Wie gestalten Akademikerinnen Elternzeit und - ifb - Bayern
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3 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen<br />
hinaus beantragt werden. (BZSt 2011). Für Eltern mit einem hohen Einkommen wird<br />
zum Lastenausgleich anstatt Kindergeld der Kindersteuerfreibetrag 10 dem Gesamtbetrag<br />
der Einkünfte angerechnet. (ebd.).<br />
Somit trägt das Kindergeld dem Lastenausgleich der Familien bei <strong>und</strong> berücksichtigt<br />
die zusätzlichen Kosten <strong>und</strong> Bedarfe von Familien, die mit der Kinderzahl steigt.<br />
Dies ist eine weitere familienpolitische Intervention, die zur wirtschaftlichen Stabilität<br />
<strong>und</strong> dem Ausgleich von Nachteilen zwischen Lebens- <strong>und</strong> Familienformen<br />
beiträgt <strong>und</strong> damit die Rahmenbedingungen für die Realisierung von Lebensentwürfen<br />
mit Kindern verbessert.<br />
Besteuerung von Ehepaaren<br />
Das Ehegattensplitting ist eine Möglichkeit der Besteuerung von Familien <strong>und</strong> trägt<br />
ebenso wie andere Leistungen zum Lastenausgleich von Familien bei. Dieses Verfahren<br />
stellt eine relevante gesetzliche Regelung dar, die im Kontext der Berufsrückkehr<br />
von Frauen zu nennen ist, da die Art der Besteuerung von Familien sowohl das<br />
Haushaltseinkommen als auch die Einkommensverhältnisse der Partner maßgeblich<br />
beeinflussen kann. In Familien können die Eheleute zwischen getrennter, voneinander<br />
unabhängiger Besteuerung oder der gemeinsamen Veranlagung wählen. Bei der<br />
gemeinsamen Veranlagung, dem „Ehegattensplitting“, werden die Einkünfte der<br />
Ehepartner addiert <strong>und</strong> dann besteuert. Ehepaare werden somit als eine Produktionseinheit<br />
betrachtet, in der die interne Verteilung von Einkommen für die Besteuerung<br />
nicht berücksichtigt wird. (vgl. BT-Drs. 17/6240: 58ff.).<br />
Ganz allgemein formuliert wird die Steuerlast umso kleiner, je größer der Unterschied<br />
zwischen den Einkommen der Partner ist. Dabei wird der höher Verdienende<br />
niedriger besteuert als der Partner mit dem geringeren Einkommen. Dadurch begünstigt<br />
das Steuersystem die berufliche Inaktivität der Frau durch steuerliche<br />
Vorteile für den Haupternährer, welcher in der Regel der Mann ist. Weiterhin wird<br />
eine traditionelle, geschlechtliche Aufgabenteilung gefördert. Eine größere steuerliche<br />
Benachteiligung erfahren Doppelverdiener-Ehepaare im Vergleich zu Ehepaaren,<br />
in denen es einen Haupternährer <strong>und</strong> wahrscheinlich eine Zuverdienerin gibt.<br />
(Althammer 2000: 34f.)<br />
10 Dieser Freibetrag liegt derzeit bei 7008 € (BZSt 2011).<br />
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