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Wie gestalten Akademikerinnen Elternzeit und - ifb - Bayern

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3 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen<br />

hinaus beantragt werden. (BZSt 2011). Für Eltern mit einem hohen Einkommen wird<br />

zum Lastenausgleich anstatt Kindergeld der Kindersteuerfreibetrag 10 dem Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte angerechnet. (ebd.).<br />

Somit trägt das Kindergeld dem Lastenausgleich der Familien bei <strong>und</strong> berücksichtigt<br />

die zusätzlichen Kosten <strong>und</strong> Bedarfe von Familien, die mit der Kinderzahl steigt.<br />

Dies ist eine weitere familienpolitische Intervention, die zur wirtschaftlichen Stabilität<br />

<strong>und</strong> dem Ausgleich von Nachteilen zwischen Lebens- <strong>und</strong> Familienformen<br />

beiträgt <strong>und</strong> damit die Rahmenbedingungen für die Realisierung von Lebensentwürfen<br />

mit Kindern verbessert.<br />

Besteuerung von Ehepaaren<br />

Das Ehegattensplitting ist eine Möglichkeit der Besteuerung von Familien <strong>und</strong> trägt<br />

ebenso wie andere Leistungen zum Lastenausgleich von Familien bei. Dieses Verfahren<br />

stellt eine relevante gesetzliche Regelung dar, die im Kontext der Berufsrückkehr<br />

von Frauen zu nennen ist, da die Art der Besteuerung von Familien sowohl das<br />

Haushaltseinkommen als auch die Einkommensverhältnisse der Partner maßgeblich<br />

beeinflussen kann. In Familien können die Eheleute zwischen getrennter, voneinander<br />

unabhängiger Besteuerung oder der gemeinsamen Veranlagung wählen. Bei der<br />

gemeinsamen Veranlagung, dem „Ehegattensplitting“, werden die Einkünfte der<br />

Ehepartner addiert <strong>und</strong> dann besteuert. Ehepaare werden somit als eine Produktionseinheit<br />

betrachtet, in der die interne Verteilung von Einkommen für die Besteuerung<br />

nicht berücksichtigt wird. (vgl. BT-Drs. 17/6240: 58ff.).<br />

Ganz allgemein formuliert wird die Steuerlast umso kleiner, je größer der Unterschied<br />

zwischen den Einkommen der Partner ist. Dabei wird der höher Verdienende<br />

niedriger besteuert als der Partner mit dem geringeren Einkommen. Dadurch begünstigt<br />

das Steuersystem die berufliche Inaktivität der Frau durch steuerliche<br />

Vorteile für den Haupternährer, welcher in der Regel der Mann ist. Weiterhin wird<br />

eine traditionelle, geschlechtliche Aufgabenteilung gefördert. Eine größere steuerliche<br />

Benachteiligung erfahren Doppelverdiener-Ehepaare im Vergleich zu Ehepaaren,<br />

in denen es einen Haupternährer <strong>und</strong> wahrscheinlich eine Zuverdienerin gibt.<br />

(Althammer 2000: 34f.)<br />

10 Dieser Freibetrag liegt derzeit bei 7008 € (BZSt 2011).<br />

30

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