <strong>Hu</strong>n<strong>de</strong>rt<br />
Nachweis zum 1. Auswahlkriterium<br />
Es gilt die Allgemeine Anlage 1.2.3.<br />
2. Außerhalb <strong>de</strong>s Hochschulstudiums erworbene Qualifikation<br />
2. Auswahlkriterium<br />
Bezeichnung: Außerhalb <strong>de</strong>s Hochschulstudiums erworbene Qualifikation:<br />
Berufspraktische Erfahrung in einem erzieherischen Tätigkeitsfeld im<br />
Umfang von 900 Stun<strong>de</strong>n<br />
Erläuterung: Hierunter ist eine entwe<strong>de</strong>r im Rahmen einer Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r<br />
durch Berufspraktika erworbene Erfahrung in einem erzieherischen<br />
Tätigkeitsfeld im Umfang von nicht weniger als 900 Zeitstun<strong>de</strong>n zu<br />
verstehen. Die berufspraktische Tätigkeit muss <strong>de</strong>n festgelegten<br />
Min<strong>de</strong>stumfang vor Beginn <strong>de</strong>s Bewerbungszeitraumes erreicht<br />
haben. Berufspraktische Erfahrungen, insbeson<strong>de</strong>re Praktika, die als<br />
Bestandteil <strong>de</strong>s Studiums in Studien- und Prüfungsordnungen<br />
vorgesehen sind, sind nicht berücksichtigungsfähig. Die<br />
(Teil)Anerkennung von Praktika, die vor <strong>de</strong>r Aufnahme eines<br />
Studiums absolviert wur<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r einer vor <strong>de</strong>r Studienaufnahme<br />
o<strong>de</strong>r studienbegleitend ausgeübten Berufstätigkeit als<br />
Studienleistung o<strong>de</strong>r Prüfung in Hinblick auf <strong>de</strong>n zu erwerben<strong>de</strong>n<br />
berufsqualifizieren<strong>de</strong>n Hochschulabschlusses eines <strong>de</strong>r