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Roadmap Sonnenheizung Österreich 2020 - umwelttechnik.at

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Die Richtlinie ist mit 5. Juni 2009 in Kraft getreten - die Vorgaben der Richtlinie<br />

müssen nun in den Mitgliedssta<strong>at</strong>en bis 2010 in n<strong>at</strong>ionales Recht umgesetzt<br />

werden. Die Umsetzung bedingt einen intensiven Inform<strong>at</strong>ionsaustausch zwischen<br />

Kommission, Mitgliedssta<strong>at</strong>en, Ministerr<strong>at</strong> und Parlament. Sicherlich das prominenteste<br />

Werkzeug zu ihrer Umsetzung ist der von den einzelnen Mitgliedssta<strong>at</strong>en aufzustellende<br />

Aktionsplan für erneuerbare Energien (N<strong>at</strong>ional Renewable Action Plan). Für diesen<br />

Bericht h<strong>at</strong> die Kommission eine Vorlage erarbeitet, die von den Mitgliedssta<strong>at</strong>en zur<br />

Berichterst<strong>at</strong>tung genutzt werden soll. Zunächst ist auf dieser Basis eine Ist-Analyse der<br />

von den Mitgliedssta<strong>at</strong>en erwarteten Beiträge aus den Sektoren Mobilität, Heizung/Kühlung<br />

und Elektrizitätserzeugung durchzuführen. Das Ergebnis dieser Analyse wird sodann mit<br />

den n<strong>at</strong>ionalen Beitragszielen verglichen. In der Fortentwicklung soll dieser Aktionsplan<br />

auch beschreiben, durch welche Maßnahmen die Mitgliedssta<strong>at</strong>en ihre Zwischen- und<br />

Gesamtziele bis zum Jahr <strong>2020</strong> erreichen wollen. Die geplanten Maßnahmen werden<br />

von der Kommission bewertet und kommentiert. Ab 2013 müssen die Mitgliedssta<strong>at</strong>en<br />

im Zweijahresrhythmus die Ergebnisse der jeweils vorangegangenen Periode berichten.<br />

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedssta<strong>at</strong>en ausreichende<br />

Anstrengungen zur Zielerreichung unternehmen und dass etwaige Abweichungen so<br />

frühzeitig erkannt werden, dass Maßnahmen zu ihrer Korrektur getroffen werden können.<br />

Fazit: um die Zielsetzung, welche Österreich in Bezug auf Energie- und Klimapolitik zu erfüllen<br />

h<strong>at</strong>, zu erreichen, sind engagierte Maßnahmen zu setzen:<br />

- Spätestens am 1. Januar 2013 erstellt die Kommission Leitlinien (Rechenmethoden) wie die<br />

Mitgliedsta<strong>at</strong>en die Werte Q usable<br />

und JAZ für die verschiedenen Wärmepumpen-Technologien und<br />

Anwendungen schätzen sollen. (Unterschiede der klim<strong>at</strong>ischen Bedingungen, insbesondere sehr<br />

kaltes Klima sollen berücksichtigt werden.)<br />

- Um den vollen Beitrag, welchen Wärmepumpen zu den Energie- und Klimazielen leisten<br />

können, auch zu nutzen sind die österreichischen Energiest<strong>at</strong>istiken entsprechend<br />

anzupassen und der Betrag erneuerbarer Energie durch Wärmepumpen getrennt von<br />

Solarthermie und Geothermie zu erfassen.<br />

- Österreich muss sektorale Ziele festsetzen. Aktionspläne und Pläne zur Förderung Erneuerbarer<br />

Energien in Österreich sind auszuarbeiten.<br />

- Aktionspläne müssen das Potenzial der Wärmepumpe voll berücksichtigen.<br />

- Um das große Potenzial, welches Wärmepumpen leisten können, für die Energie- und Klimaziele<br />

zu nutzen, müssen von Bund und Ländern unterstützende Maßnahmen vorgesehen werden.<br />

2.3 Verpflichtungen im Rahmen des Kyotoprotokolls<br />

Ein weiterer Handlungsrahmen für die europäische und damit auch österreichische Energie- und<br />

Klimapolitik wird durch das 2005 in Kraft getretene Kyoto-Protokoll gezeichnet. Als Vertragspartei dieses<br />

Protokolls h<strong>at</strong> sich die Europäische Union verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahre 2012<br />

im Vergleich zum Kyoto-Basisjahr 1990 um 8 % zu senken. Für Österreich beträgt das Reduktionsziel<br />

minus 13 %. Dies bedeutet eine Reduktion der Emissionen von 79,2 Mt CO 2<br />

im Jahre 1990 auf 68,8 Mt<br />

und damit eine Einsparung von 10,4 Mt CO 2<br />

. Der Sektor Raumwärme h<strong>at</strong> einen Anteil an den Emissionen<br />

von ca. 20% (1990), das sektorale Reduktionsziel der österreichischen Klimastr<strong>at</strong>egie beträgt 21%.<br />

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