01.03.2014 Aufrufe

HRRS Ausgabe 3/2013 - hrr-strafrecht.de

HRRS Ausgabe 3/2013 - hrr-strafrecht.de

HRRS Ausgabe 3/2013 - hrr-strafrecht.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Aufsätze und Anmerkungen<br />

Schelzke – Die iCloud als Gefahr für <strong>de</strong>n Rechtsanwalt?<br />

Aufsätze und Anmerkungen<br />

Die iCloud als Gefahr für <strong>de</strong>n Rechtsanwalt?<br />

Von Rechtsreferendarin Ricarda Christine Schelzke * , Hamburg<br />

I. Einleitung *<br />

Das iPhone ist eines <strong>de</strong>r am meisten genutzten Arbeitsmaterialien<br />

eines Rechtsanwalts. 1 Dieses bietet durch die<br />

iCloud die Möglichkeit, Daten durch die Nutzung von<br />

externen Servern zu speichern und so mit an<strong>de</strong>ren Geräten<br />

wie einem iPad o<strong>de</strong>r MacBook zu synchronisieren.<br />

Was zunächst <strong>de</strong>n Alltag <strong>de</strong>s Anwalts zu erleichtern<br />

scheint, birgt jedoch Gefahren. Im Folgen<strong>de</strong>n wird eine<br />

<strong>strafrecht</strong>liche, eine strafprozessuale und eine berufsrechtliche<br />

Gefahr dieser Nutzung untersucht. Dabei<br />

wer<strong>de</strong>n Gefahren, die alle Nutzer treffen und nicht nur<br />

<strong>de</strong>n Rechtsanwalt – wie das Datenschutzrecht o<strong>de</strong>r das<br />

Urheberrecht 2 –ausgeklammert.<br />

II. Die iCloud<br />

Die iCloud ist eine Cloud-Dienstleistung von Apple 3 , mit<br />

<strong>de</strong>r man verschie<strong>de</strong>ne Apple-Geräte miteinan<strong>de</strong>r synchron<br />

halten kann. Umfasst wird dabei unter an<strong>de</strong>rem<br />

und im Folgen<strong>de</strong>n betrachtet: Ein Fotostream, Dokumente<br />

in <strong>de</strong>r iCloud, Kalen<strong>de</strong>r, Kontakte und E-Mails. Erreicht<br />

wird die Synchronisierung durch eine zusätzliche<br />

Speicherung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Dateien auf einem<br />

netzwerkbasierten Speichermedium – bereitgestellt<br />

durch Apple. 4 Verlockend an <strong>de</strong>r iCloud ist, dass diese<br />

leicht eingeschaltet und bis 5 GB kostenlos genutzt wer<strong>de</strong>n<br />

kann. 5 Die iCloud ist eine sogenannte Public Cloud,<br />

weil sie von einem Dritten und nicht etwa von <strong>de</strong>r Kanzlei<br />

selbst (sogenannte Private Cloud) betrieben wird. 6<br />

*<br />

Dieser Aufsatz basiert auf <strong>de</strong>m Vortrag, <strong>de</strong>n die Verfasserin<br />

am 6. Februar <strong>2013</strong> im Rahmen <strong>de</strong>r mündlichen Prüfung<br />

<strong>de</strong>s Promotionsverfahrens an <strong>de</strong>r Bucerius Law School –<br />

Hochschule für Rechtswissenschaften hielt.<br />

1<br />

Unter Rechtsanwalt ist im Folgen<strong>de</strong>n auch die Rechtsanwältin<br />

zu verstehen. Zur Vereinfachung wird jedoch allgemein<br />

auf Rechtsanwalt abgestellt.<br />

2<br />

Vgl. einführend dazu: Pohle/Ammann CR 2009, 273, 273 ff.;<br />

Wagner/Blaufuß BB 2012, 1751, 1751 ff.<br />

3<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n ist unter Apple für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Markt laut<br />

