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ARBEITSRECHT<br />
Versetzung: Fairness<br />
ist geboten<br />
Sieht sich ein Arbeitgeber gezwungen,<br />
Arbeitnehmer zu versetzen,<br />
muss er die Auswahl der<br />
Arbeitnehmer nach billigem<br />
Ermessen treffen und dabei faire<br />
Kriterien zugrunde legen.<br />
In dem Streitfall war der Chef<br />
gezwungen (und nach dem<br />
geltenden Tarifvertrag auch<br />
dazu berechtigt), Mitarbeiter zu<br />
versetzen. Er wählte nun dafür<br />
allein diejenigen Arbeitnehmer<br />
aus, die einen befristeten Arbeitsvertrag<br />
hatten. Die unbefristet<br />
Beschäftigten zog er<br />
nicht in Betracht. Diese Vorgehensweise<br />
rügten die Bundesrichter<br />
in Erfurt.<br />
Bundesarbeitsgericht<br />
Urteil vom 10.07.2013<br />
Aktenzeichen 10 AZR 915/12<br />
www.bundesarbeitsgericht.de<br />
ARBEITSRECHT<br />
Insolvenz: „Offene“<br />
Kündigung gültig<br />
Eine Kündigung kann wirksam<br />
sein, obwohl im Kündigungsschreiben<br />
kein Enddatum steht.<br />
Die Klägerin hatte vom Insolvenzverwalter<br />
eines insolventen<br />
Unternehmen ein Kündigungsschreiben<br />
erhalten mit<br />
der Erklärung, dass das Arbeitsverhältnis<br />
„zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt“ gekündigt<br />
werde. Gleichzeitig verwies das<br />
Schreiben auf § 622 des Bundesgesetzbuchs<br />
(BGB) und auf<br />
§ 113 der Insolvenzordnung.<br />
Daraus sind die gesetzlichen<br />
Kündigungsfristen zu ersehen,<br />
sowie die Tatsache, dass die<br />
Kündigungsfrist im Insolvenzverfahren<br />
maximal drei Monate<br />
beträgt. Die Arbeitnehmerin<br />
habe leicht errechnen können,<br />
dass das Arbeitsverhältnis nach<br />
spätestens drei Monaten endet,<br />
so das Gericht.<br />
Bundesarbeitsgericht<br />
Urteil vom 20. Juni 2013<br />
Aktenzeichen: 6 AZR 805/11<br />
www.bundesarbeitsgericht.de<br />
Nie eine fremde Karte stecken<br />
Fahrerkarten-Betrug ist<br />
kein Kavaliersdelikt,<br />
sondern eine Straftat.<br />
Wer die Fahrerkarte eines Kollegen<br />
zu eigenen Zwecken<br />
nutzt, macht sich strafbar. Darauf<br />
weist das Oberlandesgericht Stuttgart<br />
hin. Verhandelt wurde der Fall<br />
eines Fahrers, der auf Touren, bei<br />
denen er allein im LKW unterwegs<br />
war, die Fahrerkarte eines Kollegen<br />
in das digitale Kontrollgerät gesteckt<br />
hatte. Er wollte damit Verstöße<br />
gegen die Einhaltung der<br />
Lenk- und Ruhezeiten verdecken.<br />
Damit machte er sich strafbar,<br />
weil er beweiserhebliche Daten verfälschte.<br />
Es handelt sich nicht um<br />
eine bloße Ordnungswidrigkeit<br />
nach dem Fahrpersonalgesetz, sondern<br />
um eine Straftat nach dem<br />
Strafgesetzbuch. Das bedeutet höhere<br />
Strafen und eine längere Ver-<br />
ARBEITSRECHT<br />
Kunden abgeworben: fristloser Rauswurf rechtens<br />
Wer ohne Auftrag seines Arbeitgebers<br />
bei einem Kunden arbeitet,<br />
riskiert die fristlose Kündigung. Jedenfalls,<br />
wenn es sich um mehr als<br />
eine untergeordnete Tätigkeit handelt,<br />
so das Hessische Landesarbeitsgericht.<br />
Dort musste sich ein Monteur<br />
verantworten, der auf Geheiß<br />
seines Chefs eine Rohrleitung in<br />
© picture-alliance/chromorange<br />
jährungsfrist; auch zurückliegende<br />
Verstöße können geahndet werden.<br />
Bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften<br />
kann gegen den Unternehmer<br />
und gegen den Fahrer<br />
ermittelt werden. Die Höhe der<br />
Geldbuße beträgt je Verstoß bis zu<br />
ARBEITSRECHT<br />
Mündliche Vereinbarung gilt<br />
Wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich<br />
beendet, ohne dass eine<br />
schriftliche Kündigung erfolgt,<br />
kann sich der Arbeitnehmer nicht<br />
vier Jahre später darauf berufen,<br />
dass die Schriftform nicht eingehalten<br />
wurde.<br />
Eine Arbeitnehmerin hatte sich<br />
mit ihrem Arbeitgeber mündlich<br />
darauf verständigt, dass das Arbeitsverhältnis<br />
ohne schriftliche<br />
Kündigung und ohne Einhaltung<br />
von Kündigungsfristen beendet<br />
wird. Sie wollte bei einem Schwesterunternehmen<br />
des Arbeitgebers<br />
in der Schweiz anfangen, und zwar<br />
AKTUELLE URTEILE RECHT<br />
15000,- € gegen den Unternehmer<br />
und bis zu 5000,- € gegen den Fahrer.<br />
Oberlandesgericht Stuttgart<br />
Beschluss vom 25.3.2013<br />
Aktenzeichen 2 Ws 42/13<br />
www.olg-stuttgart.de<br />
kreises und ein Mitarbeiter dürfe<br />
Kenntnisse, die er durch die Arbeit<br />
erworben hat, nicht zum Nachteil<br />
seines Arbeitgebers einsetzen.<br />
Hessisches Landesarbeitsgericht<br />
Urteil vom 28.1.2013<br />
Aktenzeichen 16 Sa 593/12<br />
www.lag-frankfurt.justiz.hessen.de<br />
einem Haus überprüft hatte. Einige<br />
Tage später hatte er unaufgefordert<br />
die kaputten Rohre ausgetauscht<br />
und dafür in bar kassiert, statt eine<br />
Rechnung zu schreiben. Der Arbeitgeber<br />
erfuhr von der Aktion und<br />
kündigte daraufhin fristlos. Zu<br />
Recht, erklärten die Richter. Er habe<br />
Anspruch auf Schutz seines Kundenkurzfristig.<br />
Damit dies gelang, verständigte<br />
sie sich auf diese Verfahrensweise<br />
mit ihrem Arbeitgeber.<br />
Als ihr nach vier Jahren Arbeit<br />
in der Schweiz gekündigt wurde,<br />
wollte sie zurück auf ihren alten Arbeitsplatz<br />
und berief sich hierzu auf<br />
die Formunwirksamkeit der Kündigung.<br />
Das war jedoch kein Argument,<br />
so die Richter. Sie erhielt ihren<br />
Arbeitsplatz nicht zurück.<br />
Hessisches Landesarbeitsgericht<br />
Urteil vom 26.2.2013<br />
Aktenzeichen 13 Sa 845/12<br />
www.lag-frankfurt.justiz.hessen.de<br />
© picture-alliance/dpa/Ralf Hirschberger<br />
9/2013 <strong>Trucker</strong> 81