Teil 1 - Global Reporting Initiative
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TEIL 5<br />
46<br />
• Politik;<br />
• Bewertung der Lieferanten hinsichtlich gesellschaftlicher Auswirkungen;<br />
• Beschwerdeverfahren hinsichtlich gesellschaftlicher Auswirkungen;<br />
• Kundengesundheit und -sicherheit;<br />
• Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen.<br />
Siehe Umsetzungsanleitung<br />
Orientierungshilfen zu allgemeinen DMA, die für jeden wesentlichen Aspekt verwendet werden können, und für<br />
aspektspezifische DMA, um über zusätzliche Details über einen spezifischen Aspekt zu berichten, finden Sie auf S. 65<br />
und S. 67 in der Umsetzungsanleitung.<br />
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM MANAGEMENTANSATZ (DMA)<br />
Die DMA sollten ausreichende Informationen enthalten, um die Reaktion einer Organisation auf wesentliche Aspekte<br />
zu erläutern. Das Verfahren zur Auswahl wesentlicher Aspekte wird in der Orientierungshilfe für G4-18 beschrieben<br />
(Umsetzungsanleitung S. 31–41).<br />
Die Organisation sollte darauf hinweisen, wenn für eine der DMA angegebene Informationen die in den allgemeinen<br />
Standardangaben G4-20 und G4-21 ermittelte Grenze des wesentlichen Aspekts nicht abdecken.<br />
Die DMA enthalten die folgenden Standardangaben:<br />
G4-DMA<br />
Siehe Quellenverweise 73, 106, 107, 108.<br />
a. Geben Sie an, warum der Aspekt wesentlich ist. Nennen Sie die Auswirkungen, die diesen Aspekt wesentlich<br />
werden lassen.<br />
b. Geben Sie an, wie die Organisation mit diesem wesentlichen Aspekt oder dessen Auswirkungen umgeht.<br />
c. Legen Sie die Beurteilung des Managementansatzes dar, einschließlich<br />
• der Verfahren für die Beurteilung der Effizienz des Managementansatzes;<br />
• der Ergebnisse der Beurteilung des Managementansatzes;<br />
• aller mit dem Managementansatz verbundenen Anpassungen. S. 65-67