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130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de

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zulässiger Studienplatzbewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern, die <strong>de</strong>r<br />

Auslän<strong>de</strong>rinnenquoteAuslän<strong>de</strong>rquote unterfallen o<strong>de</strong>r bei einer<br />

Studienplatzbewerbung nach § 33 unterfallen wür<strong>de</strong>n, sowie von Bewerberinnen<br />

und Bewerbern, die über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 11 Abs. 2<br />

BerlHG verfügen o<strong>de</strong>r einen Zugang nach § 11 Abs. 3 BerlHG o<strong>de</strong>r § 11 Abs. 4<br />

BerlHG anstreben, beträgt abweichend von Satz 1 eins. Die Anzahl zulässiger<br />

Studienplatzbewerbungen von Bewerberinnen o<strong>de</strong>r Bewerbern, die bereits ein<br />

Erststudium abgeschlossen haben, beträgt abweichend von Satz 1 für alle<br />

Studienangebote <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin insgesamt eins.<br />

(3) Wer bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Bewerbungsfrist das 55. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t hat,<br />

wird an einem Auswahlverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r persönlichen Situation <strong>de</strong>r Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Bewerbers schwerwiegen<strong>de</strong> wissenschaftliche o<strong>de</strong>r berufliche Grün<strong>de</strong> sprechen.<br />

Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewerber nicht für ein zulassungsbeschränktes Zweitfach o<strong>de</strong>r<br />

Beifach ausgewählt, erfolgt die Ablehnung <strong>de</strong>r Studienplatzbewerbung nur, wenn<br />

kein Ersatzfach angegeben wur<strong>de</strong>. 8 Bewerberinnen o<strong>de</strong>r Bewerber für ein<br />

Zweitstudium dürfen nur einen Studiengang nennen.<br />

[ZZS-HU] § 10:<br />

(2) Wer bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Bewerbungsfrist das 55. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t hat, wird<br />

an einem Auswahlverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r persönlichen Situation <strong>de</strong>s Bewerbers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Bewerberin schwerwiegen<strong>de</strong> wissenschaftliche o<strong>de</strong>r berufliche Grün<strong>de</strong> sprechen.<br />

§ 22 Vorabquoten [ZZS-HU] § 11 Vorabquoten<br />

(1) Es wer<strong>de</strong>n die nachfolgen<strong>de</strong>n Quoten festgelegt: (1) 1 Es wer<strong>de</strong>n die nachfolgen<strong>de</strong>n Quoten festgelegt:<br />

1. 5 vom <strong>Hu</strong>n<strong>de</strong>rt für Bewerberinnen und Bewerber, für die eine Ablehnung <strong>de</strong>r<br />

Studienplatzbewerbung eine außergewöhnliche Härte be<strong>de</strong>uten wür<strong>de</strong><br />

(Härtefallquote)<br />

2. 5 vom <strong>Hu</strong>n<strong>de</strong>rt für ausländische o<strong>de</strong>r staatenlose Bewerberinnen o<strong>de</strong>r<br />

Bewerber, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind und nicht die<br />

Voraussetzungen nach Nr. 3 o<strong>de</strong>r Satz 3 erfüllen<br />

(Auslän<strong>de</strong>rinnenquoteAuslän<strong>de</strong>rquote)<br />

3. 4 vom <strong>Hu</strong>n<strong>de</strong>rt für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits erfolgreich ein<br />

Studium in einem an<strong>de</strong>ren Studiengang an einer <strong>de</strong>utschen Hochschule, mit<br />

Ausnahme eines vor <strong>de</strong>m 1. Oktober 1991 an einer Hochschule in <strong>de</strong>m in<br />

Artikel 3 <strong>de</strong>s Einigungsvertrages genannten Gebiet abgeschlossenen<br />

Studiums, o<strong>de</strong>r einer Hochschule eines Mitgliedstaates <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Union o<strong>de</strong>r eines an<strong>de</strong>ren Vertragsstaates <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n<br />

Europäischen Wirtschaftsraum abgeschlossen haben (Erststudium) und ein<br />

weiteres Studium aufnehmen wollen (Zweitstudienquote)<br />

4. 5 vom <strong>Hu</strong>n<strong>de</strong>rt für Bewerberinnen und Bewerber, die bei Ablauf <strong>de</strong>r<br />

Bewerbungsfrist noch min<strong>de</strong>rjährig sind und ihren Wohnsitz im Gebiet <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r Berlin und Bran<strong>de</strong>nburg bei einer für sie sorgeberechtigten Person<br />

haben (Min<strong>de</strong>rjährigenquote)<br />

Als sorgeberechtigt gelten auch Pflegepersonen und nach <strong>de</strong>m Bürgerlichen<br />

Gesetzbuch ihnen gleichgestellte Personen. Für in <strong>de</strong>r beruflichen Bildung<br />

Qualifizierte, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen und ihre<br />

Hochschulzugangsberechtigung auf § 11 BerlHG stützen, beträgt die Quote 8 vom<br />

1. 5 vom <strong>Hu</strong>n<strong>de</strong>rt für Bewerberinnen und Bewerber, für die eine Ablehnung <strong>de</strong>r<br />

Studienplatzbewerbung eine außergewöhnliche Härte be<strong>de</strong>uten wür<strong>de</strong><br />

(Härtefallquote),<br />

2. 5 vom <strong>Hu</strong>n<strong>de</strong>rt für ausländische o<strong>de</strong>r staatenlose Bewerberinnen o<strong>de</strong>r<br />

Bewerber, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind (Auslän<strong>de</strong>rquote),<br />

[ZZS-HU] § 11:<br />

3. 4 vom <strong>Hu</strong>n<strong>de</strong>rt für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium in<br />

einem an<strong>de</strong>ren Studiengang an einer <strong>de</strong>utschen Hochschule o<strong>de</strong>r einer<br />

Hochschule eines Mitgliedstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r eines<br />

an<strong>de</strong>ren Vertragsstaates <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen<br />

Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium) und ein<br />

weiteres Studium aufnehmen wollen (Zweitstudienquote), und<br />

[ZZS-HU] § 12:<br />

(3) 2 Dies gilt nicht für Bewerberinnen o<strong>de</strong>r Bewerber, die vor <strong>de</strong>m 1. Oktober 1991<br />

ein Studium an einer Hochschule in <strong>de</strong>m in Artikel 3 <strong>de</strong>s Einigungsvertrages<br />

genannten Gebiet abgeschlossen haben.<br />

[ZZS-HU] § 11:<br />

4. 5 vom <strong>Hu</strong>n<strong>de</strong>rt für Bewerberinnen und Bewerber, die bei Ablauf <strong>de</strong>r<br />

Bewerbungsfrist noch min<strong>de</strong>rjährig sind und ihren Wohnsitz im Gebiet <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r Berlin und Bran<strong>de</strong>nburg bei einer für sie sorgeberechtigten Person<br />

haben (Min<strong>de</strong>rjährigenquote).<br />

2<br />

Als sorgeberechtigt gelten auch Pflegepersonen und nach <strong>de</strong>m Bürgerlichen<br />

Gesetzbuch ihnen gleichgestellte Personen. 4 Für in <strong>de</strong>r beruflichen Bildung<br />

Qualifizierte, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen und ihre<br />

Hochschulzugangsberechtigung auf § 11 BerlHG stützen, beträgt die Quote 8 vom<br />

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