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Teil 1 - Global Reporting Initiative

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TEIL 6<br />

88<br />

6.5 BRANCHENBEZOGENE ANGABEN<br />

Die GRI hat zehn branchenbezogene Zusätze (Sector Supplements) veröffentlicht, die mit den Leitlinien G3 und G3.1 kompatibel sind,<br />

und schon von hunderten von Organisationen verwendet wurden. Diese branchenbezogenen Zusätze wurden inhaltlich neu strukturiert<br />

und in GRI-Branchenangaben umbenannt, um mit G4 zusammen verwendet werden zu können.<br />

Die Branchenangaben zur Verwendung mit den G4-Leitlinien – wie in den „In Übereinstimmung“-Kriterien in Abschnitt 3 (S. 11–14), in<br />

Abschnitt 2.2 (S. 7–9) und in der Leitlinie zu G4-18 in der Umsetzungsanleitung, S. 31–41 beschrieben – sind abrufbar unter<br />

www.globalreporting.org/reporting/sector-guidance/Pages/default.aspx.<br />

6.6 GEMEINSAMKEITEN MIT DEN „Zehn Prinzipien“ (2000)<br />

DES GLOBAL COMPACT DER VEREINTEN NATIONEN<br />

TABELLE 6<br />

Prinzipien des <strong>Global</strong> Compact, 2000<br />

Prinzip 1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen<br />

Menschenrechte unterstützen und achten.<br />

Prinzip 2. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie sich nicht<br />

an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.<br />

Prinzip 3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die<br />

wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen<br />

wahren.<br />

GRI-Leitlinien<br />

Unterkategorie: Menschenrechte (alle Aspekte)<br />

Unterkategorie: Gesellschaft<br />

• Lokale Gemeinschaften<br />

Unterkategorie: Menschenrechte (alle Aspekte)<br />

G4-11<br />

Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige<br />

Beschäftigung<br />

• Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis<br />

Unterkategorie: Menschenrechte<br />

• Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen<br />

Prinzip 4. Unternehmen sollen sich für die Beseitigung aller<br />

Formen der Zwangsarbeit einsetzen.<br />

Prinzip 5. Unternehmen sollen sich für die Abschaffung von<br />

Kinderarbeit einsetzen.<br />

Prinzip 6. Unternehmen sollen sich für die Beseitigung von Diskriminierung<br />

bei Anstellung und Erwerbstätigkeit einsetzen.<br />

Unterkategorie: Menschenrechte<br />

• Zwangsarbeit und Pflichtarbeit<br />

Unterkategorie: Menschenrechte<br />

• Kinderarbeit<br />

G4-10<br />

Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige<br />

Beschäftigung (alle Aspekte)<br />

Unterkategorie: Menschenrechte<br />

• Gleichbehandlung<br />

Prinzip 7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen<br />

dem Vorsorgeprinzip folgen.<br />

Prinzip 8. Unternehmen sollen <strong>Initiative</strong>n ergreifen, um größeres<br />

Umweltbewusstsein zu fördern.<br />

Prinzip 9. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung<br />

umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.<br />

Prinzip 10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption<br />

eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.<br />

Kategorie: Ökologisch (alle Aspekte)<br />

Kategorie: Ökologisch (alle Aspekte)<br />

Kategorie: Ökologisch (alle Aspekte)<br />

Unterkategorie: Gesellschaft<br />

• Korruptionsbekämpfung<br />

• Politik

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