380kv - eb - abfallwirtschaft - jan. 2013 - final.pdf - Land Salzburg
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Umweltverträglichkeitserklärung<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Netzknoten St. Peter – Netzknoten<br />
Tauern<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Verfasser: VERBUND Umwelttechnik GmbH<br />
Dipl.-Ing. Ingo Kügler<br />
Jänner <strong>2013</strong>
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1 Aufgabenstellung 5<br />
1.1 Untersuchungsraum und Methodik 6<br />
1.1.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes 6<br />
1.1.2 Sachlich 6<br />
1.1.3 Räumlich 6<br />
1.2 Untersuchungsmethoden 6<br />
2 Abfallwirtschaftlich relevante rechtliche Grundlagen 8<br />
2.1 EU-Recht 8<br />
2.2 Bundesgesetze 8<br />
2.2.1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 8<br />
2.2.2 Altlastensanierungsgesetz 1989 9<br />
2.2.3 Wasserrechtsgesetz 1959 10<br />
2.3 Verordnungen zum Abfallwirtschaftsgesetz 2002 10<br />
2.3.1 Abfallbehandlungspflichtenverordnung 10<br />
2.3.2 Abfallnachweisverordnung 2003 11<br />
2.3.3 Abfallverzeichnisverordnung 11<br />
2.3.4 Batterienverordnung 11<br />
2.3.5 Baurestmassenverordnung 12<br />
2.3.6 Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle 12<br />
2.3.7 Deponieverordnung 2008 13<br />
2.3.8 Elektroaltgeräteverordnung 13<br />
2.3.9 Festsetzungsverordnung gefährliche Abfälle 14<br />
2.3.10 Lampenverordnung 14<br />
2.3.11 Schmiermittelverordnung 14<br />
2.3.12 Verpackungsverordnung 1996 15<br />
2.4 <strong>Land</strong>esgesetze 15<br />
2.4.1 <strong>Salzburg</strong>er Abfallwirtschaftsgesetz 1998 15<br />
2.4.2 Baupolizeigesetz 1997 15<br />
2.4.3 Oberösterreichisches Abfallwirtschaftsgesetz 2009 15<br />
2.5 ÖNORMEN 15<br />
2.5.1 ÖNORM S 2100 15<br />
2.5.2 ÖNORM S 2106 16<br />
2.5.3 ÖNORM S 2121 16<br />
2.5.4 ÖNORM S 2126 16<br />
3 Beschreibung Ist-Zustand 17<br />
3.1 Allgemeine Angaben 17<br />
3.2 Netzknoten St. Peter 17<br />
3.3 Netzknoten Tauern 18<br />
3.4 Hochspannungsfreileitungen 19<br />
3.5 Abfallwirtschaftliche Angaben 19<br />
3.6 Altlasten und Verdachtsflächen 21<br />
4 Wesentliche positive und negative Auswirkungen 22<br />
4.1 Bauphase 22<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 3/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
4.1.1 Leitungen 25<br />
4.1.2 Umspannwerke 36<br />
4.1.3 Abfallrelevante Beschreibung 43<br />
4.1.4 Altlasten und Verdachtsflächen 45<br />
4.1.5 Zusammenfassung Bauphase 45<br />
4.2 Betri<strong>eb</strong>sphase 47<br />
4.2.1 Leitungen 47<br />
4.2.2 Umspannwerke 47<br />
4.2.3 Zusammenfassung Betri<strong>eb</strong>sphase 49<br />
4.3 Demontage bestehender Freileitungen 49<br />
4.3.1 Leitungen der APG 50<br />
4.3.2 Leitungen der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 50<br />
4.3.3 Demontagearbeiten 51<br />
4.3.4 Rekultivierung 51<br />
4.3.5 Abfallrelevante Beschreibung 52<br />
4.4 Störfallbetrachtung 54<br />
4.4.1 Bauphase und Demontage 54<br />
4.4.2 Betri<strong>eb</strong>sphase 54<br />
4.5 Beschreibung der Wechselwirkungen 58<br />
4.6 Nachsorgephase 58<br />
4.6.1 Freileitungen 58<br />
4.6.2 110 kV-Kabelverbindungen 58<br />
4.6.3 Rückbaukonzept 58<br />
4.7 Grenzüberschreitende Auswirkungen 59<br />
5 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 60<br />
5.1 Bauphase und Demontage 60<br />
5.2 Betri<strong>eb</strong>sphase 61<br />
6 Beweissicherung und Kontrolle 63<br />
6.1 Errichtung 63<br />
6.2 Betri<strong>eb</strong> 63<br />
7 Beschreibung allfälliger Schwierigkeiten 65<br />
8 Zusammenfassende Stellungnahme 66<br />
8.1 Bauphase 66<br />
8.2 Betri<strong>eb</strong>sphase 66<br />
8.3 Demontage 66<br />
8.4 Störfall 67<br />
8.5 Gesamtbewertung 67<br />
9 Verzeichnisse 68<br />
9.1 Tabellenverzeichnis 68<br />
9.2 Abbildungsverzeichnis 68<br />
9.3 Quellenverzeichnis 69<br />
9.4 Abkürzungsverzeichnis 69<br />
4/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
1 Aufgabenstellung<br />
Die Austrian Power Grid AG (APG) plant den Lückenschluss des österreichischen 380 kV-<br />
Höchstspannungsnetzes zwischen dem Netzknoten St. Peter (im Bundesland Oberösterreich) und<br />
dem Netzknoten Tauern (im Bundesland <strong>Salzburg</strong>) mit abschnittsweisen 110-kV-Mitführungen des<br />
Projektpartners <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH. Dieses Vorhaben wird in der UVE als „380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung“<br />
bezeichnet.<br />
Dieses 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung besteht aus einer Änderung der rechtskräftig UVP-genehmigten und<br />
bereits teilkollaudierten 380-kV-Leitung Netzknoten St. Peter – UW <strong>Salzburg</strong> einerseits und aus einem<br />
380-kV-Leitungsneubau zwischen dem UW <strong>Salzburg</strong> und dem Netzknoten Tauern samt abschnittsweisen<br />
Mitführungen von 110-kV-Leitungen andererseits. Dabei ist zu beachten, dass der Abschnitt<br />
UW Kaprun – NK Tauern als Unterabschnitt des Neubauvorhabens bereits aufgrund eines anderen<br />
Projektzwecks – Effizienzsteigerungsprojekt der Verbund Hydro Power AG - gesondert genehmigt<br />
wurde und vor der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung realisiert wird.<br />
Die 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten, die im Detail<br />
in der Vorhabensbeschreibung angeführt sind und die Grundlage des Fachbeitrages darstellen:<br />
<br />
Neuerrichtung und Betri<strong>eb</strong> von Starkstromfreileitungen:<br />
a<br />
b<br />
380-kV-Verbindung UW <strong>Salzburg</strong> - UW Kaprun,<br />
220-kV-Verbindung UW Pongau – Wagrain/Mayrdörfl,<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
abschnittsweisen Mitführungen von 110-kV-Freileitungen,<br />
Umlegungen und Anbindungen der berührten 110-kV- , 220-kV und 380-kV-Leitungen,<br />
Demontage von 110-kV- und 220-kV-Leitungen,<br />
Neuerrichtung und Betri<strong>eb</strong> der Umspannwerke Wagenham und Pongau,<br />
Änderung des Umspannwerkes <strong>Salzburg</strong> sowie der Netzknoten St. Peter und Tauern.<br />
Der 380-kV-Neubauabschnitt zwischen dem UW <strong>Salzburg</strong> und dem UW Kaprun beträgt ca. 113 km.<br />
Die Länge der 220 kV-Leitungsverbindung UW Pongau – Gemeinde Wagrain/Mayrdörfl beträgt ca. 14<br />
km. Koordinierungen mit bestehenden Leitungen ermöglichen Leitungsmitführungen im Ausmaß von<br />
insgesamt rund 38 km.<br />
Projektgemäß kommt es zu Demontagen von rund 193 km Freileitungen mit der Spannungs<strong>eb</strong>ene<br />
220-kV und 110-kV. Die UmweltverträgIichkeit des Vorhabens soll weiters durch umfangreiche, projektimmanente<br />
Maßnahmen sichergestellt werden.<br />
Im Rahmen des vorliegenden UVE-Fachbeitrages erfolgt die Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
des Vorhabens gemäß den Anforderungen des UVP-G 2000 aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht.<br />
Die <strong>abfallwirtschaft</strong>liche Betrachtung umfasst sowohl den bestimmungsgemäßen Betri<strong>eb</strong>, als auch die<br />
Bau- und Nachsorgephase und geht auf mögliche Auswirkungen bei einem Störfall ein.<br />
Der Fachbeitrag weist folgenden Inhalt auf:<br />
<br />
<br />
Bericht über den Ist-Zustand von Umspannwerken und Freileitungen sowie Darstellung von<br />
möglichen Vorbelastungen im Untergrund der geplanten Standorte<br />
Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt hinsichtlich Art, Menge und Behandlung<br />
von Abfällen<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 5/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
<br />
<br />
<br />
Beschreibung von Maßnahmen wie Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung, mit denen<br />
wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens vermieden bzw. verringert werden<br />
können<br />
Beschreibung der Beweissicherung und der begleitenden Kontrolle<br />
Zusammenfassende Darstellung der Erg<strong>eb</strong>nisse und Gesamtbewertung<br />
1.1 Untersuchungsraum und Methodik<br />
1.1.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />
1.1.2 Sachlich<br />
Im vorliegenden Fachbeitrag werden die <strong>abfallwirtschaft</strong>lichen Aspekte des Vorhabens dargestellt. Der<br />
Untersuchungsumfang entspricht den Anforderungen des UVP-Gesetzes 2000, insbesondere den in<br />
§ 6 UVP-G 2000 genannten Anforderungen an Umweltverträglichkeitserklärungen sowie den für den<br />
Bereich Abfall geltenden normativen und gesetzlichen Grundlagen. Als Fachgrundlage für die Erstellung<br />
wurde unter anderem der von der Umweltbundesamt GmbH herausgeg<strong>eb</strong>ene UVE-Leitfaden<br />
(UVE Leitfaden - Eine Information zur Umweltverträglichkeitserklärung, Überarbeitete Fassung 2008,<br />
Wien) herangezogen.<br />
Die Untersuchung der vom Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf die Umwelt aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher<br />
Sicht erfolgt sowohl für die Bau-, Betri<strong>eb</strong>s- und Nachsorgephase bzw. für Störfälle der<br />
Freileitungen und Umspannwerke als auch für den Rückbau bereits bestehender Leitungen.<br />
Zur Vermeidung und Verminderung von möglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere<br />
auf die im Fachbereich Abfallwirtschaft zu untersuchenden Schutzgüter Wasser und Boden,<br />
werden die erforderlichen Maßnahmen beschri<strong>eb</strong>en und bewertet.<br />
1.1.3 Räumlich<br />
Die Festlegung des Untersuchungsg<strong>eb</strong>ietes erfolgte auf Basis des vorgeg<strong>eb</strong>enen Trassenbandes, das<br />
zwischen den beiden auszubauenden Anschlussstellen Netzknoten St. Peter in Oberösterreich und<br />
Netzknoten Tauern in <strong>Salzburg</strong> verläuft.<br />
N<strong>eb</strong>en der 380-kV-Verbindung UW <strong>Salzburg</strong> - UW Kaprun, der 220-kV-Verbindung UW Pongau –<br />
Wagrain/Mayrdörfl sowie der 110 kV-Mitführungen und 110-kV Kabelanbindungen werden alle mit<br />
dem Vorhaben in Verbindung stehenden verkehrstechnischen und infrastrukturellen Erschließungsmaßnahmen,<br />
wie insbesondere Umspannwerke und Zufahrtswege über Baustraßen bzw. den Dienstbarkeitsstreifen<br />
entlang der Freileitungstrasse, berücksichtigt.<br />
1.2 Untersuchungsmethoden<br />
Die Darstellung des Ist-Zustandes erfolgt auf Basis der für die berührten Umspannwerke vorliegenden<br />
Abfallwirtschaftskonzepte der APG.<br />
Zur Beschreibung der vom Vorhaben ausgehenden Auswirkungen wurden eine Bestandsaufnahme<br />
aller Tätigkeiten und eine Erh<strong>eb</strong>ung der dabei anfallenden Abfälle für alle Teilbereiche des Vorhabens<br />
durchgeführt. Die Charakterisierung der anfallenden Abfälle erfolgte gemäß ÖNORM S 2100. Darüber<br />
hinaus wurde eine Einstufung in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle gemäß Festsetzungsverordnung<br />
für gefährliche Abfälle (BGBl. II Nr. 227/1997 idgF) bzw. Abfallverzeichnisverordnung (BGBl.<br />
II Nr. 570/2003 idgF) durchgeführt.<br />
Als Grundlage für die Berechnung der Massen der voraussichtlich anfallenden Abfälle wurde die Vorhabensbeschreibung<br />
herangezogen.<br />
6/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Zur Beschreibung der erforderlichen und vorgesehenen Maßnahmen wie Vermeidung, Verwertung<br />
und Behandlung von Abfällen wurden die Vorhabensbeschreibung, die geltenden Rechtsvorschriften<br />
sowie die unternehmensinterne Richtlinie UKM-07 „Abfallwirtschaft – Organisation und Ablauf“ verwendet.<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
2 Abfallwirtschaftlich relevante rechtliche Grundlagen<br />
2.1 EU-Recht<br />
Mit der Verordnung (EU) Nr. 333/2011 des Rates vom 31. März 2011 mit Kriterien zur Festlegung,<br />
wann bestimmte Arten von Schrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind wurden Kriterien geschaffen, anhand<br />
deren festgelegt wird, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott, einschließlich Schrott aus Aluminiumlegierung,<br />
nicht mehr als Abfall anzusehen sind. Die Verordnung gilt ab dem 9. Oktober 2011 unmittelbar<br />
in jedem Mitgliedsland und ist in allen ihren Teilen verbindlich.<br />
