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Broschüre "Barrierefrei bauen für alle" - Bottrop

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2. Beteiligung im Planungsprozess<br />

12<br />

Eine wesentliche Voraussetzung auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt ist die<br />

umfassende und rechtzeitige Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen<br />

entscheidenden Planungsprozessen. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass eine<br />

solche rechtzeitige Beteiligung unverzichtbar ist, da nur dadurch eine umfassende<br />

barrierefreie Gestaltung erreicht werden kann. So hat zum Beispiel das <strong>für</strong> Bauen und<br />

Wohnen zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den<br />

Bauaufsichtsbehörden empfohlen, Behindertenbeauftragte frühzeitig zu beteiligen,<br />

auch wenn dies in der Landesbauordnung nicht vorgeschrieben ist.<br />

Eine rechtzeitige Beteiligung von Nutzerinnen und Nutzern - unter anderem Menschen<br />

mit Behinderungen - an Planungsprozessen führt zu einer hohen Nutzerzufriedenheit<br />

und trägt dazu bei, bedarfsgerechte Lösungen zu finden und teure Nachbesserungen<br />

zu vermeiden. Beim Ansatz des „Design <strong>für</strong> Alle“ ist die Nutzerbeteiligung in allen<br />

Planungsphasen ein wesentlicher Baustein.<br />

Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen entspricht auch dem Leitbild der<br />

UN-Behindertenrechtskonvention. Diese sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen<br />

in Fragen, die sie betreffen, in Entscheidungsprozesse aktiv einbezogen werden.<br />

In vielen Städten gibt es Behindertenbeiräte, Arbeitsgemeinschaften der<br />

Behindertenselbsthilfe oder ähnliche Gremien, die in Fragen der barrierefreien<br />

Gestaltung mit einbezogen werden sollten. In diesen Gremien arbeiten Menschen mit<br />

unterschiedlichen Behinderungen zusammen. Dadurch können bei der Beratung von<br />

Bauvorhaben unterschiedliche Sichtweisen einfließen und Lösungen gefunden<br />

werden, die die Belange von Menschen mit Behinderungen möglichst weitgehend<br />

berücksichtigen.<br />

Sofern im Rahmen einer Planung eine umfassende Nutzerbeteiligung vorgesehen ist<br />

(zum Beispiel Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern eines Stadtteils bei der<br />

Planung einer Grünanlage mit Spielplatz, Beteiligung von Badegästen vor der<br />

Sanierung eines Schwimmbads), sollte es zur Selbstverständlichkeit werden,<br />

Menschen mit Behinderungen in diesen Prozess einzubeziehen. So können am<br />

besten Lösungen im Sinne eines „Design <strong>für</strong> Alle“ erarbeitet werden.<br />

Die Beteiligung sollte nicht nur auf die Planungsphase beschränkt sein, sondern auch<br />

die Ausführungsphase umfassen (zum Beispiel Test von Material <strong>für</strong><br />

Orientierungssysteme vor Verlegung im gesamten Gebäude). Ferner ist eine<br />

Rückmeldung der Nutzerinnen und Nutzer nach Fertigstellung eines Gebäudes<br />

wichtig, um ggf. nachbessern zu können – und um <strong>für</strong> weitere Planungen zu lernen.

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