Panelerhebungen der amtlichen Statistik als ... - RatSWD
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Stadtgebieten ausgewählt und die Adressen <strong>der</strong> Wohnungen notiert. Anschließend wird auf<br />
Basis des Mel<strong>der</strong>egisters die gleiche Zahl an Haushalten in den notierten Adressen zufällig<br />
gezogen. Innerhalb jedes ausgewählten Haushalts wird unter den mindestens 18-jährigen<br />
Haushaltsmitglie<strong>der</strong>n dasjenige für die Befragung ausgewählt, welches <strong>als</strong> erstes im Jahr<br />
Geburtstag hat.<br />
Datenerhebung Das Fragenprogramm enthält neben einem Standardteil mit Fragen<br />
zu Alter, Geschlecht, Nationalität, Bildung, Beruf, Haushaltsgröße, Haushaltseinkommen,<br />
Wohnung, Wohnumfeld, Wohnstatus und Miete Zusatzfragen mit jährlich wechselnden<br />
Schwerpunktthemen, welche hauptsächlich Einstellungsfragen aus den Bereichen Verkehr,<br />
Soziales, Kultur, Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung beinhalten. 103<br />
Die Erhebung erfolgt durch schriftliche Befragung, wobei die Fragebögen durch Begeher<br />
verteilt und eingesammelt werden, die im Einzelfall auch persönliche Interviews führen.<br />
Die Rücklaufquoten betragen etwa 60%.<br />
Datenzugang Ein standardisierter Datenzugang existiert nicht, interessierte Forscher<br />
möchten Kontakt zum Amt für Stadtforschung und <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Stadt Nürnberg aufnehmen.<br />
Literatur und weiterführende Informationen Weiterführende Informationen können<br />
dem Methodenbericht des Nürnberger Mietenspiegels 104 sowie den Ergebnisdokumentationen<br />
<strong>der</strong> Wohnungs- und Haushaltserhebungen 1996-2001 entnommen werden. 105 Der<br />
Nürnberger Mietspiegel ist ein Beispiel für einen qualifizierten Mietspiegel, <strong>der</strong> im Unterschied<br />
zum einfachen Mietspiegel alle zwei Jahre fortgeschrieben, alle vier Jahre vollständig<br />
erneuert und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt“ werden muss. 106<br />
”<br />
Die Konzeption <strong>der</strong> Fortschreibung des Mietspiegels (spätestens alle zwei Jahre) <strong>als</strong> Panel<br />
ist jedoch nicht zwingend, son<strong>der</strong>n kann auch durch eine Anpassung durch den Preisindex<br />
für die Lebenshaltung <strong>der</strong> privaten Haushalte des Statistischen Bundesamtes erfolgen. Zu<br />
einer allgemeinen Beschreibung und Hinweisen zur Durchführung von Mietspiegeln siehe<br />
die Hinweise vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (2002).<br />
103 Übersichten über das Fragenprogramm finden sich in den Dokumentationen <strong>der</strong> Wohnungs- und Haushaltserhebungen<br />
unter www.statistik.nuernberg.de/stat inf/frame statinfo.html.<br />
104 www.statistik.nuernberg.de/stat service/mietsp/msp94methode.htm<br />
105 www.statistik.nuernberg.de/stat inf/frame statinfo.html<br />
106 Das BGB unterschiedet zwischen einem einfachen und qualifizierten Mietspiegel: ”<br />
Ein Mietspiegel ist<br />
eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von <strong>der</strong> Gemeinde o<strong>der</strong> von Interessenvertretern<br />
<strong>der</strong> Vermieter und <strong>der</strong> Mieter gemeinsam erstellt o<strong>der</strong> anerkannt worden ist“ (§558c 1<br />
BGB); <strong>der</strong> einfache Mietspiegel soll alle zwei Jahre <strong>der</strong> Marktentwicklung angepasst werden. Der qualifizierte<br />
Mietspiegel, geregelt in §558d BGB, ist ein ”<br />
nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen<br />
erstellter Mietspiegel“; alle zwei Jahre soll er durch eine Stichprobe o<strong>der</strong> durch den vom Statistischen Bundesamt<br />
ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung <strong>der</strong> privaten Haushalte fortgeschrieben und angepasst<br />
werden. Nach vier Jahren ist ein qualifizierter Mietspiegel neu zu erstellen.<br />
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