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38<br />

<strong>Internet</strong> <strong>World</strong> BUSINESS E-COMMERCE<br />

2. September 2013 18/13<br />

Vorgaben von oben<br />

Welche Einflussnahme durch den Hersteller muss der Online-Händler hinnehmen?<br />

s sind keine Einzelfälle<br />

Emehr: Immer häufiger<br />

versuchen Hersteller, ihren<br />

Händlern spezifische Vorgaben<br />

zu machen, wie sie ihre<br />

Produkte im Netz anbieten<br />

dürfen. Die Maßnahmen<br />

reichen von Preisvorgaben<br />

über Verkaufsverbote auf<br />

Online-Plattformen bis zur<br />

Beschränkung von durch die<br />

Händler durchgeführte Marketingmaßnahmen.<br />

Bei Vereinbarungen über<br />

den Preis dürfen die Beteiligten<br />

nicht tun, was sie wollen.<br />

Grenzen setzt hier das<br />

Kartellrecht. Es obliegt<br />

jedem Händler, die Preise,<br />

zu denen er Waren abgeben möchte, frei<br />

festzusetzen. Diese Freiheit ist für einen<br />

funktionierenden Wettbewerb zentral.<br />

Diese von Händlern festgesetzten Preise<br />

kollidieren mit den Interessen von Herstellern<br />

oder Großhändlern, ein gewisses<br />

Markenimage zu erhalten und eine Ware<br />

nicht als „billig“ erscheinen zu lassen.<br />

Aus Sicht des Herstellers liegt es nahe,<br />

Lukas Bühlmann<br />

Anwalt in der Kanzlei<br />

Bühlmann Rechtsanwälte<br />

in Zürich<br />

■ www.br-legal.ch<br />

den Händlern Preisuntergrenzen vertraglich<br />

vorzuschreiben und bei dauerhaftem<br />

Unterschreiten die Belieferung<br />

einzustellen – ein solches Vorgehen wäre<br />

aber klar kartellrechtswidrig.<br />

Eine von den europäischen Kartellrechtsregeln<br />

tolerierte Möglichkeit für<br />

Hersteller, den Händlern zumindest<br />

einen Richtwert vorzugeben, stellen die<br />

Hersteller haben wenig Möglichkeiten, Druck auf Händler auszuüben<br />

bekannten unverbindlichen Preisempfehlungen<br />

(UVP oder UPE) dar.<br />

Dabei ist aber Vorsicht geboten. Bei<br />

der UVP muss es sich tatsächlich um<br />

einen unverbindlichen Vorschlag handeln.<br />

Daran kann es nach einem kürzlich<br />

ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs<br />

schon fehlen, wenn ein Hersteller an<br />

einen seiner Händler mit der Aussage<br />

herantritt, er könne dessen<br />

Preiskalkulation betriebswirtschaftlich<br />

nicht nachvollziehen.<br />

Darin liege bereits<br />

eine Ausübung unzulässigen<br />

Drucks – zumindest, wenn<br />

der Händler die Ansprache<br />

nur als Intervention zur Preisanpassung<br />

verstehen kann.<br />

Die Grenzen sind vergleichsweise<br />

klar: Unabhängig<br />

von der Art des Vertriebssystems darf<br />

den Händlern lediglich eine unverbindliche<br />

Preisempfehlung gegeben werden.<br />

Das ist aber nur zulässig, wenn der Hersteller<br />

weder Druck ausübt noch besondere<br />

Vergünstigungen in Aussicht stellt,<br />

damit der Händler die Empfehlung tatsächlich<br />

als Fest- oder Mindestverkaufspreis<br />

übernimmt. Wird eine unverbind-<br />

liche Preisempfehlung von<br />

einer deutlichen Mehrheit<br />

der Vertriebspartner „freiwillig“<br />

befolgt, liegt darin<br />

regelmäßig eine konkludente<br />

Preisabsprache, die<br />

ebenfalls eine verbotene<br />

Preisabsprache darstellt.<br />

Auch wenn die kartellrechtliche<br />

Betrachtung der<br />

Online-Vorgaben durch<br />

