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Panelerhebungen der amtlichen Statistik als ... - RatSWD

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Stadtgebieten ausgewählt und die Adressen <strong>der</strong> Wohnungen notiert. Anschließend wird auf<br />

Basis des Mel<strong>der</strong>egisters die gleiche Zahl an Haushalten in den notierten Adressen zufällig<br />

gezogen. Innerhalb jedes ausgewählten Haushalts wird unter den mindestens 18-jährigen<br />

Haushaltsmitglie<strong>der</strong>n dasjenige für die Befragung ausgewählt, welches <strong>als</strong> erstes im Jahr<br />

Geburtstag hat.<br />

Datenerhebung Das Fragenprogramm enthält neben einem Standardteil mit Fragen<br />

zu Alter, Geschlecht, Nationalität, Bildung, Beruf, Haushaltsgröße, Haushaltseinkommen,<br />

Wohnung, Wohnumfeld, Wohnstatus und Miete Zusatzfragen mit jährlich wechselnden<br />

Schwerpunktthemen, welche hauptsächlich Einstellungsfragen aus den Bereichen Verkehr,<br />

Soziales, Kultur, Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung beinhalten. 103<br />

Die Erhebung erfolgt durch schriftliche Befragung, wobei die Fragebögen durch Begeher<br />

verteilt und eingesammelt werden, die im Einzelfall auch persönliche Interviews führen.<br />

Die Rücklaufquoten betragen etwa 60%.<br />

Datenzugang Ein standardisierter Datenzugang existiert nicht, interessierte Forscher<br />

möchten Kontakt zum Amt für Stadtforschung und <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Stadt Nürnberg aufnehmen.<br />

Literatur und weiterführende Informationen Weiterführende Informationen können<br />

dem Methodenbericht des Nürnberger Mietenspiegels 104 sowie den Ergebnisdokumentationen<br />

<strong>der</strong> Wohnungs- und Haushaltserhebungen 1996-2001 entnommen werden. 105 Der<br />

Nürnberger Mietspiegel ist ein Beispiel für einen qualifizierten Mietspiegel, <strong>der</strong> im Unterschied<br />

zum einfachen Mietspiegel alle zwei Jahre fortgeschrieben, alle vier Jahre vollständig<br />

erneuert und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt“ werden muss. 106<br />

”<br />

Die Konzeption <strong>der</strong> Fortschreibung des Mietspiegels (spätestens alle zwei Jahre) <strong>als</strong> Panel<br />

ist jedoch nicht zwingend, son<strong>der</strong>n kann auch durch eine Anpassung durch den Preisindex<br />

für die Lebenshaltung <strong>der</strong> privaten Haushalte des Statistischen Bundesamtes erfolgen. Zu<br />

einer allgemeinen Beschreibung und Hinweisen zur Durchführung von Mietspiegeln siehe<br />

die Hinweise vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (2002).<br />

103 Übersichten über das Fragenprogramm finden sich in den Dokumentationen <strong>der</strong> Wohnungs- und Haushaltserhebungen<br />

unter www.statistik.nuernberg.de/stat inf/frame statinfo.html.<br />

104 www.statistik.nuernberg.de/stat service/mietsp/msp94methode.htm<br />

105 www.statistik.nuernberg.de/stat inf/frame statinfo.html<br />

106 Das BGB unterschiedet zwischen einem einfachen und qualifizierten Mietspiegel: ”<br />

Ein Mietspiegel ist<br />

eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von <strong>der</strong> Gemeinde o<strong>der</strong> von Interessenvertretern<br />

<strong>der</strong> Vermieter und <strong>der</strong> Mieter gemeinsam erstellt o<strong>der</strong> anerkannt worden ist“ (§558c 1<br />

BGB); <strong>der</strong> einfache Mietspiegel soll alle zwei Jahre <strong>der</strong> Marktentwicklung angepasst werden. Der qualifizierte<br />

Mietspiegel, geregelt in §558d BGB, ist ein ”<br />

nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen<br />

erstellter Mietspiegel“; alle zwei Jahre soll er durch eine Stichprobe o<strong>der</strong> durch den vom Statistischen Bundesamt<br />

ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung <strong>der</strong> privaten Haushalte fortgeschrieben und angepasst<br />

werden. Nach vier Jahren ist ein qualifizierter Mietspiegel neu zu erstellen.<br />

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