DE - Europa
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Vorschlag für<br />
2011/0197 (COD)<br />
RICHTLINIE <strong>DE</strong>S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND <strong>DE</strong>S RATES<br />
über Sportboote und Wassermotorräder<br />
(Text von Bedeutung für den EWR)<br />
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND <strong>DE</strong>R RAT <strong>DE</strong>R EUROPÄISCHEN UNION –<br />
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,<br />
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,<br />
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,<br />
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, 11<br />
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen, 12<br />
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,<br />
in Erwägung nachstehender Gründe:<br />
(1) Die Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni<br />
1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten<br />
über Sportboote 13 wurde im Rahmen der Schaffung des Binnenmarktes zu dem Zweck<br />
erlassen, die Sicherheitsmerkmale von Sportbooten in allen Mitgliedstaaten zu<br />
harmonisieren und Hemmnisse im Handel mit Sportbooten zwischen den<br />
Mitgliedstaaten abzubauen.<br />
(2) Ursprünglich galt die Richtlinie 94/25/EG nur für Sportboote mit einer Mindestlänge<br />
von 2,5 m und einer Höchstlänge von 24 m. Mit der Richtlinie 2003/44/EG des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der<br />
Richtlinie 94/25/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der<br />
Mitgliedstaaten über Sportboote 14 wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie<br />
94/25/EG auf Wassermotorräder erweitert, und es wurden<br />
Umweltschutzanforderungen für Antriebsmotoren (Selbstzünder und Fremdzünder) in<br />
Form von Grenzwerten für Abgasemissionen (CO, HC, NOx und Partikel) sowie in<br />
Form von Grenzwerten für Geräuschemissionen in die Richtlinie aufgenommen.<br />
11 ABl. C […] vom […], S. […].<br />
12 ABl. C […] vom […], S. […].<br />
13 ABl. L 164 vom 30.6.1994, S. 15.<br />
14 ABl. L 214 vom 26.8.2003, S. 18.<br />
<strong>DE</strong> 13 <strong>DE</strong>