Hersteller noch nicht ausgereift<br />

ist und hier noch viele<br />

Unklarheiten bestehen, ist<br />

für die Einflussnahme des<br />

Herstellers auf den vom<br />

Shop-Betreiber verlangten<br />

Preis klar: Mehr als eine<br />

unverbindliche Preisempfehlung<br />

ist nicht statthaft. Verbindliche<br />

Preisvorgaben sind unzulässig und entsprechende<br />

Vereinbarungen nichtig. Vorsicht<br />

ist hier geboten: Ein Händler, der<br />

sich an entsprechende Vorgaben hält, beteiligt<br />

sich dadurch an einer kartellrechtlich<br />

verbotenen Absprache und setzt sich<br />

damit der Gefahr von Ermittlungen und<br />

gegebenenfalls Bußgeldern der Kartellbehörden<br />

aus.<br />

■<br />

RA LUKAS BÜHLMANN<br />

Foto: Fotolia / PP76<br />

Das müssen Sie beachten<br />

■ Das Kartellrecht verbietet es einem<br />

Hersteller oder Distributor, den Händlern<br />

feste Verkaufspreise für ihre Waren vorzuschreiben.<br />

■ Die Vorgabe von unverbindlichen Preisempfehlungen<br />

(UVP bzw. UPE) an die<br />

Händlerschaft ist gestattet, nicht jedoch<br />

Druck oder das Versprechen von Vergünstigungen<br />

für den Fall, dass diese<br />

Empfehlungen übernommen werden.<br />

■ Folgt ein Händler den Vorgaben eines<br />

Herstellers allzu bedingungslos, steht der<br />

Vorwuf der Beteiligung an illegalen Preisabsprachen<br />

im Raum.<br />

Abmahnfallen,<br />

aktuelle Urteile,<br />

neue Gesetze:<br />

Auf Online-Recht<br />

spezialisierte Fachleute<br />

helfen Ihnen weiter.<br />

Der E-Shop-Rechtstipp<br />

Sabine Heukrodt-<br />

Bauer LL.M., Rechtsund<br />

Fachanwältin für<br />

Informationstechnologierecht<br />

in Mainz<br />

■ www.legalershop.de<br />

Aufforderung zur Abgabe<br />

einer Bewertung ist Spam<br />

Die Mail-Aufforderung an einen Kunden<br />

zur Bewertung des gekauften Artikels<br />

stellt eine unzulässige Werbe-Mail dar,<br />

wenn der Adressat dem Empfang zuvor<br />

nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Das<br />

entschied das Amtsgericht Hannover mit<br />

Urteil vom 03.04.2013 (Az.: 550 C<br />

13442/12).<br />

Obwohl der Verbraucher in dem zugrunde<br />

liegenden Fall dem Online Shop<br />

noch mitgeteilt hatte, dass er keinerlei<br />

Werbe-Mails, Bewertungsaufforderungen<br />

oder Newsletter erhalten möchte, erhielt<br />

er nach einem Kauf trotzdem eine Mail<br />

mit einer Aufforderung, ein Feedback<br />

zum erworbenen Artikel abzugeben. Das<br />

Amtsgericht stufte Bewertungsaufforderungen<br />

per E-Mail als Werbe-Mails ein.<br />

Umfragen zu Meinungsforschungszwecken<br />

seien ohne Weiteres ein Instrument<br />

der Absatzförderung, sodass der dafür<br />

erforderliche werbliche Zweck gegeben<br />

sei. Werbe-Mails seien nur erlaubt, wenn<br />

der Empfänger zuvor seine ausdrückliche<br />

Einwilligung erteilt habe. Hier habe der<br />

Empfänger aber sogar erklärt, er wolle<br />

solche Mails nicht erhalten.<br />

Gesonderte Bewertungsanfragen dürfen<br />

ohne Einverständnis nicht an Kunden<br />

versendet werden. Alternativer Praxistipp:<br />

Bitten um Feedback können in Mails<br />

enthalten sein, die von Gesetzes wegen<br />

ohne Genehmigung an den Kunden versendet<br />

werden dürfen, zum Beispiel Auftragsbestätigungen<br />

oder Rechnungen.<br />

Aktuelle Kurzmeldungen zum Thema <strong>Internet</strong>-Recht<br />

BREITBANDNETZE<br />

