130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de
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Bezugsquelle:<br />
Form:<br />
Formular:<br />
Universität zu Berlin für <strong>de</strong>n Zugang zu einem weiterführen<strong>de</strong>n<br />
Studium“ auch eine von <strong>de</strong>m Prüfungsbüro/Prüfungsamt<br />
bestätigte „Leistungsübersicht zur Vorlage beim<br />
Studieren<strong>de</strong>nservice“ einreichen, die die bis dahin erworbenen<br />
Studienleistungen und absolvierten Prüfungen mit Angabe <strong>de</strong>r<br />
Anzahl <strong>de</strong>r bisher erreichten ECTS-Credits und <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />
erfolgreichen Abschluss <strong>de</strong>s Studienganges erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Gesamtanzahl an ECTS-Credits vollständig ausweist. Der<br />
Prüfungsausschuss o<strong>de</strong>r eine von diesem bevollmächtigte Stelle<br />
o<strong>de</strong>r Person kann auf <strong>de</strong>n zum Nachweis eingereichten<br />
Dokumenten bestätigen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind,<br />
auch wenn noch nicht alle tatsächlich erworbenen<br />
Studienleistungen und Prüfungen ausgewiesen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Die „Zusatzbescheinigung zur Vorlage an <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-<br />
Universität zu Berlin für <strong>de</strong>n Zugang zu einem weiterführen<strong>de</strong>n<br />
Studium“ wird im Rahmen <strong>de</strong>r Online-Bewerbung elektronisch<br />
zur Verfügung gestellt bzw., soweit <strong>de</strong>r Antrag direkt an UNI-<br />
ASSIST o<strong>de</strong>r das Zulassungsbüro für ausländische Studieren<strong>de</strong><br />
zu richten ist, durch die jeweilige Einrichtung.<br />
Entsprechen<strong>de</strong> Bescheinigungen wer<strong>de</strong>n regelmäßig im<br />
Prüfungsbüro/Prüfungsamt o<strong>de</strong>r einer vergleichbaren Einrichtung<br />
<strong>de</strong>r bisherigen Hochschule ausgestellt bzw., soweit die<br />
Dokumente über ein Prüfungsverwaltungssystem selbst erstellte<br />
wur<strong>de</strong>n, dort bestätigt. Nur für <strong>de</strong>n Fall, dass das<br />
Prüfungsbüro/Prüfungsamt o<strong>de</strong>r eine vergleichbare Einrichtung<br />
entsprechen<strong>de</strong> Bescheinigungen und Bestätigungen nicht<br />
ausstellt, können Antragstellerinnen o<strong>de</strong>r Antragsteller, die nicht<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin immatrikuliert o<strong>de</strong>r<br />
registriert sind, das Dokument entsprechend <strong>de</strong>n zuvor<br />
genannten Anfor<strong>de</strong>rungen selbst erstellen und einreichen. Dabei<br />
muss zusätzlich eine Bescheinigung <strong>de</strong>s<br />
Prüfungsbüros/Prüfungsamtes o<strong>de</strong>r einer vergleichbaren Stelle<br />
bzw. <strong>de</strong>r Leitung <strong>de</strong>r Hochschule o<strong>de</strong>r Untereinheit eingereicht<br />
wer<strong>de</strong>n, dass das Prüfungsbüro/Prüfungsamt o<strong>de</strong>r eine<br />
vergleichbare Einrichtung entsprechen<strong>de</strong> Bescheinigungen und<br />
Bestätigungen nicht ausstellt.<br />
Die Einreichungsform wird im Rahmen <strong>de</strong>s Antragsverfahrens<br />
bekannt gegeben.<br />
Für die „Zusatzbescheinigung zur Vorlage an <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-<br />
Universität zu Berlin für <strong>de</strong>n Zugang zu einem weiterführen<strong>de</strong>n<br />
Studium“ fin<strong>de</strong>t das nachfolgen<strong>de</strong> Muster Anwendung.