Leistungsbilanz 2009 - Leistungsbilanzportal
Leistungsbilanz 2009 - Leistungsbilanzportal
Leistungsbilanz 2009 - Leistungsbilanzportal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Besonderheiten<br />
Gewerbesteuer<br />
Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes<br />
und anderer Gesetze (GewStÄndG) vom<br />
23.12.2003 wurde u. a. auch eine Beschränkung der Verlustvortragsmöglichkeit<br />
bei der Gewerbesteuer ab 01.01.2004<br />
eingeführt (§ 10a GewStG). Diese Neuregelung führt im Ergebnis<br />
bei der Gesellschaft zu einer „Mindestbesteuerung“<br />
bei der Gewerbesteuer. Dies war das erklärte Ziel des Gesetzgebers.<br />
Ausblick<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft geht davon<br />
aus, dass im Jahr 2010 die Einnahmen und Ausgaben –<br />
abgesehen von der noch nicht zu beziffernden Gewerbesteuer<br />
(siehe Besonderheiten) – planmäßig verlaufen. Die<br />
freie Auszahlung für 2010 in Höhe von 0,2 % bezogen auf<br />
die Bareinlage (46,7 %) wird jedoch im Hinblick auf die Gewerbesteuerbelastung<br />
voraussichtlich entfallen.<br />
Betriebsprüfung<br />
Die steuerliche Außenprüfung (Betriebsprüfung) für die Veranlagungsjahre<br />
1999 bis 2001 wurde im Jahr 2004 abgeschlossen.<br />
Die Prüfung führte zu keinen Abweichungen<br />
gegenüber den von der Gesellschaft abgegebenen Steuererklärungen.<br />
Der Vorbehalt der Nachprüfung wurde mit Bescheid<br />
vom 17.01.2005 aufgehoben.<br />
Die Betriebsprüfung für die Jahre 2002 bis 2005 ist abgeschlossen,<br />
die bekannten Feststellungen der Betriebsprüfung<br />
(Qualifizierung des Schuldübernahmevertrags als abstraktes<br />
Schuldversprechen und daraus weitgehender Wegfall<br />
der anfänglichen steuerlichen Verlustzuweisung mit Korrektur<br />
im Jahr 2002) wurden vom Betriebsfinanzamt Starnberg<br />
in geänderte Grundlagenbescheide vom 26.05.2010 umgesetzt.<br />
Über die Veränderungen wurden die Gesellschafter mit<br />
Schreiben vom 28.10.<strong>2009</strong>, 29.01.2010 und 20.07.2010 informiert.<br />
Gegen die vorgenannten geänderten Grundlagenbescheide<br />
vom 26.05.2010 hat die von der Fondsgesellschaft beauftragte<br />
Kanzlei mit Schreiben vom 23.06.2010 fristgerecht<br />
Einspruch eingelegt und für diejenigen Gesellschafter, die<br />
dies gewünscht haben, Aussetzung der Vollziehung (AdV)<br />
hinsichtlich ihrer Gewinnanteile beantragt.<br />
Der Einspruch erfolgte im Rahmen der Ermächtigung der<br />
Geschäftsführung gemäß Beschlussfassung der Gesellschafter<br />
vom 28.10.<strong>2009</strong>.<br />
Kosten der Finanzverwaltung fallen bei der Führung eines<br />
außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens für die Fondsgesellschaft<br />
nicht an, es sind jedoch zusätzliche Beratungskosten<br />
im Rahmen des Einspruchsverfahrens zu erwarten.<br />
Hierfür sowie für ein eventuell nachfolgendes finanzgerichtliches<br />
Verfahren hat die Gesellschaft ausreichende Rückstellungen<br />
gebildet.<br />
40