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Trucker

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Immer wieder war die Firma E.<br />

bei Kontrollen auffällig geworden<br />

Auf die Spitze getrieben<br />

In Westfalen<br />

entzog die Behörde<br />

einer Firma<br />

die Erlaubnis<br />

zum Güterverkehr.<br />

Fahrer beklagten<br />

Arbeitsbedingungen.<br />

Über einen langen Zeitraum<br />

hinweg war die Firma E. in<br />

Rheda-Wiedenbrück bei<br />

Gütersloh, ein Baustoffhandel mit<br />

angeschlossenem Transportunternehmen,<br />

bei Kontrollen von BAG<br />

und Polizei negativ aufgefallen.<br />

Gegenüber der Presse äußern<br />

sich die Behörden derzeit zurückhaltend,<br />

da die Verfahren im<br />

Zusammenhang mit der Firma<br />

nicht abgeschlossen sind. Offensichtlich<br />

handelt es sich bei den<br />

Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten<br />

aber nicht um gelegentliche<br />

Vorkommnisse, sondern um<br />

systematische und permanente Gesetzesbrüche.<br />

Der technische Zustand der<br />

Fahrzeuge steht ebenso in der Kritik.<br />

In einem Fall soll das BAG aufgrund<br />

technischer Mängel an Zugmaschine<br />

und Auflieger sogar die<br />

Weiterfahrt untersagt haben. Als<br />

ein Ersatzfahrzeug herbeigerufen<br />

wurde, um den Transport fortzusetzen,<br />

sei auch dieses wegen ähnlicher<br />

technischer Mängel aus dem<br />

Verkehr gezogen worden.<br />

In Fahrerforen im Internet finden<br />

sich zahlreiche Einträge über<br />

unerträgliche Arbeitsbedingungen<br />

und mangelhafte Entlohnung.<br />

Im Herbst 2012 kam es zu einer<br />

Großrazzia durch die Polizei in den<br />

Betriebsstätten Rheda-Wiedenbrück<br />

und im Raum Magdeburg.<br />

Auch LKW wurden durchsucht.<br />

Der Zoll war beteiligt, da wegen<br />

möglicher Schwarzarbeit gegen das<br />

Unternehmen ermittelt wurde.<br />

GERICHTE BESTÄTIGEN<br />

DEN ERLAUBNISENTZUG<br />

Die Auswertung der bei der Razzia<br />

gewonnenen Daten führte im Februar<br />

dieses Jahres zum sofortigen<br />

Widerruf der Erlaubnis für den gewerblichen<br />

Güterkraftverkehr. Die<br />

zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />

forderte die entsprechenden Lizenzen<br />

zurück.<br />

Die gegen diesen sofort vollziehbaren<br />

Bescheid eingelegten<br />

Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz<br />

scheiterten vor dem Verwaltungsgericht<br />

Minden und vor dem<br />

Oberverwaltungsgericht Münster.<br />

Die Juristen bewerteten das Recht<br />

der Öffentlichkeit auf Sicherheit im<br />

Straßenverkehr höher als die wirtschaftlichen<br />

Interessen eines<br />

Transporteurs. Außerdem bestätigten<br />

beide Gerichte ausdrücklich<br />

die sofortige Vollziehung.<br />

Die Firma E. hätte also sämtlichen<br />

gewerblichen Gütertransport<br />

im Februar, spätestens jedoch im<br />

April nach dem Beschluss des<br />

Oberverwaltungsgerichts in Münster<br />

einstellen müssen. Geblieben<br />

wäre nur der eigene Werkverkehr<br />

des Baustoffhandels, der in der Vergangenheit<br />

nur einen kleinen Teil<br />

der Gesamtaktivitäten der LKW-<br />

Flotte ausmachte. E. soll in Spitzenzeiten<br />

mehr als 80 LKW betrieben<br />

und 120 Fahrer eingesetzt haben.<br />

Die Entwicklung rund um die<br />

Firma E. hatte auch in der westfälischen<br />

Lokalpresse für Aufmerksamkeit<br />

gesorgt. Die Verantwortlichen<br />

in der Firma ignorierten aber<br />

offenbar den Erlaubnisentzug sowie<br />

die Gerichtsurteile und ließen<br />

den Großteil der Flotte weiter im<br />

Auftrag von Kunden rollen.<br />

© Felix Jacoby; picturealliance/Michael Reichel [M.: LA]<br />

6 <strong>Trucker</strong> 9/2013

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