Nutzungsvereinbarung „iTunes Sarl, 31-33, rue Sainte Zithe,<br />

L-2763 Luxemburg“ zu verstehen.<br />

4<br />

Vgl. Gercke in: Taeger/Wiebe (Hrsg.), Insi<strong>de</strong> the Cloud –<br />

Neue Herausfor<strong>de</strong>rungen für das Informationsrecht (2009),<br />

S. 499, 500; Pohle/Ammann CR 2009, 273, 273.<br />

5<br />

Vgl. hierzu <strong>de</strong>n Werbefilm von Apple unter:<br />

http://www.apple.com/<strong>de</strong>/icloud/.<br />

6<br />

Vgl. Pohle/Ammann CR 2009, 273, 274.<br />

III. Die Verletzung von<br />

Privatgeheimnissen nach § 203 Abs. 1 Nr.<br />

3 StGB<br />

Im Bereich <strong>de</strong>s materiellen Strafrechts könnte die Gefahr<br />

bestehen, dass die iCloud eine Strafbarkeit für <strong>de</strong>n<br />

Rechtsanwalt nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB begrün<strong>de</strong>t.<br />

Danach macht sich ein Rechtsanwalt strafbar, wenn er<br />

unbefugt ein frem<strong>de</strong>s Geheimnis – namentlich ein zum<br />

persönlichen Lebensbereich gehören<strong>de</strong>s Geheimnis o<strong>de</strong>r<br />

ein Betriebs- o<strong>de</strong>r Geschäftsgeheimnis – offenbart, welches<br />

ihm als Rechtsanwalt anvertraut wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonst<br />

bekannt gewor<strong>de</strong>n ist.<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n ausschließlich die für die iCloud<br />

speziell fraglichen Tatbestandsmerkmale betrachtet.<br />

Nämlich, ob es sich bei <strong>de</strong>n Inhalten, die über die iCloud<br />

synchronisiert wer<strong>de</strong>n, um Geheimnisse han<strong>de</strong>ln kann<br />

(dazu 1.) und ob durch das Einstellen in die iCloud ein<br />

solches schon offenbart wird (dazu 2.). Kurz wer<strong>de</strong>n<br />

Umstän<strong>de</strong> betrachtet, die <strong>de</strong>n Tatbestand bzw. die<br />

Rechtswidrigkeit ausschließen könnten (dazu 3.).<br />

1. Geheimnis<br />

Ein Geheimnis ist eine Tatsache, die nur einem Einzelnen<br />

bzw. einem beschränkten Personenkreis bekannt o<strong>de</strong>r<br />

zugänglich ist, <strong>de</strong>ren Kenntnis nach <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>s<br />

Betroffenen hierauf beschränkt ist und an <strong>de</strong>ren Geheimhaltung<br />

<strong>de</strong>r Betroffene aus seiner Sicht ein berechtigtes<br />

Interesse hat. 7<br />

Sofern man die Kalen<strong>de</strong>rfunktion betrachtet, können die<br />

eingetragenen Termine mit <strong>de</strong>m Mandanten ein Geheimnis<br />

begrün<strong>de</strong>n. Denn schon, dass ein Mandatsverhältnis<br />

vorliegt, ist ein solches. 8 Auch wenn es sich bei <strong>de</strong>m<br />

Termin um ein erstes Treffen han<strong>de</strong>lt, liegt ein Geheimnis<br />

vor, weil auch schon das Anbahnungsverhältnis geheimnisrelevant<br />

sein kann. 9<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r E-Mail-Funktion kann nicht allgemein<br />

bestimmt wer<strong>de</strong>n, ob diese ein Geheimnis beinhaltet, da<br />

dies von <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>r jeweiligen E-Mail abhängt. Es ist<br />

7<br />

Kroschwal/Wicker CR 2012, 758, 759 m.w.N.<br />

8<br />

Fischer, StGB, 60. Aufl. (<strong>2013</strong>), § 203 Rn. 6; KG Berlin NJW<br />

1989, 2893; Taupitz NJW 1989 2871, 2873.<br />

9<br />

BGH NJW 2000, 1426, 1427.<br />

<strong>HRRS</strong> März <strong>2013</strong> (3/<strong>2013</strong>)<br />

86

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!