Komplettes Magazin als E-Paper - Flotte.de
Komplettes Magazin als E-Paper - Flotte.de
Komplettes Magazin als E-Paper - Flotte.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
RECHT<br />
Verkehrsverstoßes soweit mitzuwirken, wie es<br />
ihm möglich und zumutbar ist. Dazu gehört insbeson<strong>de</strong>re,<br />
dass er <strong>de</strong>n bekannten o<strong>de</strong>r auf einem<br />
Radarfoto erkannten Fahrer benennt o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st<br />
<strong>de</strong>n möglichen Täterkreis eingrenzt und die<br />
Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis <strong>de</strong>r<br />
Nutzungsberechtigten för<strong>de</strong>rt. Lehnt <strong>de</strong>r Fahrzeughalter<br />
die Mitwirkung an <strong>de</strong>r Aufklärung <strong>de</strong>s<br />
Verkehrsverstoßes ab, ist es <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> regelmäßig<br />
nicht zuzumuten, wahllos zeitrauben<strong>de</strong>,<br />
kaum Aussicht auf Erfolg bieten<strong>de</strong> Ermittlungen<br />
zu betreiben (VG Aachen, Urteil vom 15.03.2012,<br />
Az. 2 K 2140/10).<br />
Zu<strong>de</strong>m liegt die Dokumentation <strong>de</strong>s Fahrzeugeinsatzes<br />
im kaufmännischen Eigeninteresse,<br />
schon um Vorkehrungen gegen missbräuchliche<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Fahrzeuge zu treffen o<strong>de</strong>r in<br />
Scha<strong>de</strong>nsfällen (OVG Lüneburg, Beschluss vom<br />
11.07.2012, Az. 12 LA 169/11). Im Übrigen ist<br />
es bei Firmenfahrzeugen Sache <strong>de</strong>r Betriebsleitung,<br />
die notwendigen Vorkehrungen dafür zu<br />
treffen, dass <strong>de</strong>r verantwortliche Fahrzeugführer<br />
festgestellt wer<strong>de</strong>n kann. Dokumentiert ein<br />
Geschäftsbetrieb, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Vorgang nähersteht<br />
<strong>als</strong> die Behör<strong>de</strong>, nicht, welche Personen ein<br />
Geschäftsfahrzeug in einem bestimmten Zeitraum<br />
benutzt haben, so ist es <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> im<br />
Ordnungswidrigkeitenverfahren schon <strong>de</strong>shalb<br />
regelmäßig nicht zuzumuten, aufwendige und<br />
zeitrauben<strong>de</strong> Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen<br />
(OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2013,<br />
Az. 12 ME 272/12). Ten<strong>de</strong>nziell ist <strong>de</strong>rzeit eher<br />
festzustellen, dass die Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />
Mitwirkungspflichten <strong>de</strong>s Halters in <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />
eher streng gesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Daher ist es unbedingt erfor<strong>de</strong>rlich, dass sich<br />
Fuhrparkverantwortliche mit <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten<br />
<strong>de</strong>s Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahrens<br />
auseinan<strong>de</strong>rsetzen und in ihrem Unternehmen<br />
feste Regeln für <strong>de</strong>n Umgang mit Schreiben<br />
von Verkehrsbehör<strong>de</strong>n aufstellen, möglichst<br />
noch bevor <strong>de</strong>r erste Anhörungsbogen ins Haus<br />
flattert.<br />
Lösungsmöglichkeiten für <strong>de</strong>n Fuhrpark: Handlungsabläufe<br />
strukturieren<br />
Dabei ist die Angelegenheit zumin<strong>de</strong>st für <strong>de</strong>n<br />
zuständigen Fuhrparkmanager eigentlich recht<br />
einfach erledigt: Denn auch nach <strong>de</strong>r Postfachmetho<strong>de</strong><br />
ist <strong>de</strong>r erste Schritt <strong>de</strong>r Zuordnung<br />
<strong>de</strong>s Anhörungsbogens zum einzelnen Fahrer<br />
bereits vollzogen wor<strong>de</strong>n. Damit ist <strong>de</strong>r wichtigste<br />
Schritt eigentlich bereits getan. Denn im<br />
Anhörungsbogen ist üblicherweise das amtliche<br />
Kennzeichen <strong>de</strong>s Fahrzeugs genannt, mit <strong>de</strong>m<br />
<strong>de</strong>r Verkehrsverstoß begangen wor<strong>de</strong>n sein soll.<br />
Dem Fuhrparkmanager sollte es schon aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Aktenlage o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r EDV gespeicherten<br />
Informationen ohne weiteres möglich sein,<br />
bereits aufgrund <strong>de</strong>s Kennzeichens eine ganz<br />
