Broschüre "Barrierefrei bauen für alle" - Bottrop
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Blindenleitsystem - Allgemeines<br />
Die Strukturen der Bodenindikatoren müssen durch taktilen und visuellen<br />
Kontakt zum angrenzenden Bodenbelag eindeutig wahrnehmbar sein.<br />
Um <strong>für</strong> blinde und sehbehinderte Menschen jederzeit wieder erkennbare<br />
Strukturen zu erreichen, werden definierte Bodenindikatoren <strong>für</strong> definierte<br />
Anwendungen eingesetzt, die untereinander taktil unterscheidbar sein<br />
müssen (gegebenenfalls müssen Begleitstreifen verlegt werden).<br />
Damit blinde und sehbehinderte Menschen auch über ihren Wohnort<br />
hinaus mobil sein können, müssen sich Orientierungshilfen immer in die<br />
einheitliche Grundsystematik der DIN 32984 einordnen.<br />
Werkstoff: Bodenindikatoren müssen aus geeigneten Werkstoffen<br />
bestehen und gleichwertige Gebrauchseigenschaften wie die<br />
angrenzenden Bodenbeläge haben. Der Werkstoff muss widerstandsfähig<br />
gegen Farb- und Helligkeitsveränderungen sowie gegen Witterungs- und<br />
Umwelteinflüsse sein.<br />
Das Material sollte mit den örtlichen Blinden- und Sehbehindertenvereinen<br />
abgesprochen werden (Test vor endgültiger Verlegung).<br />
Blindenleitsystem - Leitstreifen aus Rippenplatten<br />
Leitstreifen sind Streifen aus Bodenindikatoren mit in Längsrichtung dieses<br />
Streifens angeordneter Rippenstruktur.<br />
zu Rippenbreite und weiteren Einzelheiten siehe DIN 32984<br />
Rippenplatten verwenden, Rillenplatten sind überholt<br />
gute Ertastbarkeit mit Langstock und Füßen: Verlegung der Leitstreifen in<br />
glattes, engfugiges Pflaster, bei unebenem oder stark „gefastem“ (mit<br />
angeschrägten Kanten) Pflaster glatten Begleitstreifen auf einer, besser<br />
aber auf beiden Seiten, neben dem Blindenleitstreifen vorsehen<br />
ausreichend großer Leuchtdichtekontrast der Bodenindikatoren zum<br />
angrenzenden Bodenbelag oder zum Begleitstreifen<br />
(Leuchtdichtekontrast ≥ 0,4)<br />
Breite mindestens 30 cm<br />
Verlegung der Rippenrichtung immer in Gehrichtung<br />
Beginn und Ende eines Blindenleitsystems sollen über einen 60 bis 90 cm<br />
tiefen Auffindestreifen mit Rippenprofil über die ganze Gehbahnbreite<br />
angezeigt werden. An den Auffindestreifen wird das Blindenleitsystem<br />
mittels eines Abzweigefeldes (mit Noppen) angeschlossen.<br />
Zu Bordsteinkanten oder sonstigen Hindernissen ist ein Abstand von<br />
60 cm einzuhalten.<br />
Über dem Leitstreifen einschließlich des beidseitigen Abstandsbereiches<br />
von 60 cm ist durchgehend eine lichte Höhe von mindestens 230 cm<br />
einzuhalten.<br />
Bei Straßenmöbeln wie Fahrradständern oder Sitzbänken ist ein Abstand<br />
von mindestens 120 cm einzuhalten. Bei Sitzbänken auf Bahnsteigen und<br />
Haltestellen kann hiervon abgewichen werden.