Eisen- und Stahlschrott wird gemäß dieser Verordnung als Schrott bezeichnet, der überwiegend aus<br />
Eisen und Stahl besteht. Werden bei der Übertragung vom Erzeuger an einen anderen bestimmte<br />
Kriterien wie bspw. Sortenreinheit, Vorbehandlung gefährliche Abfälle erfüllt wird Eisen- und Stahlschrott<br />
nicht mehr als Abfall angesehen. Hinsichtlich der Demontage bestehender Freileitungen ist zu<br />
prüfen ob insbesondere die Kriterien für Eisen- und Stahlschrott erfüllt werden können.<br />
2.2 Bundesgesetze<br />
2.2.1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002<br />
Mit dem Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft – Abfallwirtschaftsgesetz 2002<br />
(AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF) verfügt Österreich über eine gute Basis für die Regelung von<br />
Vermeidungs-, Verwertungs- und Behandlungsmaßnahmen aller Abfälle. Die in § 1 Abs. 1 und 2 AWG<br />
2002 festgelegten Ziele und Hierarchie der österreichischen Abfallwirtschaft sind sowohl während<br />
der Bau- und Betri<strong>eb</strong>sphase als auch bei der Demontage der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung zu berücksichtigen.<br />
ZIELE UND HIERARCHIE DER ÖSTERREICHISCHEN ABFALLWIRTSCHAFT<br />
§ 1. (1) Die Abfallwirtschaft ist im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit danach auszurichten,<br />
dass<br />
1. schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren L<strong>eb</strong>ensgrundlagen<br />
und deren natürliche Umwelt vermieden oder sonst das allgemeine menschliche<br />
Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich gehalten werden,<br />
2. die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich gehalten<br />
werden,<br />
3. Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie, <strong>Land</strong>schaft, Flächen, Deponievolumen) geschont<br />
werden,<br />
4. bei der stofflichen Verwertung die Abfälle oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe kein höheres<br />
Gefährdungspotential aufweisen als vergleichbare Primärrohstoffe oder Produkte aus Primärrohstoffen<br />
und<br />
5. nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen<br />
darstellt.<br />
(2) Diesem Bundesgesetz liegt folgende Hierarchie zugrunde:<br />
1. Abfallvermeidung;<br />
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung;<br />
3. Recycling;<br />
4. sonstige Verwertung, zB energetische Verwertung;<br />
5. Beseitigung.<br />
(2a) Bei Anwendung der Hierarchie gemäß Abs. 2 gilt Folgendes:<br />
1. Es sind die ökologische Zweckmäßigkeit und technische Möglichkeit zu berücksichtigen sowie,<br />
dass die dabei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu anderen Verfahren der Abfallbehand-<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
lung nicht unverhältnismäßig sind und ein Markt für die gewonnenen Stoffe oder die gewonnene<br />
Energie vorhanden ist oder geschaffen werden kann.<br />
2. Eine Abweichung von dieser Hierarchie ist zulässig, wenn eine gesamthafte Betrachtung hinsichtlich<br />
der gesamten Auswirkungen bei der Erzeugung und Verwendung eines Produktes sowie<br />
der Sammlung und Behandlung der nachfolgend anfallenden Abfälle bei bestimmten Abfallströmen<br />
unter Berücksichtigung von Z 1 ergibt, dass eine andere Option das beste Erg<strong>eb</strong>nis<br />
unter dem Aspekt des Umweltschutzes erbringt.<br />
3. Nicht verwertbare Abfälle sind je nach ihrer Beschaffenheit durch biologische, thermische,<br />
chemische oder physikalische Verfahren zu behandeln. Feste Rückstände sind reaktionsarm<br />
ordnungsgemäß abzulagern.<br />
4. Die Ausrichtung der Abfallwirtschaft hat in der Weise zu erfolgen, dass unionsrechtliche Zielvorgaben,<br />
insbesondere im Hinblick auf das Recycling, erreicht werden.<br />
Wesentliche Bestandteile des AWG 2002 sind eine klare Definition des Abfallbegriffs und die rechtliche<br />
Verankerung von Aufzeichnungspflichten für alle Abfälle und Altöle. Weiters sieht dieses Gesetz<br />
eine Erfassung der Herkunft und des Verbleibes von gefährlichen Abfällen und Altölen mittels Begleitscheinsystem<br />
vor. Für das Sammeln und Behandeln von gefährlichen Abfällen ist eine besondere<br />
Erlaubnis erforderlich.<br />
Eine wichtige Novellierung erfolgte mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2008. Zentraler Punkt dieser<br />
Novelle ist die Umsetzung der EG-Batterierichtlinie (Richtlinie 2006/66/EG) in nationales Recht. Diese<br />
Richtlinie fordert die HerstellerInnenverantwortung für eine unentgeltliche Rücknahme sowie für die<br />
Sammlung und Verwertung von Altbatterien. In Österreich erfolgt die Umsetzung durch die AWG-<br />
Novelle Batterien (BGBl. I Nr. 54/2008), die Abfallbehandlungspflichtenverordnung (BGBl. II Nr.<br />
459/2004) und durch die neue Batterienverordnung (BGBl. II Nr. 159/2008). In der AWG-Novelle Batterien<br />
wurden folgende Regelungen betreffend Batterien bzw. Altbatterien getroffen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Definition und Registrierungspflicht der HerstellerInnen von Geräte- und Fahrzeugbatterien<br />
sowie von Industri<strong>eb</strong>atterien<br />
Pflicht zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem für Geräte- und Fahrzeugaltbatterien<br />
Eigenständige Bestimmungen für die Sammlung von Gerätealtbatterien durch die Gemeinden<br />
sowie die Möglichkeit der Nutzung der Koordinierungsstelle betreffend die Abholung der gesammelten<br />
Gerätealtbatterien<br />
Verpflichtung der HerstellerInnen zur Einrichtung von Sammelstellen für Gerätealtbatterien<br />
und zur Abholung von Fahrzeugaltbatterien insbesondere bei den kommunalen Sammelstellen<br />
Prüfkompetenz des Bundesministers für <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
betreffend Batterien<br />
Weiters erfolgten noch einige Anpassungen aufgrund von Vollzugserfahrungen.<br />
2.2.2 Altlastensanierungsgesetz 1989<br />
Das seit 1989 bestehende Bundesgesetz zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung –<br />
Altlastensanierungsgesetz 1989 (AlSAG, BGBl. Nr. 299/1989 idgF) bildet die gesetzliche Grundlage<br />
für die Erh<strong>eb</strong>ung sowie Finanzierung und Durchführung der Sicherung und Sanierung von Altlasten in<br />
Österreich. Es regelt unter anderem die Tätigkeitsbereiche und Abfallarten, für die ein Altlastenbeitrag<br />
zu entrichten ist.<br />
Eine wichtige Änderung erfolgte mit der Novelle 2008, BGBl. I Nr. 40. Diese Novelle ist mit 1. April<br />
2008 in Kraft getreten. Anlass der Novelle war die Anpassung des AlSAG an die Deponieverordnung<br />
2008.<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Mit der Novelle BGBl. I Nr. 111/2010 wurde unter anderem eine Inflationsanpassung der Altlastenbeiträge<br />
vorgenommen bzw. die Zweckbindung der Beiträge teilweise eingeschränkt.<br />
Das Gesetz wurde zuletzt mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 15/2011 geändert. Mit dieser Änderung<br />
sind Abfälle aus Abbruchmaßnahmen, die auf einer Inertabfalldeponie abgelagert werden dürfen, unter<br />
Einhaltung bestimmter Vorgaben von einer Beitragspflicht ausgenommen.<br />
In Bezug auf die Errichtung und den Betri<strong>eb</strong> der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung werden vor allem die Bestimmungen<br />
für Bodenaushubmaterial, Erdaushub und mineralische Baurestmassen anzuwenden sein.<br />
Im Falle der Deponierung sieht das AlSAG unterschiedliche Beitragshöhen in Abhängigkeit vom Deponietyp<br />
vor.<br />
2.2.3 Wasserrechtsgesetz 1959<br />
Zum Schutz der Gewässer und Böden sind beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Bestimmungen<br />
des Wasserrechtsgesetzes 1959 (BGBl. Nr. 215/1959 idgF) zu beachten und einzuhalten.<br />
Aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht sind vor allem folgende Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes<br />
maßg<strong>eb</strong>end:<br />
§ 31 „Allgemeine Sorge für die Reinhaltung“<br />
§ 31a „Anlagen zur Lagerung und Leitung wassergefährdender Stoffe“<br />
§ 134 „Besondere Aufsichtsbestimmungen“<br />
2.3 Verordnungen zum Abfallwirtschaftsgesetz 2002<br />
2.3.1 Abfallbehandlungspflichtenverordnung<br />
Ziel der Verordnung über Behandlungspflichten von Abfällen – Abfallbehandlungspflichtenverordnung<br />
(BGBl. II Nr. 459/2004 idgF) ist gemäß § 1 die Festlegung von Mindestanforderungen an die<br />
Sammlung, Lagerung und Behandlung von Abfällen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der<br />
Abfallwirtschaft, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz und die Sicherstellung der<br />
umweltgerechten Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Abfällen.<br />
Die Verordnung enthält Regelungen für folgende Abfallarten:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Elektro- und Elektronikaltgeräte<br />
Batterien und Akkumulatoren<br />
Lösemittel und lösemittelhaltige Abfälle, Farb- und Lackabfälle<br />
Verletzungsgefährdende, medizinische Abfälle<br />
Amalgamreste<br />
PCB-haltige elektrische Betri<strong>eb</strong>smittel und sonstige PCB-haltige Abfälle<br />
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte umgesetzt.<br />
Sie ist im Wesentlichen mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten, die Bestimmungen über Elektround<br />
Elektronikaltgeräte (§§ 3 bis 13) sind seit 13. August 2005 anzuwenden.<br />
Mit BGBl. II Nr. 363/2006 ist eine Novelle der Verordnung in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen,<br />
die vor allem Betri<strong>eb</strong>e aus der Abfallwirtschaft betreffen, beziehen sich auf die Berücksichtigung<br />
anderer Zerlegetechniken für Lampen n<strong>eb</strong>en dem Kapp-Trenn-Verfahren als gleichwertige Behandlungsverfahren,<br />
die Erweiterung der Mindestanforderungen an die Behandlung von Kühl- und<br />
Klimageräten im Hinblick auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Berücksichtigung des<br />
Brand- und Explosionsschutzes. Hinsichtlich der Lagerung und des Transportes von Lampen wird<br />
10/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
klargestellt, dass sowohl g<strong>eb</strong>rochene Lampen als auch quecksilberhältige Fraktionen aus der Behandlung<br />
von Lampen in quecksilberdampfdicht verschlossenen G<strong>eb</strong>inden zu lagern und zu transportieren<br />
sind.<br />
2.3.2 Abfallnachweisverordnung 2003<br />
Mit 1. Jänner 2004 ist die Verordnung über die Nachweispflicht für Abfälle – Abfallnachweisverordnung<br />
2003 (BGBl. II Nr. 618/2003) in Kraft getreten. Mit der Abfallnachweisverordnung 2003<br />
wurde eine Anpassung an das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 vorgenommen und die rechtliche Grundlage<br />
für Pilotprojekte zum elektronischen Datenmanagement geschaffen, wodurch eine Verbesserung<br />
der Nachvollziehbarkeit der Abfallströme erzielt werden soll.<br />
Sie regelt die Aufzeichnungs-, Melde- und Nachweispflichten von Besitzern nicht gefährlicher und<br />
gefährlicher Abfälle. Im Besonderen sind hier die allgemeine Aufzeichnungspflicht gemäß § 2 sowie<br />
die Melde- und Begleitscheinpflicht für gefährliche Abfälle gemäß §§ 4 bis 6 zu nennen. Hervorzuh<strong>eb</strong>en<br />
ist, dass ein neuer Begleitschein vorgeschri<strong>eb</strong>en wird (Anhang 2) und Sammler und Behandler<br />
von gefährlichen Abfällen als Herkunfts- bzw. Verbleibsangabe die in Anhang 1 angeführten Verwertungs-<br />
und Beseitigungsverfahren (R- und D-Codes) anzug<strong>eb</strong>en haben.<br />
2.3.3 Abfallverzeichnisverordnung<br />
Die Verordnung über ein Abfallverzeichnis – Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003<br />
idgF) ist mit 1. Jänner 2004 in Kraft getreten. Mit der Abfallverzeichnisverordnung wird ein einheitliches<br />
Verzeichnis für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle normiert.<br />
Sie enthält<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
die Auflistung aller Abfallarten in einem Abfallverzeichnis,<br />
die Festlegung, welche Abfälle als gefährlich gelten,<br />
die Festlegung eines Abfallcodes für jede Abfallart und<br />
