Bildungsoffensive (PDF-Datei, 226 kB) - Ilse Wehrmann
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BILDUNGSOFFENSIVE DEUTSCHLAND<br />
5. ZEHN-JAHRES-PLAN: „MARSHALL-PLAN“ FÜR DIE REFORMMAßNAHMEN<br />
Der Zehn-Jahres-Plan dient als verbindlicher „Masterplan“ für die Umsetzung der <strong>Bildungsoffensive</strong><br />
Deutschland. Er beschreibt die einzelnen Reformschritte und gibt den Zeitplan vor. Seine Einhaltung<br />
wird überwacht von den „Runden Tischen“ auf Bundes -, Landes und Kommunalebene. Seine<br />
konsequente Umsetzung setzt mittelfristig voraus eine Reform der politischen Zuständigkeiten, eine<br />
Verpflichtung der Träger Beteiligung an der <strong>Bildungsoffensive</strong> und die Einberufung von<br />
Kinderbeauftragten auf allen politischen Entscheidungsebenen. Seine Konsequente Umsetzung<br />
setzt voraus:<br />
a) eine Reform der politischen Zuständigkeiten<br />
b) eine Verpflichtung der Träger zur Beteiligung an der <strong>Bildungsoffensive</strong><br />
c) Einberufung von Kinderbeauftragten auf allen politischen Entscheidungsebenen<br />
a) Reform der politischen Zuständigkeiten<br />
1. Schritt: einheitliche ministerielle Zuordnung des frühkindlichen<br />
Bereichs auf Bundes - und Ländereben zu Bildungsministerien<br />
Es ist zu klären, wo die Zuständigkeiten für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in den<br />
Regierungen gebündelt sein sollen. Eine länderübergreifende Verständigung ist erforderlich. Auf<br />
lokaler Trägerebene ist ein Abbau von zu starren Regelungen möglich, der auch das Verhältnis zu<br />
den Eltern durch Abschluss von Bildungs - und Erziehungsverträgen rechtlich neu konzipiert.<br />
Grundsätzlich sollte frühkindliche Erziehung und Bildung Bundes- und (nur) Bildungsangelegenheit<br />
sein. Dies vor dem Hintergrund eines Rechts auf Erziehung und Bildung aller Kinder ohne Ansehen<br />
ihrer sozialen Herkunft oder des ökonomischen Status der Familien.<br />
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für nachhaltige Veränderungsmaßnahmen – insbesondere<br />
auch in Richtung institutionsübergreifende Bildung und Betreuung von Kindern von null bis zwölf<br />
Jahren – ist die gemeinsame Fach- und Dienstaufsicht für Kindertageseinrichtungen und Schulen in<br />
einer Behörde. Die ministerielle Zuordnung sollte auf Bundes- und Länderebene für beide Bereiche<br />
einheitlich bei den Bildungsministerien liegen.<br />
Die Schaffung „erfolgskritischer Rahmenbedingungen“ ist eine unabdingbare Voraussetzung, die<br />
nicht mit nationalstaatlicher oder länderspezifischer Zuordnung des Anliegens zu tun hat, sondern im<br />
einen wie im anderen Fall heute grundlegend geschaffen werden müsste. Abgesehen hat sich die<br />
Länderhoheit in Sachen Bildung (in Bezug auf welchen Sektor auch immer) weder bewährt hat noch<br />
DR. ILSE WEHRMANN<br />
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