Broschüre "Barrierefrei bauen für alle" - Bottrop
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11. Elektrische Ausstattung<br />
Lichtschalter, Steckdosen, Anforderungstaster, automatische Türöffner usw.<br />
in 85 cm Höhe und 50 cm Entfernung von Ecken (Innenwinkeln) anbringen<br />
Bei mehreren Lichtschaltern darf der oberste maximal in einer Höhe von<br />
105 cm angebracht sein, der untere nicht unter 85 cm.<br />
kontrastreich zur Wand gestalten<br />
Tasten großflächig mit taktilen Hinweisen<br />
Ihre Funktion sollte erkennbar sein, zum Beispiel durch taktile,<br />
kontrastreiche Kennzeichnung (Wiedererkennungswert).<br />
Damit beim Ertasten von Schaltern ein unbeabsichtigtes Auslösen<br />
vermieden wird, dürfen keine Sensortaster, Touchscreens oder<br />
berührungslose Bedienelemente verwendet werden.<br />
Notruf und Alarmanlagen<br />
optisch und akustisch, optische Alarmanlage in Blickhöhe<br />
in allen barrierefreien Toiletten<br />
in allen Aufzügen<br />
in allen Umkleidekabinen und Duschen <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />
von mindestens zwei Positionen im Raum oder in der Kabine auch vom<br />
Boden aus erreichbar<br />
sicherstellen, dass der Notruf jederzeit ankommt<br />
Lichtschranken an Aufzugstüren<br />
in 50 cm Höhe (nicht kurz oberhalb des Fußbodens, da wegen der<br />
Durchlässigkeit der Speichen eines Rollstuhles manche Lichtschranken<br />
nicht reagieren), Lichtvorhang optimal<br />
wünschenswert: Auflademöglichkeit <strong>für</strong> Elektrorollstühle