die Zuordnungskriterien zu einem Abfallcode.<br />
Mit 31. Dezember 2008 ist die Novelle der Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II Nr. 498/2008, in Kraft<br />
getreten. Hauptinhalt der Novelle ist der Entfall des Umstiegs auf das Europäische Abfallverzeichnis.<br />
Das Abfallverzeichnis umfasst die Abfallarten, die in Punkt 5 Tabelle 1 der ÖNORM S 2100 "Abfallverzeichnis",<br />
ausgeg<strong>eb</strong>en am 1. Oktober 2005, aufgelistet sind, mit den in der Anlage 5 der Verordnung<br />
angeführten Änderungen. Das konsolidierte Abfallverzeichnis ist am EDM-Portal, edm.gv.at, veröffentlicht.<br />
Im Rahmen des Vorhabens 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung werden die beim Bau und Betri<strong>eb</strong> sowie bei<br />
der Demontage anfallenden Abfälle dargestellt und gemäß dem Abfallverzeichnis bezeichnet.<br />
2.3.4 Batterienverordnung<br />
Mit der neuen Batterienverordnung (BGBl. II Nr. 159/2008), die Großteils mit 26. September 2008 in<br />
Kraft trat, wird die Sammlung und Verwertung aller verbrauchten Batterien neu geregelt. Die Verordnung<br />
über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altbatterien und -akkumulatoren<br />
wurde mit BGBl. II Nr. 159/2008 am 15. Mai 2008 kundgemacht.<br />
Die Umsetzung der Batterierichtlinie (Richtlinie 2006/66/EG) erfolgt in Österreich in drei Schritten:<br />
<br />
In der AWG-Novelle Batterien (BGBl. I Nr. 54/2008) werden die Herstellerdefinition und Systemteilnahmepflicht<br />
sowie die Erweiterung der Sammelpflicht der Kommunen außerhalb der<br />
Problemstoffsammlung normiert.<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
<br />
<br />
In der Abfallbehandlungspflichtenverordnung (BGBl. II Nr. 459/2004) werden die wesentlichen<br />
Vorgaben bei der Lagerung und Behandlung der verschiedenen Batterienarten getrennt nach<br />
deren Zusammensetzung festgelegt.<br />
Die neue Batterienverordnung (BGBl. II Nr. 159/2008) legt die erforderlichen Maßnahmen für<br />
Gerätealtbatterien, für Fahrzeugaltbatterien und für Industriealtbatterien fest.<br />
Die Batterienverordnung regelt die Vorgaben für die Rücknahme bzw. Sammlung der verschiedenen<br />
Batterienarten, nämlich Geräte-, Fahrzeug- und Industri<strong>eb</strong>atterien. Sammel- und Verwertungssysteme,<br />
die eine Genehmigung des L<strong>eb</strong>ensministeriums brauchen, übernehmen die koordinierte Sammlung<br />
aller Geräte- und Fahrzeugaltbatterien vom Handel und von den Kommunen.<br />
2.3.5 Baurestmassenverordnung<br />
Die Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien – Baurestmassenverordnung<br />
(BGBl. Nr. 259/1991) regelt die Trennung wesentlicher, im Rahmen einer Bauoder<br />
Abbruchtätigkeit anfallender Materialien ab einer bestimmten Mengenschwelle, um eine Verwertung<br />
zu ermöglichen. Für einzelne Stoffgruppen wurden die nachstehend dargestellten Mengenschwellen<br />
festgelegt:<br />
Bodenaushub 20 t<br />
Betonabbruch 20 t<br />
Asphaltaufbruch 5 t<br />
Holzabfälle 5 t<br />
Metallabfälle 2 t<br />
Kunststoffabfälle 2 t<br />
Baustellenabfälle 10 t<br />
mineralischer Bauschutt 40 t<br />
Da im Zuge des Baus der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung bzw. der Demontage bei einigen Stoffgruppe die<br />
Mengenschwellen überschritten werden, werden die entsprechenden Regelungen der Baurestmassentrennverordnung<br />
angewendet. Die Verpflichtung zur Trennung trifft den Bauherren, die Trennung<br />
hat entweder am Anfallsort oder in Behandlungsanlagen zu erfolgen. Auf jeden Fall ist eine Trennung<br />
nicht gefährlicher Abfälle von gefährlichen vorzunehmen.<br />
2.3.6 Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle<br />
Die Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle (BGBl. Nr. 68/1992 idgF) legt fest,<br />
welche biologisch abbaubaren Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen sind, sofern diese nicht<br />
im unmittelbaren Bereich des Haushaltes oder der Betri<strong>eb</strong>sstätte verwertet (kompostiert) werden.<br />
Biogene Abfälle sind:<br />
1. natürliche, organische Abfälle aus dem Garten- und Grünflächenbereich, wie insbesondere<br />
Grasschnitt, Baumschnitt, Laub, Blumen und Fallobst;<br />
2. feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung von Nahrungsmitteln;<br />
3. pflanzliche Rückstände aus der gewerblichen und industriellen Verarbeitung und dem Vertri<strong>eb</strong><br />
land- und forstwirtschaftlicher Produkte;<br />
4. Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier, welches mit Nahrungsmitteln in Berührung<br />
steht oder zur Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen geeignet ist, handelt.<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Werden diese Abfälle nicht im eigenen Betri<strong>eb</strong> kompostiert, so sind sie für die getrennte Sammlung<br />
bereitzustellen oder zu einer dafür vorgesehenen Sammelstelle zu bringen. Die Verordnung ist am 1.<br />
Jänner 1995 in Kraft getreten.<br />
2.3.7 Deponieverordnung 2008<br />
Die neue Verordnung über Deponien – Deponieverordnung 2008 (BGBl. II Nr. 39/2008 idgF) mit<br />
der die EG-Deponierichtlinie und die Deponieentscheidung umgesetzt wurde, ist mit 1. März 2008 in<br />
Kraft getreten und ersetzt die bis dahin bestehende Deponieverordnung 1996.<br />
Ziel ist es durch betri<strong>eb</strong>sbezogene und technische Anforderungen in Bezug auf Deponien und Abfälle,<br />
Maßnahmen und Verfahren vorzusehen, mit denen während des gesamten Bestehens der Deponie<br />
negative Auswirkungen der Ablagerung von Abfällen auf die Umwelt und auf die globale Umwelt möglich<br />
vermieden oder vermindert werden.<br />
Mit dieser Verordnung wurden folgende Deponieklassen und -unterklassen neu festgelegt:<br />
1. Bodenaushubdeponie<br />
2. Inertabfalldeponie<br />
3. Deponie für nicht gefährliche Abfälle<br />
a) Baurestmassendeponie<br />
b) Reststoffdeponie<br />
c) Massenabfalldeponie<br />
4. Deponie für gefährliche Abfälle (nur als Untertagedeponie).<br />
Mit der letzten Novelle BGBl. II Nr. 455/2011 sind die Termine 1.1.2012 und 1.1.<strong>2013</strong> für elektronische<br />
Aufzeichnungen sowie Meldungen entfallen auf eine flexible Regelung umgestellt worden.<br />
Die Zuordnung zu den einzelnen Deponie- bzw. Deponieunterklassen erfolgt über die Anforderungen<br />
im Anhang. In Bezug auf die Bau- bzw. Rückbauphase des Vorhabens 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung sind<br />
für die abzulagernden Abfälle (insbesondere Bodenaushub und Betonabbruch) die Vorgaben dieser<br />
Verordnung anzuwenden.<br />
2.3.8 Elektroaltgeräteverordnung<br />
Die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und<br />
elektronischen Altgeräten – Elektroaltgeräteverordnung (BGBl. II Nr. 121/2005 idgF) ist am<br />
30. April 2004 in Kraft getreten. Die wesentlichen Verpflichtungen der Verordnung – insbesondere die<br />
Einrichtung von flächendeckenden Sammelsystemen, die Finanzierungsverantwortung der Hersteller<br />
und die Kennzeichnung neuer Geräte – waren innerhalb der darauf folgenden 12 Monate, d.h. bis zum<br />
13. August 2005, zu erfüllen.<br />
Vorrangiges Ziel der Verordnung ist die Vermeidung der Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten.<br />
Darüber hinaus bezweckt sie die Wiederverwertung, das Recycling und andere Formen der Verwertung<br />
von EAG-Abfällen. Schließlich soll sie die Umweltschutzleistung aller in den L<strong>eb</strong>enskreislauf von<br />
Elektro- und Elektronikgeräten einbezogenen Beteiligten (z.B. der Hersteller, der Vertreiber und der<br />
Verbraucher) und insbesondere der unmittelbar mit der Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten<br />
befassten Beteiligten verbessern.<br />
Dazu haben die Mitgliedsstaaten auch die Konzeption, die Entwicklung und die Produktion jener Elektro-<br />
und Elektronikgeräte zu fördern, die die Demontage und Verwertung des ganzen Gerätes, seiner<br />
Bauteile und seiner Werkstoffe erleichtern.<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Die Verordnung gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die in Anhang IA aufgeführten 10<br />
Gerätekategorien fallen. Sie gilt sowohl für Geräte, die für eine Nutzung in privaten Haushalten, als<br />
auch für eine Nutzung in Gewerbe, Industrie, öffentlicher Verwaltung oder sonstigen Bereichen bestimmt<br />
sind. Es besteht daher keine Einschränkung auf jene Geräte, die in den kommunalen Abfallstrom<br />
gelangen können.<br />
Die Verordnung wurde bereits mehrfach novelliert. Mit der letzten Novelle BGBl. II Nr. 166/2011 wurde<br />
insbesondere eine Anpassung der Definitionen von gefährlichen Stoffen und Gemischen, eine Vereinfachungen<br />
der Meldepflicht für Hersteller sowie eine Klarstellung, dass LED Lampen zur Kategorie der<br />
Gasentladungslampen gehören vorgenommen.<br />
2.3.9 Festsetzungsverordnung gefährliche Abfälle<br />
Die Verordnung über die Festsetzung von gefährlichen Abfällen und Problemstoffen – Festsetzungsverordnung<br />
gefährliche Abfälle (BGBl. II Nr. 227/1997 idgF) ist mit 1. März 1998 in Kraft getreten.<br />
Diese Verordnung legt zum Schutz der öffentlichen Interessen im Sinne des § 1 Abs. 3 AWG 2002<br />
fest,<br />
1. welche Abfälle als gefährlich und<br />
2. welche gefährlichen Abfälle als Problemstoffe<br />
im Sinne des § 2 Abs. 6 AWG 2002 gelten.<br />
Durch die Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003) wurde die Festsetzungsverordnung<br />
gefährliche Abfälle teilweise materiell derogiert, so dass im Wesentlichen nur mehr die Vorschriften<br />
betreffend die Ausstufung von Abfällen anzuwenden sind.<br />
Für eine Ausstufungsbeurteilung und für eine Gesamtbeurteilung zur Deponierung im Rahmen eines<br />
Ausstufungsverfahrens haben die Probenahme, Probeaufbereitung und Abfallbeurteilung gemäß Anlage<br />
4 der Abfallverzeichnisverordnung zu erfolgen. Erfolgt die Ausstufung zum Zweck der Deponierung<br />
können die Probenahmeplanung, Probenahme, Probenaufbereitung und Abfalluntersuchung<br />
gemäß einer grundlegenden Charakterisierung nach einer Verordnung gemäß § 65 Abs. 1 AWG 2002<br />
durchgeführt werden, sofern bei der Parameterauswahl und Untersuchungshäufigkeit und den Beurteilungskriterien<br />
die Anforderungen der Abfallverzeichnisverordnung berücksichtigt werden.<br />
2.3.10 Lampenverordnung<br />
Die Verordnung über die Rücknahme, Pfanderh<strong>eb</strong>ung und umweltgerechte Behandlung von<br />
bestimmten Lampen – Lampenverordnung (BGBl. Nr. 144/1992) ist mit Ablauf des 12. August 2005<br />
außer Kraft getreten. § 4 dieser Verordnung ist jedoch weiterhin anzuwenden. Darin wird die Ausfolgung<br />
des Pfandbetrages geregelt.<br />
Weitere Regelungen betreffend Lampen finden sich in der Elektroaltgeräteverordnung (BGBl. II Nr.<br />
121/2005) sowie in der Abfallbehandlungspflichtenverordnung (BGBl. II Nr. 459/2004).<br />
2.3.11 Schmiermittelverordnung<br />
Die Verordnung über das Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und die Verwendung von<br />
Kettensägenölen (BGBl. Nr. 647/1990) ist mit 1. Jänner 1991 in Kraft getreten.<br />
Mit der Verordnung über das Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und Verwendung von Kettensägenölen<br />
erfolgt eine Schadstoffentfrachtung von Schmiermitteln und Motorölen durch das Verbot<br />
von PCB-, PCT-, Cd-, Hg-, As- und halogenhaltigen Zusätzen.<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
2.3.12 Verpackungsverordnung 1996<br />
Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten<br />
Warenresten und die Einrichtung von Sammel- und Verwertungssystemen – Verpackungsverordnung<br />
1996 (VerpackVO 1996, BGBl. Nr. 648/1996 idgF) legt eine Rücknahmeverpflichtung von<br />
Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen fest. Es besteht die Verpflichtung, zurückgenommene<br />
Verpackungen entweder wiederzuverwenden oder zu verwerten. Zur Erfüllung der Rücknahme- und<br />
Verwertungspflichten können sich Abpacker und Vertreiber eines Dritten bedienen.<br />
