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Broschüre "Barrierefrei bauen für alle" - Bottrop

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11. Elektrische Ausstattung<br />

Lichtschalter, Steckdosen, Anforderungstaster, automatische Türöffner usw.<br />

in 85 cm Höhe und 50 cm Entfernung von Ecken (Innenwinkeln) anbringen<br />

Bei mehreren Lichtschaltern darf der oberste maximal in einer Höhe von<br />

105 cm angebracht sein, der untere nicht unter 85 cm.<br />

kontrastreich zur Wand gestalten<br />

Tasten großflächig mit taktilen Hinweisen<br />

Ihre Funktion sollte erkennbar sein, zum Beispiel durch taktile,<br />

kontrastreiche Kennzeichnung (Wiedererkennungswert).<br />

Damit beim Ertasten von Schaltern ein unbeabsichtigtes Auslösen<br />

vermieden wird, dürfen keine Sensortaster, Touchscreens oder<br />

berührungslose Bedienelemente verwendet werden.<br />

Notruf und Alarmanlagen<br />

optisch und akustisch, optische Alarmanlage in Blickhöhe<br />

in allen barrierefreien Toiletten<br />

in allen Aufzügen<br />

in allen Umkleidekabinen und Duschen <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />

von mindestens zwei Positionen im Raum oder in der Kabine auch vom<br />

Boden aus erreichbar<br />

sicherstellen, dass der Notruf jederzeit ankommt<br />

Lichtschranken an Aufzugstüren<br />

in 50 cm Höhe (nicht kurz oberhalb des Fußbodens, da wegen der<br />

Durchlässigkeit der Speichen eines Rollstuhles manche Lichtschranken<br />

nicht reagieren), Lichtvorhang optimal<br />

wünschenswert: Auflademöglichkeit <strong>für</strong> Elektrorollstühle

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