Teil 1 - Global Reporting Initiative
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TEIL 4<br />
18<br />
Vergleichbarkeit<br />
Grundsatz: Die Organisation sollte Informationen konsistent auswählen, zusammentragen und in Berichtsform bringen.<br />
Die Informationen im Bericht sollten so dargestellt werden, dass die Stakeholder Veränderungen in der Leistung<br />
einer Organisation im zeitlichen Verlauf analysieren und mit anderen Organisationen vergleichen können.<br />
Siehe Umsetzungsanleitung<br />
Für eine Leistungsbewertung ist Vergleichbarkeit erforderlich. Stakeholdern sollte es mit Hilfe des Berichts möglich<br />
sein, Informationen über die wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Leistung der Organisation mit deren<br />
früherer Leistung, ihren Zielvorgaben und, soweit möglich, auch mit der Leistung anderer Organisationen zu vergleichen.<br />
S. 14<br />
Genauigkeit<br />
Grundsatz: Die Informationen im Bericht sollten so genau und detailliert sein, dass Stakeholder die Leistung der<br />
Organisation bewerten können.<br />
Wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche DMA und Angaben zu Indikatoren können auf verschiedenste Art<br />
und Weise formuliert werden. Das Spektrum reicht von qualitativen Angaben bis hin zu ausführlichen quantitativen<br />
Messungen. Die Anforderungen an Genauigkeit sind abhängig von der Art der Informationen sowie dem jeweiligen<br />
Nutzer. S. 15<br />
Aktualität<br />
Grundsatz: Die Berichterstattung erfolgt regelmäßig, damit die Informationen den Stakeholdern rechtzeitig zur<br />
Verfügung stehen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.<br />
Die Nützlichkeit der Informationen ist eng daran gekoppelt, ob diese so rechtzeitig veröffentlicht werden, dass<br />
Stakeholder sie effektiv in ihren Entscheidungsfindungsprozess einbeziehen können. Die zeitliche Planung der<br />
Veröffentlichung hängt sowohl damit zusammen, in welchem Intervall der Bericht normalerweise erstellt wird, als<br />
auch damit, diesen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit im Bericht beschriebenen, aktuellen Ereignissen<br />
zu veröffentlichen. S. 15<br />
Klarheit<br />
Grundsatz: Informationen sollten so zur Verfügung gestellt werden, dass sie für Stakeholder, die den Bericht nutzen,<br />
verständlich und zugänglich sind.<br />
Informationen sollten so dargestellt werden, dass sie für die Stakeholder, die mit der Organisation und ihren Aktivitäten<br />
hinreichend vertraut sind, verständlich sind. S. 16<br />
Verlässlichkeit<br />
Grundsatz: Die für die Aufbereitung eines Berichts verwendeten Informationen und Verfahren sollten so gesammelt,<br />
aufgezeichnet, analysiert und weitergegeben werden, dass sie einer Überprüfung unterzogen werden können,<br />
die die Qualität und die Wesentlichkeit der Informationen feststellt.<br />
Stakeholder sollten darauf vertrauen können, dass eine Prüfung des Berichts die Richtigkeit seiner Inhalte und die<br />
angemessene Anwendung der Berichterstattungsgrundsätze bestätigen würde. S. 16