130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de
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Gesprächsgegenstän<strong>de</strong> und die Fähigkeit, sich auf eine Gesprächspartnerin o<strong>de</strong>r Gesprächsgegenstän<strong>de</strong> und die Fähigkeit, sich auf eine Gesprächspartnerin o<strong>de</strong>r<br />
einen Gesprächspartner einzustellen, berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Eine ausreichen<strong>de</strong> einen Gesprächspartner einzustellen, berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. 11 Eine ausreichen<strong>de</strong><br />
Chance zur Selbstdarstellung wird eingeräumt. Über das Gespräch ist eine<br />
Chance zur Selbstdarstellung wird eingeräumt. 12 Über das Gespräch ist eine<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift zu führen, in <strong>de</strong>r Folgen<strong>de</strong>s protokolliert wird:<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift zu führen, in <strong>de</strong>r Folgen<strong>de</strong>s protokolliert wird:<br />
1. Ort, Datum, Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Auswahlgesprächs 1. Ort, Datum, Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Auswahlgesprächs,<br />
2. Namen und Dienstbezeichnungen <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
2. Namen und Dienstbezeichnungen <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Auswahlkommission<br />
Auswahlkommission,<br />
3. Name <strong>de</strong>r teilnehmen<strong>de</strong>n Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s teilnehmen<strong>de</strong>n Bewerbers 3. Name <strong>de</strong>r teilnehmen<strong>de</strong>n Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s teilnehmen<strong>de</strong>n Bewerbers<br />
am Auswahlgespräch<br />
am Auswahlgespräch,<br />
4. kurze Zusammenfassung <strong>de</strong>s wesentlichen Inhalts <strong>de</strong>s Gesprächs und die<br />
Grundlagen für <strong>de</strong>ssen Beurteilung<br />
4. kurze Zusammenfassung <strong>de</strong>s wesentlichen Inhalts <strong>de</strong>s Gesprächs und die<br />
Grundlagen für <strong>de</strong>ssen Beurteilung,<br />
5. die Note 5. die Note.<br />
13<br />
Die Nie<strong>de</strong>rschrift wird nicht durch Stu<strong>de</strong>ntinnen o<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten geführt. Sie ist von Die Nie<strong>de</strong>rschrift wird nicht durch Stu<strong>de</strong>ntinnen o<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten geführt. 14 Sie ist<br />
<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Auswahlkommission zu unterschreiben. Die<br />
von <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Auswahlkommission zu unterschreiben. 15 Die<br />
Auswahlkommission vergibt folgen<strong>de</strong> Noten:<br />
Auswahlkommission vergibt folgen<strong>de</strong> Noten:<br />
1 (mit Nachdruck empfohlen) 1 (mit Nachdruck empfohlen)<br />
2 (beson<strong>de</strong>rs empfohlen) 2 (beson<strong>de</strong>rs empfohlen)<br />
3 (empfohlen) 3 (mit Einschränkung empfohlen)<br />
4 (mit Einschränkung empfohlen)<br />
5 (nicht empfohlen) 4 (nicht empfohlen).<br />
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Vergeben die Kommissionsmitglie<strong>de</strong>r nach einer Beratung unterschiedliche Noten, Vergeben die Kommissionsmitglie<strong>de</strong>r nach einer Beratung unterschiedliche<br />
wer<strong>de</strong>n diese einzelnen Noten addiert und die Durchschnittsnote gebil<strong>de</strong>t. Dabei Noten, wer<strong>de</strong>n diese einzelnen Noten addiert und die Durchschnittsnote gebil<strong>de</strong>t.<br />
wird nur die erste Dezimalstelle hinter <strong>de</strong>m Komma berücksichtigt; alle weiteren 17<br />
Dabei ist auf eine Stelle hinter <strong>de</strong>m Komma auf- o<strong>de</strong>r abzurun<strong>de</strong>n. 18 Dieser<br />
Stellen wer<strong>de</strong>n ohne Rundung gestrichen. Dieser Vorgang ist zu protokollieren. Vorgang ist zu protokollieren. 19 Stellt die Teilnahme an einem Auswahlgespräch<br />
Stellt die Teilnahme an einem Auswahlgespräch vor Ort für die Bewerberin o<strong>de</strong>r<br />
vor Ort für die Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bewerber eine in sozialen o<strong>de</strong>r vergleichbaren<br />
<strong>de</strong>n Bewerber eine in sozialen o<strong>de</strong>r vergleichbaren persönlichen Grün<strong>de</strong>n<br />
persönlichen Grün<strong>de</strong>n beruhen<strong>de</strong> außergewöhnliche Härte dar, so kann das<br />
beruhen<strong>de</strong> außergewöhnliche Härte dar, so kann das Gespräch auf Antrag an die<br />
Gespräch auf Antrag an die Zugangskommission auch unter Einsatz digitaler<br />
Zugangskommission auch unter Einsatz digitaler Medien geführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Medien geführt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 26 Auswahl nach <strong>de</strong>m Grad <strong>de</strong>r Qualifikation [ZZS-HU] § 15 Auswahl nach <strong>de</strong>m Grad <strong>de</strong>r Qualifikation<br />
(1) Die Rangfolge <strong>de</strong>r Bewerberinnen und Bewerber wird durch die<br />
Durchschnittsnote bestimmt. Für die Ermittlung und <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r<br />
Durchschnittsnote gilt Anlage 2 BerlHZVO in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung. Eine<br />
Gesamtnote im Sinne <strong>de</strong>r Anlage gilt als Durchschnittsnote nach Satz 1; dies gilt<br />
entsprechend für eine Abschlussnote, soweit die <strong>de</strong>r Bewerbung zugrun<strong>de</strong> gelegte<br />
Hochschulzugangsberechtigung durch einen berufsqualifizieren<strong>de</strong>n<br />
Hochschulabschluss im Sinne von § 16 erlangt wur<strong>de</strong>.<br />
[entfällt]<br />
(1) 1 Die Rangfolge <strong>de</strong>r Bewerberinnen und Bewerber wird durch die<br />
Durchschnittsnote bestimmt. 2 Für die Ermittlung und <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r<br />
Durchschnittsnote gilt Anlage 2 <strong>de</strong>r Verordnung zur Regelung <strong>de</strong>r Zulassung in<br />
zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Berlin<br />
(Hochschulzulassungsverordnung – BerlHZVO) vom 4. April 2012 (GVBl. S. 111) in<br />
<strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung. 3 Eine Gesamtnote im Sinne <strong>de</strong>r Anlage gilt als<br />
Durchschnittsnote nach Satz 1; dies gilt entsprechend für eine Abschlussnote,<br />
soweit die <strong>de</strong>r Bewerbung zugrun<strong>de</strong> gelegte Hochschulzugangsberechtigung durch<br />
einen berufsqualifizieren<strong>de</strong>n Hochschulabschluss im Sinne von § 21 erlangt wur<strong>de</strong>.<br />
(2) Weist eine Hochschulzugangsberechtigung, die in einem an<strong>de</strong>ren Studiengang<br />
erworben wur<strong>de</strong>, keine auf eine Stelle nach <strong>de</strong>m Komma bestimmte<br />
Durchschnittsnote im Rahmen eines sechsstufigen Notensystems aus, ist die<br />
Durchschnittsnote durch eine beson<strong>de</strong>re Bescheinigung <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
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