Niederschrift der TZV-Versammlung vom 28.09.2000
Niederschrift der TZV-Versammlung vom 28.09.2000
Niederschrift der TZV-Versammlung vom 28.09.2000
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Der Verband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und erstrebt entsprechend § 2 <strong>der</strong><br />
Verbandssatzung keinen Gewinn.<br />
2. Organisation<br />
2.1. Gemeinsame Geschäftsstelle<br />
Am 01.01.1996 wurde die gemeinsame Geschäftsstelle <strong>der</strong> regionalen Trink- und<br />
Abwasserzweckverbände Radeberg gegründet.<br />
Unter <strong>der</strong> Anstellungskörperschaft Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE Radeberg werden<br />
die Geschäfte für die Abwasserzweckverbände "Obere Rö<strong>der</strong>" Radeberg und Rö<strong>der</strong>tal,<br />
Ottendorf-Okrilla mit erledigt.<br />
Beim <strong>TZV</strong> RÖDERAUE sind <strong>der</strong>zeit 7 Mitarbeiter beschäftigt, welche für alle drei Verbände<br />
die gesamte Verbandsarbeit mit Sitzungsmanagement, die gesamte<br />
Haushaltsführung/Wirtschaftsplanung sowie die Organisation von Betriebsführung und<br />
Abwicklung von Neubaumaßnahmen realisieren.<br />
Seit dem 01. 01. 1998 werden auch vertraglich geregelte Aufgaben <strong>der</strong> Betriebsführung<br />
<strong>der</strong> Ortsnetze durch die Geschäftsstelle mit erledigt.<br />
Gemäß Vereinbarung <strong>vom</strong> 22.12.1995 über die gemeinsame Geschäftsstelle werden die<br />
entstehenden Kosten <strong>der</strong> gemeinsamen Geschäftsstelle <strong>der</strong> Zweckverbände in Höhe von<br />
ca. 700.000 DM netto, ab 1997 nach den Verhältnissen aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Gesamtpläne<br />
<strong>der</strong> Verbände aufgeteilt.<br />
Nach <strong>der</strong>zeitiger Planung soll aufgrund <strong>der</strong> Eingemeindung von Weixdorf und Langebrück<br />
nach Dresden <strong>der</strong> Abwasserverband Rö<strong>der</strong>tal Ottendorf-Okrilla an den<br />
Abwasserzweckverband "Obere Rö<strong>der</strong>" angeglie<strong>der</strong>t werden. Damit wird auch aus diesem<br />
Grund eine Neufestlegung des Verteilerschlüssels notwendig.<br />
Auf Grund <strong>der</strong> Feststellung einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt Dresden II im<br />
Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE und in Abstimmung mit den drei<br />
Verbandsvorsitzenden <strong>der</strong> Verbände, welche die gemeinsame Geschäftsstelle gebildet<br />
haben, müssen in <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> Aufgabenerfüllung <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Geschäftsstelle Verän<strong>der</strong>ungen aus folgenden Gründen geschaffen werden.<br />
Auf Grund <strong>der</strong> Ansiedlung <strong>der</strong> gemeinsamen Geschäftstelle beim Trinkwasserzweckverband<br />
RÖDERAUE wird die Leistung für die beiden Abwasserzweckverbände <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Geschäftsstelle als sogenannte steuerbare Leistung, also quasi wie ein Dienstvertrag<br />
behandelt. Dies bedeutet, für die nicht unerheblichen Leistungen <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Geschäftsstelle (Kostenrahmen ca.700.000 DM) werden für die Abwasserzweckverbände<br />
Mehrwertsteuer erhoben. Da die Aufgabenerfüllung bei den Abwasserzweckverbänden<br />
hoheitlich erfolgt, kann keine Umsatzsteuer abgesetzt werden (82,82 % von 729.258,00<br />
DM sind für die Abwasserzweckverbände netto 603.971,00 DM, davon 16 % MwSt. sind<br />
96.635,00 DM Umsatzsteuer).<br />
Derzeit wird im Gremium <strong>der</strong> drei Verbandsvorsitzenden und nach Begutachtung des<br />
Steuerberatungsbüros sowie <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Bonn erwogen, eine<br />
Übertragung <strong>der</strong> Arbeitsverhältnisse und somit <strong>der</strong> gemeinsamen Geschäftsstelle zum 1.<br />
Januar 2001 auf den Abwasserzweckverband "Obere Rö<strong>der</strong>" vorzunehmen. Die<br />
Vorentscheidung erfolgt erst, wenn zu diesem Problem eine verbindliche Auskunft des<br />
Finanzamtes Dresden II und weitere Kostenbetrachtungen vorliegen.