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Immer wieder war die Firma E.<br />
bei Kontrollen auffällig geworden<br />
Auf die Spitze getrieben<br />
In Westfalen<br />
entzog die Behörde<br />
einer Firma<br />
die Erlaubnis<br />
zum Güterverkehr.<br />
Fahrer beklagten<br />
Arbeitsbedingungen.<br />
Über einen langen Zeitraum<br />
hinweg war die Firma E. in<br />
Rheda-Wiedenbrück bei<br />
Gütersloh, ein Baustoffhandel mit<br />
angeschlossenem Transportunternehmen,<br />
bei Kontrollen von BAG<br />
und Polizei negativ aufgefallen.<br />
Gegenüber der Presse äußern<br />
sich die Behörden derzeit zurückhaltend,<br />
da die Verfahren im<br />
Zusammenhang mit der Firma<br />
nicht abgeschlossen sind. Offensichtlich<br />
handelt es sich bei den<br />
Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten<br />
aber nicht um gelegentliche<br />
Vorkommnisse, sondern um<br />
systematische und permanente Gesetzesbrüche.<br />
Der technische Zustand der<br />
Fahrzeuge steht ebenso in der Kritik.<br />
In einem Fall soll das BAG aufgrund<br />
technischer Mängel an Zugmaschine<br />
und Auflieger sogar die<br />
Weiterfahrt untersagt haben. Als<br />
ein Ersatzfahrzeug herbeigerufen<br />
wurde, um den Transport fortzusetzen,<br />
sei auch dieses wegen ähnlicher<br />
technischer Mängel aus dem<br />
Verkehr gezogen worden.<br />
In Fahrerforen im Internet finden<br />
sich zahlreiche Einträge über<br />
unerträgliche Arbeitsbedingungen<br />
und mangelhafte Entlohnung.<br />
Im Herbst 2012 kam es zu einer<br />
Großrazzia durch die Polizei in den<br />
Betriebsstätten Rheda-Wiedenbrück<br />
und im Raum Magdeburg.<br />
Auch LKW wurden durchsucht.<br />
Der Zoll war beteiligt, da wegen<br />
möglicher Schwarzarbeit gegen das<br />
Unternehmen ermittelt wurde.<br />
GERICHTE BESTÄTIGEN<br />
DEN ERLAUBNISENTZUG<br />
Die Auswertung der bei der Razzia<br />
gewonnenen Daten führte im Februar<br />
dieses Jahres zum sofortigen<br />
Widerruf der Erlaubnis für den gewerblichen<br />
Güterkraftverkehr. Die<br />
zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />
forderte die entsprechenden Lizenzen<br />
zurück.<br />
Die gegen diesen sofort vollziehbaren<br />
Bescheid eingelegten<br />
Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz<br />
scheiterten vor dem Verwaltungsgericht<br />
Minden und vor dem<br />
Oberverwaltungsgericht Münster.<br />
Die Juristen bewerteten das Recht<br />
der Öffentlichkeit auf Sicherheit im<br />
Straßenverkehr höher als die wirtschaftlichen<br />
Interessen eines<br />
Transporteurs. Außerdem bestätigten<br />
beide Gerichte ausdrücklich<br />
die sofortige Vollziehung.<br />
Die Firma E. hätte also sämtlichen<br />
gewerblichen Gütertransport<br />
im Februar, spätestens jedoch im<br />
April nach dem Beschluss des<br />
Oberverwaltungsgerichts in Münster<br />
einstellen müssen. Geblieben<br />
wäre nur der eigene Werkverkehr<br />
des Baustoffhandels, der in der Vergangenheit<br />
nur einen kleinen Teil<br />
der Gesamtaktivitäten der LKW-<br />
Flotte ausmachte. E. soll in Spitzenzeiten<br />
mehr als 80 LKW betrieben<br />
und 120 Fahrer eingesetzt haben.<br />
Die Entwicklung rund um die<br />
Firma E. hatte auch in der westfälischen<br />
Lokalpresse für Aufmerksamkeit<br />
gesorgt. Die Verantwortlichen<br />
in der Firma ignorierten aber<br />
offenbar den Erlaubnisentzug sowie<br />
die Gerichtsurteile und ließen<br />
den Großteil der Flotte weiter im<br />
Auftrag von Kunden rollen.<br />
© Felix Jacoby; picturealliance/Michael Reichel [M.: LA]<br />
6 <strong>Trucker</strong> 9/2013