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380kv - eb - abfallwirtschaft - jan. 2013 - final.pdf - Land Salzburg

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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />

380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />

Bau- und Abbruchholz<br />

Bau- und Abbruchholz ist gemäß Anlage 5 Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003 idgF)<br />

die Schlüsselnummer 17202 zuzuordnen. Im Zuge der Bauarbeiten wird Holz auf die Baustellen angeliefert,<br />

das als Schal- und Stützholz zur Anwendung gelangt. Es handelt sich hierbei um wieder verwendbare<br />

Holzformen. Erfahrungsgemäß ist im Rahmen der Bautätigkeiten mit dem Anfall von kaputtem<br />

Schal- und Stützholz zu rechnen. Die anfallende Menge ist abhängig von der Arbeitsweise der<br />

ausführenden Firmen und daher im Voraus schwer abschätzbar. Nicht verunreinigtes Bauholz kann<br />

auch, falls es stofflich nicht verwertet werden kann, einer thermischen Nutzung zugeführt werden.<br />

Baustellenabfälle<br />

Baustellenabfälle sind gemäß Anlage 5 Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003 idgF) der<br />

Schlüsselnummer 91206 zuzuordnen.<br />

Baustellenabfälle sind alle bei Bautätigkeiten anfallenden, nicht mineralischen Abfälle. Sie enthalten in<br />

hohem Maße Wertstoffe, die einer Verwertung zugeführt werden müssen. Voraussetzung für die Verwertung<br />

ist eine saubere Trennung der Wertstoffe vom Restmüll. Um dies sicherzustellen, erfolgt die<br />

Aufstellung von mehreren Containern an geeigneten Aufstellungsorten im Bereich der Baustelle.<br />

Zu den verwertbaren Baustellenabfällen gehören beispielsweise Kartonagen und Baustoffsäcke aus<br />

Papier oder Verbundstoff, Wellpappe, unverschmutzte Kunststofffolien und Kunststoffsäcke, Eimer,<br />

Kanister, Dosen, Umreifungsbänder aus Kunststoff oder Metall, sonstige Metallabfälle, Holzabfälle<br />

und Kabelreste. Unverschmutzte, verwertbare Baustellenabfälle werden getrennt gesammelt und über<br />

den Altstoffhandel einer Verwertung zugeführt.<br />

Nicht verwertbare Baustellenabfälle, wie beispielsweise Vlies, verschmutzte Folien, eingetrocknete<br />

Farben, Reste von Bauhilfsstoffen und Bauzubehör, Putzlappen und Kehricht, werden umweltgerecht<br />

und gesetzeskonform beseitigt. Die Mengen dieser Abfälle können nicht abgeschätzt werden.<br />

4.1.4 Altlasten und Verdachtsflächen<br />

Da die Festlegung der ausgewiesenen Flächen parzellenscharf getroffen wurde kann gemäß FB Geologie,<br />

Hydrogeologie und Wasser über die unmittelbare Situation an den betroffenen Maststandorten<br />

keine konkrete Aussage getroffen werden.<br />

Eine genaue Zuordnung des anfallenden Bodenaushubs ist derzeit noch nicht möglich und wird im<br />

Rahmen der Bautätigkeit bei genauer Kenntnis der Qualität des Materials bzw. der jeweiligen Verwendung<br />

vorgenommen. Im Falle des Auftretens von kontaminiertem Material wird dieses einer fachgerechten<br />

Behandlung zugeführt.<br />

4.1.5 Zusammenfassung Bauphase<br />

Auf Grund der geplanten Bauarbeiten und der eingesetzten Baumaterialien wird während der Bauphase<br />

Bodenaushub als der wesentlichste Abfallstrom auftreten. Dan<strong>eb</strong>en ist mit dem Anfall von größeren<br />

Mengen an Betonabbruch, Bauholz und Verpackungsmaterialien und zu rechnen.<br />

Eine plausible Mengenabschätzung der meisten im Zuge der Bautätigkeiten anfallenden Abfälle ist oft<br />

nicht möglich. Es ist jedoch hinsichtlich der Qualität sowie der Quantität mit den auf gewerblichen und<br />

industriellen Großbaustellen üblichen Abfällen bzw. Mengen zu rechnen.<br />

Alle im Zuge der Standortvorbereitungs- und Errichtungsarbeiten anfallenden Abfälle können – soweit<br />

sie nicht verwertet werden können – in Abfallbehandlungsanlagen, die dem Stand der Technik entsprechen,<br />

übernommen und dort sachgerecht behandelt werden. Es wird dabei versucht, diese Abfälle<br />

nach Möglichkeit in Anlagen in der räumlichen Umg<strong>eb</strong>ung zu behandeln.<br />

Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 45/69

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