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Niederschrift der TZV-Versammlung vom 28.09.2000

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3<br />

§3<br />

Die jährlichen Aufwendungen des Zweckverbandes werden nach § 60 SächsKomZG von den<br />

Verbandsgemeinden durch eine Kapitalumlage und eine Betriebskostenumlage erbracht (§§<br />

13, 14 <strong>der</strong> Verbandssatzung). Für das Wirtschaftsjahr 2001 werden vorläufig festgesetzt<br />

die Betriebskostenumlage<br />

und Betriebskostenumlage (für Gemeinkosten)<br />

6.311.085,00 DM<br />

190.914,00 DM.<br />

Die Zahlungen <strong>der</strong> Betriebskostenumlagen (BKU) haben monatlich zum 15. zu erfolgen. Die<br />

im Wirtschaftsjahr 2001 dargestellten Investitionen werden, sofern keine an<strong>der</strong>en<br />

Einnahmen zur Verfügung stehen, über Kapitalumlagen erbracht.<br />

Die Betriebskostenumlagen für das Wirtschaftsjahr 2001 werden mit dem Jahresabschluss<br />

2001 endgültig festgesetzt.<br />

Radeberg, den<br />

<strong>TZV</strong> RÖDERAUE<br />

Mögel<br />

Verbandsvorsitzen<strong>der</strong>

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