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PUNKTEREFORM RECHT<br />
Verlierer der Reform<br />
Acht Punkte, Verlängerung<br />
der Tilgungsfristen – das<br />
könnte LKW-Fahrern schnell<br />
zum Verhängnis werden<br />
© dpa/ZB Funkregio Ost/Peter Förster/lah<br />
alle Straftaten, die im Zusammenhang<br />
mit dem Straßenverkehr begangen<br />
werden, in die Sünderkartei<br />
eingetragen. Ab dem 1. Mai 2014<br />
geschieht das nur noch mit Ordnungswidrigkeiten,<br />
die in der Anlage<br />
13 der Fahrerlaubnis-Verordnung<br />
(FeV) genannt sind und für<br />
die mindestens 60 Euro Geldbuße<br />
fällig werden. Um die neue Eintragungsgrenze<br />
zu erreichen, wurden<br />
zahlreiche Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten<br />
auf die neue<br />
Grenze angehoben.<br />
Trotz dieser Verschärfungen<br />
rechnet Katharina Lucà vom<br />
ADAC nicht mit einem drastischen<br />
Anstieg bei den Punkten. Im Großen<br />
und Ganzen zeigt sich der<br />
Automobilverband zufrieden mit<br />
der Umsetzung. Positiv bewertet<br />
der ADAC, dass die sogenannte<br />
Tilgungshemmung abgeschafft<br />
wird. Bisher führen neue Verstöße<br />
dazu, dass die Verjährungsfrist bei<br />
allen bestehenden Einträgen neu<br />
beginnt. In Zukunft verjährt jedes<br />
Delikt für sich. Dafür werden die<br />
Tilgungsfristen verlängert. Bisher<br />
galt für die meisten leichteren Vergehen<br />
eine Verjährungsfrist von<br />
zwei Jahren (s. Kasten S. 50, oben).<br />
Hier gab es ebenfalls Widerstand<br />
vom Bundesrat. Die Verkehrsexperten<br />
der Länder hielten die Verjährungsfristen<br />
für zu kurz, konnten<br />
aber keine entscheidenden<br />
Änderungen mehr erreichen.<br />
Ganz anders kam es hinsichtlich<br />
der Möglichkeit, dass Verkehrssünder<br />
durch Fahrseminare ihr<br />
Punktekonto erleichtern können:<br />
In der ursprünglichen Fassung des<br />
Verkehrsministeriums waren keine<br />
Abbauseminare mehr vorgesehen.<br />
Auf Drängen von Bürgern und den<br />
Interessenverbänden führte der<br />
Bundestag den Punkterabatt bei<br />
freiwilliger Teilnahme an einem<br />
Seminar wieder ein. Der Bundesrat<br />
lehnte das ab und drohte sogar mit<br />
einem Scheitern der Reform.<br />
JETZT NOCH VOR DEM MAI<br />
2014 PUNKTE ABBAUEN<br />
Der Kompromiss, der in letzter Minute<br />
gefunden wurde, sieht vor, dass<br />
Verkehrssünder, die ein bis fünf<br />
Punkte auf dem Konto haben, durch<br />
die Teilnahme an einem rund 400<br />
bis 600 Euro teuren Fahreignungsseminar<br />
einen Punkt abbauen können.<br />
Dieser Rabatt kann allerdings<br />
nur einmal innerhalb von fünf Jahren<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
Wer noch vor Inkrafttreten der<br />
Neuregelung an einem Seminar<br />
oder einer verkehrspsychologischen<br />
Schulung teilnimmt, kann<br />
noch deutlich mehr Punkte loswerden.<br />
Darum lohnt sich die Teilnahme<br />
noch vor dem 1. Mai. Zumal<br />
auch die Seminare umgestaltet<br />
werden sollen. Ein reines Absitzen<br />
und Anhören der Verkehrsregeln<br />
soll nicht mehr ausreichen. Vielmehr<br />
setzt der Gesetzgeber auf eine<br />
Kombination aus verkehrspädagogischen<br />
und verkehrspsychologischen<br />
Elementen. Wie das genau<br />
aussehen soll, ist noch unklar.<br />
Der Bundesrat trotzte der Regierung<br />
ein weiteres Zugeständnis<br />
ab: Die Wirksamkeit der neuen<br />
Fahreignungsseminare soll über<br />
einen Zeitraum von fünf Jahren<br />
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9/2013 <strong>Trucker</strong> 79