06.06.2014 Aufrufe

Niederschrift der TZV-Versammlung vom 28.09.2000

Niederschrift der TZV-Versammlung vom 28.09.2000

Niederschrift der TZV-Versammlung vom 28.09.2000

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die von Ihnen im Bietergespräch angekündigten Mehrkosten in Höhe von ca. 100 TDM fallen<br />

somit schon in den § 24 Nr. 3 VOB/A, d. h., Preis Verhandlung. Da diese nicht statthaft ist und<br />

unter Beachtung des bereits Vorgenannten musste somit Ihr Angebot unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Unterstrichen wird diese Haltung auch durch die Formulierung in den Vorbemerkungen zur<br />

Leistungsbeschreibung (Seite 7). "Ist <strong>der</strong> Auftrag auf einen Aen<strong>der</strong>ungsvorschlag o<strong>der</strong> ein<br />

Nebenangebot erteilt worden, dann sind mit <strong>der</strong> vereinbarten Vergütung alle Leistungen<br />

abgegolten, die zur Ausführung <strong>der</strong> vertraglichen Leistung erfor<strong>der</strong>lich werden." Dies trifft<br />

selbstverständlich im gleichen Sinne auf abgegebene Angebote zu.<br />

Weiterhin verweisen wir auf die Bewerbungsbedingungen [KEVM(B)BB], wo unter Punkt 1<br />

- Mitteilungen von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen - festgeschrieben ist:<br />

"Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat <strong>der</strong><br />

Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich/fernschriftlich o<strong>der</strong><br />

telegrafisch daraufhinzuweisen."<br />

Ein Hinweis hätte also vor Eröffnung <strong>der</strong> Angebote an den Auftraggeber ergehen müssen.<br />

Da durch zwei Mitarbeiter <strong>der</strong> Fa. Lube & Krings (Herrn Meyer und Herrn Järig) vor Angebotsabgabe<br />

im Beisein <strong>vom</strong> Erfüllungsgehilfen - Weber-Ingenieure Dresden GmbH (Frau<br />

Behnisch) - eine Baustellenbesichtigung erfolgte, wäre dieser Einwand rechtzeitig möglich<br />

gewesen.<br />

Außerdem muss ein nach dem Eröf&iungstermin abgegebener Hinweis hinsichtlich Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Kosten als spekulativer Ansatz betrachtet werden, da Ihnen die verlesenen Preise <strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Firmen bekannt waren.<br />

In Anlehnung an § 117 Abs. 3 Vergaberechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz (VgRÄG) i. V. m. § 107 Gesetz<br />

gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) betrachten wir Ihren Antrag auf Vergabeüberprüfung<br />

als unzulässig, da Verstöße gegen Vergabevorschriften rechtzeitig und unverzüglich<br />

beim Auftraggeber zu rügen sind, spätestens bis zum Ablauf <strong>der</strong> Frist zur Angebotsabgabe.<br />

Da Ihre Rüge erst nach Angebotseröffiiung erfolgte, sehen wir auch unter obiger Betrachtung<br />

somit die Entscheidung des Auftraggebers, Ihr Angebot unberücksichtigt zu lassen, als korrekt<br />

an.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Wiesheu<br />

Abteilungsleiter<br />

( llf :, Segiaubigt<br />

%f^J

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!