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130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de

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(2) Die Anzahl zulässiger Studienplatzbewerbungen beträgt insgesamt eins.<br />

Studienplatzbewerbungen nach Satz 1 wer<strong>de</strong>n auf die zulässige Anzahl von<br />

Studienplatzwerbungen nach § 34 Abs. 2 und § 38 Abs. 2 angerechnet; im Übrigen<br />

gilt § 34 Abs. 2 entsprechend.<br />

Abschnitt 7 – Immatrikulation<br />

§ 41 Antragserfor<strong>de</strong>rnis, Antragsinhalt, Anzahl <strong>de</strong>r Anträge, Ergänzen<strong>de</strong><br />

Anträge, Vertretung<br />

(1) Die Immatrikulation setzt eine entsprechen<strong>de</strong>, vorherige Antragstellung<br />

voraus. Gegenstand <strong>de</strong>s Antrages auf Immatrikulation ist die Aufnahme als<br />

Stu<strong>de</strong>ntin o<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nt im 1. Fachsemester o<strong>de</strong>r in einem höheren Fachsemester.<br />

Die Immatrikulation soll auf <strong>de</strong>m Postweg beantragt wer<strong>de</strong>n. Je Antrag kann nur<br />

ein vollständiges und konkretes Studienangebot, insbeson<strong>de</strong>re bei Studiengängen,<br />

die aus einer Kombination von Studienfächern bestehen, unter Angabe <strong>de</strong>r<br />

notwendigen Studienfächer, benannt wer<strong>de</strong>n; die Immatrikulation für einen<br />

unvollständigen Studiengang ist ausgeschlossen. Die Immatrikulation ist auch<br />

ausgeschlossen, soweit nach <strong>de</strong>r jeweils gültigen Satzung über das Studienangebot<br />

bzw. die Zulassungszahlen bzw. <strong>de</strong>r diese ersetzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n Satzung<br />

für das entsprechen<strong>de</strong> Semester kein Studienangebot vorgehalten wird und als<br />

Zulassungszahl eine Null festgesetzt ist; bei auslaufen<strong>de</strong>n Studienangeboten<br />

wer<strong>de</strong>n in diesen Fachsemestern keine Neuimmatrikulationen vorgenommen, die<br />

Rückmeldung im Rahmen <strong>de</strong>s Vertrauensschutzes bleibt möglich.<br />

(2) Ist für das beantragte Studienangebot eine vorherige Zulassung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, ist <strong>de</strong>r Antrag auf Immatrikulation nur entsprechend <strong>de</strong>m<br />

Zulassungsbescheid zulässig; § 48 Abs. 1 bleibt unberührt.<br />

(3) Die Anzahl zulässiger Anträge auf Immatrikulation beträgt eins.<br />

(4) Ergänzend zum Antrag auf Immatrikulation kann auch ein Antrag auf<br />

Beurlaubung nach § 62 bzw. ein Antrag auf Teilzeitstudium nach § 63 gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. Wird die Beurlaubung o<strong>de</strong>r wird das Teilzeitstudium ausnahmsweise<br />

bereits zum 1. Fachsemester begehrt, muss <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Antrag mit <strong>de</strong>m<br />

Antrag nach Abs. 1 gestellt wer<strong>de</strong>n. Wird ein Studienangebot ausschließlich als<br />

Teilzeitstudium vorgehalten, gilt <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Antrag auf Teilzeitstudium mit<br />

<strong>de</strong>m Antrag auf Immatrikulation als gestellt. In Fällen von Satz 3 gilt § 63<br />

entsprechend mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass das Teilzeitstudium unabhängig von <strong>de</strong>n<br />

Grün<strong>de</strong>n nach § 63 Abs. 3 und für die Gesamtdauer <strong>de</strong>s Studium bewilligt wird und<br />

die Erklärungspflicht zur Fortdauer <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Rückmeldung entfällt.<br />

ein konkretes Beifach o<strong>de</strong>r in einem Studiengang mit <strong>de</strong>m Abschlussziel Master of<br />

Education bezogen auf das diesen bestimmen<strong>de</strong> erste Fach und ein konkretes<br />

zweites Fach, im Übrigen in sonstigen Studiengängen mit einem ersten o<strong>de</strong>r<br />

weiteren berufsqualifizieren<strong>de</strong>n Hochschulabschlusses ein Antrag auf Zulassung<br />

zum Studium in diese zu stellen (Studienplatzbewerbung); dies gilt entsprechend<br />

für die Zulassung zu weiterbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Zertifikatsstudien.<br />

[ZZS-HU] § 2:<br />

(1) 1 Zugang und Zulassung zum Studium an <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin<br />

erfolgen nur auf Antrag. 6 Bestehen in einem Studiengang für die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Studienfächer insgesamt keine Zulassungsbeschränkungen in Form von<br />

Zulassungszahlen, genügt ein Antrag auf Immatrikulation in <strong>de</strong>n Studiengang unter<br />

Angabe <strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r notwendigen Studienfächer. 7 Weitergehen<strong>de</strong> Bestimmungen<br />

über Immatrikulation und Registrierung <strong>de</strong>r Allgemeinen Satzung für Studien- und<br />

Prüfungsangelegenheiten in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung bleiben unberührt.<br />

[ZZS-HU] § 9:<br />

1<br />

Die Immatrikulation erfolgt bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nach <strong>de</strong>r<br />

Annahme <strong>de</strong>r Zulassung in einem Studiengang auf schriftlichen Antrag mit <strong>de</strong>m<br />

dafür vorgegebenen Formular durch Registrierung in das jeweilige Studienfach<br />

bzw., soweit mehrere Studienfächer beteiligt sind, durch die Registrierung in diese;<br />

die Aufnahme als Stu<strong>de</strong>ntin o<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nt (Immatrikulation) in einen<br />

unvollständigen Studiengang ist ausgeschlossen.<br />

[ASSP] § 5:<br />

Die Immatrikulation erfolgt auf schriftlichen Antrag.<br />

[ASSP] § 9 Abs. 3:<br />

Ein Teilzeitstudium muss mit <strong>de</strong>m Antrag auf Immatrikulation bzw. bei <strong>de</strong>r<br />

Rückmeldung für das folgen<strong>de</strong> Semester unter Angabe von Grün<strong>de</strong>n schriftlich<br />

beantragt wer<strong>de</strong>n. Der Antrag bezieht sich auf das gesamte Studium. Ein<br />

Doppelstudium in Teilzeit ist ausgeschlossen. Der Antrag muss spätestens bis sechs<br />

Wochen nach Semesterbeginn im Immatrikulationsbüro <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität<br />

zu Berlin eingegangen sein, um für das laufen<strong>de</strong> Semester wirksam zu wer<strong>de</strong>n.<br />

Spätere o<strong>de</strong>r rückwirken<strong>de</strong> Erklärungen sind ausgeschlossen.<br />

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