Mit der Novelle BGBl. II Nr. 364/2006, die mit 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist, wurden Änderungen<br />
der Verpackungsrichtlinie der EU in die Verpackungsverordnung 1996 übernommen. Weiters<br />
wurden eine Zusammenführung der Verpackungsverordnung 1996 und der Verpackungszielverordnung<br />
vorgenommen, die Ziele der Verpackungszielverordnung und die Verpackungskennzeichnungsvorgaben<br />
der EU übernommen, elektronische Meldungen geregelt sowie eine Meldepflicht für erstmals<br />
in Verkehr g<strong>eb</strong>rachte Mehrwegverpackungen festgelegt.<br />
2.4 <strong>Land</strong>esgesetze<br />
2.4.1 <strong>Salzburg</strong>er Abfallwirtschaftsgesetz 1998<br />
Das <strong>Salzburg</strong>er Abfallwirtschaftsgesetz 1998 – S.AWG (LGBl Nr 35/1999 idgF) regelt die Vermeidung,<br />
Erfassung und Behandlung von Abfällen im Bundesland <strong>Salzburg</strong>. Die Regelung gilt nicht für<br />
gefährliche Abfälle sowie für die im §3 Abs. 1 AWG 2002 genannten Abfälle. Die für die Liegenschaftseigentümer<br />
geltenden Bestimmungen finden auch auf sonstige Nutzungsberechtigte an der<br />
Liegenschaft (Bauberechtigte, Mieter, Pächter udgl) Anwendung.<br />
Die genannten Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft sind beim Bau und beim Betri<strong>eb</strong> der Umspannwerke<br />
und Hochspannungsfreileitungen sowie bei der Demontage zu berücksichtigen.<br />
2.4.2 Baupolizeigesetz 1997<br />
Das Baupolizeigesetz 1997 – BauPolG (LGBl Nr 40/1997 idgF) des Bundeslandes <strong>Salzburg</strong> regelt<br />
alle Abläufe im Zusammenhang mit zu bewilligenden baulichen Maßnahmen.<br />
2.4.3 Oberösterreichisches Abfallwirtschaftsgesetz 2009<br />
Das <strong>Land</strong>esgesetz über die Abfallwirtschaft im <strong>Land</strong> Oberösterreich – Oö. Abfallwirtschaftsgesetz<br />
2009 (Oö. AWG 2009, LGBl.Nr. 71/2009 idgF) regelt die umweltgerechte und wirtschaftliche<br />
Vermeidung, Sammlung und Behandlung von Abfällen in Oberösterreich. Die genannten Ziele und<br />
Grundsätze (Hierarchie) sind beim Bau und beim Betri<strong>eb</strong> der Umspannwerke und Hochspannungsfreileitungen<br />
sowie bei der Demontage zu berücksichtigen.<br />
Dieses <strong>Land</strong>esgesetz gilt nicht für Abfälle,<br />
<br />
<br />
<br />
die gefährliche Abfälle gemäß § 2 Abs. 4 Z 3 AWG 2002 sind,<br />
auf die sonstige Vorschriften des AWG 2002 anzuwenden sind oder<br />
die gemäß § 3 AWG 2002 vom Geltungsbereich des AWG 2002 ausgeschlossen sind.<br />
2.5 ÖNORMEN<br />
2.5.1 ÖNORM S 2100<br />
Die ÖNORM S 2100 Abfallverzeichnis (Ausgabedatum 1. Oktober 2005) beinhaltet ein Verzeichnis<br />
sämtlicher Abfallarten, gegliedert nach Schlüsselnummer und Bezeichnung und enthält für jede Abfallart<br />
Hinweise für eine mögliche Spezifizierung sowie die entsprechende GTIN-Nummer (GTIN Glo-<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
bal Trade Item Number), die bei elektronischen Datenaufzeichnungen verwendet werden muss. Die<br />
wesentlichen Inhalte der Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003) wurden in das Abfallverzeichnis<br />
übernommen.<br />
Die Zuordnung der Abfälle hat immer zu derjenigen Schlüsselnummer zu erfolgen, die den Abfall am<br />
besten beschreibt. Dazu sind im Abfallverzeichnis entsprechende allgemeine sowie z.B. für Aushubmaterial,<br />
Verpackungsmaterial und Baurestmassen spezifische Zuordnungskriterien enthalten.<br />
Die beim Bau, Betri<strong>eb</strong> der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung sowie bei der Demontage anfallenden Abfälle werden<br />
in den nachfolgenden Kapiteln genannt und, sofern möglich, mit Schlüsselnummern gemäß<br />
ÖNORM S 2100 versehen.<br />
2.5.2 ÖNORM S 2106<br />
Zielsetzung der ÖNORM S 2106 Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten<br />
(Ausgabedatum 1. September 2005) ist die ordnungsgemäße Behandlung und Entsorgung von Elektro-<br />
und Elektronikaltgeräten. Sie ist im Rahmen der Sammlung, Verwertung und Entsorgung von<br />
Elektro- und Elektronikaltgeräten anzuwenden. Für die Zuordnung von Elektro- und Elektronikaltgeräten<br />
zu Abfall-Schlüsselnummern sind die in dieser ÖNORM genannten Schlüssel-nummern gemäß<br />
ÖNORM S 2100 anzuwenden.<br />
2.5.3 ÖNORM S 2121<br />
Die ÖNORM S 2121 Probenahme von Böden für die Durchführung einer Abfalluntersuchung (Ausgabedatum<br />
1. Jänner 2005) ist bei der Probenahme von Böden für die Gesamtbeurteilung gemäß Deponieverordnung<br />
2008 bzw. bei einer Ausstufung von Aushubmaterial gemäß Festsetzungsverordnung<br />
gefährliche Abfälle (BGBl. II Nr. 227/1997) in Zusammenhang mit der Abfallverzeichnisverordnung<br />
(BGBl. II Nr. 570/2003) anzuwenden. Auch in Fällen einer Verwertung oder einer Behandlung, bei der<br />
Erkundung von Verdachtsflächen oder Altlasten sowie bei Kontrollen, bei denen chemische Analysen<br />
notwendig sind, ist diese ÖNORM anzuwenden. In der ÖNORM S 2121 wird detailliert beschri<strong>eb</strong>en,<br />
wie bei der Probenahme von Böden vorzugehen ist.<br />
2.5.4 ÖNORM S 2126<br />
Die ÖNORM S 2126 Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn der Aushuboder<br />
Abraumtätigkeit (Ausgabe 1. Dezember 2010) stellt eine komplette Überarbeitung der ÖNORM S<br />
2121 aufgrund geänderter rechtlicher Vorschriften dar. Diese ÖNORM gilt für die grundlegende Charakterisierung<br />
von Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- oder Abraumtätigkeit, das nach dem Aush<strong>eb</strong>en<br />
oder Abräumen als Abfall anfällt und einer Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden soll.<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
3 Beschreibung Ist-Zustand<br />
3.1 Allgemeine Angaben<br />
Im Rahmen der UVE wird eine <strong>abfallwirtschaft</strong>liche Beschreibung der vom Vorhaben voraussichtlich<br />
beeinträchtigten Umwelt durchgeführt. Die Darstellung des Ist-Zustandes erfolgt im Hinblick auf:<br />
<br />
<br />
eine Beschreibung der Abfallwirtschaft in Umspannwerken samt Hochspannungsfreileitungen<br />
der APG<br />
eine Erh<strong>eb</strong>ung von Altlasten, Verdachtsflächen und Deponien<br />
Angaben zur <strong>abfallwirtschaft</strong>lichen Ist-Situation sind in den Abfallwirtschaftskonzepten von Netzknoten<br />
St. Peter sowie Netzknoten Tauern enthalten. Die darin dargestellten Abfallmengen beinhalten sowohl<br />
Angaben zu den übergeordneten Stammwerken und den zugeordneten unbesetzten Umspannwerken<br />
als auch zu den im Eigentum der APG befindlichen und von den Leitungstrupps des Standortes in<br />
Stand gehaltenen Hochspannungsfreileitungen. Anfallende Abfälle sind im Wesentlichen auf Montage-<br />
, Reparatur- und Wartungsarbeiten, Neu- und Umbauten sowie auf administrative Tätigkeiten im Verwaltungsbereich<br />
zurückzuführen.<br />
Die Darstellung von Altlasten und Verdachtsflächen erfolgt auf Basis der Informationen, die im Rahmen<br />
des Fachbereiches Geologie und Hydrogeologie erhoben wurden.<br />
Nachstehende Kapitel enthalten eine abfallbezogene Darstellung des Ist-Zustandes für die Netznoten<br />
St. Peter und Tauern (inkl. UW <strong>Salzburg</strong>), für Hochspannungsfreileitungen sowie eine Darstellung von<br />
Altlasten und Verdachtsflächen.<br />
3.2 Netzknoten St. Peter<br />
Das Umspannwerk ist ein Netzknoten im Hochspannungsnetz der Austrian Power Grid AG und wurde<br />
in den Jahren 1939 - 1941 im Gemeindeg<strong>eb</strong>iet von St. Peter am Hart errichtet. In ihm vereinigen sich<br />
220-kV-Freileitungen des Übertragungsnetzes mit dem 110-kV-Verteilnetz. Auf einer Fläche von 13 ha<br />
ist die 220- und 110-kV-Freiluftschaltanlage mit insgesamt 35 Abzweigen, zwei 220/110-kV-<br />
Netzkuppelumspanner sowie die Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äude unterg<strong>eb</strong>racht.<br />
Der Netzknoten St. Peter weist folgende umweltrelevante Anlagenbereiche auf:<br />
<br />
Hochspannungsanlagen mit 32 Schaltfeldern:<br />
Schaltfelderanzahl 220-kV: 15<br />
Schaltfelderanzahl 110-kV: 17<br />
105 Messwandler: 28.080 kg Isolieröl, halogenfrei<br />
2 SF6-Leistungsschalter: 64 kg Schwefelhexafluorid<br />
2 Transformator(en): 92.000 kg Isolieröl, halogenfrei<br />
4 Eigenbedarfsumformer: 3.200 kg Isolieröl, halogenfrei<br />
<br />
<br />
1 N<strong>eb</strong>eng<strong>eb</strong>äude<br />
Werkstätten<br />
<br />
<br />
1 E-Werkstätte<br />
1 Kranhalle<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
<br />
1 Mechanische Werkstätte<br />
<br />
Büro und Sozialräume:<br />
<br />
<br />
1 Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äude<br />
1 Bürog<strong>eb</strong>äude<br />
<br />
Sonstige Anlagen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
1 Betri<strong>eb</strong>stankstelle<br />
1 Brunnenanlage<br />
1 öffentlicher Kanalnetzanschluss<br />
1 öffentliche Wasserversorgung<br />
2 Ölabscheideanlagen<br />
1 Regenwasserversickerung<br />
1 Senkgrube<br />
3.3 Netzknoten Tauern<br />
Der Netzknoten Tauern wurde im Zuge des Ausbaues des 380-kV-Höchstspannungsnetzes der Austrian<br />
Power Grid AG errichtet. Es liegt in den Gemeindeg<strong>eb</strong>ieten Kaprun und Piesendorf und wurde<br />
nach zweieinhalbjähriger Bauzeit am 14. November 1990 in Betri<strong>eb</strong> genommen. Das Werk besteht<br />
aus einer 220- und einer 380-kV-Freiluftschaltanlage, die über zwei 600-MVA-<br />
Netzkuppeltransformatoren miteinander verbunden sind.<br />
Der Netzknoten Tauern weist folgende umweltrelevante Anlagenbereiche auf:<br />
<br />
Hochspannungsanlagen mit 19 Schaltfeldern:<br />
Schaltfelderanzahl 380-kV: 8<br />
Schaltfelderanzahl 220-kV: 11<br />
80 Messwandler: 33.875 kg Isolieröl, halogenfrei<br />
1 SF6-Leistungsschalter: 9 kg Schwefelhexafluorid<br />
2 Transformatoren: 200.000 kg Isolieröl, halogenfrei<br />
8 Eigenbedarfsumformer: 6.400 kg Isolieröl, halogenfrei<br />
<br />
<br />
1 N<strong>eb</strong>eng<strong>eb</strong>äude<br />
Werkstätten<br />
<br />
<br />
<br />
1 E-Werkstätte<br />
1 Kranhalle<br />
1 Mechanische Werkstätte<br />
<br />
Büro und Sozialräume:<br />
<br />
<br />
1 Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äude<br />
1 Bürog<strong>eb</strong>äude<br />
<br />
Sonstige Anlagen:<br />
18/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
1 Abwasseranlage<br />
1 Betri<strong>eb</strong>stankstelle<br />
1 Brunnenanlage<br />
1 öffentlicher Kanalnetzanschluss<br />
1 öffentliche Wasserversorgung<br />
5 Ölabscheideanlagen<br />
1 Regenwasserversickerung<br />
3.4 Hochspannungsfreileitungen<br />
Abfälle fallen einerseits durch betri<strong>eb</strong>lich notwendige Erneuerungen alter Anlagenkomponenten und<br />
andererseits durch den aus netztechnischen Gründen erforderlichen Ausbau des Leitungsnetzes an.<br />
Insgesamt sind den Hochspannungsfreileitungen im Rahmen von Rückbau-, Umbau-, Wartungs- und<br />
Instandsetzungsarbeiten folgende Abfälle zuzuordnen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Porzellanisolatoren<br />
Betonabbruch<br />
Leiter- und Erdseile<br />
Aluminium- und Stahlarmaturen<br />
Bandkupfer und Kupferseile<br />
Die angefallenen Abfälle der Hochspannungsfreileitungen werden vom Instandhaltungs- bzw. Wartungspersonal<br />
personal dem jeweils näheren Stammwerk zugeordnet, zu diesem mitgenommen und<br />
ausschließlich an berechtigte Abfallsammler und -behandler überg<strong>eb</strong>en, wobei die Abfälle nach Möglichkeit<br />
einer Verwertung zugeführt werden sollen.<br />
3.5 Abfallwirtschaftliche Angaben<br />
Nicht vermeidbare Abfälle werden im größtmöglichen Umfang einer Verwertung zugeführt. Gefährliche<br />
Abfälle werden ausschließlich an befugte Sammler und Behandler überg<strong>eb</strong>en. Sonstige betri<strong>eb</strong>liche<br />
Abfälle werden <strong>eb</strong>enfalls nur an befugte Entsorger überg<strong>eb</strong>en.<br />
Im Jahr 2011 sind im Netzknoten Tauern und im Netzknoten St. Peter rd. 830 kg gefährliche Abfälle<br />
bzw. im Netzknoten Tauern 7.000 kg Altöl angefallen. Eine genaue Aufstellung der angefallenen Abfallarten<br />
und Mengen ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.<br />
