FAH-Typen und spezifische Gestaltungskriterien Naturnahes Umgehungsgerinne Abbildung 27: Skizzenartige Darstellung eines naturnahen Umgehungsgerinnes mit detaillierter Darstellung der Beckenübergänge mit minimalen Maximaltiefen und Ausformung der Beckenübergänge zur standardisierten Abflussberechnung; siehe auch ANHANG 1: „Berechnungsbeispiele der FAH Dimensionen je Fischregion und FAH Typ basierend auf der größenbestimmenden Fischart bzw. der hydraulischen Mindest- und Maximalbedingungen“ (Skizze: EZB). 46
FAH-Typen und spezifische Gestaltungskriterien 5.3.2 Dimensionierung – Anforderungen hinsichtlich Durchwanderbarkeit 5.3.2.1 Gerinneausformung Für naturnahe Umgehungsgerinne werden minimale Kolktiefen <strong>von</strong> 60-120 cm (Ausnahme: Donau mit 170 cm) vorgeschlagen (siehe Tabelle 7). Dies ergibt zusammen mit den Mindesttiefen in den Furten im Wanderkorridor mittlere Wassertiefen <strong>von</strong> rd. 48 – 96 cm (rd. 80 %„minimale Kolktiefen“). 5.3.2.2 Furten Entsprechend den in Kap. 4.2 angeführten allgemeinen Anforderungen wird die hydraulische Mindestwassertiefe an den Furten mit 2,5 x der Körperhöhe der größenbestimmenden Fischart (gerundete Werte) bzw. mindestens 20 cm festgelegt (Tabelle 3). Die erforderliche Breite der Furt wird durch die Breite des Wanderkorridors, in dem die erforderliche Mindestwassertiefe vorliegt, und die anschließenden Uferböschungen bis zur Wasseranschlagslinie bestimmt. Die Breite des Wanderkorridors wird mit 3 x der Körperbreite der größenbestimmenden Fischart (gerundete Werte) bzw. mindestens 15 cm festgelegt (Tabelle 3). Durch asymmetrische Uferböschungen („Prallbereich“ 1:1 und „Gleituferbereich“ 1:5-6) kann die Breite optimiert werden. Lediglich im Epirhithral klein wird auch das Gleitufer mit 1:2 angenommen, da hier Furten aufgrund des hohen Gefälles und der Gewässercharakteristik meist Steinschwellen entsprechen. Da in den Rinner-/Kolkbereichen nur ein relativ geringes Gefälle vorliegt, stellt sich in den Furten ein Gefälle deutlich über dem unten angegebenen Ausgleichsgefälle ein. Aus Erfahrungswerten wird für die hydraulische Berechnung der Furten das 1,5-fache Ausgleichsgefälle angesetzt. 5.3.2.3 Gefälle Bei gewässertypspezifischen Umgehungsgerinnen besteht wie bei natürlichen Gewässern eine starke Wechselwirkung zwischen Abfluss und Gefälle. Tabelle 6 beinhaltet daher sowohl Mindestdotationen für naturnahe Umgehungsgerinne in Abhängigkeit des jeweiligen Gewässerabflusses als auch das maximal zulässige mittlere Gefälle in Abhängigkeit der Dotation und der Fischregion als Hilfswerte für die Bemessung. Die angegeben Gefällewerte sind an die Werte der Gewässertypen nach HUET (1959) angelehnt und auf Basis <strong>von</strong> Monitoringergebnissen <strong>von</strong> Umgehungsgerinnen adaptiert. Tabelle 6: Maximales mittleres Gefälle (Ausgleichsgefälle) <strong>von</strong> Umgehungsgerinnen in Abhängigkeit der Dotation und der Fischregion MQ Gewässer [m³/s] 5 10 20 50 100 200 Donau MQ FAH [m³/s] 0,25 0,5 0,8 1 1,5 2 >2 ER Gefälle [%] 2,0-3,0 1,5-2,5 1,2-2,0 1,0-1,5 0,9-1,4 MR Gefälle [%] 1,5-2,0 1,0-1,5 0,9-1,2 0,8-1,0 0,7-0,9 HR Gefälle [%] 1,0-1,5 0,8-1,0 0,7-0,9 0,6-0,8 0,5-0,7 0,4-0,6 EP Gefälle [%] 0,7-1,0 0,6-0,8 0,5-0,8 0,5-0,7 0,4-0,7 0,3-0,6 0,3-0,4 47