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Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen (FAHs) Entwurf

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Definition der notwendigen Bedingungen im Wanderkorridor<br />

<br />

Zusätzlich können aufgrund der Energiedissipation größere Becken erforderlich sein.<br />

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die oben angeführten Werte die lichten Beckenlänge<br />

definieren. Für die Gesamtlänge der FAH sind die Stärke der Trennwände zwischen den Becken bzw. der<br />

Schwellen hinzuzurechnen.<br />

4.2.2.2 Mindestwassertiefen in Becken<br />

Die Mindestwassertiefe in den Becken bestimmt einerseits gemeinsam mit der Beckenlänge und –breite das<br />

Beckenvolumen und ist damit wesentlich für das Ausmaß der auftretenden Turbulenzen (Energiedissipation,<br />

siehe Kapitel 4.2.4). Zugleich ist sie aber ein bestimmender Parameter für einen ausreichenden<br />

Wanderkorridor bzw. für ausreichend Unterstände und Ruhezonen für die einzelnen Fischarten. Eine<br />

genügend große Mindestwassertiefe ist somit ein entscheidender Faktor für die Passierbarkeit der<br />

größenbestimmenden Fischart.<br />

In die, in Kap. 5 für die einzelnen FAH-Typen angeführten Mindestwassertiefen fließen insbesondere auch<br />

die Erfahrungen aus Monitoringuntersuchungen ein. Als Bemessungsgröße wird jeweils die hydraulische<br />

Mindestwassertiefe der Becken angegeben. Darunter versteht man die Wassertiefe in den Becken <strong>von</strong> der<br />

natürlichen Sohlauflage bis <strong>zum</strong> Wasserspiegel. Die tatsächliche <strong>Bau</strong>tiefe der Becken ist um die Dimension<br />

der naturnahen Sohlauflage und um die Höhe des notwendigen Freibordes des Gerinnes größer.<br />

Bei technischen Anlagen ist die Wassertiefe in den Becken unterhalb der Trennwand der relevante<br />

Bemessungswert. Bei Beckenpässen und naturnahen Umgehungsgerinnen wird die sogenannte „minimale<br />

Kolktiefe“ sowie die mittlere Wassertiefe im Wanderkorridor angegeben.<br />

Die im vorliegenden <strong>Leitfaden</strong>entwurf angeführten Mindestwassertiefen sind vielfach größer als die in<br />

anderen Richtlinien / Merkblättern empfohlenen Mindestwerte.<br />

So wird im <strong>Entwurf</strong> des DWA Merkblattes M 509 (Gelbdruck 2010) für nahezu alle in Österreich relevanten<br />

Fischarten eine einheitliche Mindestbeckentiefe <strong>von</strong> 0,5 m angegeben, in einer heuer veröffentlichten<br />

Publikation des Schweizer Bundesamts für Umwelt BAFU beträgt die Mindesttiefe > 0,6 m. An<strong>zum</strong>erken ist,<br />

dass z.B. in Deutschland bei größeren Gewässern vielfach größere Dotationsmengen vorgegeben werden,<br />

woraus dann auch größere Tiefen als die Mindesttiefe <strong>von</strong> 0,5 m oder 0,6 m resultieren. Dies zeigt z.B. im<br />

DWA <strong>Entwurf</strong> selbst das Bemessungsbeispiel für einen Schlitzpass an einem Hyporhithralgewässer.<br />

Im DVWK Merkblatt aus dem Jahr 1996 findet sich eine Differenzierung nach Fischregionen (bzw.<br />

Fischarten), so wird z.B. für Schlitzpässe in der Forellenregion > 0,5 m, beim Huchen aber > 0,75 m als<br />

Mindesttiefe angegeben. Bei Beckenpässen sind es für die Forelle > 0,6 m, für die Äsche 0,6-0,8 m und für<br />

den Huchen 0,8-1,0 m.<br />

Die Mehrheit der österreichischen Experten ist überzeugt, dass eine Staffelung der Beckentiefe nach der<br />

Fischregion und Gewässergröße notwendig ist. Aufgrund der bisher vorliegenden Erfahrungsberichte <strong>von</strong><br />

bestehenden Anlagen ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass z.B. (größere) Huchen in der Regel über einen<br />

Schlitzpass mit Tiefe < 85 cm und entsprechend Q dot. < 400 l/s nicht aufwandern. Hinweise auf<br />

„funktionsfähige“ Anlagen mit geringerer Tiefe beziehen sich nahezu durchwegs auf Monitoringergebnisse<br />

<strong>von</strong> anderen Fischarten, für die auch im <strong>Leitfaden</strong> geringere Tiefen als für den Huchen angegeben werden.<br />

In Spezialfällen, wenn beispielsweise Großfischarten wie der Huchen ausschließlich zur Laichzeit aus einem<br />

großen Gewässer in die Unterläufe kleiner Zubringer einwandern, sind die erforderlichen Mindestdotationen<br />

bzw. –abmessungen der FAH im Zubringer individuell festzulegen (erfahrungsgemäß passieren diese<br />

Fischarten in den kleinen Zubringern etwas kleinere, weniger tiefe <strong>FAHs</strong> als in den Hauptgewässern).<br />

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