130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de
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Qualifikation ein min<strong>de</strong>stens einjähriges Hochschulstudium in einem an<strong>de</strong>ren<br />
Bun<strong>de</strong>sland erfolgreich absolviert haben, können in einem gleichen o<strong>de</strong>r einem<br />
Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt eine Studienplatzbewerbung<br />
abgeben bzw., im Falle eines zulassungsfreien Studienganges, die Immatrikulation<br />
beantragen. Als erfolgreich gilt das Studium, wenn die satzungsgemäßen<br />
Studienziele <strong>de</strong>s ersten Studienjahres erreicht wor<strong>de</strong>n sind.<br />
min<strong>de</strong>stens einjähriges Hochschulstudium in einem an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sland erfolgreich<br />
absolviert haben, können in einem gleichen o<strong>de</strong>r einem Studiengang mit im<br />
Wesentlichen gleichen Inhalt eine Studienplatzbewerbung abgeben bzw., im Falle<br />
eines zulassungsfreien Studienganges, die Immatrikulation beantragen.<br />
Unterabschnitt 4<br />
– Zugang zu einem höheren Fachsemester<br />
§ 15 Fachsemestereinstufung, Entscheidung [ZZS-HU] § 19 Fachsemestereinstufung<br />
(1) Weitere Zugangsvoraussetzung für die Studienaufnahme in einem höheren (1) 1 Weitere Zugangsvoraussetzung für die Studienaufnahme in einem Studienfach<br />
Fachsemester ist, dass die Antragstellerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Antragsteller die hierfür in einer<br />
Prüfungsordnung vorgeschriebenen Prüfungen <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Semester<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin in einem höheren Fachsemester ist, dass die<br />
Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewerber die hierfür in einer Prüfungsordnung<br />
bestan<strong>de</strong>n und die hierfür in Studienverlaufsplänen o<strong>de</strong>r Studienordnungen<br />
vorgeschriebenen Prüfungen <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Semester bestan<strong>de</strong>n und die<br />
festgelegten Studienleistungen <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Semester erbracht hat. Hierzu<br />
hierfür in Studienverlaufsplänen o<strong>de</strong>r Studienordnungen festgelegten<br />
zählt in reglementierten Studiengängen ggf. auch eine Zwischenprüfung,<br />
Studienleistungen <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Semester erbracht hat. 2 Für <strong>de</strong>n Nachweis<br />
Diplomvorprüfung o<strong>de</strong>r vergleichbare Prüfung. Für <strong>de</strong>n Nachweis ist insbeson<strong>de</strong>re<br />
ist insbeson<strong>de</strong>re die Vorlage eines Diploma Supplements/einer Leistungsübersicht<br />
die Vorlage eines Diploma Supplements/einer Leistungsübersicht o<strong>de</strong>r<br />
o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>r Modulbescheinigungen/Leistungsnachweise erfor<strong>de</strong>rlich, aus<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Modulbescheinigungen/Leistungsnachweise erfor<strong>de</strong>rlich, aus<br />
welchen die Anzahl aller jeweils erworbenen Leistungspunkte bzw. – soweit eine<br />
welchen die Anzahl aller jeweils erworbenen ECTS-Credits bzw. – soweit eine<br />
solche Angabe in Ermangelung einer Modularisierung <strong>de</strong>s Studienfaches nicht solche Angabe in Ermangelung einer Modularisierung <strong>de</strong>s Studienfaches nicht<br />
möglich ist – die Anzahl <strong>de</strong>r Semesterwochenstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Lehrveranstaltung und die jeweilige Lehrveranstaltungsart ersichtlich ist.<br />
möglich ist – die Anzahl <strong>de</strong>r Semesterwochenstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Lehrveranstaltung und die jeweilige Lehrveranstaltungsart ersichtlich ist.<br />
