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Teil 1 - Global Reporting Initiative

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TEIL 5<br />

37<br />

Siehe Umsetzungsanleitung<br />

G4-36<br />

a. Zuständigkeit - Geben Sie an, ob die Organisation eine Position auf Vorstandsebene oder Positionen mit Zuständigkeit<br />

für wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Themen eingerichtet hat und ob die Inhaber der<br />

Position direkt dem höchsten Kontrollorgan Bericht erstatten.<br />

G4-37<br />

a. Konsultationsverfahren - Geben Sie die Konsultationsverfahren zwischen Stakeholdern und dem höchsten Kontrollorgan<br />

bei wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Themen an. Falls die Konsultation delegiert<br />

wird, beschreiben Sie, an wen sie delegiert wird und welche Rückmeldungsverfahren zum höchsten Kontrollorgan<br />

vorhanden sind.<br />

G4-38<br />

a. Zusammensetzung - Geben Sie die Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Komitees an, und<br />

zwar nach:<br />

• geschäftsführend oder nicht geschäftsführend;<br />

• Unabhängigkeit;<br />

• Amtszeit des Kontrollorgans;<br />

• Anzahl anderer bedeutender Positionen oder Verpflichtungen der einzelnen Personen sowie der Art der Verpflichtungen;<br />

• Geschlecht;<br />

• Mitgliedschaft in unterrepräsentierten Gesellschaftsgruppen;<br />

• Kompetenzen bezüglich wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Auswirkungen;<br />

• Vertretung von Stakeholdern. S. 53<br />

G4-39<br />

a. Vorsitz des Kontrollorgans - Geben Sie an, ob der Vorsitz des Kontrollorgans gleichzeitig eine geschäftsführende<br />

Funktion einnimmt. Falls dies der Fall ist, sollten dessen Position im Management der Organisation und die<br />

Gründe für diese Regelung angegeben werden.<br />

G4-40<br />

a. Nominierungs- und Auswahlverfahren - Berichten Sie über das Nominierungs- und Auswahlverfahren für das<br />

höchste Kontrollorgan und dessen Komitees sowie die Kriterien, die für die Nominierung und Auswahl des höchsten<br />

Kontrollorgans und dessen Mitglieder Anwendung finden, einschließlich:<br />

• ob und wie Vielfalt berücksichtigt wird;<br />

• ob und wie Unabhängigkeit berücksichtigt wird;<br />

• ob und wie Fachwissen und Erfahrung in Bezug auf wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Themen<br />

berücksichtigt werden;<br />

• ob und wie Stakeholder (einschließlich Anteilseigner) einbezogen werden.

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