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Trucker

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ARBEITSRECHT<br />

Versetzung: Fairness<br />

ist geboten<br />

Sieht sich ein Arbeitgeber gezwungen,<br />

Arbeitnehmer zu versetzen,<br />

muss er die Auswahl der<br />

Arbeitnehmer nach billigem<br />

Ermessen treffen und dabei faire<br />

Kriterien zugrunde legen.<br />

In dem Streitfall war der Chef<br />

gezwungen (und nach dem<br />

geltenden Tarifvertrag auch<br />

dazu berechtigt), Mitarbeiter zu<br />

versetzen. Er wählte nun dafür<br />

allein diejenigen Arbeitnehmer<br />

aus, die einen befristeten Arbeitsvertrag<br />

hatten. Die unbefristet<br />

Beschäftigten zog er<br />

nicht in Betracht. Diese Vorgehensweise<br />

rügten die Bundesrichter<br />

in Erfurt.<br />

Bundesarbeitsgericht<br />

Urteil vom 10.07.2013<br />

Aktenzeichen 10 AZR 915/12<br />

www.bundesarbeitsgericht.de<br />

ARBEITSRECHT<br />

Insolvenz: „Offene“<br />

Kündigung gültig<br />

Eine Kündigung kann wirksam<br />

sein, obwohl im Kündigungsschreiben<br />

kein Enddatum steht.<br />

Die Klägerin hatte vom Insolvenzverwalter<br />

eines insolventen<br />

Unternehmen ein Kündigungsschreiben<br />

erhalten mit<br />

der Erklärung, dass das Arbeitsverhältnis<br />

„zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt“ gekündigt<br />

werde. Gleichzeitig verwies das<br />

Schreiben auf § 622 des Bundesgesetzbuchs<br />

(BGB) und auf<br />

§ 113 der Insolvenzordnung.<br />

Daraus sind die gesetzlichen<br />

Kündigungsfristen zu ersehen,<br />

sowie die Tatsache, dass die<br />

Kündigungsfrist im Insolvenzverfahren<br />

maximal drei Monate<br />

beträgt. Die Arbeitnehmerin<br />

habe leicht errechnen können,<br />

dass das Arbeitsverhältnis nach<br />

spätestens drei Monaten endet,<br />

so das Gericht.<br />

Bundesarbeitsgericht<br />

Urteil vom 20. Juni 2013<br />

Aktenzeichen: 6 AZR 805/11<br />

www.bundesarbeitsgericht.de<br />

Nie eine fremde Karte stecken<br />

Fahrerkarten-Betrug ist<br />

kein Kavaliersdelikt,<br />

sondern eine Straftat.<br />

Wer die Fahrerkarte eines Kollegen<br />

zu eigenen Zwecken<br />

nutzt, macht sich strafbar. Darauf<br />

weist das Oberlandesgericht Stuttgart<br />

hin. Verhandelt wurde der Fall<br />

eines Fahrers, der auf Touren, bei<br />

denen er allein im LKW unterwegs<br />

war, die Fahrerkarte eines Kollegen<br />

in das digitale Kontrollgerät gesteckt<br />

hatte. Er wollte damit Verstöße<br />

gegen die Einhaltung der<br />

Lenk- und Ruhezeiten verdecken.<br />

Damit machte er sich strafbar,<br />

weil er beweiserhebliche Daten verfälschte.<br />

Es handelt sich nicht um<br />

eine bloße Ordnungswidrigkeit<br />

nach dem Fahrpersonalgesetz, sondern<br />

um eine Straftat nach dem<br />

Strafgesetzbuch. Das bedeutet höhere<br />

Strafen und eine längere Ver-<br />

ARBEITSRECHT<br />

Kunden abgeworben: fristloser Rauswurf rechtens<br />

Wer ohne Auftrag seines Arbeitgebers<br />

bei einem Kunden arbeitet,<br />

riskiert die fristlose Kündigung. Jedenfalls,<br />

wenn es sich um mehr als<br />

eine untergeordnete Tätigkeit handelt,<br />

so das Hessische Landesarbeitsgericht.<br />

Dort musste sich ein Monteur<br />

verantworten, der auf Geheiß<br />

seines Chefs eine Rohrleitung in<br />

© picture-alliance/chromorange<br />

jährungsfrist; auch zurückliegende<br />

Verstöße können geahndet werden.<br />

Bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften<br />

kann gegen den Unternehmer<br />

und gegen den Fahrer<br />

ermittelt werden. Die Höhe der<br />

Geldbuße beträgt je Verstoß bis zu<br />

ARBEITSRECHT<br />

Mündliche Vereinbarung gilt<br />

Wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich<br />

beendet, ohne dass eine<br />

schriftliche Kündigung erfolgt,<br />

kann sich der Arbeitnehmer nicht<br />

vier Jahre später darauf berufen,<br />

dass die Schriftform nicht eingehalten<br />

wurde.<br />

Eine Arbeitnehmerin hatte sich<br />

mit ihrem Arbeitgeber mündlich<br />

darauf verständigt, dass das Arbeitsverhältnis<br />

ohne schriftliche<br />

Kündigung und ohne Einhaltung<br />

von Kündigungsfristen beendet<br />

wird. Sie wollte bei einem Schwesterunternehmen<br />

des Arbeitgebers<br />

in der Schweiz anfangen, und zwar<br />

AKTUELLE URTEILE RECHT<br />

15000,- € gegen den Unternehmer<br />

und bis zu 5000,- € gegen den Fahrer.<br />

Oberlandesgericht Stuttgart<br />

Beschluss vom 25.3.2013<br />

Aktenzeichen 2 Ws 42/13<br />

www.olg-stuttgart.de<br />

kreises und ein Mitarbeiter dürfe<br />

Kenntnisse, die er durch die Arbeit<br />

erworben hat, nicht zum Nachteil<br />

seines Arbeitgebers einsetzen.<br />

Hessisches Landesarbeitsgericht<br />

Urteil vom 28.1.2013<br />

Aktenzeichen 16 Sa 593/12<br />

www.lag-frankfurt.justiz.hessen.de<br />

einem Haus überprüft hatte. Einige<br />

Tage später hatte er unaufgefordert<br />

die kaputten Rohre ausgetauscht<br />

und dafür in bar kassiert, statt eine<br />

Rechnung zu schreiben. Der Arbeitgeber<br />

erfuhr von der Aktion und<br />

kündigte daraufhin fristlos. Zu<br />

Recht, erklärten die Richter. Er habe<br />

Anspruch auf Schutz seines Kundenkurzfristig.<br />

Damit dies gelang, verständigte<br />

sie sich auf diese Verfahrensweise<br />

mit ihrem Arbeitgeber.<br />

Als ihr nach vier Jahren Arbeit<br />

in der Schweiz gekündigt wurde,<br />

wollte sie zurück auf ihren alten Arbeitsplatz<br />

und berief sich hierzu auf<br />

die Formunwirksamkeit der Kündigung.<br />

Das war jedoch kein Argument,<br />

so die Richter. Sie erhielt ihren<br />

Arbeitsplatz nicht zurück.<br />

Hessisches Landesarbeitsgericht<br />

Urteil vom 26.2.2013<br />

Aktenzeichen 13 Sa 845/12<br />

www.lag-frankfurt.justiz.hessen.de<br />

© picture-alliance/dpa/Ralf Hirschberger<br />

9/2013 <strong>Trucker</strong> 81

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