Broschüre "Barrierefrei bauen für alle" - Bottrop
Broschüre "Barrierefrei bauen für alle" - Bottrop
Broschüre "Barrierefrei bauen für alle" - Bottrop
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
76<br />
V. <strong>Barrierefrei</strong>er Wohnungsbau<br />
Zum Wohnungsbau erfolgen nur einige kurze Hinweise. Auf bereits vorliegende<br />
Veröffentlichungen zu diesem Thema (siehe Literaturliste) und auf die vorhandenen<br />
Wohnberatungsstellen wird verwiesen.<br />
Nach § 49 Absatz 2 der Landesbauordnung NRW müssen in Gebäuden mit mehr als<br />
zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In<br />
diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und<br />
die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein.<br />
Abweichungen sind nur zuzulassen, soweit die Anforderungen nur mit<br />
unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können, wegen schwieriger<br />
Geländeverhältnisse, ungünstiger vorhandener Bebauung oder weil sie den Einbau<br />
eines sonst nicht notwendigen Aufzugs erfordern.<br />
Die DIN 18040-2 benennt die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen. Dabei<br />
wird unterschieden zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und<br />
uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen. Die DIN 18040-2<br />
berücksichtigt nicht nur die Bedürfnisse von Menschen mit motorischen<br />
Einschränkungen, sondern auch die Bedürfnisse von Menschen mit<br />
Sehbehinderung, Blindheit und Hörbehinderung.<br />
Bei der Beachtung folgender Punkte können beim Neubau ohne Mehraufwand<br />
weitgehend barrierefreie Wohnungen geschaffen werden, die natürlich auch<br />
<strong>für</strong> alle Menschen ohne Behinderung geeignet sind. Solche Wohnungen<br />
können später ohne erheblichen Aufwand in vollständig barrierefreie<br />
Wohnungen umgewandelt werden, so dass Betroffenen ein Umzug und ein<br />
Verlust des gewohnten Lebensumfeldes erspart bleibt.<br />
bei Hauseingängen und bei Erdgeschosswohnungen auf stufen- und<br />
schwellenfreien Zugang achten<br />
Hauseingangstür leichtgängig<br />
erforderliche Bewegungsfläche <strong>für</strong> Menschen im Rollstuhl berücksichtigen<br />
(150 cm x 150 cm)<br />
alle Türen 90 cm lichte Breite, Türen in Sanitärräumen nach außen öffnend<br />
alle Bedienungselemente in 85 cm Höhe, mindestens 50 cm Abstand von<br />
Ecken (Innenwinkeln), zum Beispiel Türklinken, Klingelanlage,<br />
Elektroanschlüsse<br />
Duschen bodengleich<br />
in Bädern ausreichende Tragfähigkeit der Wände und Zimmerdecken, damit<br />
später eventuell Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen angebracht werden<br />
können<br />
Abstellraum, Keller, sonstige Gemeinschaftsräume, Briefkästen und<br />
Müllbehälter müssen selbstständig und ebenerdig erreichbar und bedienbar<br />
sein.<br />
Aufstellmöglichkeit <strong>für</strong> Waschmaschine und Trockner in der Wohnung