Broschüre "Barrierefrei bauen für alle" - Bottrop
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1. Gehwege, Plätze und Überwege<br />
Breite der Gehwege<br />
Regelbreite nach den Richtlinien <strong>für</strong> die Anlage von Stadtstraßen<br />
(RASt 06) 250 cm, an Engstellen jedoch mindestens 180 cm, um<br />
Begegnung zu ermöglichen<br />
an Querungsstellen erhöhten Flächenbedarf einkalkulieren<br />
58<br />
Pflasterung<br />
grundsätzlich nur plane Pflasterung (Unfallgefahr)<br />
Die ebene und engfugige Pflasterung sollte möglichst vollflächig erfolgen.<br />
Sie sollte aber zumindest in einem <strong>für</strong> Rollstuhlnutzer ausreichend breiten<br />
Streifen erfolgen (zum Beispiel in historischen Bereichen, die uneben<br />
gepflastert sind). Gehbahnen auf Bürgersteigen: ca. 120 cm,<br />
Querungsfurten über Straßen: ca. 300 cm.<br />
muss leicht und erschütterungsarm befahrbar sein<br />
Ablaufrinnen sind so flach zu gestalten, dass sie ohne Probleme mit dem<br />
Rollstuhl überquert werden können.<br />
Ablaufroste sind so engmaschig zu gestalten, dass Räder von<br />
Kinderwagen, Kinderfahrrädern, Rollstühlen oder Rollatoren darin nicht<br />
festfahren.<br />
Bodenbeläge<br />
ausschließlich rutschsicheres Material verwenden<br />
gut berollbar<br />
Hindernisse<br />
vermeiden, zumindest aber mit Kontrastfarben deutlich machen<br />
„Gehbahnen“ immer frei von Hindernissen halten<br />
„Poller“, Blumenkübel usw. mindestens 120 cm Abstand voneinander<br />
(Gehbereich freihalten)<br />
Poller mindestens 90 cm hoch (Stolpergefahr <strong>für</strong> blinde und sehbehinderte<br />
Menschen), mit visueller Kennzeichnung (Kontraststreifen)<br />
Absperrungen zwischen Pollern kontrastreich gestalten, auf Ketten<br />
verzichten<br />
Die Unterkante von freistehenden oder vorspringenden Einbauten sollte<br />
einen maximalen Abstand von 25 cm zum Boden haben, sonst ist eine<br />
zusätzliche Querstange in der entsprechenden Höhe anzubringen.<br />
Alternativ kann auch durch Podeste von mindestens 3 cm erreicht werden,<br />
dass Hindernisse mit dem Blindenstock erfasst werden können.<br />
keine Hindernisse (zum Beispiel Schilder) in Kopfhöhe anbringen, lichte<br />
Höhe unter Einbauten mindestens 230 cm<br />
Rad- und Fußwege<br />
Rad- und Fußweg deutlich abgrenzen (optisch und taktil kontrastreich)<br />
Gehwege mit Steigung<br />
Quergefälle maximal 2 %<br />
Ruhe- oder Verweilzonen mit Sitzgelegenheiten in regelmäßigen<br />
Abständen (abhängig von der Topografie) einrichten