Panelerhebungen der amtlichen Statistik als ... - RatSWD
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2 Erhebungen <strong>der</strong> Statistischen Ämter des Bundes<br />
und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
2.1 Das Europäische Haushaltspanel ECHP<br />
Überblick Das Europäische Haushaltspanel (European Community Household Panel,<br />
ECHP) wurde 1994 bis 1996 zunächst in 12 Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
durchgeführt. Es enthält insbeson<strong>der</strong>e Informationen zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung.<br />
Das ECHP wurde im Auftrag <strong>der</strong> Europäischen Kommission vom Statistischen Amt <strong>der</strong><br />
Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) zusammen mit den nationalen Statistischen Ämtern<br />
<strong>der</strong> Mitgliedstaaten durchgeführt. Die deutsche Stichprobe des ECHP wurde 1994-<br />
1996 vom Statistischen Bundesamt zusammen mit den Statistischen Ämtern <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
erhoben. Rechtsgrundlage ist BStatG §7 Abs. 2 und Abs. 5, wonach 10 000 Befragte ohne<br />
ein spezifisches Gesetz o<strong>der</strong> eine Rechtsverordnung ohne Auskunftspflicht befragt werden<br />
können.<br />
Der europäische Ausschuss für das Statistische Programm beschloss Ende 1996, das ECHP<br />
über die ursprünglich geplante Testphase von drei Wellen hinaus fortzusetzen. Neben<br />
Luxemburg und dem Vereinigten Königreich hat sich die deutsche amtliche <strong>Statistik</strong> allerdings<br />
an <strong>der</strong> Fortführung nicht mehr beteiligt. Um die dadurch entstandenen Datenlücken<br />
in Deutschland zu schließen, wurden vom Statistischen Bundesamt gemeinsam mit dem<br />
Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) die Daten des Sozio-oekonomischen<br />
Panels (SOEP) in das Datenformat des ECHP konvertiert. In dieser Weise wurde das<br />
ECHP bis einschließlich 2001 fortgeführt. Ab 2004 wurde das ECHP durch eine neue Erhebung<br />
European Union Survey of Income and Living Conditions“ (EU-SILC) ersetzt.<br />
”<br />
Stichprobe Grundgesamtheit von EU-SILC sind Privathaushalte am Erstwohnsitz <strong>der</strong><br />
Referenzperson; interviewt werden sollen in diesen Haushalten alle Personen ab 16 Jahren.<br />
Personen in Anstaltshaushalten wurden nicht einbezogen.<br />
Die Auswahl <strong>der</strong> Haushalte erfolgte im Rahmen einer geschichteten zweistufigen Flächenstichprobe<br />
mit Gemeinden <strong>als</strong> Auswahleinheiten auf <strong>der</strong> ersten und Haushalten auf <strong>der</strong><br />
zweiten Stufe. Die Auswahleinheiten <strong>der</strong> ersten Stufe waren geschichtet nach Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
und Gemeindegrößenklassen mit Auswahlwahrscheinlichkeiten proportional zur Einwohnerzahl.<br />
Die Flächeneinheiten bzw. Auswahlbezirke dienten <strong>als</strong> Startpunkte für die<br />
Auswahl <strong>der</strong> Haushalte nach dem Random-Route Verfahren. Insgesamt wurden 640 Gemeinden<br />
ausgewählt mit 1 250 Startpunkten. Pro Startpunkt sollten jeweils vier Haushalte<br />
mit vorgegebenem Auswahlabstand (durchschnittlich 10 Haushalte) angesprochen werden.<br />
Angestrebt war eine realisierte Stichprobe von 5 000 Haushalten. Von 10 572 Haushalten<br />
<strong>der</strong> Bruttostichprobe bzw. 10 216 angesprochenen Haushalten beteiligten sich 5 054 Haushalte<br />
an <strong>der</strong> ersten Befragung. In <strong>der</strong> zweiten Welle konnten 92% <strong>der</strong> Ursprungshaushalte<br />
erneut befragt werden.<br />
Gemäß <strong>der</strong> Weiterverfolgungsregeln waren in den Folgewellen alle Stichprobenpersonen<br />
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