Tabelle 3-1: Netzknoten St. Peter – gefährliche und nicht gefährliche Abfälle 2011<br />
SN g / gn 1 Bezeichnung Menge 2011 Weiterer Verbleib<br />
17202 Bau- und Abbruchholz 3.380 kg Übergabe an Entsorger<br />
35103<br />
54930 g<br />
91201<br />
Eisen- und Stahlabfälle, verunreinigt<br />
feste fett- und ölverschmutzte<br />
Betri<strong>eb</strong>smittel (Werkstätten-,<br />
Industrie- und Tankstellenabfälle)<br />
Verpackungsmaterial und<br />
Kartonagen<br />
660 kg Recycling<br />
86 kg<br />
Übergabe an<br />
Behandler<br />
1.440 kg Übergabe an Entsorger<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
SN g / gn 1 Bezeichnung Menge 2011 Weiterer Verbleib<br />
91501 Straßenkehricht 1.700 kg Übergabe an Entsorger<br />
94702<br />
Rückstände aus der Kanalreinigung<br />
1 … gefährlich / gefährlich nicht ausstufbar<br />
2.100 kg Übergabe an Entsorger<br />
Tabelle 3-2: Netzknoten Tauern –gefährliche und nicht gefährliche Abfälle 2011<br />
SN g / gn 1 Bezeichnung Menge 2011 Weiterer Verbleib<br />
18718<br />
Altpapier, Papier und Pappe,<br />
unbeschichtet<br />
1.177 kg<br />
31468 Weißglas (Verpackungsglas) 33 kg<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
31469 Buntglas (Verpackungsglas) 33 kg<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
35103<br />
35220 gn<br />
35230 g<br />
35339 gn<br />
Eisen- und Stahlabfälle, verunreinigt<br />
Elektro- und Elektronik-<br />
Altgerät – Großgeräte mit<br />
einer Kantenlänge größer<br />
oder gleich 50 cm, mit gefahrenrelevanten<br />
Eigenschaften<br />
Elektro- und Elektronik-<br />
Altgeräte – Kleingeräte mit<br />
einer Kantenlänge kleiner 50<br />
cm, mit gefahrenrelevanten<br />
Eigenschaften<br />
Gasentladungslampen (zB<br />
Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren)<br />
2.700 kg Recycling<br />
150 kg<br />
160 kg<br />
20 kg<br />
52402 g Laugen, Laugengemische 10 kg<br />
54402 g<br />
54702 g<br />
54930 g<br />
Bohr- und Schleifölemulsionen<br />
und Emulsionsgemische<br />
Ölabscheiderinhalte (Benzinabscheiderinhalte)<br />
feste fett- und ölverschmutzte<br />
Betri<strong>eb</strong>smittel (Werkstätten-,<br />
Industrie- und Tankstellenabfälle)<br />
21 kg<br />
7.000 kg<br />
347 kg<br />
55503 g Lack- und Farbschlamm 27 kg<br />
55509 Druckfarbenreste, Kopiertoner 4 kg<br />
59803 g<br />
91101<br />
Druckgaspackungen (Spraydosen)<br />
mit Restinhalten<br />
Siedlungsabfälle und ähnliche<br />
Gewerbeabfälle<br />
10 kg<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
Übergabe an<br />
Behandler<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
614 kg Kommunale Entsorgung<br />
20/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
SN g / gn 1 Bezeichnung Menge 2011 Weiterer Verbleib<br />
91201<br />
91206<br />
Verpackungsmaterial und<br />
Kartonagen<br />
Baustellenabfälle (kein Bauschutt)<br />
420 kg<br />
1.140 kg<br />
91401 Sperrmüll 1.040 kg<br />
1 … gefährlich / gefährlich nicht ausstufbar<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
Übergabe an<br />
regionalen Entsorger<br />
3.6 Altlasten und Verdachtsflächen<br />
Nachforschungen zu Altlasten/Verdachtsflächen wurden im UVE-FB Geologie, Hydrogeologie und<br />
Wasserdurchgeführt. Eine Abschätzung wurde dabei gemäß einer Anfrage an das Amt der <strong>Salzburg</strong>er<br />
<strong>Land</strong>esregierung (Referat 5/01 Abfallwirtschaft und Umweltrecht) über ausgewählte Prüf- und Verdachtsflächen<br />
durchgeführt. Die Daten zu den Flächen stammen aus der ALSAG-Datenbank des Amtes<br />
der <strong>Salzburg</strong>er <strong>Land</strong>esregierung.<br />
Als Verdachtsflächen werden Bereiche, von denen im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes<br />
(ALSAG, BGBl. Nr. 299/1989 idgF) erh<strong>eb</strong>liche Gefährdungen für die Umwelt oder für die Gesundheit<br />
des Menschen ausgehen können, bezeichnet, wobei in der Regel noch keine konkreten Untersuchungserg<strong>eb</strong>nisse<br />
vorliegen. Bei Prüfflächen handelt es sich entweder um Altlasten gemäß Altlastenatlas-Verordnung,<br />
um Verdachtsflächen oder um registrierte Altablagerungen (jeweils nach den Definitionen<br />
des ALSAG). Eine detaillierte Auflistung ist dem UVE-FB Geologie, Hydrogeologie und Wasser<br />
zu entnehmen.<br />
Die Festlegung der ausgewiesenen Flächen wurde parzellenbezogen getroffen. Aus diesem Grund<br />
kann über die unmittelbare Situation an betroffenen Maststandorten derzeit keine konkrete Aussage<br />
getroffen werden. Folgende Maststandorte befinden sich demnach innerhalb einer registrierten Altablagerung:<br />
M 39: Grubenschüttung – tw. auch Müll<br />
M 176: Haldenschüttung – Gips<br />
Darüber hinaus wurde aufgrund der Branchenzugehörigkeit diverser Betri<strong>eb</strong>e (KFZ-Werkstätten, Teerund<br />
asphaltverarbeitende Betri<strong>eb</strong>e) für die Maststandorte M173 bis 177 eine Verdachtsfläche ausgewiesen.<br />
Nachforschungen zu Altlasten/Verdachtsflächen in Oberösterreich wurden im UVE-FB Geologie, Hydrogeologie<br />
und Wasserdurchgeführt. Eine Abschätzung wurde dabei gemäß einer Anfrage an die<br />
Umweltbundesamt GmbH vom 09.08.2012 durchgeführt.<br />
Folgende Grundstücke in der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach (KG Humertsham) sind nicht im<br />
Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet: 1572, 1580 und 1571/2. Eine detaillierte<br />
Auflistung ist dem UVE-FB Geologie, Hydrogeologie und Wasser zu entnehmen.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 21/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
4 Wesentliche positive und negative Auswirkungen<br />
In § 6 Abs 4 UVP-G 2000 wird festgelegt, dass die Umweltverträglichkeitserklärung eine Beschreibung<br />
der möglichen erh<strong>eb</strong>lichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt in Bezug auf Art, Menge und<br />
Behandlung von Abfällen zu enthalten hat. Nachstehend werden daher die <strong>abfallwirtschaft</strong>lich relevanten<br />
Vorhabensbestandteile beschri<strong>eb</strong>en und die Auswirkungen hinsichtlich Art, Menge und Behandlung<br />
der anfallenden Abfälle dargestellt.<br />
Die Trassenlänge des 380kV-Leitungsneubaus zwischen dem UW <strong>Salzburg</strong> und dem UW Kaprun<br />
beträgt ca. 113 km. Koordinierungen mit bestehenden Leitungen ermöglichen Leitungsmitführungen<br />
über insgesamt rund 38 km. Leitungsdemontagen sind <strong>eb</strong>enfalls wesentliche Projektbestandteile.<br />
Insgesamt werden rund 193 km Leitung demontiert. Die Trasse für die 220 kV-Leitungsverbindung<br />
UW Pongau – Gemeinde Wagrain hat eine Länge von ca. 14 km. Dieser Korridor wird zur Gänze in<br />
<strong>Salzburg</strong> geführt. Zusätzlich werden 110 kV-Systeme teilweise kleinräumig verkabelt, 110 kV-Systeme<br />
neu errichtet und Anbindungen an bestehende Umspannwerke umg<strong>eb</strong>aut bzw. adaptiert.<br />
4.1 Bauphase<br />
Das Vorhaben „380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung Netzknoten St. Peter – Netzknoten Tauern“ umfasst im Wesentlichen:<br />
<br />
Vorhabensteile in Oberösterreich<br />
<br />
<br />
die Erweiterung des Netzknotens St. Peter<br />
die Neuerrichtung des Umspannwerkes Wagenham<br />
Neuerrichtung dreier Abspannmaste zur Einbindung des Systems 455 der 380kV-<br />
Leitung Netzknoten St. Peter – Netzknoten Tauern in das UW Wagenham<br />
<br />
Vorhabensteile in <strong>Salzburg</strong><br />
Änderung der Leitungseinbindung System 456 im UW <strong>Salzburg</strong> und Durchleitung<br />
System 455 über die Schaltanlage<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Neuerrichtung der 380 kV-Verbindung im Abschnitt UW <strong>Salzburg</strong> – UW Pongau unter<br />
Mitführung eines 110 kV-Systemes der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH vom Raum Paß Lueg<br />
bis UW Pongau inklusive Anbindungen des 110 kV-Systems an das Bestandsnetz der<br />
<strong>Salzburg</strong> Netz GmbH. Beim UW <strong>Salzburg</strong> werden die ersten vier 220kV-Masten auf<br />
380kV adaptiert (Mast T1 bis T4).<br />
Verkabelung der zweisystemigen 110 kV-Leitung KW Dießbach (UW Pinzgau) – UW<br />
Pongau der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH ab Mast GM117 bis zur 110 kV-Schaltanlage im<br />
UW Pongau der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH<br />
die Neuerrichtung des 380/220/110kV-Umspannwerkes Pongau und Anbindung an<br />
die 110kV-Schaltanlage der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH<br />
Einbindung des 380 kV-Systems 456 in das UW Pongau<br />
Verkabelung der zweisystemigen 110 kV-Leitung UW Pongau – UW Reitdorf vom UW<br />
Pongau der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH bis über die Salzach<br />
Neuerrichtung einer zweisystemigen 220 kV-Leitungsverbindung vom UW Pongau bis<br />
in die Gemeinde Wagrain, wo die Leitung in die Bestandsleitung Netzknoten Tauern -<br />
UW Weißenbach einbindet<br />
22/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
<br />
<br />
Verkabelung der zweisystemigen 110 kV-Leitung Arthurwerk –Annaberg / Strobl vom<br />
UW Arthurwerk bis Mast 8<br />
Neuerrichtung der 380 kV-Verbindung im Abschnitt UW Pongau – UW Kaprun unter<br />
Mitführung einer einsystemigen 110 kV-Leitung der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH vom Raum<br />
Högmoos bis Bereich Fuschertal inklusive Anbindungen des 110 kV-Systems an das<br />
Bestandsnetz der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH (im Bereich Högmoos als Freileitung; im Bereich<br />
Fuschertal als Kabel)<br />
Umbau des bestehenden 380 kV-Mastes Nr. 24 der Leitung KW Limberg – UW<br />
Kaprun / Netzknoten Tauern<br />
<br />
<br />
<br />
Einbindung des 380 kV-Systems 456 in das UW Kaprun<br />
Einbindung des 380 kV-Systems 455 in den NK Tauern<br />
Maßnahmen im NK Tauern<br />
<br />
Demontagen in Oberösterreich:<br />
<br />
zwei 380 kV-Tragmaste (Nr. 65 und 66) im Zuge der Einbindung in das UW Wagenham<br />
<br />
Demontagen in <strong>Salzburg</strong>:<br />
<br />
220kV-Leitung Netzknoten Tauern – UW <strong>Salzburg</strong> der APG vom Netzknoten Tauern<br />
bis Mast 322<br />
220kV- Leitung Netzknoten Tauern – UW Weißenbach der APG vom Netzknoten<br />
Tauern in den Bereich Wagrain/Mayrdörfl<br />
<br />
<br />
<br />
110kV-Leitung der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH UW Pongau –UW Golling vom Bereich Paß<br />
Lueg Mast GM 105) bis UW Pongau<br />
110kV-Leitung KW Dießbach (UW Pinzgau) – UW Pongau der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH<br />
ab Mast GM117 bis zum UW Pongau<br />
110kV-Leitung UW Pongau – UW Reitdorf der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH vom UW Pongau<br />
bis über die Salzach zu Mast 2<br />
110kV-Leitung UW Arthurwerk – UW Annaberg/Strobl der APG im Abschnitt UW<br />
Arthurwerk bis Mast 8 (Mast 8 wird zum Kabelaufführungsmast)<br />
<br />
<br />
110kV-Leitung UW Kaprun – UW Schwarzach der APG im Abschnitt UW Kaprun bis<br />
Högmoos (Mast 78)<br />
110kV-Leitung UW Pinzgau – UW Pongau der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH im Abschnitt<br />
Mast 8 – 11 (Fuschertalquerung)<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 23/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Abbildung 4-1:<br />
Allgemeine Übersicht: Vorhabensbestandteile 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
24/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Während der Bauphase entstehen Abfälle durch die Errichtung des Vorhabens. Im Folgenden werden<br />
die aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht relevanten Baumaßnahmen der Leitungen, der Umspannwerke<br />
sowie des Rückbaus näher beschri<strong>eb</strong>en.<br />
4.1.1 Leitungen<br />
4.1.1.1 Allgemeine Angaben<br />
Der Leitungsbau kann im Wesentlichen in die folgenden Bauabschnitte untergliedert werden:<br />
Neubau Freileitungen<br />
<br />
<br />
380 kV-Verbindung (NK St. Peter) – UW <strong>Salzburg</strong> – UW Kaprun (zwei Systeme)<br />
Das vom UW Wagenham kommende, am UW <strong>Salzburg</strong> vorbeigeführte System 455 wird vom<br />
