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Datareport 2/2013 - Dataport

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In Kürze<br />

Neelie Kroes will Netzneutralität<br />

per Gesetz schützen<br />

Die EU-Kommissarin Neelie Kroes hat Gesetzesvorschläge<br />

angekündigt, um die Netzneutralität<br />

in Europa zu sichern. „Wenn wir<br />

uns nicht (…) kümmern, werden<br />

größere Probleme auf uns zukommen<br />

und die innovativen<br />

Dienste von morgen werden an<br />

den Grenzen haltmachen", sagte<br />

die für die digitale Agenda<br />

zuständige Kommissarin am<br />

4. Juni vor dem Europäischen<br />

Parlament. Der Gesetzesvorschlag<br />

solle Wettbewerb, Innovation,<br />

Transparenz und bessere<br />

Wahlmöglichkeiten sichern. Innovative<br />

Dienste seien auf hochqualitative Verbindungen<br />

angewiesen. Wer sich etwa ein neues<br />

Videokonferenzsystem kaufe, wolle auch einen In-<br />

ternetdienst, der dafür die richtige Qualität hat. Mit<br />

ihren Vorschlag will Kroes für mehr Transparenz<br />

bei den Verträgen sorgen. Außerdem sollen bessere<br />

Wahlmöglichkeiten bei Internetdiensten<br />

entstehen. Unterbinden will sie, dass Verträge<br />

stillschweigend verlängert werden.<br />

Zudem würden viele Provider<br />

Dienste wie Skype oder WhatsApp<br />

benachteiligen oder blockieren,<br />

um Wettbewerb zu verhindern.<br />

Laut Kroes wollen viele Bürger in<br />

der EU davor geschützt werden.<br />

Diesen Schutz wolle sie ihnen geben:<br />

„Sicherheit für jeden Europäer,<br />

für jedes Gerät, für jedes Netzwerk: eine<br />

Garantie für den Zugang zum vollständigen<br />

und offenen Internet, ohne Blockierung oder Drosselung<br />

von verschiedenen Diensten.“<br />

Nachbesserungen bei<br />

IT-Sicherheitsgesetzen<br />

Der Hightech-Verband BITKOM fordert Nachbesserungen<br />

bei den geplanten IT-Sicherheitsgesetzen.<br />

So müsse für die angedachten Meldepflichten<br />

von IT-Sicherheitsvorfällen klargestellt<br />

werden, für welche Unternehmen die Regeln<br />

gelten sollen und welche Ereignisse zu melden<br />

sind. „Eine überzogene Ausweitung von Meldepflichten<br />

lehnen wir ab, weil sie hohen bürokratischen<br />

Aufwand und eine Flut wenig relevanter<br />

Meldungen verursacht“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer<br />

Dr. Bernhard Rohleder auf der IT-<br />

Sicherheitskonferenz des Hasso-Plattner-Instituts<br />

in Potsdam. Gesetzliche Meldepflichten sollten<br />

sich auf größere IT-Sicherheitsvorfälle sowie die<br />

Betreiber kritischer Infrastrukturen beschränken.<br />

Eine Doppelregulierung müsse vermieden<br />

werden. So sind die Anbieter von Telekommunikationsdiensten<br />

bereits verpflichtet, erhebliche<br />

Sicherheitsvorfälle an die Bundesnetzagentur zu<br />

melden. Sind personenbezogene Daten betroffen,<br />

müssen auch die betroffenen Nutzer informiert<br />

werden. „Wenn man schnell ein Lagebild zur<br />

Cyberkriminalität bekommen will, sind freiwillige<br />

Meldungen sehr vieler Unternehmen, die auf<br />

Wunsch auch anonym abgegeben werden können,<br />

sinnvoller“, sagte Rohleder. Ein entsprechendes<br />

Meldesystem hat die ITK-Branche zusammen<br />

mit dem BSI bereits etabliert: die Allianz für<br />

Cybersicherheit.<br />

Staat muss Datenhoheit<br />

in der Cloud sichern<br />

Die individuelle Datenhoheit zu sichern, ist auch<br />

eine staatliche Aufgabe. Zu diesem Ergebnis<br />

kommt die ISPRAT-Studie „Datenhoheit in der<br />

Cloud“, durchgeführt vom Lorenz-von-Stein-Institut<br />

für Verwaltungswissenschaften (Kiel) und<br />

vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme<br />

(Berlin). Cloud-Angebote werden<br />

immer beliebter. Nutzer fürchten aber Zugriff auf<br />

ihre Daten, z. B. durch Vorratsdatenspeicherung<br />

oder Bestandsdatenauskunft. Die Studie definiert,<br />

welche Kriterien Datenhoheit erfüllen muss, und<br />

untersucht, wie diese technisch-organisatorisch<br />

und rechtlich gesichert werden kann. Die Datenhoheit<br />

ist gewährleistet, wenn die Daten des<br />

Cloud-Nutzers jederzeit verfügbar sind, der Nutzer<br />

die Verfügungsbefugnis behält, die Daten vertraulich<br />

behandelt werden und das genutzte System<br />

vor Überwachung, Missbrauch oder Veränderung<br />

der in der Cloud gespeicherten Daten geschützt<br />

ist. Datenhoheit zu sichern, ist eine Aufgabe des<br />

Staates und des Gesetzgebers. Entsprechende Angebote<br />

müssen auf dem Markt existieren. Da der<br />

Staat diese Infrastrukturen nicht selbst aufbauen<br />

kann, muss er fördernde und begleitende Maßnahmen<br />

ergreifen, um das Recht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung und das vom Bundesverfassungsgericht<br />

in seiner Entscheidung zur Online-Durchsuchung<br />

2008 entwickelte IT-Grundrecht<br />

zu sichern.<br />

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