DE - Europa
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Funktionieren des Binnenmarktes für Wasserfahrzeuge zum Gegenstand hat. Nationale<br />
Rechtsvorschriften dürfen keine zusätzlichen Bestimmungen für den Bau von<br />
Wasserfahrzeugen oder über Abgas- und Geräuschemissionen erlassen, die eine Änderung des<br />
Produkts erfordern oder die Bedingungen für sein Inverkehrbringen berühren. Daher liegt die<br />
Überarbeitung der Bestimmungen der Richtlinie 94/25/EG, soweit sie die baulichen<br />
Anforderungen und die Abgasemissionen betrifft, in der ausschließlichen Zuständigkeit der<br />
Union. Somit findet das Subsidiaritätsprinzip im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 EG-Vertrag<br />
keine Anwendung.<br />
Die Überarbeitung zielt darauf ab zu klären, welche Produkte in den Anwendungsbereich der<br />
Richtlinie fallen, nicht aber, diesen Anwendungsbereich zu erweitern oder auf andere Weise<br />
zu ändern. Daher findet das Subsidiaritätsprinzip im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 EG-Vertrag<br />
auch hier keine Anwendung.<br />
Das Subsidiaritätsprinzip könnte im Hinblick auf die Bestimmungen zum Tragen kommen,<br />
die auf die Verbesserung der wirksamen Durchsetzung der Richtlinie abzielen und im<br />
Wesentlichen aus dem neuen Rechtsrahmen stammen (siehe auch Nummer 3.7). Es hat sich<br />
gezeigt, dass eine kohärente und wirksame Durchsetzung und eine Überwachung des Marktes<br />
von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden können. Folglich liegt<br />
es nahe, einige obligatorische gemeinsame Mindestanforderungen festzulegen. Der Vorschlag<br />
hätte zur Folge, dass diese Tätigkeit weiterhin in die Zuständigkeit der nationalen Behörden<br />
fällt; es werden jedoch einige allgemeine, EU-weite Anforderungen eingeführt, um<br />
Gleichbehandlung, gleiche Bedingungen für die Wirtschaftsakteure und ein vergleichbares<br />
Schutzniveau für die Bürger in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.<br />
Verhältnismäßigkeit<br />
Die vorgeschlagenen Änderungen gehen entsprechend dem Grundsatz der<br />
Verhältnismäßigkeit nicht über das für die Erreichung der gesetzten Ziele erforderliche Maß<br />
hinaus. Damit die Vorteile des Binnenmarktes im Wasserfahrzeugsektor zum Tragen kommen<br />
können, müssen jegliche Änderungen der bestehenden Richtlinie auf Unionsebene erfolgen.<br />
Wenn die Mitgliedstaaten im Alleingang handeln würden, käme es zu einer immer größer<br />
werdenden Zahl von Anforderungen, die die bisherigen Erfolge des Binnenmarkts<br />
beeinträchtigen und in Frage stellen und mit großer Wahrscheinlichkeit bei Verbrauchern und<br />
Herstellern gleichermaßen zu Verwirrung führen würden. Die Folgen könnten höhere Preise<br />
für die Verbraucher sein, da die Hersteller gezwungen wären, wieder<br />
mitgliedstaatsspezifische Anforderungen anzuwenden.<br />
Die Änderungen der Richtlinie führen nicht zu unnötigen Belastungen und Kosten für die<br />
Wirtschaft, insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen, oder für die Behörden. Bei<br />
einigen der in Betracht gezogenen Änderungen geht es darum, die Klarheit der derzeitigen<br />
Richtlinie zu verbessern, ohne wichtige neue, mit Kosten verbundene Anforderungen<br />
einzuführen. Bei Änderungen von größerer Tragweite hat es die Analyse der Folgen der<br />
betreffenden Option ermöglicht, die angemessenste Lösung für die Probleme zu finden.<br />
4. AUSWIRKUNGEN AUF <strong>DE</strong>N HAUSHALT<br />
Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Unionshaushalt.<br />
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