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Teil 1 - Global Reporting Initiative

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QUICKLINKS<br />

Der Abschnitt Quicklinks bietet eine einfache Möglichkeit, eine Reihe von Standardangaben bzw. Konzepten zu finden, die dem Verständnis<br />

und der Verwendung der Leitlinien dienen.<br />

6.1 ZUSAMMENHÄNGE ZWISCHEN INTEGRIERTER BERICHTERSTATTUNG<br />

UND NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG<br />

Unter Nachhaltigkeitsberichterstattung versteht man ein Verfahren, das Organisationen hilft, Ziele zu setzen, Leistung zu messen und<br />

den Übergang zu einer nachhaltigen Weltwirtschaft zu steuern – einer Wirtschaft, die langfristige Rentabilität und Umweltpflege vereint.<br />

Nachhaltigkeitsberichterstattung (hauptsächlich die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts) ist das Hauptforum für die Veröffentlichung<br />

der wirtschaftlichen, ökologischen, gesellschaftlichen und führungsbezogenen Leistung einer Organisation und deren positiver<br />

und negativer Auswirkungen. Nachhaltigkeitsberichterstattung stützt sich auf die Aspekte, die Organisationen im Zusammenhang mit<br />

den Erwartungen und Interessen ihrer Stakeholder für wesentlich halten. Stakeholder können sowohl als Beteiligte in einem Verhältnis<br />

zu einer Organisation stehen als auch anderweitig mit ihr verbunden sein.<br />

Integrierte Berichterstattung ist ein sich neu entwickelnder Trend in der Unternehmensberichterstattung. Sie zielt im Allgemeinen<br />

primär darauf ab, den Kapitalgebern eine integrierte Zusammenstellung der wesentlichen Schlüsselfaktoren für die gegenwärtige und<br />

zukünftige Wertschöpfung zu liefern.<br />

Ersteller integrierter Berichte stützen sich bei der Aufbereitung ihrer Berichte auf die Grundlagen und Angaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung.<br />

Mit Hilfe des integrierten Berichts legt eine Organisation kurz und bündig dar, wie ihre Strategie, ihre Unternehmensführung, ihre<br />

Leistung und ihre Perspektiven im Laufe der Zeit zur Wertschöpfung beitragen. Der integrierte Bericht ist also weder als Auszug des herkömmlichen<br />

Jahresberichts noch als eine Kombination aus Jahresabschlüssen und Nachhaltigkeitsbericht gedacht. Der integrierte Bericht greift aber<br />

auf andere Berichte und Veröffentlichungen durch Bezugnahme auf zusätzliche detaillierte Informationen, die separat angegeben werden, zu.<br />

Auch wenn die Ziele der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der integrierten Berichterstattung sich unterscheiden mögen, so ist<br />

doch Nachhaltigkeitsberichterstattung ein wesentliches Element der integrierten Berichterstattung. Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />

berücksichtigt die Bedeutung von Nachhaltigkeit für eine Organisation und behandelt auch die Prioritäten und Schlüsselthemen. Dabei<br />

konzentriert sie sich auf die Auswirkungen von Nachhaltigkeitstrends, Risiken und Chancen der langfristigen Prognosen und finanziellen<br />

Leistungsfähigkeit der Organisation. Nachhaltigkeitsberichterstattung ist elementar für einen integrierten Denk- und Berichterstattungsprozess<br />

einer Organisation. Sie liefert Vorgaben für die Ermittlung der wesentlichen Themen einer Organisation, ihrer strategischen Ziele<br />

und die Bewertung ihrer Möglichkeiten, diese Ziele zu erreichen und im Laufe der Zeit zur Wertschöpfung beizutragen.<br />

6.2 EXTERNE PRÜFUNG<br />

Das Thema externe Prüfung wird in drei Abschnitten der Leitlinien behandelt:<br />

• „In Übereinstimmung“-Kriterienauswahl (Abschnitt 3.3 „Anmerkung zu Berichten, die „In Übereinstimmung“ mit den Leitlinien stehen“<br />

S. 13): erfordert einen Auszug der „In Übereinstimmung“-Kriterienauswahl sowie eine externe Prüfung, wenn der Bericht oder <strong>Teil</strong>e<br />

davon extern geprüft wurden;<br />

• G4-33 (S. 36 und Umsetzungsanleitung S. 51): erfordert Informationen über die Strategie und die aktuellen Praktiken u. a. in Bezug auf<br />

die Einforderung externer Prüfungen;<br />

• G4-32 GRI-Index (S. 31–35): erfordert den Hinweis darauf, ob Standardangaben extern geprüft wurden.<br />

GRI empfiehlt die Einbeziehung externer Prüfungen, sie sind jedoch keine Voraussetzung für die Berichterstellung „In Übereinstimmung“<br />

mit den Leitlinien.

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