Niederschrift der TZV-Versammlung vom 28.09.2000
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Begründung:<br />
Aufgrund des Antrages <strong>der</strong> Landeshauptstadt Dresden gemäß § 63 KomZG auf Austritt aus<br />
dem Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE, welchem die Verbandsversammlung des<br />
Trinkwasserzweckverbandes RÖDERAUE mit Beschlussfassung Nr. 116-99/03-WS <strong>vom</strong><br />
07.10.1999 nicht entsprochen hat, ist aufgrund <strong>der</strong> sogenannten kostendeckenden<br />
Mengengebühr beim Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE eine Beteiligung <strong>der</strong><br />
Landeshauptstadt Dresden (für die Kerngemeinde Weixdorf) an den Gemeinkosten, wie z.<br />
B. Kosten für Zins und Tilgung, Kosten <strong>der</strong> Geschäftsstelle etc. nicht mehr gegeben.<br />
Aus diesen Gründen muss <strong>der</strong> Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
des § 14 <strong>der</strong> Verbandssatzung eine Betriebskostenumlage erheben.<br />
Folgende Feststellungen werden <strong>der</strong>zeit getroffen:<br />
1. Bis zur Entscheidung zum Austritt <strong>der</strong> Landeshauptstadt Dresden aus dem<br />
Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist<br />
die Landehauptstadt Dresden Verbandsmitglied.<br />
2. Die Betriebsführung für die Trinkwasserversorgungsanlagen wurde an die<br />
Landeshauptstadt Dresden zurückgegeben.<br />
3. Der Verband erhebt eine Betriebskostenumlage zur Deckung des allgemeinen<br />
Aufwandes auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> im Jahre 1998 gelieferten Trinkwassermengen für<br />
das Kerngebiet <strong>der</strong> Gemeinde Weixdorf in Höhe von 190.913,55 DM netto.<br />
4. Der § 5 <strong>der</strong> Verbandssatzung legt zusätzlich eine Wasserbezugsquote fest, welche<br />
Maßstab einer möglichen Vermögensauseinan<strong>der</strong>setzung sein sollte.<br />
Insofern ist eine allgemeine Betriebskostenumlage zur Deckung <strong>der</strong> Gemeinkosten (siehe<br />
Anlage 2) für die Versorgung <strong>der</strong> Landeshauptstadt Dresden (Kerngemeinde Weixdorf)<br />
geboten, solange es keine Einigung bzw. Festlegung zum Austritt <strong>der</strong> Landeshauptstadt<br />
Dresden aus dem Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE gibt.<br />
Aufgestellt:<br />
Radeberg, 11.09.00<br />
Finke<br />
Geschäftsführer<br />
Anlagen<br />
1 - Berechnung <strong>der</strong> Wasserbezugsquote gemäß § 5 Verbandssatzung<br />
2 - Berechnung <strong>der</strong> Gemeinkosten