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RECHT<br />
weiterleiten kann. Eine entsprechen<strong>de</strong> individualarbeitsvertragliche<br />
Vereinbarung sollte auch<br />
unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten<br />
nicht zu beanstan<strong>de</strong>n sein. Wichtig wäre insoweit<br />
nicht zu vergessen, dass <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />
verpflichtet wer<strong>de</strong>n sollte, entsprechen<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen<br />
(beispielsweise bei Scheidung o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>m Erwerb <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis durch Kin<strong>de</strong>r) an<br />
die Personalabteilung o<strong>de</strong>r das Fuhrparkmanagement<br />
mitzuteilen.<br />
Ferner könnte auch in Dienstwagenüberlassungsverträgen<br />
eine entsprechen<strong>de</strong> arbeitsvertragliche<br />
Verpflichtung <strong>de</strong>s jeweiligen Dienstwagennutzers<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n, dass dieser<br />
bei Vorwurf entsprechen<strong>de</strong>r Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />
mit einem von ihm genutzten<br />
Dienstwagen einen Anhörungsbogen zumin<strong>de</strong>st<br />
zur Person auszufüllen und rechtzeitig an die zuständige<br />
Verkehrsbehör<strong>de</strong> zurückzusen<strong>de</strong>n hat.<br />
Kommt <strong>de</strong>r Dienstwagennutzer dieser arbeitsvertraglichen<br />
Verpflichtung nicht nach, könnte<br />
er hierfür „wenigstens“ (von <strong>de</strong>r Personalabteilung<br />
<strong>de</strong>s Dienstherrn, nicht vom Fuhrparkmanagement)<br />
mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n arbeitsrechtlichen<br />
Konsequenzen abgemahnt wer<strong>de</strong>n.<br />
Kleinkramregelung erfor<strong>de</strong>rlich – was tun mit<br />
Verwarnungsangeboten?<br />
Eine an<strong>de</strong>re Möglichkeit <strong>de</strong>r Bereinigung von<br />
Vorwürfen <strong>de</strong>r Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />
ist die Annahme von Verwarnungsangeboten<br />
<strong>de</strong>r Bußgeldbehör<strong>de</strong>n bei Verkehrsverstößen,<br />
die mit Bußgel<strong>de</strong>rn bis zu 35 Euro<br />
geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Dies kann auch ohne Anerkennung<br />
einer rechtlichen Verpflichtung, gleichwohl<br />
aber rechtsverbindlich erfolgen. Vorsicht<br />
ist allerdings insoweit geboten, <strong>als</strong> dass sich <strong>de</strong>r<br />
Fuhrparkverantwortliche unbedingt absichern<br />
muss, dass ihm zur Bezahlung von Verwarnungsangeboten<br />
auch ein entsprechen<strong>de</strong>s Budget zur<br />
Verfügung steht und dass Verwarnungsgel<strong>de</strong>r,<br />
die vom Fuhrparkmanagement verauslagt wer<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>m jeweiligen Dienstwagennutzer (bei<br />
entsprechen<strong>de</strong>r arbeitsvertraglicher Regelung)<br />
weiter belastet wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
Überweisungsträger „eigentlich“ nichts schief<br />
gehen dürfte – es sei <strong>de</strong>nn, die Bank macht bei<br />
<strong>de</strong>r Überweisung selbst einen Fehler.<br />
Fazit – alles könnte so einfach sein?<br />
Der Umgang mit Bußgeldverfahren im Fuhrpark<br />
ist eigentlich keine Hexerei. Genau genommen<br />
muss <strong>de</strong>r Fuhrparkverantwortliche sich auch<br />
gar nicht mit <strong>de</strong>m Bußgeld- o<strong>de</strong>r Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />
im engeren Sinne auseinan<strong>de</strong>rsetzen.<br />
Er muss lediglich durch die bereits<br />
