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Trucker

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PUNKTEREFORM RECHT<br />

Verlierer der Reform<br />

Acht Punkte, Verlängerung<br />

der Tilgungsfristen – das<br />

könnte LKW-Fahrern schnell<br />

zum Verhängnis werden<br />

© dpa/ZB Funkregio Ost/Peter Förster/lah<br />

alle Straftaten, die im Zusammenhang<br />

mit dem Straßenverkehr begangen<br />

werden, in die Sünderkartei<br />

eingetragen. Ab dem 1. Mai 2014<br />

geschieht das nur noch mit Ordnungswidrigkeiten,<br />

die in der Anlage<br />

13 der Fahrerlaubnis-Verordnung<br />

(FeV) genannt sind und für<br />

die mindestens 60 Euro Geldbuße<br />

fällig werden. Um die neue Eintragungsgrenze<br />

zu erreichen, wurden<br />

zahlreiche Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten<br />

auf die neue<br />

Grenze angehoben.<br />

Trotz dieser Verschärfungen<br />

rechnet Katharina Lucà vom<br />

ADAC nicht mit einem drastischen<br />

Anstieg bei den Punkten. Im Großen<br />

und Ganzen zeigt sich der<br />

Automobilverband zufrieden mit<br />

der Umsetzung. Positiv bewertet<br />

der ADAC, dass die sogenannte<br />

Tilgungshemmung abgeschafft<br />

wird. Bisher führen neue Verstöße<br />

dazu, dass die Verjährungsfrist bei<br />

allen bestehenden Einträgen neu<br />

beginnt. In Zukunft verjährt jedes<br />

Delikt für sich. Dafür werden die<br />

Tilgungsfristen verlängert. Bisher<br />

galt für die meisten leichteren Vergehen<br />

eine Verjährungsfrist von<br />

zwei Jahren (s. Kasten S. 50, oben).<br />

Hier gab es ebenfalls Widerstand<br />

vom Bundesrat. Die Verkehrsexperten<br />

der Länder hielten die Verjährungsfristen<br />

für zu kurz, konnten<br />

aber keine entscheidenden<br />

Änderungen mehr erreichen.<br />

Ganz anders kam es hinsichtlich<br />

der Möglichkeit, dass Verkehrssünder<br />

durch Fahrseminare ihr<br />

Punktekonto erleichtern können:<br />

In der ursprünglichen Fassung des<br />

Verkehrsministeriums waren keine<br />

Abbauseminare mehr vorgesehen.<br />

Auf Drängen von Bürgern und den<br />

Interessenverbänden führte der<br />

Bundestag den Punkterabatt bei<br />

freiwilliger Teilnahme an einem<br />

Seminar wieder ein. Der Bundesrat<br />

lehnte das ab und drohte sogar mit<br />

einem Scheitern der Reform.<br />

JETZT NOCH VOR DEM MAI<br />

2014 PUNKTE ABBAUEN<br />

Der Kompromiss, der in letzter Minute<br />

gefunden wurde, sieht vor, dass<br />

Verkehrssünder, die ein bis fünf<br />

Punkte auf dem Konto haben, durch<br />

die Teilnahme an einem rund 400<br />

bis 600 Euro teuren Fahreignungsseminar<br />

einen Punkt abbauen können.<br />

Dieser Rabatt kann allerdings<br />

nur einmal innerhalb von fünf Jahren<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Wer noch vor Inkrafttreten der<br />

Neuregelung an einem Seminar<br />

oder einer verkehrspsychologischen<br />

Schulung teilnimmt, kann<br />

noch deutlich mehr Punkte loswerden.<br />

Darum lohnt sich die Teilnahme<br />

noch vor dem 1. Mai. Zumal<br />

auch die Seminare umgestaltet<br />

werden sollen. Ein reines Absitzen<br />

und Anhören der Verkehrsregeln<br />

soll nicht mehr ausreichen. Vielmehr<br />

setzt der Gesetzgeber auf eine<br />

Kombination aus verkehrspädagogischen<br />

und verkehrspsychologischen<br />

Elementen. Wie das genau<br />

aussehen soll, ist noch unklar.<br />

Der Bundesrat trotzte der Regierung<br />

ein weiteres Zugeständnis<br />

ab: Die Wirksamkeit der neuen<br />

Fahreignungsseminare soll über<br />

einen Zeitraum von fünf Jahren<br />

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9/2013 <strong>Trucker</strong> 79

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