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Bildungsoffensive (PDF-Datei, 226 kB) - Ilse Wehrmann

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BILDUNGSOFFENSIVE DEUTSCHLAND<br />

5. ZEHN-JAHRES-PLAN: „MARSHALL-PLAN“ FÜR DIE REFORMMAßNAHMEN<br />

Der Zehn-Jahres-Plan dient als verbindlicher „Masterplan“ für die Umsetzung der <strong>Bildungsoffensive</strong><br />

Deutschland. Er beschreibt die einzelnen Reformschritte und gibt den Zeitplan vor. Seine Einhaltung<br />

wird überwacht von den „Runden Tischen“ auf Bundes -, Landes und Kommunalebene. Seine<br />

konsequente Umsetzung setzt mittelfristig voraus eine Reform der politischen Zuständigkeiten, eine<br />

Verpflichtung der Träger Beteiligung an der <strong>Bildungsoffensive</strong> und die Einberufung von<br />

Kinderbeauftragten auf allen politischen Entscheidungsebenen. Seine Konsequente Umsetzung<br />

setzt voraus:<br />

a) eine Reform der politischen Zuständigkeiten<br />

b) eine Verpflichtung der Träger zur Beteiligung an der <strong>Bildungsoffensive</strong><br />

c) Einberufung von Kinderbeauftragten auf allen politischen Entscheidungsebenen<br />

a) Reform der politischen Zuständigkeiten<br />

1. Schritt: einheitliche ministerielle Zuordnung des frühkindlichen<br />

Bereichs auf Bundes - und Ländereben zu Bildungsministerien<br />

Es ist zu klären, wo die Zuständigkeiten für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in den<br />

Regierungen gebündelt sein sollen. Eine länderübergreifende Verständigung ist erforderlich. Auf<br />

lokaler Trägerebene ist ein Abbau von zu starren Regelungen möglich, der auch das Verhältnis zu<br />

den Eltern durch Abschluss von Bildungs - und Erziehungsverträgen rechtlich neu konzipiert.<br />

Grundsätzlich sollte frühkindliche Erziehung und Bildung Bundes- und (nur) Bildungsangelegenheit<br />

sein. Dies vor dem Hintergrund eines Rechts auf Erziehung und Bildung aller Kinder ohne Ansehen<br />

ihrer sozialen Herkunft oder des ökonomischen Status der Familien.<br />

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für nachhaltige Veränderungsmaßnahmen – insbesondere<br />

auch in Richtung institutionsübergreifende Bildung und Betreuung von Kindern von null bis zwölf<br />

Jahren – ist die gemeinsame Fach- und Dienstaufsicht für Kindertageseinrichtungen und Schulen in<br />

einer Behörde. Die ministerielle Zuordnung sollte auf Bundes- und Länderebene für beide Bereiche<br />

einheitlich bei den Bildungsministerien liegen.<br />

Die Schaffung „erfolgskritischer Rahmenbedingungen“ ist eine unabdingbare Voraussetzung, die<br />

nicht mit nationalstaatlicher oder länderspezifischer Zuordnung des Anliegens zu tun hat, sondern im<br />

einen wie im anderen Fall heute grundlegend geschaffen werden müsste. Abgesehen hat sich die<br />

Länderhoheit in Sachen Bildung (in Bezug auf welchen Sektor auch immer) weder bewährt hat noch<br />

DR. ILSE WEHRMANN<br />

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