Keine Kabel-Fusion<br />

DIENSTLEISTUNGSKONZESSION<br />

Streit um Dresden.de<br />

FLIEGENDER GERICHTSSTAND<br />

Urheberrecht gilt überall<br />

WERBUNG AUF FACEBOOK<br />

Wie privat ist die Timeline?<br />

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die vom<br />

Bundeskartellamt bereits 2011 genehmigte<br />

Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel<br />

Baden-Württemberg durch Unitymedia (Liberty<br />

Holding) aufgehoben. Geklagt hatten die beiden<br />

anderen Breitband-Kabelnetzbetreiber Telekom<br />

und Netcologne. Sie befürchten die Zementierung<br />

einer marktbeherrschenden Stellung von<br />

Unitymedia auf dem sogenannten leitungsgebundenen<br />

Signalmarkt. Auch die Nebenbestimmungen,<br />

die das Kartellamt mit der Zulassung<br />

verknüpft hatte, erschienen dem Gericht nicht<br />

ausreichend, um den Wettbewerb unter den<br />

meist regional ausgeprägten Anbietern aufrechtzuerhalten<br />

(Az.: VI-Kart 1/12 (V)). fk<br />

■<br />

Das Oberlandesgericht Dresden hat das Vergabeverfahren<br />

der sächsischen Landeshauptstadt für<br />

den Betrieb der <strong>Internet</strong>-Seite Dresden.de vorläufig<br />

gestoppt. Grund dafür war nach Ansicht der<br />

Richter die mangelnde Transparenz bei den Vergabekriterien<br />

in der vorangegangenen Ausschreibung.<br />

Dazu zählt insbesondere die Zusage, dass<br />

der zukünftige Konzessionsinhaber die Befugnis<br />

erhalten soll, die Website wirtschaftlich nutzen zu<br />

dürfen – jedoch ohne Details, welches Vermarktungskonzept<br />

die Stadt als sinnvoll erachtet (Az.:<br />

28 C 165/12). Das Gericht erlegte der Stadt auf,<br />

ihre Vergabepräferenzen so weit zu konkretisieren,<br />

dass potenzielle Bewerber ihre Angebote<br />

darauf auslegen können (Az.: 16 W 439/13). fk ■<br />

Ein skurriler Fall: Eine obskure „Kirche“ mit Sitz<br />

in Miami/Florida bietet auf einer deutschsprachigen<br />

Website den Erwerb von kirchlichen<br />

Doktortiteln an. Die Texte von dieser Website<br />

fanden sich nahezu wortwörtlich wieder – auf<br />

einem Web-Angebot, das von einem Mann im<br />

Niedersachsen betrieben wird. Die „Church“<br />

mahnte den Mann erst erfolglos ab, dann<br />

reichte der beauftragte Anwalt Klage am Landgericht<br />

Kiel ein. Das erklärte sich für nicht zuständig,<br />

auch das Landgericht Flensburg winkte<br />

ab. Erst das zur Klärung angerufene Oberlandesgericht<br />

Kiel entschied: Der Fall wird in Flensburg<br />

verhandelt, denn die Urheberrechtsverletzung<br />

sei überall in Deutschland wirksam. fk ■<br />

Das Landgericht Freiburg hat einem Autoverkäufer<br />

untersagt, in Facebook-Beiträgen eindeutige<br />

Verkaufsofferten seines Unternehmens zu<br />

machen, wenn dabei wichtige Angaben fehlen.<br />

Der Mann hatte ein Verkaufsangebot eingestellt,<br />

bei dem Daten zur Motorleistung und<br />

zum Umweltverhalten des Autos fehlerhaft oder<br />

gar nicht aufgeführt waren, auch fehlte die laut<br />

Telemediengesetz vorgeschriebene Anbieterkennung.<br />

Der Argumentation des Beschuldigten,<br />

dabei handle es sich lediglich um Informationen<br />

für sein privates Netzwerk, folgte das Gericht<br />

nicht. Es sah eine geschäftliche Handlung,<br />

bei der die Regeln für Werbung eingehalten<br />

werden müssen (Az.: 12 O 83/13). fk<br />

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