Teil 1 - Global Reporting Initiative
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TEIL 2<br />
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2. WÄHLEN SIE DIE BEVORZUGTE „IN ÜBEREINSTIMMUNG“-OPTION AUS<br />
• Die Leitlinien bieten Organisationen zwei Optionen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts „In Übereinstimmung“ mit den Leitlinien.<br />
Dabei handelt es sich um die Optionen „Kern“ und „Umfassend“. Diese Optionen bestimmen die Inhalte des Berichts, der „In<br />
Übereinstimmung“ mit den Leitlinien erstellt werden soll; siehe S. 11–14.<br />
• Beide Optionen sind von allen Organisationen, unabhängig von Art, Größe, Branche oder Standort, anwendbar.<br />
3. BEREITEN SIE DIE VERÖFFENTLICHUNG VON ALLGEMEINEN STANDARDANGABEN VOR<br />
• Ermitteln Sie die allgemeinen Standardangaben, die für die gewählte „In Übereinstimmung“-Option erforderlich sind.<br />
• Überprüfen Sie, ob es allgemeine Standardangaben gibt, die für die Branche der Organisation gelten. Die GRI-Branchenangaben<br />
finden Sie unter www.globalreporting.org/reporting/sector-guidance/Pages/default.aspx.<br />
• Lesen Sie die Grundsätze zur Bestimmung der Berichterstattungsqualität.<br />
• Planen Sie die Prozesse zur Veröffentlichung der allgemeinen Standardangaben.<br />
• Nutzen Sie die Informationen über die Veröffentlichung von allgemeinen Standardangaben in der Umsetzungsanleitung.<br />
• Widmen Sie der Aufbereitung der allgemeinen Standardangaben unter dem Abschnitt „Ermittelte wesentliche Aspekte und Grenzen“<br />
(S. 28–29) genügend Zeit und Aufmerksamkeit. Diese allgemeinen Standardangaben bilden ein zentrales Element bei beiden „In<br />
Übereinstimmung“-Optionen und sind für beide anzugeben. Gehen Sie dazu wie folgt vor:<br />
––<br />
Lesen Sie die Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte (S. 16–17).<br />
––<br />
Lesen Sie die drei Schritte zur Bestimmung der wesentlichen Aspekte und Grenzen in der Umsetzungsanleitung (S. 31–41) und<br />
nutzen Sie die visuelle Unterstützung für diese Schritte (S. 91).<br />
4. BEREITEN SIE DIE VERÖFFENTLICHUNG VON SPEZIFISCHEN STANDARDANGABEN VOR<br />
• Die spezifischen Standardangaben umfassen die Angaben zum Managementansatz (DMA; Disclosures of Management Approach) und<br />
Indikatoren. Diese sind gemäß Tabelle 1 auf der nächsten Seite unter Kategorien und Aspekte aufgeführt.<br />
• Ermitteln Sie die DMA und die Indikatoren im Zusammenhang mit den wesentlichen Aspekten.<br />
• Überprüfen Sie, ob es Aspekte und spezifische Standardangaben gibt, die für die Branche der Organisation gelten. Die Branchenangaben<br />
finden Sie unter www.globalreporting.org/reporting/sector-guidance/Pages/default.aspx.<br />
• Lesen Sie die Grundsätze zur Bestimmung der Berichterstattungsqualität (S. 17–18).<br />
• Planen Sie die erforderlichen Prozesse zur Veröffentlichung der spezifischen Standardangaben. Der Bericht sollte die DMA und die Indikatoren<br />
für die ermittelten wesentlichen Aspekte (S. 62–238 in der Umsetzungsanleitung) umfassen. Aspekte, die nicht als wesentlich<br />
gelten, müssen nicht im Bericht behandelt werden.<br />
• Nutzen Sie die Informationen in der Umsetzungsanleitung über die Veröffentlichung von spezifischen Standardangaben.<br />
• Informationen zu Themen, die von der Organisation als wesentlich eingestuft werden, aber nicht von der GRI-Liste der Aspekte abgedeckt<br />
sind, können ebenfalls aufgeführt werden.<br />
5. ERSTELLEN SIE DEN NACHHALTIGKEITSBERICHT<br />
• Legen Sie die aufbereiteten Informationen dar.<br />
• Der Bericht kann in elektronischer Form, internetbasiert oder in Papierform erstellt werden. Organisationen können sich entscheiden,<br />
für den Bericht ein Medium oder eine Kombination aus den zur Verfügung stehenden Medien zu verwenden. Die Organisation kann<br />
z. B. einen detaillierten Bericht auf ihrer Internetseite veröffentlichen und eine Zusammenfassung in Papierform zur Verfügung stellen,<br />
die Informationen zur Strategie und Analyse und zur Leistung enthält. Für welche Art der Veröffentlichung sich die Organisation entscheidet,<br />
hängt in der Regel von dem Berichtszeitraum, ihren Plänen hinsichtlich der Aktualisierung der Berichtsinhalte, der Anzahl der<br />
potentiellen Nutzer des Berichts und anderen praktischen Gesichtspunkten, wie z. B. der Strategie zur Verbreitung des Berichts, ab.<br />
• Mindestens ein Medium (Internet oder Papier) sollte den Nutzern Zugang zu den vollständigen Informationen für den Berichtszeitraum<br />
gewähren.<br />
Im Falle von unbeabsichtigten Abweichungen zwischen dem ersten <strong>Teil</strong> Berichterstattungsgrundsätze und Standardangaben und dem<br />
zweiten <strong>Teil</strong> Umsetzungsanleitung, ist der erste <strong>Teil</strong> verbindlich und anwendbar.