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RECHT<br />

weiterleiten kann. Eine entsprechen<strong>de</strong> individualarbeitsvertragliche<br />

Vereinbarung sollte auch<br />

unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten<br />

nicht zu beanstan<strong>de</strong>n sein. Wichtig wäre insoweit<br />

nicht zu vergessen, dass <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />

verpflichtet wer<strong>de</strong>n sollte, entsprechen<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen<br />

(beispielsweise bei Scheidung o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Erwerb <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis durch Kin<strong>de</strong>r) an<br />

die Personalabteilung o<strong>de</strong>r das Fuhrparkmanagement<br />

mitzuteilen.<br />

Ferner könnte auch in Dienstwagenüberlassungsverträgen<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> arbeitsvertragliche<br />

Verpflichtung <strong>de</strong>s jeweiligen Dienstwagennutzers<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n, dass dieser<br />

bei Vorwurf entsprechen<strong>de</strong>r Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />

mit einem von ihm genutzten<br />

Dienstwagen einen Anhörungsbogen zumin<strong>de</strong>st<br />

zur Person auszufüllen und rechtzeitig an die zuständige<br />

Verkehrsbehör<strong>de</strong> zurückzusen<strong>de</strong>n hat.<br />

Kommt <strong>de</strong>r Dienstwagennutzer dieser arbeitsvertraglichen<br />

Verpflichtung nicht nach, könnte<br />

er hierfür „wenigstens“ (von <strong>de</strong>r Personalabteilung<br />

<strong>de</strong>s Dienstherrn, nicht vom Fuhrparkmanagement)<br />

mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n arbeitsrechtlichen<br />

Konsequenzen abgemahnt wer<strong>de</strong>n.<br />

Kleinkramregelung erfor<strong>de</strong>rlich – was tun mit<br />

Verwarnungsangeboten?<br />

Eine an<strong>de</strong>re Möglichkeit <strong>de</strong>r Bereinigung von<br />

Vorwürfen <strong>de</strong>r Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />

ist die Annahme von Verwarnungsangeboten<br />

<strong>de</strong>r Bußgeldbehör<strong>de</strong>n bei Verkehrsverstößen,<br />

die mit Bußgel<strong>de</strong>rn bis zu 35 Euro<br />

geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Dies kann auch ohne Anerkennung<br />

einer rechtlichen Verpflichtung, gleichwohl<br />

aber rechtsverbindlich erfolgen. Vorsicht<br />

ist allerdings insoweit geboten, <strong>als</strong> dass sich <strong>de</strong>r<br />

Fuhrparkverantwortliche unbedingt absichern<br />

muss, dass ihm zur Bezahlung von Verwarnungsangeboten<br />

auch ein entsprechen<strong>de</strong>s Budget zur<br />

Verfügung steht und dass Verwarnungsgel<strong>de</strong>r,<br />

die vom Fuhrparkmanagement verauslagt wer<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>m jeweiligen Dienstwagennutzer (bei<br />

entsprechen<strong>de</strong>r arbeitsvertraglicher Regelung)<br />

weiter belastet wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

Überweisungsträger „eigentlich“ nichts schief<br />

gehen dürfte – es sei <strong>de</strong>nn, die Bank macht bei<br />

<strong>de</strong>r Überweisung selbst einen Fehler.<br />

Fazit – alles könnte so einfach sein?<br />

Der Umgang mit Bußgeldverfahren im Fuhrpark<br />

ist eigentlich keine Hexerei. Genau genommen<br />

muss <strong>de</strong>r Fuhrparkverantwortliche sich auch<br />

gar nicht mit <strong>de</strong>m Bußgeld- o<strong>de</strong>r Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />

im engeren Sinne auseinan<strong>de</strong>rsetzen.<br />

Er muss lediglich durch die bereits<br />

genannten organisatorischen Vorkehrungen sicherstellen,<br />

dass er rechtzeitig über die Einleitung<br />

von Verfahren <strong>de</strong>r Bußgeldbehör<strong>de</strong> durch<br />

Übersendung von Anhörungsbögen Kenntnis erhält<br />

und auf diese entsprechend und schnell reagiert.<br />

Die Devise heißt dann: Fahrzeug anhand<br />

<strong>de</strong>r Fuhrparkunterlagen i<strong>de</strong>ntifizieren – Fahrer/<br />

