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Broschüre "Barrierefrei bauen für alle" - Bottrop

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Blindenleitsystem - Allgemeines<br />

Die Strukturen der Bodenindikatoren müssen durch taktilen und visuellen<br />

Kontakt zum angrenzenden Bodenbelag eindeutig wahrnehmbar sein.<br />

Um <strong>für</strong> blinde und sehbehinderte Menschen jederzeit wieder erkennbare<br />

Strukturen zu erreichen, werden definierte Bodenindikatoren <strong>für</strong> definierte<br />

Anwendungen eingesetzt, die untereinander taktil unterscheidbar sein<br />

müssen (gegebenenfalls müssen Begleitstreifen verlegt werden).<br />

Damit blinde und sehbehinderte Menschen auch über ihren Wohnort<br />

hinaus mobil sein können, müssen sich Orientierungshilfen immer in die<br />

einheitliche Grundsystematik der DIN 32984 einordnen.<br />

Werkstoff: Bodenindikatoren müssen aus geeigneten Werkstoffen<br />

bestehen und gleichwertige Gebrauchseigenschaften wie die<br />

angrenzenden Bodenbeläge haben. Der Werkstoff muss widerstandsfähig<br />

gegen Farb- und Helligkeitsveränderungen sowie gegen Witterungs- und<br />

Umwelteinflüsse sein.<br />

Das Material sollte mit den örtlichen Blinden- und Sehbehindertenvereinen<br />

abgesprochen werden (Test vor endgültiger Verlegung).<br />

Blindenleitsystem - Leitstreifen aus Rippenplatten<br />

Leitstreifen sind Streifen aus Bodenindikatoren mit in Längsrichtung dieses<br />

Streifens angeordneter Rippenstruktur.<br />

zu Rippenbreite und weiteren Einzelheiten siehe DIN 32984<br />

Rippenplatten verwenden, Rillenplatten sind überholt<br />

gute Ertastbarkeit mit Langstock und Füßen: Verlegung der Leitstreifen in<br />

glattes, engfugiges Pflaster, bei unebenem oder stark „gefastem“ (mit<br />

angeschrägten Kanten) Pflaster glatten Begleitstreifen auf einer, besser<br />

aber auf beiden Seiten, neben dem Blindenleitstreifen vorsehen<br />

ausreichend großer Leuchtdichtekontrast der Bodenindikatoren zum<br />

angrenzenden Bodenbelag oder zum Begleitstreifen<br />

(Leuchtdichtekontrast ≥ 0,4)<br />

Breite mindestens 30 cm<br />

Verlegung der Rippenrichtung immer in Gehrichtung<br />

Beginn und Ende eines Blindenleitsystems sollen über einen 60 bis 90 cm<br />

tiefen Auffindestreifen mit Rippenprofil über die ganze Gehbahnbreite<br />

angezeigt werden. An den Auffindestreifen wird das Blindenleitsystem<br />

mittels eines Abzweigefeldes (mit Noppen) angeschlossen.<br />

Zu Bordsteinkanten oder sonstigen Hindernissen ist ein Abstand von<br />

60 cm einzuhalten.<br />

Über dem Leitstreifen einschließlich des beidseitigen Abstandsbereiches<br />

von 60 cm ist durchgehend eine lichte Höhe von mindestens 230 cm<br />

einzuhalten.<br />

Bei Straßenmöbeln wie Fahrradständern oder Sitzbänken ist ein Abstand<br />

von mindestens 120 cm einzuhalten. Bei Sitzbänken auf Bahnsteigen und<br />

Haltestellen kann hiervon abgewichen werden.

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