genannten organisatorischen Vorkehrungen sicherstellen,<br />
dass er rechtzeitig über die Einleitung<br />
von Verfahren <strong>de</strong>r Bußgeldbehör<strong>de</strong> durch<br />
Übersendung von Anhörungsbögen Kenntnis erhält<br />
und auf diese entsprechend und schnell reagiert.<br />
Die Devise heißt dann: Fahrzeug anhand<br />
<strong>de</strong>r Fuhrparkunterlagen i<strong>de</strong>ntifizieren – Fahrer/<br />
Nutzerkreis zuordnen – Angaben zur Person/<br />
Nutzerkreis im Anhörungsbogen machen – Anhörungsbogen<br />
nachweisbar per Fax vorab zurücksen<strong>de</strong>n<br />
– Sache (i.d.R.) erledigt! Hilfreich ist es<br />
im Übrigen auch, bei ständiger Zusammenarbeit<br />
mit einer Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>nregulierung von Fuhrparkschä<strong>de</strong>n auch<br />
einen anwaltlichen Ansprechpartner für Bußgeld-<br />
und Ordnungswidrigkeitenverfahren zu<br />
haben. Denn in vielen Scha<strong>de</strong>nangelegenheiten<br />
durch Unfallschä<strong>de</strong>n kommen auch Bußgeldvorwürfe<br />
in die Welt. Größere Schwierigkeiten<br />
lassen sich meist schon durch telefonische Rückfragen<br />
klären, ohne dass hierdurch großartig<br />
Anwaltskosten verursacht wer<strong>de</strong>n. Für <strong>de</strong>n Fuhrparkmanager<br />
ist hier nur wichtig, dass er sich<br />
rechtzeitig informiert und entsprechend darauf<br />
reagiert.<br />
Rechtsanwalt Lutz D. Fischer, Lohmar<br />
Kontakt: kanzlei@fischer-lohmar.<strong>de</strong><br />
Internet: www.fischer-lohmar.<strong>de</strong><br />
Ein allzu laxer Umgang mit Verwarnungsangeboten<br />
ist allerdings auch nachteilig. In <strong>de</strong>r Praxis<br />
gibt es eine Reihe von Fällen, die automatisch<br />
zu einer Ablehnung (= Nichtannahme) <strong>de</strong>s Verwarnungsangebotes<br />
führen mit <strong>de</strong>r Folge, dass<br />
dann gegen <strong>de</strong>n Betroffenen <strong>de</strong>nnoch ein Bußgeldverfahren<br />
eingeleitet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Dies ist beispielsweise <strong>de</strong>r Fall, wenn das Verwarnungsgeld<br />
zwar bezahlt wird, jedoch nicht<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Wochenfrist. Das gleiche Problem<br />
stellt sich dann, wenn bei <strong>de</strong>r Zahlungsanweisung<br />
das Aktenzeichen f<strong>als</strong>ch o<strong>de</strong>r gar nicht angegeben<br />
wird o<strong>de</strong>r ein zu geringer Betrag überwiesen<br />
wird. Auch wenn unternehmensinterne<br />
Regelungen hier aus Kostengrün<strong>de</strong>n die Durchführung<br />
von Online-Banking vorschreiben, sollte<br />
sich das Fuhrparkmanagement die Erlaubnis<br />
<strong>de</strong>r Firmenleitung holen, <strong>de</strong>rartige Verwarnungsgel<strong>de</strong>r<br />
durch Verwendung <strong>de</strong>r zusammen<br />
mit <strong>de</strong>n Anhörungsbögen versen<strong>de</strong>ten Überweisungsträger<br />
zu erledigen. Denn hier sind alle<br />
notwendigen Angaben vollständig aufgedruckt,<br />
so dass bei Verwendung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Energie mit <strong>de</strong>r<br />
Sie rechnen können<br />
Zapfen-Streich.<br />
Dem Fiskus ein Schnippchen schlagen: Autogas fahren.<br />
Wie fin<strong>de</strong>n Sie eigentlich die Mineralölsteuer? – Genau,<br />
wir auch. Deshalb tun wir was dagegen. Mit Westfalen-<br />
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Rufen Sie an, schreiben, faxen o<strong>de</strong>r mailen Sie.<br />
Westfalen AG · Westfalengas · 48136 Münster<br />
Fon (kostenfrei) 0 800⁄776 726 4 · Fax 02 51⁄6 95-1 29<br />
www.westfalengas.<strong>de</strong> · service@westfalengas.<strong>de</strong>