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Teil 1 - Global Reporting Initiative

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TEIL 5<br />

76<br />

UNTERKATEGORIE: GESELLSCHAFT<br />

Siehe Umsetzungsanleitung<br />

Einleitung<br />

Die Unterkategorie „Gesellschaft“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Organisation auf die Gesellschaft und lokale<br />

Gemeinschaften. Mitglieder von Gemeinschaften haben persönliche Rechte, die auf folgenden Erklärungen und<br />

Übereinkommen basieren:<br />

• Erklärung der Vereinten Nationen (UN):„Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, 1948<br />

• Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN):„Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, 1966<br />

• Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN):„Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle<br />

Rechte “, 1966<br />

• Erklärung der Vereinten Nationen (UN):„Erklärung über das Recht auf Entwicklung“, 1986<br />

Die kollektiven Rechte von Gemeinschaften und von indigenen und in Stämmen lebenden Bevölkerungsgruppen<br />

sind durch folgende Erklärungen und Übereinkommen anerkannt:<br />

• Übereinkommen 107 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO):„Übereinkommen über den Schutz und die<br />

Eingliederung eingeborener Bevölkerungsgruppen und anderer in Stämmen lebender oder stammesähnlicher<br />

Bevölkerungsgruppen in unabhängigen Ländern“, 1957<br />

• Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO):„Übereinkommen über eingeborene und in<br />

Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern“, 1991<br />

• Erklärung der Vereinten Nationen (UN):„Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker“, 2007<br />

Hinsichtlich der Identität beziehen sich die Rechte dieser Bevölkerungsgruppen sowohl auf die Gemeinschaft als<br />

auch auf das Individuum. Ihr Recht auf eine freie, vorherige, auf Kenntnis der Sachlage gegründete Konsultation zur<br />

Einholung ihrer Zustimmung ist ein Grundrecht, das durch die oben genannten Quellen ausdrücklich anerkannt ist.<br />

Aspekt: Lokale Gemeinschaften<br />

Siehe Quellenverweise 22, 23, 76. S. 202<br />

G4-SO1<br />

PROZENTSATZ DER GESCHÄFTSSTANDORTE, BEI DENEN MASSNAHMEN ZUR EINBINDUNG LOKALER<br />

GEMEINSCHAFTEN, FOLGENABSCHÄTZUNGEN UND FÖRDERPROGRAMME UMGESETZT WURDEN<br />

a. Nennen Sie den Prozentsatz der Geschäftsstandorte, bei denen Maßnahmen zur Einbindung lokaler Gemeinschaften,<br />

Folgenabschätzungen und Förderprogramme umgesetzt wurden, darunter:<br />

• Prüfungen der sozialen Auswirkungen – einschließlich der geschlechtsspezifischen Auswirkungen – im Rahmen<br />

von Beteiligungsprozessen;<br />

• Umweltverträglichkeitsprüfungen und laufende Überwachung;<br />

• Veröffentlichung der Ergebnisse von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Prüfungen der gesellschaftlichen<br />

Auswirkungen;<br />

• Programme zur Förderung lokaler Gemeinschaften auf Grundlage der Bedürfnisse lokaler Gemeinschaften;<br />

• Pläne zur Einbindung von Stakeholdern auf Grundlage einer Stakeholderanalyse;<br />

• breit gefächerte Gremien und Prozesse zur Anhörung lokaler Gemeinschaften einschließlich schutzbedürftiger<br />

Gruppen;<br />

• Betriebsräte, Arbeitsschutzausschüsse und andere Arbeitnehmervertretungen für den Umgang mit Auswirkungen;<br />

• förmliche Beschwerdeverfahren für lokale Gemeinschaften. S. 203-204

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