Mast 322 der bestehenden 220-kV-Leitung bis zum UW Kaprun neu errichtet. Das aus dem<br />
UW <strong>Salzburg</strong> kommende System 456 wird unter Einbindung in das UW Pongau bis zum UW<br />
Kaprun neu errichtet und dort <strong>eb</strong>enfalls eing<strong>eb</strong>unden. Beim UW <strong>Salzburg</strong> werden die ersten<br />
vier 220 kV-Masten auf 380 kV adaptiert. Die Länge dieses Neubauabschnittes (Bereich UW<br />
Wagenham = ca. 0,9 km sowie UW <strong>Salzburg</strong> – UW Kaprun = ca. 113 km) beträgt ca. 114 km.<br />
220 kV-Verbindung UW Pongau – Wagrain/Mayrdörfl – UW Weißenbach (zwei Systeme)<br />
Zwischen dem Umspannwerk Pongau und dem Bereich Wagrain/Mayrdörfl erfolgt der Neubau<br />
einer 2-systemigen 220 kV Leitung. Im Bereich Wagrain/Mayrdörfl wird die neu errichtete Leitung<br />
in die bestehende 220kV-Leitung Richtung UW Weißenbach eing<strong>eb</strong>unden. Die Länge<br />
dieses Neuerrichtungs-Abschnittes beträgt ca. 14 km.<br />
Leitungsumbauten<br />
<br />
<br />
380 kV-Einbindung in das UW Wagenham<br />
Von der Bestandsleitung Netzknoten St. Peter - UW <strong>Salzburg</strong> erfolgt die Einbindung des Systems<br />
455 in das UW Wagenham. Das System 456 wird am UW Wagenham vorbeigeführt. Im<br />
Zuge dieser Einbindung sind zwei Tragmaste zu demontieren und anstelle derer drei Abspannmasten<br />
zu errichten.<br />
380 kV-Einbindung in das UW <strong>Salzburg</strong><br />
Im Zuge der Errichtung der 380kV-Leitung Netzknoten St. Peter – UW <strong>Salzburg</strong> mussten bereits<br />
zur Einbindung der 220kV-Leitung Netzknoten Tauern – UW <strong>Salzburg</strong> vier Maste erneuert<br />
werden. Diese vier Masten sind bereits für den 380kV-Betri<strong>eb</strong> vorbereitet und werden für<br />
die zu errichtende 380kV-Leitung UW <strong>Salzburg</strong> – UW Kaprun auf 380kV adaptiert. Um an die<br />
380kV-Anlage im Umspannwerk <strong>Salzburg</strong> anzuschließen, müssen die Seile auf andere Portale<br />
der Anlage umgelegt werden<br />
Leitungsmitführungen inkl. Anbindungen<br />
<br />
Mitführung eines 110 kV-Systems vom Raum Paß Lueg bis UW Pongau<br />
Das 110 kV-System UW Pongau – UW Golling (Syst. Nr. 180/1A) der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH<br />
wird im Bereich Paß Lueg vom Bestandsmast GM 106 auf den Mast 154 der 380-kV-<br />
<strong>Salzburg</strong>leitung zugespannt und bis zum UW Pongau über etwa 28 km auf der 380-kV-<br />
<strong>Salzburg</strong>leitung mitgeführt.<br />
Vom Abspannmast 264 wird das 110 kV-System Nr. 180/1A als Kabel in die 110 kV-SF6-<br />
Anlage der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH eing<strong>eb</strong>unden.<br />
<br />
Mitführung eines 110 kV-Systems vom Raum Högmoos bis Bereich Fuschertalquerung<br />
Das geplante 110 kV-System UW Pinzgau – KW Schwarzach (Syst. 185/4) der <strong>Salzburg</strong> Netz<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 25/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
GmbH wird ab dem Raum Högmoos vom Mast 354 bis zum Bereich Fuschertalquerung Mast<br />
385 mitgeführt. Diese Mitführung weist eine Länge von ca. 9 km auf.<br />
Die Anbindung des 110 kV-Systems im Bereich Högmoos erfolgt ab dem Mast 78 der 110 kV-<br />
Leitung Kaprun – Schwarzach der APG zum Gemeinschaftsleitungsmast 354. Ab dem Mast<br />
385 der Gemeinschaftsleitung erfolgt die Abführung zu einem 110 kV-Kabelgerüst.<br />
110 kV-Verkabelungen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
110 kV-Leitung UW Pongau – UW Reitdorf<br />
Um eine Kreuzung der 220 kV-Leitung UW Pongau bis Wagrain/Mayrdörfl mit der 110 kV-<br />
Leitung UW Pongau bis UW Reitdorf zu vermeiden, wird diese 110 kV-Leitung (System Nr.<br />
183/1,2) der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH ab dem UW Pongau bis östlich der Salzach verkabelt<br />
(ca. 0,6 km).<br />
110 kV-Leitung UW Pinzgau / KW Dießbach – UW Pongau<br />
Die 110 kV-Leitung (System Nr. 181/1) der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH wird in einem Abschnitt von<br />
ca. 1,6 km – im Bereich Einöden (Mast GM117) bis hin zum UW Pongau der <strong>Salzburg</strong> Netz<br />
GmbH - demontiert und als Kabelverbindung neu errichtet. Dieser freiwerdende Trassenabschnitt<br />
wird für die 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung benötigt.<br />
110 kV-Leitung UW Arthurwerk – UW Annaberg / Strobl<br />
Die zweisystemige 110 kV-Leitung UW Arthurwerk – UW Annaberg/Strobl (System<br />
Nr. 162/5C,6C) wird ab dem UW Arthurwerk bis zum Mast 8 demontiert und auf einer Länge<br />
von 2,5 km bis zum Mast 8 verkabelt. Der Mast 8 wird neu errichtet und bildet den Übergang<br />
vom Kabel zur Freileitung. Dieser freiwerdende Trassenabschnitt wird für die 220kV-Leitung<br />
UW Pongau bis zum Einbindepunkt Wagrain/Mayrdörfl genützt.<br />
110 kV-Leitung UW Pinzgau – KW Schwarzach, Verkabelung Fuschertalquerung<br />
Ab dem Mast 385 der Gemeinschaftsleitung erfolgt die Abführung zu einem 110 kV-<br />
Kabelgerüst. In Folge wird das Fuschertal bis zum Mast 8 der bestehenden 110 kV-Leitung<br />
UW Pinzgau – UW Pongau mit einem ca. 2,5 km langen einsystemigen Kabel gequert und an<br />
die bestehende Freileitung der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH ang<strong>eb</strong>unden.<br />
4.1.1.2 Neubau Freileitungen<br />
Bauabschnitteinteilung<br />
Die Baustrecke wird im Bundesland <strong>Salzburg</strong> in sechs Bauabschnitte mit folgenden Standorten geteilt.<br />
Tabelle 4-1:<br />
Standorte Bauabschnitte <strong>Salzburg</strong><br />
Bauabschnitt<br />
Länge Trasse<br />
(km)<br />
Beschreibung der Lage<br />
1 22,3<br />
vom „UW <strong>Salzburg</strong>“ bis zum Wiestalstausee (UW <strong>Salzburg</strong> - Mast<br />
82)<br />
2 24,0 vom Wiestalstaussee bis zum Paß Lueg (Mast 82-167)<br />
3 23,2 vom Paß Lueg bis Einöden (vor „UW Pongau“) (Mast 167-257)<br />
4 20,1 vom „UW Pongau“ bis Eschenau (Mast 257-329)<br />
5 23,1 von Eschenau bis zum „UW Kaprun (Mast 329 - UW Kaprun)<br />
6 14,1<br />
vom „UW Pongau“ bis zur Gemeindegrenze Wagrain - Flachau<br />
(UW Pongau – Mast 565)<br />
26/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Die Maßnahmen im Bundesland Oberösterreich (St. Peter, Pischelsdorf) stellen einen einzigen Bauabschnitt<br />
dar. Dieses beschränkt sich auf den Standort des NK St. Peter sowie auf den unmittelbaren<br />
Nahbereich zum UW Wagenham.<br />
Tabelle 4-2:<br />
Standort Bauabschnitt Oberösterreich<br />
Bauabschnitt<br />
Länge<br />
Trasse<br />
(km)<br />
Beschreibung der Lage<br />
1 0,9 Einbindung UW Wagenham<br />
Baulager<br />
In den Baulagern werden die Mastteile, Seile, Isolatoren und Armaturen sowie andere Materialien<br />
zwischengelagert.<br />
Die Baulager müssen mit befestigten Freiflächen, mit absperrbaren Containern und mit mobilen sanitären<br />
Einrichtungen ausgestattet sein. Die Bereitstellung von Trinkwasser erfolgt in Kunststoff-<br />
G<strong>eb</strong>inden; ein Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz sowie die Kanalisation ist nicht<br />
vorgesehen. Durch die gelagerten Materialien ist keine Gefährdung der Umwelt geg<strong>eb</strong>en. Für den<br />
Fall, dass zu- oder abfahrende Transport- oder Personenfahrzeuge im Baulager Betri<strong>eb</strong>s- oder Kraftstoffe<br />
verlieren, ist Ölbindemittel in den Baulagern vorrätig.<br />
N<strong>eb</strong>en dem Verkehrsaufkommen für die Material An– und Abtransporte ist im Baulager eine Zugmaschine<br />
(Traktor oder Stapler) zur Materialverlagerung täglich im Einsatz (ca. 20 % der Tagesarbeitszeit).<br />
Die Baulagerflächen belaufen sich je Bauabschnitt auf bis zu 16.000 m².<br />
Abbildung 4-2:<br />
Exemplarische Baulager<br />
Standorte der Baulager<br />
Die Baulagerplätze sind so gewählt, dass sie n<strong>eb</strong>en bzw. in unmittelbarer Nähe von Bundes- oder<br />
<strong>Land</strong>esstrassen liegen. Es wurde darauf Wert gelegt, dass Siedlungsg<strong>eb</strong>iete nicht beeinträchtigt werden.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 27/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Tabelle 4-3:<br />
Standorte Baulager<br />
Bauabschnitt Gemeinde Gst Fläche Beschreibung<br />
Bauabschnitt 1<br />
UW <strong>Salzburg</strong><br />
Elixhausen<br />
KG 56507-<br />
1018/1<br />
Bauabschnitt 2<br />
und<br />
Bauabschnitt 3 1 Werfen<br />
Werfen<br />
KG 55511-<br />
44, 45, 47,<br />
48/1<br />
KG 55513-<br />
37/1, 37/6<br />
9.700 m²<br />
Wiesengrundstück n<strong>eb</strong>en UW <strong>Salzburg</strong><br />
wird temporär befestigt<br />
Zufahrt über L101<br />
10.600 m² Wiesengrundstück Flir<br />
Zufahrt über B159<br />
10.000 m² Schottergrube Deisl<br />
Zufahrt über B159<br />
Bauabschnitt 3<br />
Bauabschnitt 4<br />
UW Pongau<br />
St. Johann<br />
KG 55133-<br />
224/3<br />
16.000 m²<br />
Wiesengrundstück n<strong>eb</strong>en UW Pongau wird<br />
temporär befestigt<br />
Zufahrt über L269<br />
Bauabschnitt 5<br />
Taxenbach<br />
KG 57211-<br />
285/2<br />
5.000 m²<br />
befestigter Lagerplatz<br />
Zufahrt über B311<br />
Bauabschnitt 6<br />
Hüttau<br />
KG 55323-<br />
205/1<br />
u.angr.<br />
5.000 m²<br />
befestigter Lagerplatz<br />
Zufahrt über B99<br />
UW Wagenham<br />
Pischelsdorf<br />
am Engelbach<br />
KG 40111-<br />
1626<br />
5.100 m³<br />
Wiesengrundstück n<strong>eb</strong>en Straßenlage der<br />
Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach<br />
Auf Wiesengrundstücken werden die Rangier- und Stellflächen mit Kantschotter befestigt. Die Humusschichten<br />
werden abgetragen und seitlich gelagert.<br />
Das Baulager n<strong>eb</strong>en dem UW Pongau grenzt an den Einödgraben. Parallel zum Graben wird ein Begleitdamm<br />
zum Schutz vor Überflutung errichtet.<br />
Die auf Wiesengrundstücken angelegten Baulager und der Begleitdamm beim UW Pongau werden<br />
nach Bauende rückg<strong>eb</strong>aut.<br />
Maßnahmen zur Ableitung von Oberflächenwässer sind nicht vorgesehen.<br />
Hubschrauberlagerplätze und Betankungsplätze für Hubschrauber sowie Materialseilbahnen werden<br />
im UVE Fachbeitrag Wegeplanung dargestellt.<br />
Trommel- und Windenplätze werden in der forstrechtlichen und naturschutzrechtlichen Einreichung<br />
dargestellt. Für Trommelplätze wird eine Fläche von ca. 800m², für Windenplätze ca. 300m² in Anspruch<br />
genommen. TP und WP werden nur für die Zeit des Seilzuges (ca. 2-4 Wochen) benötigt und<br />
danach wieder rekultiviert. Für die Windenplätze ist in der Regel keine Befestigung erforderlich. Bei<br />
den Trommelplätzen werden die Rangier- und Stellflächen <strong>eb</strong>enfalls mit Kantschotter befestigt.<br />
Materialtransporte<br />
Die APG liefert die Mastteile, Seile, Isolatoren und Armaturen zu den Baulagern. Diese Transporte<br />
werden je nach Infrastruktur mittels Bahn oder LKW durchgeführt.<br />
Die Materialtransporte zu den Maststandorten erfolgen über das vorhandene Wegenetz und über<br />
Baustraßen. Als Baustraßen dienen ausschließlich mit den Grundbesitzern abgestimmte Zufahrten.<br />
1<br />
In der Gemeinde Werfen stehen zwei Baulager zur Disposition.<br />
28/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Der Beton wird mit Betonmischern angeliefert. Bei Bedarf wird die Einbringung durch Betonpumpen<br />
unterstützt. Mit Betonpumpen sind Entfernungen in Extremfällen bis über 300 m realisierbar.<br />
Bei steilem bzw. schwer zugänglichem Gelände kann der Materialtransport mittels Materialseilbahnen<br />
oder durch den Einsatz von Hubschraubern erfolgen Für die Materialtransporte in unwegsamem Gelände<br />
werden geg<strong>eb</strong>enenfalls im Servitutsbereich der Trasse auch Materialseilbahnen eingesetzt.<br />
Die folgende Tabelle gibt auf Basis der Vorhabensbeschreibung einen Überblick über die zu transportierenden<br />
Materialien und Massen.<br />
Tabelle 4-4:<br />
Überblick über die Transportmaterialien und -massen<br />
Bauabschnitt<br />
1 2 3 4 5 6<br />
Ein<br />
heit<br />
je<br />
Einheit<br />
je<br />
Einheit<br />
je<br />