ein<strong>de</strong>utige Zuordnung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Fahrzeugs<br />
zu einem einzelnen Fahrer o<strong>de</strong>r – wie bei<br />
Poolfahrzeugen – zu einem Kreis von berechtigten<br />
Fahrern vornehmen zu können. In einem<br />
gut organisierten Fuhrpark fin<strong>de</strong>t sich außer<strong>de</strong>m<br />
auch bei Poolfahrzeugen eine Aufstellung<br />
Rechtsprechung<br />
Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten<br />
mit Dienstwagen<br />
Aufwendungen für Familienheimfahrten <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />
mit einem vom Arbeitgeber überlassenen<br />
Dienstwagen berechtigen nach § 9 Abs. 1 Satz<br />
3 Nr. 5 Satz 6 EStG nicht zum Werbungskostenabzug.<br />
Im Unterschied zur nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr.<br />
5 Satz 4 EStG auch bei Familienheimfahrten grundsätzlich<br />
anwendbaren Entfernungspauschale im<br />
Son<strong>de</strong>rfall <strong>de</strong>r Dienstwagenüberlassung setzt <strong>de</strong>r<br />
Werbungskostenabzug für solche Fahrten nach § 9<br />
Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG entsprechend <strong>de</strong>n<br />
allgemeinen Grundsätzen einen tatsächlichen Aufwand<br />
voraus. Wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer diese Fahrten<br />
mit <strong>de</strong>m Dienstwagen durchführt, entsteht<br />
ihm tatsächlich kein eigener Aufwand, <strong>de</strong>shalb ist<br />
in diesen Fällen ein Werbungskostenabzug je<strong>de</strong>nfalls<br />
nicht geboten. Trägt <strong>de</strong>r Arbeitgeber durch<br />
Überlassung eines Dienstwagens im Ergebnis die<br />
Aufwendungen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers für <strong>de</strong>ssen Familienheimfahrten,<br />
ist ein Werbungskostenabzug<br />
nicht geboten.<br />
BFH, Urteil vom 28.02.2013, Az. VI R 33/11<br />
Reparaturaufwendungen wegen F<strong>als</strong>chbetankung<br />
sind Werbungskosten<br />
Durch eine F<strong>als</strong>chbetankung auf <strong>de</strong>m Weg vom<br />
Wohnort zur Arbeitsstelle und <strong>de</strong>n dadurch herbeigeführten<br />
Motorscha<strong>de</strong>n verursachte Reparaturaufwendungen<br />
sind <strong>als</strong> Werbungskosten gemäß<br />
§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG steuermin<strong>de</strong>rnd bei <strong>de</strong>n<br />
Einkünften <strong>de</strong>s Klägers aus nichtselbständiger<br />
(Fortsetzung auf S. 64)<br />
Fiat 500L EASY<br />
FÜR ALLE, DIE GROSSES VORHABEN.<br />
Große Herausfor<strong>de</strong>rungen sind für <strong>de</strong>n Fiat 500L EASY eine Kleinigkeit. Platz und Variabilität bietet er im<br />
Überfluss: asymmetrisch umklappbare und versenkbare Rücksitzbank, einzeln verschiebbare Rücksitze, zum<br />
Tisch umklappbare Beifahrersitzlehne. Serienmäßig an Bord sind:<br />
Klimaanlage<br />
uconnect ® Radio mit 5"-Touchscreen<br />
Le<strong>de</strong>rlenkrad mit Multifunktionstasten<br />
Bluetooth ® -Freisprechanlage<br />
Tagfahrlicht<br />
Geschwindigkeitsregelanlage<br />
Natürlich kommt auch die Sicherheit nicht zu kurz – dafür sorgen 6 Airbags, ABS, ESP, ASR, Hill-Hol<strong>de</strong>r u. v. m.<br />
Ent<strong>de</strong>cken Sie <strong>de</strong>n Fiat 500L EASY und unsere einzigartige Mo<strong>de</strong>llvielfalt auf flottenspezialisten.<strong>de</strong>. O<strong>de</strong>r<br />
kontaktieren Sie uns direkt unter flottenspezialisten@fiat.com.<br />
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) nach RL 80/1268/EWG: innerorts 8,3; außerorts 5,0; kombiniert 6,2. CO 2 -Emission (g/km): kombiniert 145.<br />
* Ein gewerbliches Leasingangebot <strong>de</strong>r ALD Lease Finanz GmbH, Ned<strong>de</strong>rfeld 95, 22529 Hamburg, zzgl. MwSt., Transport- und Zulassungskosten für <strong>de</strong>n Fiat 500L EASY 1.4 16V mit 70 kW (95 PS),<br />
Min<strong>de</strong>stausstattung Metallic-Lackierung: 36 Monate Laufzeit, 30.000 km Gesamtfahrleistung, € 885,00 Son<strong>de</strong>rzahlung, ab € 99,00 monatliche Leasingrate.<br />
Angebot freibleibend und gültig nur bei Vertragseingang bei <strong>de</strong>r ALD Lease Finanz GmbH bis zum 30.12.2013. Vorbehaltlich Preiserhöhung <strong>de</strong>s Herstellers. Abbildung zeigt Son<strong>de</strong>rausstattung.