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Niederschrift der TZV-Versammlung vom 28.09.2000

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Begründung:<br />

Aufgrund des Antrages <strong>der</strong> Landeshauptstadt Dresden gemäß § 63 KomZG auf Austritt aus<br />

dem Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE, welchem die Verbandsversammlung des<br />

Trinkwasserzweckverbandes RÖDERAUE mit Beschlussfassung Nr. 116-99/03-WS <strong>vom</strong><br />

07.10.1999 nicht entsprochen hat, ist aufgrund <strong>der</strong> sogenannten kostendeckenden<br />

Mengengebühr beim Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE eine Beteiligung <strong>der</strong><br />

Landeshauptstadt Dresden (für die Kerngemeinde Weixdorf) an den Gemeinkosten, wie z.<br />

B. Kosten für Zins und Tilgung, Kosten <strong>der</strong> Geschäftsstelle etc. nicht mehr gegeben.<br />

Aus diesen Gründen muss <strong>der</strong> Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

des § 14 <strong>der</strong> Verbandssatzung eine Betriebskostenumlage erheben.<br />

Folgende Feststellungen werden <strong>der</strong>zeit getroffen:<br />

1. Bis zur Entscheidung zum Austritt <strong>der</strong> Landeshauptstadt Dresden aus dem<br />

Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist<br />

die Landehauptstadt Dresden Verbandsmitglied.<br />

2. Die Betriebsführung für die Trinkwasserversorgungsanlagen wurde an die<br />

Landeshauptstadt Dresden zurückgegeben.<br />

3. Der Verband erhebt eine Betriebskostenumlage zur Deckung des allgemeinen<br />

Aufwandes auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> im Jahre 1998 gelieferten Trinkwassermengen für<br />

das Kerngebiet <strong>der</strong> Gemeinde Weixdorf in Höhe von 190.913,55 DM netto.<br />

4. Der § 5 <strong>der</strong> Verbandssatzung legt zusätzlich eine Wasserbezugsquote fest, welche<br />

Maßstab einer möglichen Vermögensauseinan<strong>der</strong>setzung sein sollte.<br />

Insofern ist eine allgemeine Betriebskostenumlage zur Deckung <strong>der</strong> Gemeinkosten (siehe<br />

Anlage 2) für die Versorgung <strong>der</strong> Landeshauptstadt Dresden (Kerngemeinde Weixdorf)<br />

geboten, solange es keine Einigung bzw. Festlegung zum Austritt <strong>der</strong> Landeshauptstadt<br />

Dresden aus dem Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE gibt.<br />

Aufgestellt:<br />

Radeberg, 11.09.00<br />

Finke<br />

Geschäftsführer<br />

Anlagen<br />

1 - Berechnung <strong>der</strong> Wasserbezugsquote gemäß § 5 Verbandssatzung<br />

2 - Berechnung <strong>der</strong> Gemeinkosten

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