Einheit<br />
je<br />
Einheit<br />
je<br />
Einheit<br />
je<br />
Einheit<br />
Gesamt 2<br />
449 Maste, (222 Abspannmaste,<br />
227 Tragmaste)<br />
t 3.200 3.400 3.300 3.000 3.200 1.900 18.000<br />
Seile (ca. 1500 Seiltrommeln) t 1.500 1.600 1.500 1.400 1.500 920 8.420<br />
Porzellanisolatoren<br />
(ca. 32.500 Stück)<br />
Armaturen (Gewicht 60% v.<br />
Isolatoren)<br />
Fundierung: zu entsorgender<br />
Bodenaushub 1m 3 = 1,8 t<br />
Baugrubenpölzung<br />
1m 2 = 0,025 t<br />
Sauberkeitsschicht (Grobkies<br />
u. Beton) 1 m 3 = 2 t<br />
Pfahl-, Platten- u. Sockelbewehrung<br />
Fundamentschalungen<br />
1m 2 = 0,025 t<br />
t 270 290 280 250 265 160 1.515<br />
t 162 174 168 150 159 96 909<br />
t 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 20.000 170.000<br />
m² 18.200 19.200 18.500 17.000 18.000 11.000 2.548<br />
m³ 570 600 600 500 550 300 6.240<br />
t 800 850 800 730 780 450 4.410<br />
m² 11.000 12.000 12.000 10.500 11.000 7.000 1.588<br />
Beton 1m 3 = 2,4 t m³ 18.200 19.200 18.500 16.800 17.800 11.200 244.080<br />
Weg<strong>eb</strong>au: zu entsorgender<br />
Bodenaushub 1 m³ = 1,8 t<br />
t 18.000 18.700 18.000 16.400 17.500 11.400 100.000<br />
Weg<strong>eb</strong>au: Schotter 1 m³ = 1,5 t m³ 59.000 62.700 60.700 55.000 58.300 37.000 499.050<br />
Wegerückbau: zu entsorgender<br />
Schotter<br />
110-kV-Kabelverlegung: Kabel,<br />
Sandbettung, überschüssiger<br />
Bodenaushub<br />
Diverse Materialtransporte für<br />
Kabelverlegungen, Drainagen,<br />
Rohrverlegungen, Rekultivierung,<br />
usw.<br />
t 13.500 14.100 13.600 12.400 13.000 8.400 75.000<br />
t - - - 3.000 3.300 5.600 11.900<br />
t 200 200 200 200 200 150 1.150<br />
Gesamttransportmasse t 1.144.810<br />
Transportmasse je km Leitung t 9.010<br />
2 umgerechnet auf Tonnen<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 29/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Für die 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung werden in der Bauphase etwa 226 ha Fällungsfläche anfallen. Mit<br />
Ausnahme der Maststandorte (je 225 m² dauernde Rodung) werden sämtliche Fällungsflächen wiederaufgeforstet.<br />
Die bei der Baufeldfreimachung anfallenden Wurzelstöcke werden von der APG oder<br />
vom Grundeigentümer selbst abtransportiert und einer weiteren Verwertung (z. B. durch Schreddern<br />
und Kompostieren) zugeführt.<br />
Masterschließung – Variante Weg<strong>eb</strong>au<br />
Beim Bau provisorischer Baustraßen, die länger als ein Jahr bestehen bleiben, werden ca. 30 cm vom<br />
Mutterboden abgetragen und seitlich gelagert. Die Schottertragschicht wird anschließend auf Vliesbahnen<br />
aufgetragen. Die Vliesbahnen bestehen aus biologisch unbedenklichen Kunstfasern.<br />
Je nach Erfordernis kann auch der Bodenabtrag entfallen. Dann werden Vlies und Schotter direkt auf<br />
den Mutterboden aufg<strong>eb</strong>racht.<br />
Bei Maststandorten, die nahe an bestehenden Wegen situiert sind, besteht auch die Möglichkeit, Zufahrten<br />
mittels Auflegen von Holzbohlen zu ermöglichen. Bei Demontagen von Hochspannungsmasten<br />
wird diese Methode häufiger eingesetzt.<br />
Nach dem Abschluss der Bauarbeiten werden die Baustraßen rückg<strong>eb</strong>aut. Vlies und Schotter werden<br />
von den ausführenden Firmen entfernt und der seitlich gelagerte Mutterboden wieder aufgetragen.<br />
Das Vlies wird einem Entsorger überg<strong>eb</strong>en und einer entsprechenden gesetzeskonformen Abfallbehandlung<br />
zugeführt. Der Schotter wird gesammelt und für weitere Baumaßnahmen bereitgestellt, es<br />
besteht jedenfalls keine Entledigungsabsicht.<br />
Abbildung 4-3: Fertige Baustraße Abbildung 4-4: Baustraße mit Holzbohlen<br />
Masterschließung – Variante Transporthubschrauber<br />
Je nach Erfordernissen und Verfügbarkeit kommen leichte bis mittelschwere Transporthubschrauber<br />
bzw. auch schwere Transporthubschrauber zum Einsatz.<br />
Masterschließung – Variante Materialseilbahn<br />
Eine weitere Variante stellt die vorübergehende Errichtung einer Materialseilbahn dar. Der Trassenaufhi<strong>eb</strong><br />
für die Errichtung einer Materialseilbahn beträgt 10 m.<br />
30/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fundierung<br />
Für die Beurteilung der Gründungssituation wurden an ca. 70 % der Winkel- und Abspannmaststandorte<br />
Bodenuntersuchungen durchgeführt. Ca. 40 % der Abspannmaste und ca. 20 % der Tragmaste<br />
werden mit Großbohrpfählen fundiert. Alle anderen Maste werden auf Regelfundamente errichtet. In<br />
Abhängigkeiten des Masttyps betragen die Fundamenttiefen bei Regelfundamenten rd. 3,00 bis<br />
4,00 m und bei Pfahlfundamenten rd. 2,20 m (inklusive Pfahlkopf). Bei allen Fundamenten wird<br />
Transportbeton eing<strong>eb</strong>aut. Die Rundsockel werden in Sichtbetonqualität ausgeführt. Als Schalungsöl<br />
wird biologisch abbaubares Öl verwendet. Die Höhe der Rundsockel über der Geländeoberkante beträgt<br />
0,6 m.<br />
Die Baugruben für die Regelfundamente werden senkrecht entsprechend den Abmessungen der Fundamentplatten<br />
ausgehoben. Die folgenden Abbildungen zeigen den Aushub eines Regelfundamentes.<br />
Zur Stabilisierung der Wände wird eine Baugrubenpölzung eing<strong>eb</strong>aut. Bei Maststandorten mit Pfahlfundamenten<br />
(Großbohrpfählen) muss vorerst ein stabiles Arbeitsplanum hergestellt werden. Anschließend<br />
werden die Pfahllöcher g<strong>eb</strong>ohrt, die Bewehrungskörbe eing<strong>eb</strong>racht sowie betoniert.<br />
Bei Maststandorten mit Grundwasserspiegel oberhalb der Baugrubensohlen werden die Arbeiten<br />
durch den Betri<strong>eb</strong> von Pumpen begleitet. Das Wasser wird auf den Arbeitsstreifen entlang der Freileitungstrasse<br />
geleitet und versickert dort. Vor dem Beginn der Fundierungsarbeiten bei Regelfundamenten<br />
ist zu entscheiden, ob der Wasserandrang mit Pumpen beherrschbar sein wird, oder ob Baugruben<br />
mit Spundwänden abzudichten sind. Gemäß Erfahrungswerten der APG wird bei ca. 2 % der<br />
Abspannmaste und Tragmaste eine Spundung erforderlich sein.<br />
Abbildung 4-5: Aushub der Baugruben Abbildung 4-6: Setzen der Baugrubenpölzung<br />
Nach Abschluss der Aushub- und Pölzungsarbeiten wird die Mastfußkonstruktion (einzubetonierende<br />
Konstruktion bis zu Übergang in den Mastkörper), je nach den statischen Vorgaben, direkt in die Baugrube<br />
oder auf eine zuvor betonierte Fundamentplatte gestellt.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 31/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Abbildung 4-7:<br />
Montage der Mastfußkonstruktion<br />
Im Rahmen der Erdbewegungsarbeiten wird der Humus vom übrigen Aushub getrennt gelagert. Nach<br />
Hinterfüllung der Fundamente mit dem zwischengelagerten Bodenaushub und nach dem Verlegen der<br />
Erdungsbänder wird das überschüssige Aushubmaterial abtransportiert und gemäß den zu diesem<br />
Zeitpunkt geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen weiter behandelt (eine Verwertung wird angestr<strong>eb</strong>t).<br />
Insgesamt ist bei allen Abschnitten mit insgesamt rd. 170.000 t überschüssigem Bodenaushub<br />
zu rechnen.<br />
Maste und Mastmontage<br />
Die Mastmontage erfolgt in Abhängigkeit der Zufahrtsmöglichkeiten mittels:<br />
Autokran: Hochspannungsmaste werden vorwiegend mittels Autokran errichtet<br />
Stocknadel: kommt zur Anwendung, wenn Zufahrt mit Autokran nicht möglich ist<br />
<br />
<br />
Hubschrauber: in steilem schwer zugänglichem Gelände<br />
Stocknadel (Antransport mittels Hubschrauber/Materialseilbahn):<br />
kommt zur Anwendung, wenn Zufahrt mit Autokran nicht möglich ist, jedoch<br />
genügend Freiraum für Stocknadel vorhanden ist<br />
Die Masten werden als feuerverzinkte, beschichtete und verschraubte Stahlgitterfachwerkskonstruktionen<br />
überwiegend in Tonnen- und Donaubauform ausgeführt. Die Tonnenbauform eignet sich für<br />
Geländeformen mit starker Querneigung und Waldschneisen, die Donaubauform (geringere Bauhöhe)<br />
eignet sich für <strong>eb</strong>enes Gelände und Waldüberspannungen. Abschnittsweise wird ein 110-kV-System<br />
mitgeführt.<br />
Die durchschnittliche Spannfeldlänge beträgt 280 m. Insgesamt werden 449 Maste errichtet, davon 91<br />
Maste in Donaubauform, 354 Maste in Tonnenbauform und 4 Maste als Doppelrohrmaste. Die Mastteile<br />
werden g<strong>eb</strong>ündelt und mit Stahlbändern verschnürt geliefert (Bündelgewicht: 0,8-1,0 t).<br />
Im Bereich des Gewerbeg<strong>eb</strong>ietes Eugendorf werden 4 Doppelrohrtragmaste errichtet. Ein Doppeltragmast<br />
besteht aus zwei Rohrkörpern, die n<strong>eb</strong>eneinander zur Aufstellung gelangen. Diese Rohrmaste<br />
werden entweder aus Stahlrohren gefertigt oder als Schleuderbetonmaste errichtet.<br />
Für die 220 kV-Leitung UW Pongau – Einbindepunkt in der Gemeinde Wagrain werden 3 Maste in<br />
Tonnenbauform und 42 Maste in der Donaubauform errichtet. Die folgende Tabelle listet die Bauabschnittlängen<br />
und die Anzahl der zu errichtenden Abspann- und Tragmasten im Detail auf.<br />
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bauabschnittslängen und die Anzahl der Maste.<br />
32/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Tabelle 4-5:<br />
Bauabschnittlängen und Anzahl Abspann- und Tragmaste<br />
Trassenlänge<br />
[km]<br />
Anzahl<br />
Abspannmaste<br />
Anzahl<br />
Tragmaste<br />
Summe<br />
Oberösterreich<br />
Bauabschnitt 1:<br />
Einbindung UW Wagenham<br />
0,9 3 - 3<br />
<strong>Salzburg</strong><br />
Bauabschnitt 1: 380kV-Leitung 22,3 36 46 82<br />
Bauabschnitt 2: 380kV-Leitung 24,0 45 40 85<br />
Bauabschnitt 3: 380kV-Leitung 23,2 41 44 85<br />
Bauabschnitt 4: 380kV-Leitung 20,1 31 39 70<br />
Bauabschnitt 5: 380kV-Leitung 23,1 42 37 79<br />
Bauabschnitt 6: 220kV-Leitung 14,1 24 21 45<br />
Summe 126,8 222 227 449<br />
Bei Stahlgittermasten erfolgt die Beschichtung (wasserverdünnbare Farbe auf Acrylatbasis), diese<br />
verbessert den Korrosionsschutz, von begründeten Ausnahmen abgesehen im Farbton RAL 6003<br />
olivgrün. Rohrmaste in der Stahlausführung erhalten einen betongrauen Anstrich (wasserverdünnbare<br />
Farbe auf Acrylbasis) im Farbton RAL 7023. In der Schleuderbetonausführung bleiben die Maste unbeschichtet.<br />
Nach der Montage der Maste sind vor Ort nur die Schraubverbindungen und die Verbindungsbleche<br />
von Hand zu beschichten. Für diese Beschichtungsarbeiten sind im Schnitt für Tragmaste 35 kg Farbe<br />
und für Abspannmaste 80 kg erforderlich. Die Gesamtfarbmenge beträgt rd. 25.800 kg.<br />
Seilmontage<br />
Die Leiterseile sind mehrdrähtig verseilt. Der Aufbau von Al/St-Seilen besteht aus einem Stahlkern mit<br />
darüber liegenden Aluminium Drähten. Der Stahlkern übernimmt die mechanischen Kräfte, die Aluminiumlagen<br />
übertragen die elektrische Energie und übernehmen anteilig mechanische Kräfte. Zum<br />
Schutz gegen Korrosion werden die Stahldrähte vor der Verseilung verzinkt und gefettet oder mit einer<br />
Aluminiumschichte ummantelt. Bei Voll-Aldrey-Seilen übernehmen die Aldrey-Drähte die elektrischen<br />
und mechanischen Aufgaben zugleich.<br />
Alle Freileitungen werden an den Mastspitzen mit Erdseilen als Blitzschutz ausgestattet. Zur Anwendung<br />
kommt ein hochleitfähiges Erdseil mit integrierten Lichtwellenleitern. An den Abspannmasten<br />
werden die Seilenden über Pressklemmen mit den Abspannketten verbunden.<br />
Die Seile werden auf Holztrommeln oder Stahltrommeln geliefert. Die Trommeln sind zum Schutz der<br />
Seile mit Wellpappe ausgekleidet. Nach dem Aufspulen der Seile im Herstellerwerk werden die<br />
Trommeln mittels Wellpappe und Holzlatten verschlossen. Die Holzlatten werden nicht genagelt, sondern<br />
mit Stahl- oder Kunststoffbändern fixiert. Die Seiltrommeln sind Mehrwegtrommeln.<br />
Eine Seilzugseinheit besteht aus dem „Trommelplatz“ (Lager der erforderlichen Seiltrommeln und<br />
Standort der Seilbremse – siehe Abbildung 4-8) und aus dem „Windenplatz“ (Standort der Seilwinde).<br />
Trommel- und Windenplätze sind alle zwei bis drei Kilometer erforderlich und befinden sich innerhalb<br />
