14.01.2014 Aufrufe

130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de

130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de

130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Qualifikation ein min<strong>de</strong>stens einjähriges Hochschulstudium in einem an<strong>de</strong>ren<br />

Bun<strong>de</strong>sland erfolgreich absolviert haben, können in einem gleichen o<strong>de</strong>r einem<br />

Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt eine Studienplatzbewerbung<br />

abgeben bzw., im Falle eines zulassungsfreien Studienganges, die Immatrikulation<br />

beantragen. Als erfolgreich gilt das Studium, wenn die satzungsgemäßen<br />

Studienziele <strong>de</strong>s ersten Studienjahres erreicht wor<strong>de</strong>n sind.<br />

min<strong>de</strong>stens einjähriges Hochschulstudium in einem an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sland erfolgreich<br />

absolviert haben, können in einem gleichen o<strong>de</strong>r einem Studiengang mit im<br />

Wesentlichen gleichen Inhalt eine Studienplatzbewerbung abgeben bzw., im Falle<br />

eines zulassungsfreien Studienganges, die Immatrikulation beantragen.<br />

Unterabschnitt 4<br />

– Zugang zu einem höheren Fachsemester<br />

§ 15 Fachsemestereinstufung, Entscheidung [ZZS-HU] § 19 Fachsemestereinstufung<br />

(1) Weitere Zugangsvoraussetzung für die Studienaufnahme in einem höheren (1) 1 Weitere Zugangsvoraussetzung für die Studienaufnahme in einem Studienfach<br />

Fachsemester ist, dass die Antragstellerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Antragsteller die hierfür in einer<br />

Prüfungsordnung vorgeschriebenen Prüfungen <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Semester<br />

an <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin in einem höheren Fachsemester ist, dass die<br />

Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewerber die hierfür in einer Prüfungsordnung<br />

bestan<strong>de</strong>n und die hierfür in Studienverlaufsplänen o<strong>de</strong>r Studienordnungen<br />

vorgeschriebenen Prüfungen <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Semester bestan<strong>de</strong>n und die<br />

festgelegten Studienleistungen <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Semester erbracht hat. Hierzu<br />

hierfür in Studienverlaufsplänen o<strong>de</strong>r Studienordnungen festgelegten<br />

zählt in reglementierten Studiengängen ggf. auch eine Zwischenprüfung,<br />

Studienleistungen <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Semester erbracht hat. 2 Für <strong>de</strong>n Nachweis<br />

Diplomvorprüfung o<strong>de</strong>r vergleichbare Prüfung. Für <strong>de</strong>n Nachweis ist insbeson<strong>de</strong>re<br />

ist insbeson<strong>de</strong>re die Vorlage eines Diploma Supplements/einer Leistungsübersicht<br />

die Vorlage eines Diploma Supplements/einer Leistungsübersicht o<strong>de</strong>r<br />

o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>r Modulbescheinigungen/Leistungsnachweise erfor<strong>de</strong>rlich, aus<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Modulbescheinigungen/Leistungsnachweise erfor<strong>de</strong>rlich, aus<br />

welchen die Anzahl aller jeweils erworbenen Leistungspunkte bzw. – soweit eine<br />

welchen die Anzahl aller jeweils erworbenen ECTS-Credits bzw. – soweit eine<br />

solche Angabe in Ermangelung einer Modularisierung <strong>de</strong>s Studienfaches nicht solche Angabe in Ermangelung einer Modularisierung <strong>de</strong>s Studienfaches nicht<br />

möglich ist – die Anzahl <strong>de</strong>r Semesterwochenstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Lehrveranstaltung und die jeweilige Lehrveranstaltungsart ersichtlich ist.<br />

möglich ist – die Anzahl <strong>de</strong>r Semesterwochenstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Lehrveranstaltung und die jeweilige Lehrveranstaltungsart ersichtlich ist.<br />

