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Teil 1 - Global Reporting Initiative

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TEIL 4<br />

18<br />

Vergleichbarkeit<br />

Grundsatz: Die Organisation sollte Informationen konsistent auswählen, zusammentragen und in Berichtsform bringen.<br />

Die Informationen im Bericht sollten so dargestellt werden, dass die Stakeholder Veränderungen in der Leistung<br />

einer Organisation im zeitlichen Verlauf analysieren und mit anderen Organisationen vergleichen können.<br />

Siehe Umsetzungsanleitung<br />

Für eine Leistungsbewertung ist Vergleichbarkeit erforderlich. Stakeholdern sollte es mit Hilfe des Berichts möglich<br />

sein, Informationen über die wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Leistung der Organisation mit deren<br />

früherer Leistung, ihren Zielvorgaben und, soweit möglich, auch mit der Leistung anderer Organisationen zu vergleichen.<br />

S. 14<br />

Genauigkeit<br />

Grundsatz: Die Informationen im Bericht sollten so genau und detailliert sein, dass Stakeholder die Leistung der<br />

Organisation bewerten können.<br />

Wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche DMA und Angaben zu Indikatoren können auf verschiedenste Art<br />

und Weise formuliert werden. Das Spektrum reicht von qualitativen Angaben bis hin zu ausführlichen quantitativen<br />

Messungen. Die Anforderungen an Genauigkeit sind abhängig von der Art der Informationen sowie dem jeweiligen<br />

Nutzer. S. 15<br />

Aktualität<br />

Grundsatz: Die Berichterstattung erfolgt regelmäßig, damit die Informationen den Stakeholdern rechtzeitig zur<br />

Verfügung stehen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.<br />

Die Nützlichkeit der Informationen ist eng daran gekoppelt, ob diese so rechtzeitig veröffentlicht werden, dass<br />

Stakeholder sie effektiv in ihren Entscheidungsfindungsprozess einbeziehen können. Die zeitliche Planung der<br />

Veröffentlichung hängt sowohl damit zusammen, in welchem Intervall der Bericht normalerweise erstellt wird, als<br />

auch damit, diesen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit im Bericht beschriebenen, aktuellen Ereignissen<br />

zu veröffentlichen. S. 15<br />

Klarheit<br />

Grundsatz: Informationen sollten so zur Verfügung gestellt werden, dass sie für Stakeholder, die den Bericht nutzen,<br />

verständlich und zugänglich sind.<br />

Informationen sollten so dargestellt werden, dass sie für die Stakeholder, die mit der Organisation und ihren Aktivitäten<br />

hinreichend vertraut sind, verständlich sind. S. 16<br />

Verlässlichkeit<br />

Grundsatz: Die für die Aufbereitung eines Berichts verwendeten Informationen und Verfahren sollten so gesammelt,<br />

aufgezeichnet, analysiert und weitergegeben werden, dass sie einer Überprüfung unterzogen werden können,<br />

die die Qualität und die Wesentlichkeit der Informationen feststellt.<br />

Stakeholder sollten darauf vertrauen können, dass eine Prüfung des Berichts die Richtigkeit seiner Inhalte und die<br />

angemessene Anwendung der Berichterstattungsgrundsätze bestätigen würde. S. 16

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