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Software<br />

RechtsRepoRt: stReaming<br />

„H<br />

ey, wollt Ihr uns die Seite auch noch<br />

wegnehmen? Ich schaue mir die Filme<br />

doch nur an. Das ist erlaubt“ antwortet der<br />

13-jährige L. im eher reicheren Berlin-Zehlendorf<br />

auf die Frage nach kinoX.to. Die Seite ist<br />

neben movie2k.to eine der Seiten, die man<br />

statt kino.to nutzt. Kino.to mit seinem großen<br />

Filmrepertoire wurde wegen des Vorwurfs der<br />

Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßigen<br />

Verletzung des Urheberrechts<br />

geschlossen, mehrere Betreiber festgenommen.<br />

Die kostenfreien Angebote anzusehen,<br />

ist verlockend. Aber welche Seite ist im Zeitalter<br />

der werbefinanzierten Webangebote<br />

legal und welche nicht? Eine Abmahnung ist<br />

teuer. Für nur einen illegalen Film-Upload oder<br />

-Download zahlen Sie mindestenes 1000 Euro.<br />

Zudem drohen bei Urheberrechtsverletzungen<br />

bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.<br />

Privatkopie erlaubt<br />

Filme sind urheberrechtlich geschützt, selbst<br />

kurze Sequenzen. Nur mit Erlaubnis des Urhebers<br />

dürfen Sie diese ins Internet laden oder<br />

kopieren. Ausnahme: Zu privaten Zwecken<br />

dürfen Sie kopieren, sofern das Original nicht<br />

kopiergeschützt ist. Gestattet ist, Video-DVDs<br />

oder Filme aus dem Internet bis zu sieben<br />

Urheberrecht – ViDeoS aUS Dem iNterNet<br />

Droht die abmahnung?<br />

Müssen Nutzer von Streaming-Angeboten Konsequenzen fürchten? Droht<br />

nach der Video-Yogastunde oder dem Streifen aus Hollywood aus dem<br />

Internet der Brief vom Anwalt? Sind Online-Videorecorder legal? Wir<br />

haben die aktuelle Rechtslage für Sie zusammengefasst.<br />

Mal zu kopieren, Freunden mal eine Kopie zu<br />

schenken oder die Datei zu komprimieren.<br />

Verboten ist, diese Kopien zu verkaufen oder<br />

im Internet zu veröffentlichen, etwa bei You-<br />

Tube, Facebook oder in einer Tauschbörse.<br />

Legales oder dubioses Angebot?<br />

Allerdings gilt diese Ausnahme nur für legal<br />

im Internet veröffentlichte Filme, nicht für<br />

dort illegal eingestellte Filme, also ohne Einverständnis<br />

des Urhebers. Das Gesetz erlaubt<br />

die Privatkopie nur „soweit nicht zur Vervielfältigung<br />

eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte<br />

oder öffentlich zugänglich gemachte<br />

Vorlage verwendet wird“.<br />

Sie müssen also selbst bei jedem Angebot die<br />

Gesetzestreue des Anbieters einschätzen und<br />

überprüfen. In der Realität überfordert diese<br />

Müssen Nutzer von Streaming-Angeboten<br />

zittern?<br />

VON Vilma NiclaS<br />

Frage alle Nutzer. Selbst Anwälte vermögen<br />

bei vielen Filmen auf YouTube nicht verlässlich<br />

zu sagen, ob ein Film dort offensichtlich<br />

rechtswidrig eingestellt wurde.<br />

Achtung bei Links auf illegale Streams<br />

Bevor Sie Streaming-Angebote in Ihre Internetseite<br />

einbinden oder darauf von der Website<br />

oder von Facebook verlinken, machen Sie<br />

sich klar: Sie haften unter Umständen dafür,<br />

wenn Sie wussten, dass die Inhalte illegal<br />

sind, dennoch gezielt darauf verlinken und<br />

sich mit dem Inhalt solidarisieren, also den<br />

Link anderen empfehlen. Anders sieht die<br />

Lage aus, wenn Sie sich vom Angebot distanzieren<br />

und kritisch darüber berichten. Am<br />

Ende ist der Sachverhalt maßgeblich, ein Disclaimer<br />

hilft nicht.<br />

Ansehen – erlaubt?<br />

Oft können Sie zwischen Streaming und<br />

Download wählen. Im ersten Augenblick ähnelt<br />

Streaming dem Fernsehen: Sie schauen<br />

nur Filme und speichern diese nicht dauerhaft.<br />

Je nach verwandter Technik landen aber<br />

beim Streaming – anders als beim Fernsehen<br />

– Teile des Films vorübergehend auf dem<br />

Rechner und werden dann mit der folgenden<br />

indizien für offensichtlich rechtswidrige filme:<br />

Film von großer Filmproduktion läuft im Internet kostenfrei<br />

noch vor dem Filmstart in Deutschland oder läuft zeitgleich im Kino<br />

Filme auf dubiosen Seiten mit dubioser Werbung, die durch die Presse<br />

gehen, wie kino.to u.a.<br />

Spielfilm ist in viele Teile zerstückelt, schlechte Qualität<br />

Webadresse lässt vermuten, dass der Server irgendwo<br />

in der Südsee schwimmt<br />

Kein Impressum<br />

indizien für legale filme:<br />

Film vom Anbieter selbst produziert<br />

Vollständiges Impressum<br />

Film wird direkt vom Fernsehsender auf eigener Seite angeboten<br />

Internetseite informiert über Legalität und Herkunft der Filme<br />

Selbst die Autorin kann bei vielen Filmen bei You Tube<br />

nicht verlässlich sagen, ob ein Film dort offensichtlich<br />

rechtswidrig eingestellt wurde.<br />

<strong>PC</strong> <strong>Magazin</strong> 10/2011 www.pc-magazin.de

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