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Broschüre "Barrierefrei bauen für alle" - Bottrop

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V. <strong>Barrierefrei</strong>er Wohnungsbau<br />

Zum Wohnungsbau erfolgen nur einige kurze Hinweise. Auf bereits vorliegende<br />

Veröffentlichungen zu diesem Thema (siehe Literaturliste) und auf die vorhandenen<br />

Wohnberatungsstellen wird verwiesen.<br />

Nach § 49 Absatz 2 der Landesbauordnung NRW müssen in Gebäuden mit mehr als<br />

zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In<br />

diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und<br />

die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein.<br />

Abweichungen sind nur zuzulassen, soweit die Anforderungen nur mit<br />

unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können, wegen schwieriger<br />

Geländeverhältnisse, ungünstiger vorhandener Bebauung oder weil sie den Einbau<br />

eines sonst nicht notwendigen Aufzugs erfordern.<br />

Die DIN 18040-2 benennt die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen. Dabei<br />

wird unterschieden zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und<br />

uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen. Die DIN 18040-2<br />

berücksichtigt nicht nur die Bedürfnisse von Menschen mit motorischen<br />

Einschränkungen, sondern auch die Bedürfnisse von Menschen mit<br />

Sehbehinderung, Blindheit und Hörbehinderung.<br />

Bei der Beachtung folgender Punkte können beim Neubau ohne Mehraufwand<br />

weitgehend barrierefreie Wohnungen geschaffen werden, die natürlich auch<br />

<strong>für</strong> alle Menschen ohne Behinderung geeignet sind. Solche Wohnungen<br />

können später ohne erheblichen Aufwand in vollständig barrierefreie<br />

Wohnungen umgewandelt werden, so dass Betroffenen ein Umzug und ein<br />

Verlust des gewohnten Lebensumfeldes erspart bleibt.<br />

bei Hauseingängen und bei Erdgeschosswohnungen auf stufen- und<br />

schwellenfreien Zugang achten<br />

Hauseingangstür leichtgängig<br />

erforderliche Bewegungsfläche <strong>für</strong> Menschen im Rollstuhl berücksichtigen<br />

(150 cm x 150 cm)<br />

alle Türen 90 cm lichte Breite, Türen in Sanitärräumen nach außen öffnend<br />

alle Bedienungselemente in 85 cm Höhe, mindestens 50 cm Abstand von<br />

Ecken (Innenwinkeln), zum Beispiel Türklinken, Klingelanlage,<br />

Elektroanschlüsse<br />

Duschen bodengleich<br />

in Bädern ausreichende Tragfähigkeit der Wände und Zimmerdecken, damit<br />

später eventuell Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen angebracht werden<br />

können<br />

Abstellraum, Keller, sonstige Gemeinschaftsräume, Briefkästen und<br />

Müllbehälter müssen selbstständig und ebenerdig erreichbar und bedienbar<br />

sein.<br />

Aufstellmöglichkeit <strong>für</strong> Waschmaschine und Trockner in der Wohnung

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