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Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen (FAHs) Entwurf

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FAH-Typen und spezifische Gestaltungskriterien<br />

5.4.2 Dimensionierung – Anforderungen hinsichtlich Durchwanderbarkeit<br />

5.4.2.1 Beckenausformung<br />

Beckenlänge und Beckenbreite werden <strong>von</strong> Größe und Verhalten (z. B. Wanderung in großen Gruppen oder<br />

Schwärmen) der größenbestimmenden Fischart(en) des jeweiligen Gewässertyps abgeleitet, wobei<br />

diesbezüglich die „lichte“ Beckengröße bestimmend ist.<br />

Dieses Innenmaß beträgt wie bei den technischen FAH´s bei der Beckenlänge 3 x die Körperlänge der<br />

größenbestimmenden Fischart; das Innenmaß der Breite ergibt sich mit mindestens 2 x der Körperlänge.<br />

Bei naturnahen Beckenpässen ist die Innenbeckenlänge aber nicht exakt festlegbar. Um die räumlichen<br />

Anforderungen der größenbestimmenden Fischart zu erfüllen, müssen im Becken die entsprechenden<br />

Innenmaße Platz zu finden. Das Volumen der Becken muss zudem ausreichend groß sein, um die<br />

gewässerregionsspezifischen Leistungsdichten einzuhalten, wodurch auch größere Becken als die o.a.<br />

Innenmaße erforderlich sein können.<br />

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die oben angeführten Werte die lichte Beckenlänge<br />

definieren. Für die Gesamtlänge der FAH ist die Stärke der Schwellen hinzuzurechnen.<br />

Die Mindestbreite erfordert bei Einhaltung der Mindesttiefe relativ steile Ufer und damit häufig - insbesondere<br />

im tiefsten Beckenteil flussab der Schwellen - eine Stabilisierung der Ufer mit Steinen/Wurzelstöcken. Diese<br />

bilden jedoch gleichzeitig Unterstände und Erholungsplätze für aufsteigende bzw. im naturnahen<br />

Beckenpass lebende Fische. Steht mehr Raum zur Verfügung, kann durch entsprechend flache, naturnahe<br />

Ausführung der Ufer auf einen Großteil der Sicherungen verzichtet werden. Dabei ist jedoch im<br />

Wanderkorridor stets die Mindestfließgeschwindigkeit <strong>von</strong> 0,3 m/s einzuhalten (siehe Kap.4.2.4).<br />

JUNGWIRTH und PELIKAN (1989) fordern für kleinere Rhithralgewässer mittlere Beckentiefen <strong>von</strong> 60-80<br />

cm, für größere Rhithralgewässer mittlere Beckentiefen <strong>von</strong> 80-150 cm und für das Potamal 100-200 cm.<br />

Mindestwassertiefen <strong>von</strong> 60 bis 100 cm werden <strong>von</strong> GEBLER (1991) und JÄGER (1994) für Raugerinne-<br />

Beckenpässe und naturnahe Beckenpässe unterhalb des Querriegels angegeben. Im Praxishandbuch<br />

<strong>Fischaufstiegshilfen</strong> Bayern (SEIFERT, 2011) werden minimale hydraulische Maximaltiefen flussab der<br />

Beckenübergänge <strong>von</strong> 0,7-1,5 m angeführt. Der DWA-Gelbdruck 2010 gibt minimale Wassertiefen im<br />

Wanderkorridor <strong>von</strong> 0,41 bis 0,98 m an.<br />

Für naturnahe Becken in Beckenpässen werden je nach Gewässertyp Mindest-Kolktiefen <strong>von</strong> 60-120 cm<br />

(Donau 170 cm) vorgeschlagen (Tabelle 8), die allerdings nur in den Bereichen flussab der<br />

Beckenübergänge vorliegen (siehe generelle Gestaltung). Im Wanderkorridor ergeben sich damit mittlere<br />

Wassertiefen <strong>von</strong> mindestens rd. 48 – 96 cm (rd. 80 % der „minimalen Kolktiefen im Becken“).<br />

5.4.2.2 Mindesttiefe der Beckenübergänge<br />

Bei naturnahen Beckenpässen bestimmt in der Regel der erforderliche Sohlanschluss der Beckenübergänge<br />

die minimale Wassertiefe. Die Mindestwassertiefe an Beckenübergängen wird daher mit 2/3 der<br />

Mindestkolktiefe der Becken festgelegt. Im Epirhithral kann entsprechend der auch natürlich vorkommenden<br />

Steinschwellen die Mindestwassertiefe an Beckenübergängen auf 40 cm reduziert werden.<br />

5.4.2.3 Mindestschlitzbreite der Beckenübergänge<br />

Aufgrund der Unregelmäßigkeit der Blocksteine ist bei naturnahen Beckenpässen eine größere mittlere<br />

Schlitzweite erforderlich, um die minimale Schlitzweite im gesamten Beckenübergang, insbesondere im<br />

sohlnahen Bereich sicherzustellen. Zur Gewährleistung der angestrebten Unregelmäßigkeit der<br />

Beckenübergänge ist bei naturnahen Beckenpässen die mittlere Breite der Beckenübergänge mit dem 1,5<br />

fachen der minimalen Schlitzweite (= 4,5-fache Körperbreite der größenbestimmenden Fischart)<br />

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