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Software<br />
RechtsRepoRt: stReaming<br />
„H<br />
ey, wollt Ihr uns die Seite auch noch<br />
wegnehmen? Ich schaue mir die Filme<br />
doch nur an. Das ist erlaubt“ antwortet der<br />
13-jährige L. im eher reicheren Berlin-Zehlendorf<br />
auf die Frage nach kinoX.to. Die Seite ist<br />
neben movie2k.to eine der Seiten, die man<br />
statt kino.to nutzt. Kino.to mit seinem großen<br />
Filmrepertoire wurde wegen des Vorwurfs der<br />
Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßigen<br />
Verletzung des Urheberrechts<br />
geschlossen, mehrere Betreiber festgenommen.<br />
Die kostenfreien Angebote anzusehen,<br />
ist verlockend. Aber welche Seite ist im Zeitalter<br />
der werbefinanzierten Webangebote<br />
legal und welche nicht? Eine Abmahnung ist<br />
teuer. Für nur einen illegalen Film-Upload oder<br />
-Download zahlen Sie mindestenes 1000 Euro.<br />
Zudem drohen bei Urheberrechtsverletzungen<br />
bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.<br />
Privatkopie erlaubt<br />
Filme sind urheberrechtlich geschützt, selbst<br />
kurze Sequenzen. Nur mit Erlaubnis des Urhebers<br />
dürfen Sie diese ins Internet laden oder<br />
kopieren. Ausnahme: Zu privaten Zwecken<br />
dürfen Sie kopieren, sofern das Original nicht<br />
kopiergeschützt ist. Gestattet ist, Video-DVDs<br />
oder Filme aus dem Internet bis zu sieben<br />
Urheberrecht – ViDeoS aUS Dem iNterNet<br />
Droht die abmahnung?<br />
Müssen Nutzer von Streaming-Angeboten Konsequenzen fürchten? Droht<br />
nach der Video-Yogastunde oder dem Streifen aus Hollywood aus dem<br />
Internet der Brief vom Anwalt? Sind Online-Videorecorder legal? Wir<br />
haben die aktuelle Rechtslage für Sie zusammengefasst.<br />
Mal zu kopieren, Freunden mal eine Kopie zu<br />
schenken oder die Datei zu komprimieren.<br />
Verboten ist, diese Kopien zu verkaufen oder<br />
im Internet zu veröffentlichen, etwa bei You-<br />
Tube, Facebook oder in einer Tauschbörse.<br />
Legales oder dubioses Angebot?<br />
Allerdings gilt diese Ausnahme nur für legal<br />
im Internet veröffentlichte Filme, nicht für<br />
dort illegal eingestellte Filme, also ohne Einverständnis<br />
des Urhebers. Das Gesetz erlaubt<br />
die Privatkopie nur „soweit nicht zur Vervielfältigung<br />
eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte<br />
oder öffentlich zugänglich gemachte<br />
Vorlage verwendet wird“.<br />
Sie müssen also selbst bei jedem Angebot die<br />
Gesetzestreue des Anbieters einschätzen und<br />
überprüfen. In der Realität überfordert diese<br />
Müssen Nutzer von Streaming-Angeboten<br />
zittern?<br />
VON Vilma NiclaS<br />
Frage alle Nutzer. Selbst Anwälte vermögen<br />
bei vielen Filmen auf YouTube nicht verlässlich<br />
zu sagen, ob ein Film dort offensichtlich<br />
rechtswidrig eingestellt wurde.<br />
Achtung bei Links auf illegale Streams<br />
Bevor Sie Streaming-Angebote in Ihre Internetseite<br />
einbinden oder darauf von der Website<br />
oder von Facebook verlinken, machen Sie<br />
sich klar: Sie haften unter Umständen dafür,<br />
wenn Sie wussten, dass die Inhalte illegal<br />
sind, dennoch gezielt darauf verlinken und<br />
sich mit dem Inhalt solidarisieren, also den<br />
Link anderen empfehlen. Anders sieht die<br />
Lage aus, wenn Sie sich vom Angebot distanzieren<br />
und kritisch darüber berichten. Am<br />
Ende ist der Sachverhalt maßgeblich, ein Disclaimer<br />
hilft nicht.<br />
Ansehen – erlaubt?<br />
Oft können Sie zwischen Streaming und<br />
Download wählen. Im ersten Augenblick ähnelt<br />
Streaming dem Fernsehen: Sie schauen<br />
nur Filme und speichern diese nicht dauerhaft.<br />
Je nach verwandter Technik landen aber<br />
beim Streaming – anders als beim Fernsehen<br />
– Teile des Films vorübergehend auf dem<br />
Rechner und werden dann mit der folgenden<br />
indizien für offensichtlich rechtswidrige filme:<br />
Film von großer Filmproduktion läuft im Internet kostenfrei<br />
noch vor dem Filmstart in Deutschland oder läuft zeitgleich im Kino<br />
Filme auf dubiosen Seiten mit dubioser Werbung, die durch die Presse<br />
gehen, wie kino.to u.a.<br />
Spielfilm ist in viele Teile zerstückelt, schlechte Qualität<br />
Webadresse lässt vermuten, dass der Server irgendwo<br />
in der Südsee schwimmt<br />
Kein Impressum<br />
indizien für legale filme:<br />
Film vom Anbieter selbst produziert<br />
Vollständiges Impressum<br />
Film wird direkt vom Fernsehsender auf eigener Seite angeboten<br />
Internetseite informiert über Legalität und Herkunft der Filme<br />
Selbst die Autorin kann bei vielen Filmen bei You Tube<br />
nicht verlässlich sagen, ob ein Film dort offensichtlich<br />
rechtswidrig eingestellt wurde.<br />
<strong>PC</strong> <strong>Magazin</strong> 10/2011 www.pc-magazin.de