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Niederschrift der TZV-Versammlung vom 28.09.2000

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Wie wir den Unterlagen entnehmen konnten, gaben Sie ein Hauptangebot sowie ein Alternativangebot-Pauschalpreisangebot<br />

zum Hauptangebot (Schreiben <strong>vom</strong> 25.04.00 Mei/Ro) ab.<br />

Da zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Angebotswertung Klarheit darüber bestand, die Trinkwasserleitung in<br />

DN 300 auszuführen, wurde somit Ihre Alternative unter Punkt 3 o. g. Schreibens zur Wertung<br />

herangezogen. Das bedeutete, "Trinkwasserleitung GGG DN 300 einschließlich aller<br />

notwendigen Formstücke, Armaturen und Bauwerke sowie Kabelbau, Landschaftsbau als<br />

Komplettleistung<br />

4.750,00 m E.P. 180,00 DM/m NEP.<br />

Weiter kommt hinzu die unter Punkt 1. pauschalisierte Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung,<br />

Kontrollprüfungen (BVK) mit 30 TDM. Zusätzlich ergänzen Sie, dass Sie die im<br />

Leistungsverzeichniss ausgeschriebenen Leistungen zu pauschalierten Preisen anbieten.<br />

"Stundenlohnarbeiten (StLA) und nur mit Einheitspreisen ausgewiesene Positionen werden<br />

im Eintrittsfall nach den EP's des Hauptangebotes abgerechnet."<br />

Damit ergibt sich für die Prüfung folgende Angebotssumme:<br />

855 000,00 DM DN 300 pauschaliert<br />

30 000,00 DM BVK<br />

8 105,00 DM StLA<br />

893 105,00 DM<br />

+ 16 % MWSt 142.896,80 DM<br />

1 036 001,90 DM<br />

Damit waren Sie nach rechnerischer Prüfung <strong>der</strong> Bieter mit dem "annehmbarsten Angebot".<br />

Am 03.05.00 fand mit Ihrer Firma nach § 24 VOB/A ein Bietergespräch statt. Dabei erklärte<br />

Herr Geschäftsführer Thieme die Nichtauskömmiichkeit des Angebotes. Dem Aktenvermerk<br />

über die Besprechung <strong>vom</strong> 03.05.00 ist dazu zu entnehmen:<br />

"- in Waldstrecke Zulage bis 40 bis 50 DM/m => ca. 100 000 DM (brutto) - Kostenerhöhung<br />

notwendig."<br />

Grundsätzlich ist unsererseits zu bemerken, dass mit <strong>der</strong> Abgabe von Än<strong>der</strong>ungsvorschlägen<br />

o<strong>der</strong> Nebenangeboten für den Bieter ein erhebliches Risiko besteht. Er ist für dessen Inhalt,<br />

insbeson<strong>der</strong>e was die technische Gestaltung und die praktische Ausführung anbelangt, in<br />

jedem Fall voll verantwortlich. Damit ist sowohl das Mengen- als auch das Preisrisiko eingeschlossen.<br />

Bieter, die Än<strong>der</strong>ungsvorschläge o<strong>der</strong> Nebenangebote abgeben, müssen deshalb im Rahmen<br />

ihrer Erfahrung, Sach- und Fachkunde prüfen, ob und inwieweit eine Realisierung möglich ist.<br />

Dies gilt nicht nur für die Kalkulation, son<strong>der</strong>n ebenso für die Einhaltung <strong>der</strong> technischen<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Vorschriften.

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