(2) Im Falle <strong>de</strong>r Fortsetzung bzw., nach Unterbrechung, <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>raufnahme<br />
aus eines in Bezug auf das beantragte Studium im Wesentlichen gleichen Studiums<br />
einer an<strong>de</strong>ren Hochschule ist insbeson<strong>de</strong>re eine Immatrikulationsbescheinigung für<br />
das letzte Semester dieses bisherigen Studiums einzureichen; die auch nur<br />
teilweise Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>s bereits an einer an<strong>de</strong>ren Hochschule absolvierten<br />
Studiums ist ausgeschlossen. Darüber hinaus o<strong>de</strong>r im Falle eines<br />
Studiengangswechsels ist eine Immatrikulationsbescheinigung für das letzte<br />
Semester vorzulegen, in <strong>de</strong>m eine Immatrikulation an einer <strong>de</strong>utschen Hochschule<br />
o<strong>de</strong>r einer Hochschule eines Mitgliedstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r eines<br />
an<strong>de</strong>ren Vertragsstaates <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum<br />
bestand. Ein Studiengangswechsel liegt vor, wenn sich <strong>de</strong>r Studiengang bzw., bei<br />
Studiengängen, die aus einer Kombination von Studienfächern bestehen,<br />
min<strong>de</strong>stens ein Studienfach, ggf. auch <strong>de</strong>m Umfang in Leistungspunkten nach,<br />
än<strong>de</strong>rt. Satz 3 gilt entsprechend, wenn sich <strong>de</strong>r angestrebte berufsqualifizieren<strong>de</strong><br />
Abschluss o<strong>de</strong>r das Ausbildungsziel än<strong>de</strong>rt.<br />
[entfällt]<br />
(3) Auf Basis <strong>de</strong>s dokumentierten Leistungsstan<strong>de</strong>s nimmt die<br />
Zugangskommission die Einstufung in Bezug auf das Bewerbungssemester in ein<br />
[ZZS-HU] § 19:<br />
(2) 1 Im Falle <strong>de</strong>r Fortsetzung <strong>de</strong>s Studiums eines bzw. <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>raufnahme <strong>de</strong>s<br />
Studiums aus einem in Bezug auf <strong>de</strong>n beantragten Studiengang im Wesentlichen<br />
gleichen Studiengang einer an<strong>de</strong>ren Hochschule ist eine<br />
Immatrikulationsbescheinigung für das letzte Semester dieses bisherigen<br />
Studienganges einzureichen. 2 In <strong>de</strong>n übrigen Fällen ist eine<br />
Immatrikulationsbescheinigung für das letzte Semester vorzulegen, in <strong>de</strong>m eine<br />
Immatrikulation an einer <strong>de</strong>utschen Hochschule o<strong>de</strong>r einer Hochschule eines<br />
Mitgliedstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r eines an<strong>de</strong>ren Vertragsstaates <strong>de</strong>s<br />
Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum bestand.<br />
[ZZS-HU] § 20 Abs. 1 Satz 3:<br />
Die auch nur teilweise Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>s bereits an einer an<strong>de</strong>ren Hochschule<br />
absolvierten Studiums ist ausgeschlossen.<br />
(3) 1 Die gefor<strong>de</strong>rten Unterlagen müssen bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bewerbungsfrist<br />
vollständig vorliegen; ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf <strong>de</strong>r<br />
Bewerbungsfrist ist ausgeschlossen. 2 Mit <strong>de</strong>r Bewerbung ist auch die Erfüllung <strong>de</strong>r<br />
in <strong>de</strong>n jeweiligen allgemeinen Anlagen sowie <strong>de</strong>n fachspezifischen Anlagen <strong>de</strong>r<br />
Zugangs- und Zulassungsregeln festgelegten erweiterten Zugangsvoraussetzungen<br />
nachzuweisen.<br />
[ZZS-HU] § 19:<br />
(4) 1 Auf Basis <strong>de</strong>s gemäß Abs. 1 und 3 dokumentierten Leistungsstan<strong>de</strong>s nimmt<br />
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