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130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de

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unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Ordnung entsprechend,<br />

soweit dies mit <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s Studienangebotes vereinbar ist.<br />

Zertifikatsstudien wer<strong>de</strong>n von einer o<strong>de</strong>r mehreren Fakultäten, Zentralinstituten<br />

o<strong>de</strong>r sonstigen zentralen Einrichtungen <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin<br />

inhaltlich entwickelt und verantwortet. Die für wissenschaftliche<br />

Weiterbildungsangebote zentral zuständige Stelle soll beteiligt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Einbindung externer Kooperationspartner ist zulässig.<br />

(2) Zertifikatsstudien ermöglichen <strong>de</strong>n Erwerb praxisrelevanter<br />

Handlungskompetenzen auf wissenschaftlichem Niveau. Die Studieninhalte<br />

berücksichtigten in <strong>de</strong>r Regel qualifizierte berufspraktische Erfahrungen und<br />

knüpfen an diese an. Zertifikatsstudien setzen einen kontinuierlichen aka<strong>de</strong>mischen<br />

Lernprozess voraus. Zertifikatsstudien haben einen Umfang von min<strong>de</strong>stens 10 und<br />

höchstens 60 Leistungspunkten. Sie können neben Modulen auch ausschließlich<br />

einzelne Lehrveranstaltungen umfassen.<br />

[ASSP] § 45 Abs. 1 Satz 3:<br />

Diese Studienangebote bauen auf beruflichen Erfahrungen auf.<br />

(3) Lehrveranstaltungen wer<strong>de</strong>n durch das hauptberuflich tätige<br />

wissenschaftliche o<strong>de</strong>r nebenberufliche Personal <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin<br />

durchgeführt. Personen, die in geeigneten Praxisfel<strong>de</strong>rn tätig sind o<strong>de</strong>r waren,<br />

können zur Durchführung <strong>de</strong>r Lehrveranstaltungen insbeson<strong>de</strong>re nach Maßgabe<br />

von § 120 BerlHG herangezogen wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus können auch Dritte<br />

beauftragt wer<strong>de</strong>n. Die Erarbeitung und Gestaltung <strong>de</strong>r Lehrveranstaltung nach<br />

wissenschaftlichen Grundsätzen ist in je<strong>de</strong>m Fall zu gewährleisten.<br />

(4) Die Teilnahme an Zertifikatsstudien setzt voraus, dass Antragstellerinnen<br />

o<strong>de</strong>r Antragsteller die erfor<strong>de</strong>rliche Eignung nachweisen. Abweichend von Abschnitt<br />

2 kann <strong>de</strong>r Zugang nach Maßgabe <strong>de</strong>r Satzung gemäß Abs. 9 auch allein aufgrund<br />

einer min<strong>de</strong>stens einjährigen einschlägigen berufspraktischen Erfahrung ermöglicht<br />

wer<strong>de</strong>n; es können weitere Ausnahmen von <strong>de</strong>n Zugangsvoraussetzungen<br />

vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

(5) Die Zulassung zum Zertifikatsstudium kann durch Festsetzung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r<br />

höchstens aufzunehmen<strong>de</strong>n Antragstellerinnen und Antragsteller beschränkt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(6) Für Zertifikatsstudien wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel Entgelte erhoben. [ASSP] § 45 Abs. 2:<br />

Weiterbildungsangebote sind in <strong>de</strong>r Regel gebührenpflichtig.<br />

[ASSP] § 13 Abs. 2:<br />

Die Teilnahme an weiterbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Zertifikatsstudien ist entgeltpflichtig. Entgelte<br />

wer<strong>de</strong>n in beson<strong>de</strong>ren Ordnungen festgesetzt.<br />

(7) Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Zertifikatsstudien wer<strong>de</strong>n in<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung von § 55 Abs. 5 Satz 1 und 3 registriert; die<br />

Verpflichtung zur Entrichtung von Entgelten bleibt in je<strong>de</strong>m Fall unberührt. § 55<br />

Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fin<strong>de</strong>t keine Anwendung.<br />

(8) Aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums wird ein Zertifikat<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r Satzung gemäß Abs. 9 erteilt, in <strong>de</strong>m alle Lehrveranstaltungen<br />

[ASSP] § 13 Abs. 1:<br />

Teilnehmen<strong>de</strong> an weiterbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Zertifikatsstudien an <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität<br />

zu Berlin wer<strong>de</strong>n für Verwaltungszwecke registriert. Dies begrün<strong>de</strong>t keine<br />

Mitgliedschaft zur <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin.<br />

[ASSP] § 15 Abs. 1 Satz 1:<br />

Die Immatrikulation erfolgt für ein Studium mit berufsqualifizieren<strong>de</strong>m Abschluss<br />

o<strong>de</strong>r für ein immatrikulationspflichtiges Weiterbildungsstudium o<strong>de</strong>r für ein<br />

Promotionsstudium.<br />

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