Nutzerkreis zuordnen – Angaben zur Person/<br />

Nutzerkreis im Anhörungsbogen machen – Anhörungsbogen<br />

nachweisbar per Fax vorab zurücksen<strong>de</strong>n<br />

– Sache (i.d.R.) erledigt! Hilfreich ist es<br />

im Übrigen auch, bei ständiger Zusammenarbeit<br />

mit einer Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>nregulierung von Fuhrparkschä<strong>de</strong>n auch<br />

einen anwaltlichen Ansprechpartner für Bußgeld-<br />

und Ordnungswidrigkeitenverfahren zu<br />

haben. Denn in vielen Scha<strong>de</strong>nangelegenheiten<br />

durch Unfallschä<strong>de</strong>n kommen auch Bußgeldvorwürfe<br />

in die Welt. Größere Schwierigkeiten<br />

lassen sich meist schon durch telefonische Rückfragen<br />

klären, ohne dass hierdurch großartig<br />

Anwaltskosten verursacht wer<strong>de</strong>n. Für <strong>de</strong>n Fuhrparkmanager<br />

ist hier nur wichtig, dass er sich<br />

rechtzeitig informiert und entsprechend darauf<br />

reagiert.<br />

Rechtsanwalt Lutz D. Fischer, Lohmar<br />

Kontakt: kanzlei@fischer-lohmar.<strong>de</strong><br />

Internet: www.fischer-lohmar.<strong>de</strong><br />

Ein allzu laxer Umgang mit Verwarnungsangeboten<br />

ist allerdings auch nachteilig. In <strong>de</strong>r Praxis<br />

gibt es eine Reihe von Fällen, die automatisch<br />

zu einer Ablehnung (= Nichtannahme) <strong>de</strong>s Verwarnungsangebotes<br />

führen mit <strong>de</strong>r Folge, dass<br />

dann gegen <strong>de</strong>n Betroffenen <strong>de</strong>nnoch ein Bußgeldverfahren<br />

eingeleitet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Dies ist beispielsweise <strong>de</strong>r Fall, wenn das Verwarnungsgeld<br />

zwar bezahlt wird, jedoch nicht<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Wochenfrist. Das gleiche Problem<br />

stellt sich dann, wenn bei <strong>de</strong>r Zahlungsanweisung<br />

das Aktenzeichen f<strong>als</strong>ch o<strong>de</strong>r gar nicht angegeben<br />

wird o<strong>de</strong>r ein zu geringer Betrag überwiesen<br />

wird. Auch wenn unternehmensinterne<br />

Regelungen hier aus Kostengrün<strong>de</strong>n die Durchführung<br />

von Online-Banking vorschreiben, sollte<br />

sich das Fuhrparkmanagement die Erlaubnis<br />

<strong>de</strong>r Firmenleitung holen, <strong>de</strong>rartige Verwarnungsgel<strong>de</strong>r<br />

durch Verwendung <strong>de</strong>r zusammen<br />

mit <strong>de</strong>n Anhörungsbögen versen<strong>de</strong>ten Überweisungsträger<br />

zu erledigen. Denn hier sind alle<br />

notwendigen Angaben vollständig aufgedruckt,<br />

so dass bei Verwendung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Energie mit <strong>de</strong>r<br />

Sie rechnen können<br />

Zapfen-Streich.<br />

Dem Fiskus ein Schnippchen schlagen: Autogas fahren.<br />

Wie fin<strong>de</strong>n Sie eigentlich die Mineralölsteuer? – Genau,<br />

wir auch. Deshalb tun wir was dagegen. Mit Westfalen-<br />

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Rufen Sie an, schreiben, faxen o<strong>de</strong>r mailen Sie.<br />

Westfalen AG · Westfalengas · 48136 Münster<br />

Fon (kostenfrei) 0 800⁄776 726 4 · Fax 02 51⁄6 95-1 29<br />

www.westfalengas.<strong>de</strong> · service@westfalengas.<strong>de</strong>

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