Datareport 2/2013 - Dataport
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In Kürze<br />
Neelie Kroes will Netzneutralität<br />
per Gesetz schützen<br />
Die EU-Kommissarin Neelie Kroes hat Gesetzesvorschläge<br />
angekündigt, um die Netzneutralität<br />
in Europa zu sichern. „Wenn wir<br />
uns nicht (…) kümmern, werden<br />
größere Probleme auf uns zukommen<br />
und die innovativen<br />
Dienste von morgen werden an<br />
den Grenzen haltmachen", sagte<br />
die für die digitale Agenda<br />
zuständige Kommissarin am<br />
4. Juni vor dem Europäischen<br />
Parlament. Der Gesetzesvorschlag<br />
solle Wettbewerb, Innovation,<br />
Transparenz und bessere<br />
Wahlmöglichkeiten sichern. Innovative<br />
Dienste seien auf hochqualitative Verbindungen<br />
angewiesen. Wer sich etwa ein neues<br />
Videokonferenzsystem kaufe, wolle auch einen In-<br />
ternetdienst, der dafür die richtige Qualität hat. Mit<br />
ihren Vorschlag will Kroes für mehr Transparenz<br />
bei den Verträgen sorgen. Außerdem sollen bessere<br />
Wahlmöglichkeiten bei Internetdiensten<br />
entstehen. Unterbinden will sie, dass Verträge<br />
stillschweigend verlängert werden.<br />
Zudem würden viele Provider<br />
Dienste wie Skype oder WhatsApp<br />
benachteiligen oder blockieren,<br />
um Wettbewerb zu verhindern.<br />
Laut Kroes wollen viele Bürger in<br />
der EU davor geschützt werden.<br />
Diesen Schutz wolle sie ihnen geben:<br />
„Sicherheit für jeden Europäer,<br />
für jedes Gerät, für jedes Netzwerk: eine<br />
Garantie für den Zugang zum vollständigen<br />
und offenen Internet, ohne Blockierung oder Drosselung<br />
von verschiedenen Diensten.“<br />
Nachbesserungen bei<br />
IT-Sicherheitsgesetzen<br />
Der Hightech-Verband BITKOM fordert Nachbesserungen<br />
bei den geplanten IT-Sicherheitsgesetzen.<br />
So müsse für die angedachten Meldepflichten<br />
von IT-Sicherheitsvorfällen klargestellt<br />
werden, für welche Unternehmen die Regeln<br />
gelten sollen und welche Ereignisse zu melden<br />
sind. „Eine überzogene Ausweitung von Meldepflichten<br />
lehnen wir ab, weil sie hohen bürokratischen<br />
Aufwand und eine Flut wenig relevanter<br />
Meldungen verursacht“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer<br />
Dr. Bernhard Rohleder auf der IT-<br />
Sicherheitskonferenz des Hasso-Plattner-Instituts<br />
in Potsdam. Gesetzliche Meldepflichten sollten<br />
sich auf größere IT-Sicherheitsvorfälle sowie die<br />
Betreiber kritischer Infrastrukturen beschränken.<br />
Eine Doppelregulierung müsse vermieden<br />
werden. So sind die Anbieter von Telekommunikationsdiensten<br />
bereits verpflichtet, erhebliche<br />
Sicherheitsvorfälle an die Bundesnetzagentur zu<br />
melden. Sind personenbezogene Daten betroffen,<br />
müssen auch die betroffenen Nutzer informiert<br />
werden. „Wenn man schnell ein Lagebild zur<br />
Cyberkriminalität bekommen will, sind freiwillige<br />
Meldungen sehr vieler Unternehmen, die auf<br />
Wunsch auch anonym abgegeben werden können,<br />
sinnvoller“, sagte Rohleder. Ein entsprechendes<br />
Meldesystem hat die ITK-Branche zusammen<br />
mit dem BSI bereits etabliert: die Allianz für<br />
Cybersicherheit.<br />
Staat muss Datenhoheit<br />
in der Cloud sichern<br />
Die individuelle Datenhoheit zu sichern, ist auch<br />
eine staatliche Aufgabe. Zu diesem Ergebnis<br />
kommt die ISPRAT-Studie „Datenhoheit in der<br />
Cloud“, durchgeführt vom Lorenz-von-Stein-Institut<br />
für Verwaltungswissenschaften (Kiel) und<br />
vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme<br />
(Berlin). Cloud-Angebote werden<br />
immer beliebter. Nutzer fürchten aber Zugriff auf<br />
ihre Daten, z. B. durch Vorratsdatenspeicherung<br />
oder Bestandsdatenauskunft. Die Studie definiert,<br />
welche Kriterien Datenhoheit erfüllen muss, und<br />
untersucht, wie diese technisch-organisatorisch<br />
und rechtlich gesichert werden kann. Die Datenhoheit<br />
ist gewährleistet, wenn die Daten des<br />
Cloud-Nutzers jederzeit verfügbar sind, der Nutzer<br />
die Verfügungsbefugnis behält, die Daten vertraulich<br />
behandelt werden und das genutzte System<br />
vor Überwachung, Missbrauch oder Veränderung<br />
der in der Cloud gespeicherten Daten geschützt<br />
ist. Datenhoheit zu sichern, ist eine Aufgabe des<br />
Staates und des Gesetzgebers. Entsprechende Angebote<br />
müssen auf dem Markt existieren. Da der<br />
Staat diese Infrastrukturen nicht selbst aufbauen<br />
kann, muss er fördernde und begleitende Maßnahmen<br />
ergreifen, um das Recht auf informationelle<br />
Selbstbestimmung und das vom Bundesverfassungsgericht<br />
in seiner Entscheidung zur Online-Durchsuchung<br />
2008 entwickelte IT-Grundrecht<br />
zu sichern.<br />
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