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130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de

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Gesprächsgegenstän<strong>de</strong> und die Fähigkeit, sich auf eine Gesprächspartnerin o<strong>de</strong>r Gesprächsgegenstän<strong>de</strong> und die Fähigkeit, sich auf eine Gesprächspartnerin o<strong>de</strong>r<br />

einen Gesprächspartner einzustellen, berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Eine ausreichen<strong>de</strong> einen Gesprächspartner einzustellen, berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. 11 Eine ausreichen<strong>de</strong><br />

Chance zur Selbstdarstellung wird eingeräumt. Über das Gespräch ist eine<br />

Chance zur Selbstdarstellung wird eingeräumt. 12 Über das Gespräch ist eine<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift zu führen, in <strong>de</strong>r Folgen<strong>de</strong>s protokolliert wird:<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift zu führen, in <strong>de</strong>r Folgen<strong>de</strong>s protokolliert wird:<br />

1. Ort, Datum, Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Auswahlgesprächs 1. Ort, Datum, Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Auswahlgesprächs,<br />

2. Namen und Dienstbezeichnungen <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

2. Namen und Dienstbezeichnungen <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Auswahlkommission<br />

Auswahlkommission,<br />

3. Name <strong>de</strong>r teilnehmen<strong>de</strong>n Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s teilnehmen<strong>de</strong>n Bewerbers 3. Name <strong>de</strong>r teilnehmen<strong>de</strong>n Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s teilnehmen<strong>de</strong>n Bewerbers<br />

am Auswahlgespräch<br />

am Auswahlgespräch,<br />

4. kurze Zusammenfassung <strong>de</strong>s wesentlichen Inhalts <strong>de</strong>s Gesprächs und die<br />

Grundlagen für <strong>de</strong>ssen Beurteilung<br />

4. kurze Zusammenfassung <strong>de</strong>s wesentlichen Inhalts <strong>de</strong>s Gesprächs und die<br />

Grundlagen für <strong>de</strong>ssen Beurteilung,<br />

5. die Note 5. die Note.<br />

13<br />

Die Nie<strong>de</strong>rschrift wird nicht durch Stu<strong>de</strong>ntinnen o<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten geführt. Sie ist von Die Nie<strong>de</strong>rschrift wird nicht durch Stu<strong>de</strong>ntinnen o<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten geführt. 14 Sie ist<br />

<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Auswahlkommission zu unterschreiben. Die<br />

von <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Auswahlkommission zu unterschreiben. 15 Die<br />

Auswahlkommission vergibt folgen<strong>de</strong> Noten:<br />

Auswahlkommission vergibt folgen<strong>de</strong> Noten:<br />

1 (mit Nachdruck empfohlen) 1 (mit Nachdruck empfohlen)<br />

2 (beson<strong>de</strong>rs empfohlen) 2 (beson<strong>de</strong>rs empfohlen)<br />

3 (empfohlen) 3 (mit Einschränkung empfohlen)<br />

4 (mit Einschränkung empfohlen)<br />

5 (nicht empfohlen) 4 (nicht empfohlen).<br />

16<br />

Vergeben die Kommissionsmitglie<strong>de</strong>r nach einer Beratung unterschiedliche Noten, Vergeben die Kommissionsmitglie<strong>de</strong>r nach einer Beratung unterschiedliche<br />

wer<strong>de</strong>n diese einzelnen Noten addiert und die Durchschnittsnote gebil<strong>de</strong>t. Dabei Noten, wer<strong>de</strong>n diese einzelnen Noten addiert und die Durchschnittsnote gebil<strong>de</strong>t.<br />

wird nur die erste Dezimalstelle hinter <strong>de</strong>m Komma berücksichtigt; alle weiteren 17<br />

Dabei ist auf eine Stelle hinter <strong>de</strong>m Komma auf- o<strong>de</strong>r abzurun<strong>de</strong>n. 18 Dieser<br />

Stellen wer<strong>de</strong>n ohne Rundung gestrichen. Dieser Vorgang ist zu protokollieren. Vorgang ist zu protokollieren. 19 Stellt die Teilnahme an einem Auswahlgespräch<br />

Stellt die Teilnahme an einem Auswahlgespräch vor Ort für die Bewerberin o<strong>de</strong>r<br />

vor Ort für die Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bewerber eine in sozialen o<strong>de</strong>r vergleichbaren<br />

<strong>de</strong>n Bewerber eine in sozialen o<strong>de</strong>r vergleichbaren persönlichen Grün<strong>de</strong>n<br />

persönlichen Grün<strong>de</strong>n beruhen<strong>de</strong> außergewöhnliche Härte dar, so kann das<br />

beruhen<strong>de</strong> außergewöhnliche Härte dar, so kann das Gespräch auf Antrag an die<br />

Gespräch auf Antrag an die Zugangskommission auch unter Einsatz digitaler<br />

Zugangskommission auch unter Einsatz digitaler Medien geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Medien geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 26 Auswahl nach <strong>de</strong>m Grad <strong>de</strong>r Qualifikation [ZZS-HU] § 15 Auswahl nach <strong>de</strong>m Grad <strong>de</strong>r Qualifikation<br />

(1) Die Rangfolge <strong>de</strong>r Bewerberinnen und Bewerber wird durch die<br />

Durchschnittsnote bestimmt. Für die Ermittlung und <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r<br />

Durchschnittsnote gilt Anlage 2 BerlHZVO in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung. Eine<br />

Gesamtnote im Sinne <strong>de</strong>r Anlage gilt als Durchschnittsnote nach Satz 1; dies gilt<br />

entsprechend für eine Abschlussnote, soweit die <strong>de</strong>r Bewerbung zugrun<strong>de</strong> gelegte<br />

Hochschulzugangsberechtigung durch einen berufsqualifizieren<strong>de</strong>n<br />

Hochschulabschluss im Sinne von § 16 erlangt wur<strong>de</strong>.<br />

[entfällt]<br />

(1) 1 Die Rangfolge <strong>de</strong>r Bewerberinnen und Bewerber wird durch die<br />

Durchschnittsnote bestimmt. 2 Für die Ermittlung und <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r<br />

Durchschnittsnote gilt Anlage 2 <strong>de</strong>r Verordnung zur Regelung <strong>de</strong>r Zulassung in<br />

zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Berlin<br />

(Hochschulzulassungsverordnung – BerlHZVO) vom 4. April 2012 (GVBl. S. 111) in<br />

<strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung. 3 Eine Gesamtnote im Sinne <strong>de</strong>r Anlage gilt als<br />

Durchschnittsnote nach Satz 1; dies gilt entsprechend für eine Abschlussnote,<br />

soweit die <strong>de</strong>r Bewerbung zugrun<strong>de</strong> gelegte Hochschulzugangsberechtigung durch<br />

einen berufsqualifizieren<strong>de</strong>n Hochschulabschluss im Sinne von § 21 erlangt wur<strong>de</strong>.<br />

(2) Weist eine Hochschulzugangsberechtigung, die in einem an<strong>de</strong>ren Studiengang<br />

erworben wur<strong>de</strong>, keine auf eine Stelle nach <strong>de</strong>m Komma bestimmte<br />

Durchschnittsnote im Rahmen eines sechsstufigen Notensystems aus, ist die<br />

Durchschnittsnote durch eine beson<strong>de</strong>re Bescheinigung <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

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