(2) Im Falle <strong>de</strong>r Fortsetzung bzw., nach Unterbrechung, <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>raufnahme<br />

aus eines in Bezug auf das beantragte Studium im Wesentlichen gleichen Studiums<br />

einer an<strong>de</strong>ren Hochschule ist insbeson<strong>de</strong>re eine Immatrikulationsbescheinigung für<br />

das letzte Semester dieses bisherigen Studiums einzureichen; die auch nur<br />

teilweise Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>s bereits an einer an<strong>de</strong>ren Hochschule absolvierten<br />

Studiums ist ausgeschlossen. Darüber hinaus o<strong>de</strong>r im Falle eines<br />

Studiengangswechsels ist eine Immatrikulationsbescheinigung für das letzte<br />

Semester vorzulegen, in <strong>de</strong>m eine Immatrikulation an einer <strong>de</strong>utschen Hochschule<br />

o<strong>de</strong>r einer Hochschule eines Mitgliedstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r eines<br />

an<strong>de</strong>ren Vertragsstaates <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum<br />

bestand. Ein Studiengangswechsel liegt vor, wenn sich <strong>de</strong>r Studiengang bzw., bei<br />

Studiengängen, die aus einer Kombination von Studienfächern bestehen,<br />

min<strong>de</strong>stens ein Studienfach, ggf. auch <strong>de</strong>m Umfang in Leistungspunkten nach,<br />

än<strong>de</strong>rt. Satz 3 gilt entsprechend, wenn sich <strong>de</strong>r angestrebte berufsqualifizieren<strong>de</strong><br />

Abschluss o<strong>de</strong>r das Ausbildungsziel än<strong>de</strong>rt.<br />

[entfällt]<br />

(3) Auf Basis <strong>de</strong>s dokumentierten Leistungsstan<strong>de</strong>s nimmt die<br />

Zugangskommission die Einstufung in Bezug auf das Bewerbungssemester in ein<br />

[ZZS-HU] § 19:<br />

(2) 1 Im Falle <strong>de</strong>r Fortsetzung <strong>de</strong>s Studiums eines bzw. <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>raufnahme <strong>de</strong>s<br />

Studiums aus einem in Bezug auf <strong>de</strong>n beantragten Studiengang im Wesentlichen<br />

gleichen Studiengang einer an<strong>de</strong>ren Hochschule ist eine<br />

Immatrikulationsbescheinigung für das letzte Semester dieses bisherigen<br />

Studienganges einzureichen. 2 In <strong>de</strong>n übrigen Fällen ist eine<br />

Immatrikulationsbescheinigung für das letzte Semester vorzulegen, in <strong>de</strong>m eine<br />

Immatrikulation an einer <strong>de</strong>utschen Hochschule o<strong>de</strong>r einer Hochschule eines<br />

Mitgliedstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r eines an<strong>de</strong>ren Vertragsstaates <strong>de</strong>s<br />

Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum bestand.<br />

[ZZS-HU] § 20 Abs. 1 Satz 3:<br />

Die auch nur teilweise Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>s bereits an einer an<strong>de</strong>ren Hochschule<br />

absolvierten Studiums ist ausgeschlossen.<br />

(3) 1 Die gefor<strong>de</strong>rten Unterlagen müssen bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bewerbungsfrist<br />

vollständig vorliegen; ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf <strong>de</strong>r<br />

Bewerbungsfrist ist ausgeschlossen. 2 Mit <strong>de</strong>r Bewerbung ist auch die Erfüllung <strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>n jeweiligen allgemeinen Anlagen sowie <strong>de</strong>n fachspezifischen Anlagen <strong>de</strong>r<br />

Zugangs- und Zulassungsregeln festgelegten erweiterten Zugangsvoraussetzungen<br />

nachzuweisen.<br />

[ZZS-HU] § 19:<br />

(4) 1 Auf Basis <strong>de</strong>s gemäß Abs. 1 und 3 dokumentierten Leistungsstan<strong>de</strong>s nimmt<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!