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Broschüre "Barrierefrei bauen für alle" - Bottrop

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66<br />

Gehwege<br />

mindestens 250 cm breit<br />

an stark frequentierten Stellen 300 cm breit<br />

Leitlinien, Auffindestreifen und Einstiegsfeld (Bodenindikatoren)<br />

sind an allen Bushaltestellen vorzusehen, wenn das Platzangebot es<br />

ermöglicht und diese sicher verlegt werden können<br />

Auffindestreifen verlegen: mit Rippenprofil parallel zum Bord, mit einer<br />

Tiefe von mindestens 60 cm, vorzugsweise 90 cm über die gesamte Breite<br />

des Gehweges<br />

Der Auffindestreifen endet in einem Einstiegsfeld, das die Position <strong>für</strong> den<br />

Einstieg in das Verkehrsmittel markiert.<br />

Das Einstiegsfeld weist eine Größe von 120 cm parallel zur<br />

Bordsteinkante und eine Tiefe von 90 cm auf. Abstand zur Bordsteinkante:<br />

30 cm, Abstand zum Haltestellenmast / -kubus mindestens 60 cm<br />

Wenn deutlich markierte Haltestellenbereiche <strong>für</strong> Haltestellen am<br />

Fahrbahnrand eingerichtet werden, kann ein Leitstreifen parallel zum Bord<br />

im Abstand von mindestens 60 cm vorgesehen werden, der mittig vom<br />

Einstiegsfeld abgeht (bei Informationen <strong>für</strong> blinde und sehbehinderte<br />

Menschen).<br />

Einstiegsfelder sollen den Einstieg zum Bus markieren (Einstieg in den<br />

Bus ist zumeist vorne). Auch bei geringem Platzangebot sollte diese<br />

Markierung möglichst immer erfolgen. Bei schmalen Gehwegen kann auf<br />

ein besonderes Einstiegsfeld verzichtet werden.<br />

Bei Doppel- oder Mehrfachhaltestellen muss zur Markierung des<br />

Haltestellenbereiches ein Leitstreifen verlegt werden. Dazu können die<br />

Einstiegsfelder vorzugsweise am Haltepunkt <strong>für</strong> die erste Fahrzeugtür<br />

vorgesehen werden.<br />

weitere Hinweise siehe „Blindenleitsystem“ (Seite 61) und DIN 32984<br />

Ausstattung der Fahrzeuge<br />

Ein- und Ausstieg<br />

möglichst niveaugleicher Ein- und Ausstieg durch erhöhte Bordsteine und<br />

absenkbaren Fahrzeugboden (Niederflurbusse)<br />

Busse müssen zwingend mit einer Einstiegshilfe (Rampe, Hublift)<br />

ausgestattet sein.<br />

lichte Breite der Fahrzeugtüren mindestens 90 cm<br />

Haltestangen oder -griffe im Eingangsbereich vorsehen, jedoch nicht als<br />

Mittelstange oder als vergleichbare Hindernisse ausgebildet<br />

gute Ausleuchtung des Ein- und Ausstiegsbereiches<br />

kontrastreiche Gestaltung der Türen außen und innen, der Eintrittsflächen<br />

und des gesamten Eingangsbereiches einschließlich der Haltegriffe,<br />

Bedienelemente und Piktogramme<br />

Außentaster <strong>für</strong> die Türöffnung: Druckfläche 5 cm x 5 cm, kontrastreich,<br />

ertastbar mit deutlich spürbarem Druckpunkt in einer Höhe von ca. 85 cm<br />

Türöffnungs- und Schließvorgang durch Signale anzeigen (optisch und<br />

akustisch)<br />

Außenlautsprecher: Ansage der Linie und des Fahrziels bei Bedarf (<strong>für</strong><br />

blinde Menschen)<br />

kontrastreiche optische Fahrgastinformationen außen am Bug, am Heck<br />

und entlang der Längsseite des Fahrzeuges<br />

rollstuhlgerechte Busse entsprechend kennzeichnen

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