Panelerhebungen der amtlichen Statistik als ... - RatSWD
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2.6 Betriebliche Einzeldaten –“amtliche Firmendaten für Deutschland<br />
(AFiD)”<br />
Überblick Für wirtschaftswissenschaftliche und industriesoziologische Fragestellungen<br />
sind Betriebserhebungen von beson<strong>der</strong>em Interesse, da sie die Nachfrageseite des Arbeitsmarkts<br />
beschreiben (Wagner, 1999, 2003). Anhand <strong>der</strong> Betriebsnummer können die monatlichen<br />
bzw. jährlichen <strong>amtlichen</strong> Erhebungen bei Betrieben zu Panels zusammengeführt<br />
werden, die mit Auskunftspflicht – und zum Teil <strong>als</strong> Vollerhebung durchgeführt – gegenüber<br />
an<strong>der</strong>en Firmen- o<strong>der</strong> Betriebspanels beson<strong>der</strong>e Stärken 50 besitzen (Gerlach und Wagner,<br />
1997; Wagner, 2000).<br />
Datenzugang Aufgrund <strong>der</strong> Datenschutzanfor<strong>der</strong>ungen können Forscher diese Paneldaten<br />
nur nach Abschluss beson<strong>der</strong>er Verträge mit den jeweiligen Statistischen Ämtern <strong>der</strong><br />
Län<strong>der</strong> auswerten. 51 In welcher Weise wie bei Personen- und Haushaltserhebungen auch<br />
für Betriebs- und Firmendaten faktisch anonymisierte Daten erstellt und <strong>als</strong> Scientific-<br />
Use-Files <strong>der</strong> Forschung bereit gestellt werden können, wurde im Rahmen des vom BMBF<br />
geför<strong>der</strong>ten Projektes Faktische Anonymisierung wirtschaftsstatistischer Einzeldaten“ untersucht.<br />
52 In den Qualitätsberichten zu den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes<br />
”<br />
heisst es zur Geheimhaltung: Die erhobenen Einzelangaben werden nach §16 BStatG<br />
”<br />
grundsätzlich geheimgehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen<br />
dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Namen und Adressen <strong>der</strong> Befragten werden<br />
in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Nach §16 Abs. 6 BStatG ist es möglich, den<br />
Hochschulen o<strong>der</strong> sonstigen Einrichtungen mit <strong>der</strong> Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher<br />
Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur<br />
Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig<br />
großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten o<strong>der</strong> Betroffenen<br />
zugeordnet werden können.“<br />
Literatur und weiterführende Informationen Die Qualitätsberichte zu den Erhebungen<br />
des Statistischen Bundesamtes (nicht nur zu betrieblichen Einzeldaten) sind online<br />
50 Als Nachteil von Betriebs- und Unternehmenserhebungen wird allgemein die damit verbundene Belastung<br />
<strong>der</strong> Betriebe empfunden, insbeson<strong>der</strong>e bei Vollerhebungen mit Auskunftspflicht. Ra<strong>der</strong>macher und<br />
Stäglin (2007) und Stäglin (2007) zeigen jedoch, dass sich Belastungen <strong>der</strong> Unternehmen durch Erhebungen<br />
<strong>der</strong> <strong>amtlichen</strong> <strong>Statistik</strong> in Grenzen halten.<br />
51 Siehe Wagner (2003).<br />
52 Siehe http://www.iaw.edu/iaw/De:Forschung:Internationale Integration und Regionale Entwicklung:<br />
Abgeschlossene Projekte:Wirtschaftsstatistische Paneldaten und faktische Anonymisierung; verschiedene<br />
Anonymisierungsverfahren aus dem Projekt ”<br />
Wirtschaftsstatistische Paneldaten und faktische Anonymisierung“<br />
sind bei Höhne (2008) beschrieben. Lenz (2008) beschreibt mögliche Angriffszenarien auf die<br />
Anonymität wirtschaftsstatistischer Einzeldaten. Brandt et al. (2008a) geben einen Überblick über die im<br />
Anonymisierungsprojekt verwendeten und über das Forschungsdatenzentrum verfügbaren Längsschnittdaten.<br />
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