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Broschüre "Barrierefrei bauen für alle" - Bottrop

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1. Gehwege, Plätze und Überwege<br />

Breite der Gehwege<br />

Regelbreite nach den Richtlinien <strong>für</strong> die Anlage von Stadtstraßen<br />

(RASt 06) 250 cm, an Engstellen jedoch mindestens 180 cm, um<br />

Begegnung zu ermöglichen<br />

an Querungsstellen erhöhten Flächenbedarf einkalkulieren<br />

58<br />

Pflasterung<br />

grundsätzlich nur plane Pflasterung (Unfallgefahr)<br />

Die ebene und engfugige Pflasterung sollte möglichst vollflächig erfolgen.<br />

Sie sollte aber zumindest in einem <strong>für</strong> Rollstuhlnutzer ausreichend breiten<br />

Streifen erfolgen (zum Beispiel in historischen Bereichen, die uneben<br />

gepflastert sind). Gehbahnen auf Bürgersteigen: ca. 120 cm,<br />

Querungsfurten über Straßen: ca. 300 cm.<br />

muss leicht und erschütterungsarm befahrbar sein<br />

Ablaufrinnen sind so flach zu gestalten, dass sie ohne Probleme mit dem<br />

Rollstuhl überquert werden können.<br />

Ablaufroste sind so engmaschig zu gestalten, dass Räder von<br />

Kinderwagen, Kinderfahrrädern, Rollstühlen oder Rollatoren darin nicht<br />

festfahren.<br />

Bodenbeläge<br />

ausschließlich rutschsicheres Material verwenden<br />

gut berollbar<br />

Hindernisse<br />

vermeiden, zumindest aber mit Kontrastfarben deutlich machen<br />

„Gehbahnen“ immer frei von Hindernissen halten<br />

„Poller“, Blumenkübel usw. mindestens 120 cm Abstand voneinander<br />

(Gehbereich freihalten)<br />

Poller mindestens 90 cm hoch (Stolpergefahr <strong>für</strong> blinde und sehbehinderte<br />

Menschen), mit visueller Kennzeichnung (Kontraststreifen)<br />

Absperrungen zwischen Pollern kontrastreich gestalten, auf Ketten<br />

verzichten<br />

Die Unterkante von freistehenden oder vorspringenden Einbauten sollte<br />

einen maximalen Abstand von 25 cm zum Boden haben, sonst ist eine<br />

zusätzliche Querstange in der entsprechenden Höhe anzubringen.<br />

Alternativ kann auch durch Podeste von mindestens 3 cm erreicht werden,<br />

dass Hindernisse mit dem Blindenstock erfasst werden können.<br />

keine Hindernisse (zum Beispiel Schilder) in Kopfhöhe anbringen, lichte<br />

Höhe unter Einbauten mindestens 230 cm<br />

Rad- und Fußwege<br />

Rad- und Fußweg deutlich abgrenzen (optisch und taktil kontrastreich)<br />

Gehwege mit Steigung<br />

Quergefälle maximal 2 %<br />

Ruhe- oder Verweilzonen mit Sitzgelegenheiten in regelmäßigen<br />

Abständen (abhängig von der Topografie) einrichten

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