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DE - Europa

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Funktionieren des Binnenmarktes für Wasserfahrzeuge zum Gegenstand hat. Nationale<br />

Rechtsvorschriften dürfen keine zusätzlichen Bestimmungen für den Bau von<br />

Wasserfahrzeugen oder über Abgas- und Geräuschemissionen erlassen, die eine Änderung des<br />

Produkts erfordern oder die Bedingungen für sein Inverkehrbringen berühren. Daher liegt die<br />

Überarbeitung der Bestimmungen der Richtlinie 94/25/EG, soweit sie die baulichen<br />

Anforderungen und die Abgasemissionen betrifft, in der ausschließlichen Zuständigkeit der<br />

Union. Somit findet das Subsidiaritätsprinzip im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 EG-Vertrag<br />

keine Anwendung.<br />

Die Überarbeitung zielt darauf ab zu klären, welche Produkte in den Anwendungsbereich der<br />

Richtlinie fallen, nicht aber, diesen Anwendungsbereich zu erweitern oder auf andere Weise<br />

zu ändern. Daher findet das Subsidiaritätsprinzip im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 EG-Vertrag<br />

auch hier keine Anwendung.<br />

Das Subsidiaritätsprinzip könnte im Hinblick auf die Bestimmungen zum Tragen kommen,<br />

die auf die Verbesserung der wirksamen Durchsetzung der Richtlinie abzielen und im<br />

Wesentlichen aus dem neuen Rechtsrahmen stammen (siehe auch Nummer 3.7). Es hat sich<br />

gezeigt, dass eine kohärente und wirksame Durchsetzung und eine Überwachung des Marktes<br />

von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden können. Folglich liegt<br />

es nahe, einige obligatorische gemeinsame Mindestanforderungen festzulegen. Der Vorschlag<br />

hätte zur Folge, dass diese Tätigkeit weiterhin in die Zuständigkeit der nationalen Behörden<br />

fällt; es werden jedoch einige allgemeine, EU-weite Anforderungen eingeführt, um<br />

Gleichbehandlung, gleiche Bedingungen für die Wirtschaftsakteure und ein vergleichbares<br />

Schutzniveau für die Bürger in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.<br />

Verhältnismäßigkeit<br />

Die vorgeschlagenen Änderungen gehen entsprechend dem Grundsatz der<br />

Verhältnismäßigkeit nicht über das für die Erreichung der gesetzten Ziele erforderliche Maß<br />

hinaus. Damit die Vorteile des Binnenmarktes im Wasserfahrzeugsektor zum Tragen kommen<br />

können, müssen jegliche Änderungen der bestehenden Richtlinie auf Unionsebene erfolgen.<br />

Wenn die Mitgliedstaaten im Alleingang handeln würden, käme es zu einer immer größer<br />

werdenden Zahl von Anforderungen, die die bisherigen Erfolge des Binnenmarkts<br />

beeinträchtigen und in Frage stellen und mit großer Wahrscheinlichkeit bei Verbrauchern und<br />

Herstellern gleichermaßen zu Verwirrung führen würden. Die Folgen könnten höhere Preise<br />

für die Verbraucher sein, da die Hersteller gezwungen wären, wieder<br />

mitgliedstaatsspezifische Anforderungen anzuwenden.<br />

Die Änderungen der Richtlinie führen nicht zu unnötigen Belastungen und Kosten für die<br />

Wirtschaft, insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen, oder für die Behörden. Bei<br />

einigen der in Betracht gezogenen Änderungen geht es darum, die Klarheit der derzeitigen<br />

Richtlinie zu verbessern, ohne wichtige neue, mit Kosten verbundene Anforderungen<br />

einzuführen. Bei Änderungen von größerer Tragweite hat es die Analyse der Folgen der<br />

betreffenden Option ermöglicht, die angemessenste Lösung für die Probleme zu finden.<br />

4. AUSWIRKUNGEN AUF <strong>DE</strong>N HAUSHALT<br />

Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Unionshaushalt.<br />

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