des Trassenbereiches.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 33/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Abbildung 4-8: Trommelplatz<br />
Die Aufgabe der Isolation übernehmen die Isolatoren. Zur Anwendung kommen entweder Porzellanlangstabisolatoren,<br />
Kunststoffisolatoren oder Glaskappenisolatoren. Die Isolatoren werden auf Mehrweg-Holzpaletten<br />
angeliefert und mittels Formhölzer getrennt. Zur Sicherung werden Kunststoffbänder<br />
und Schrumpffolien verwendet.<br />
Armaturen sind aus Stahl oder Aluminium gefertigt und sind die Verbindungselemente zwischen den<br />
Seilen, den Isolatoren und den Masten. Sie werden sowohl auf Mehrweg-Paletten als auch in Holzkisten<br />
geliefert.<br />
Rekultivierung<br />
Nach Beendigung der Bautätigkeit ist vorgesehen, dass die berührten Böden mit entsprechenden<br />
landwirtschaftlichen Geräten gelockert und dem umliegenden Gelände angeglichen werden. Der beim<br />
Aushub getrennt gelagerte Humus wird gleichmäßig aufgetragen, Setzungen werden ausgeglichen<br />
und Wiesenflächen standortgerecht begrünt. Details zur Rekultivierung sind dem UVE-Fachbereich<br />
Boden und <strong>Land</strong>wirtschaft zu entnehmen.<br />
Bauprovisorien<br />
Die Trasse der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung kreuzt an einigen Stellen Stromleitungen anderer EVUs, der<br />
ÖBB und der APG. Die Masten der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung sind in der Regel so situiert, dass diese<br />
Stromleitungen nicht direkt vom Bau betroffen sind. In der Phase des Seilzuges ist es jedoch aus Sicherheitsgründen<br />
erforderlich, diese Leitungen außer Betri<strong>eb</strong> zu nehmen.<br />
Für die Errichtung eines Freileitungsprovisoriums werden Portalmaste im Baukastensystem zusammengesetzt<br />
und mittels Schraubanker mit dem Boden verspannt. Erdarbeiten und Betonfundamente<br />
sind nicht erforderlich.<br />
Für die Errichtung eines Kabelprovisoriums werden je nach Situation außerhalb des Kreuzungsbereiches<br />
zwei Portalmaste errichtet, an denen der Übergang von der Freileitung zum Kabel hergestellt<br />
wird. Die Kabel werden am Boden ausgelegt und mit Abstandhaltern distanziert und g<strong>eb</strong>ündelt. Zum<br />
Schutz wird um die gesamte Kabelstrecke ein Bauzaun errichtet. In der Regel wird für das Provisorium<br />
keine eigene Trasse benötigt.<br />
34/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
4.1.1.3 Leitungsumbauten<br />
Im Rahmen des Vorhabens 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung sind folgende Leitungsumbauten geplant:<br />
380 kV-Einbindung in das UW Wagenham<br />
Zur Einbindung in das UW Wagenham ist die Errichtung von drei Abspannmasten und die Demontage<br />
von zwei Tragmasten erforderlich.<br />
Der Bauablauf entspricht jenem des Leitungsneubaus mit der Ausnahme, dass für die Seilmontage<br />
keine Vorseilmontage mit Hubschrauber und keine Trommel- und Windenplätze erforderlich sind.<br />
380 kV-Einbindung in das UW <strong>Salzburg</strong><br />
Die Einbindung der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung in das UW <strong>Salzburg</strong> erfolgt über vier bereits bestehende<br />
Masten. Am Mast vor dem Umspannwerk wird eine zusätzliche Auslegerkonstruktion montiert.<br />
4.1.1.4 110 kV- Kabelverlegung<br />
Der Aushub für den Kabelgraben erfolgt je nach Bodenart und Befestigung senkrecht gepölzt oder<br />
g<strong>eb</strong>öscht. Der Humus wird vom übrigen Aushub getrennt gelagert. Im Falle von Verlegung paralleler<br />
Systeme erhöhen sich die Künettenbreiten je System um etwa 70 cm. Folgende Verfahren kommen<br />
im Rahmen der Errichtung zu Anwendung:<br />
Verlegung in Sandbettung<br />
Die Verlegung in eine Sandbettung wird auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und außerhalb von Verkehrsflächen<br />
für Bereiche mit geringer Bodenpressung durch Nutzfahrzeuge angewendet. Dabei liegen<br />
die drei Leiter in Dreiecksform angeordnet in einem Kabelgraben mit ca. 0,8 m Breite und in mittlerer<br />
Tiefe von 1,5 m in einer Sandbettung (circa 40 cm). Auf der Sandbettung werden verstärkte<br />
Kunststoffplatten, zwei LWL-Rohre und gelbe Kunststoffwarnbänder eingelegt sowie anschließend<br />
steinbrockenfrei hinterfüllt.<br />
Der Kabelgraben wird zur Gänze mit dem Aushubmaterial aufgefüllt und die Oberfläche wiederhergestellt.<br />
Verlegung in Kabelschutzrohren<br />
Diese Verlegungsart kommt bei Querungen von Gewässern und fremden Leitungsanlagen für Bereiche<br />
mit geringer Bodenpressung durch Nutzfahrzeuge zur Anwendung.<br />
Die drei Kabelschutzrohre liegen in Dreiecksform angeordnet in einem Kabelgraben mit ca. 0,8 m<br />
Breite und in mittlerer Tiefe von 1,5 m. Die Kabelschutzrohre werden in Sand g<strong>eb</strong>ettet. Auf der Sandbettung<br />
werden zwei LWL-Rohre und gelbe Kunststoffwarnbänder eingelegt und anschließend steinbrockenfrei<br />
hinterfüllt.<br />
Der Kabelgraben wird zur Gänze mit dem Aushubmaterial aufgefüllt und die Oberfläche wiederhergestellt.<br />
Die 110 kV-Kabel werden anschließend eingezogen.<br />
Verlegung in Kabelschutzrohren und Magerbetonbettung<br />
Diese Verlegungsart kommt bei Straßenkreuzungen und Bereichen mit erhöhter Bodenpressung<br />
durch Nutzfahrzeuge zur Anwendung.<br />
Die drei Kabelschutzrohre liegen in Dreiecksform angeordnet in einem Kabelgraben mit ca. 0,8 m<br />
Breite und in mittlerer Tiefe von 1,5 m in einer Magerbetonbettung (circa 60 cm). Auf der Magerbetondeckung<br />
werden zwei LWL-Rohre und ein Kunststoffwarnband eingelegt.<br />
Der Kabelgraben wird zur Gänze mit geeignetem Hinterfüllungsmaterial aufgefüllt und die Oberfläche<br />
wiederhergestellt. Die 110 kV-Kabel werden anschließend eingezogen.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 35/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
4.1.2 Umspannwerke<br />
Im Rahmen des Vorhabens 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung ist der Neu- bzw. Umbau folgender Umspannwerke<br />
geplant:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ausbau 380/220/110 kV-Netzknoten St. Peter<br />
Neubau 380/110 kV-Umspannwerk Wagenham<br />
Ausbau 380/220 kV-Umspannwerk <strong>Salzburg</strong><br />
Neubau 380/220/110 kV-Umspannwerk Pongau<br />
Leitungsanbindung 380/110 kV-Umspannwerk Kaprun<br />
Systemumstellung 380/220kV-Netzknoten Tauern<br />
Die folgende Tabelle gibt auf Basis der Vorhabensbeschreibung einen Überblick über die bei den baulichen<br />
Tätigkeiten anzutransportierenden Einsatzmaterialien (Richtmengen).<br />
Tabelle 4-6:<br />
Überblick über anzutransportierenden Einsatzmaterialien (Richtmengen)<br />
St.<br />
Peter<br />
Wagen<br />
genham<br />
<strong>Salzburg</strong><br />
Pongau Kaprun Tauern Gesamt<br />
Beton 720 t 6.240 t 4.320 t 13.680 t 24.960 t<br />
Bewehrungsstahl 49 t 500 t 300 t 1.000 t 1.849 t<br />
Fertigteilelemente 480 t 624 t 480 t 1.440 t 3.024 t<br />
Frostkoffermaterial 835 t 79 t 720 t 720 t 2.354 t<br />
Schotterrasenmaterial 3.380 t 3.250 t 390 t 3.900 t 10.920 t<br />
Stahlkonstruktion 60 t 92 t 83 t 144 t 379 t<br />
Elektrische Ausrüstung 75 t 45 t 70 t 175 t 365 t<br />
Sonstiges material 1 t 1 t 1 t 2 t 5 t 5 t 15 t<br />
Dammschüttmaterial 12.540 t 12.540 t<br />
4.1.2.1 Ausbau 380/220/110 kV-Netzknoten St. Peter<br />
Das bestehende 220/110 kV-Umspannwerk St. Peter liegt im Gemeindeg<strong>eb</strong>iet von St. Peter/Hart. Die<br />
durch die 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung vorgesehenen Ausbaumaßnahmen in der 380 kV-Anlage erfolgen<br />
innerhalb des bestehenden Areals des NK St. Peter. Folgende Ausbaumaßnahmen sind im Zuge des<br />
Vorhabens geplant:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ausbau der im 1. Abschnitt bewilligten 380 kV-Schaltfelder 455A (Wagenham) und 456A<br />
(<strong>Salzburg</strong>) und Ertüchtigung auf 4000A<br />
Ertüchtigung der 380 kV-Kupplung 1 auf 4000A<br />
Ausbau der Hilfsschiene HS1<br />
Ausbau der Sammelschiene SS1 und Ertüchtigung SS1, SS2, SS3 auf 8000A<br />
Errichtung der 380 kV-Kupplung 2<br />
Die Anlagenausbauten betreffen die Primär- und Sekundäranlage des bestehenden UW St. Peter. Als<br />
Primäranlage bezeichnet man die in der Anlage situierten Portale, Gerüste, Gerätesteher, Leistungsschalter,<br />
Trennschalter, Wandler, Überspannungsableiter, Netzkuppelumspanner (Transformatoren),<br />
36/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Blitzschutzeinrichtungen und Erdungen. Als Sekundäranlage bezeichnet man die Einrichtungen für<br />
Steuerung, Meldung, Schutz, Zählung und Eigenbedarf. Die Arbeiten zum Ausbau und der Ertüchtigung<br />
des Umspannwerkes finden innerhalb des Umspannwerkareals statt.<br />
Die Ertüchtigung der Schaltanlage erfolgt entsprechend der bereits bestehenden Anlagenteile, als<br />
Freiluftschaltanlage mit Rohrsammelschienen.<br />
Die Kabelverbindungen zwischen dem Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äude, in dem sich die Schutz- und Zähleinrichtungen,<br />
die EB-Verteilung und das integrierte Leichttechniksystem befinden, und den Abzweigsteuerschränken<br />
erfolgen in ausreichend dimensionierten Kabelgängen, Kabelkanälen bzw. Kabelschutzrohren.<br />
Gerüste und Gerätesteher erhalten bewehrte Köcherfundamente. Für Portale und Blitzschutzmaste<br />
werden geeignete Blockfundamente hergestellt. Die Freiluftsteuerschränke und die Anlagenbeleuchtung<br />
sind auf Kleinfundamenten situiert.<br />
Die Zufahrten werden entsprechend erweitert und mit Asphaltdecken befestigt. Die bestehenden<br />
Anlagenfahrbahnen werden durch den Ausbau der Hochspannungsanlage entsprechend erweitert.<br />
Die bestehenden und zu erweiternden Anlagenfahrbahnen werden im Bereich der 380 kV-Anlage zur<br />
Gänze mit Asphaltdecken befestigt. Die verbleibenden Restflächen werden als Magerrasen ausgeführt.<br />
Das Baulager wird innerhalb des Umspannwerkareals eingerichtet. Durch die gelagerten Materialien<br />
ist keine Gefährdung der Umwelt zu erwarten. Für den Fall, dass zu- oder abfahrende Transportfahrzeuge<br />
oder Manipulationsfahrzeuge im Baulager Betri<strong>eb</strong>s- oder Kraftstoffe verlieren, ist Ölbindemittel<br />
im Baulager vorrätig.<br />
Das bei Erdarbeiten überschüssige Aushubmaterial im Ausmaß von 13.760 t (Humus: 2.240 t;<br />
Erdaushub: 11.520 t) wird von befugten Unternehmen zur Verwertung oder Deponierung abtransportiert.<br />
4.1.2.2 Neubau 380/110 kV-Umspannwerk Wagenham<br />
Das zu errichtende 380/110 kV-Umspannwerk der APG liegt im Gemeindeg<strong>eb</strong>iet von Wagenham. Das<br />
neue Umspannwerk wird eine gesamte Grundstücksfläche (innerhalb der Umzäunung) von 6.936 m²<br />
beanspruchen. Folgende Baumaßnahmen sind im Zuge der Errichtung des Vorhabens geplant:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Errichtung Leitungsschaltfeld 455A (St. Peter)<br />
Errichtung Leitungsschaltfeld 455B (Tauern)<br />
Errichtung 380 kV-Kupplung 4KPL1<br />
Errichtung Trafoabzweig RHU41, 380/110 kV-Regelhauptumspanner RHU41 inkl. 110 kV-<br />
Verbindung und 110 kV-Schaltfeld zu 110 kV-Anlage der Energie AG Netz GmbH<br />
Errichtung Trafoabzweig RHU42, 380/110 kV-Regelhauptumspanner RHU42 RHU41 inkl. 110<br />
kV-Verbindung und 110 kV-Schaltfeld zu 110 kV-Anlage der Energie AG Netz GmbH<br />
<br />
<br />
<br />
Errichtung Eigenbedarfstrafo RHU41, Drossel 41 (50MVAr), 30 kV-Freiluftschaltanlage (angespeist<br />
von RHU41 und RHU42)<br />
Errichtung Sammelschiene SS1, SS2<br />
Errichtung Hilfsschiene HS1<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 37/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
<br />
Errichtung 380 kV-SF/6-Halle mit integriertem Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äude<br />
Die Anlage besteht aus der Primär- und aus der Sekundäranlage. Als Primäranlage bezeichnet man<br />
die in der Anlage situierten Portale, Gerüste, Gerätesteher, Leistungsschalter, Trennschalter, Wandler,<br />
Überspannungsableiter, Netzkuppelumspanner (Transformatoren), Blitzschutzeinrichtungen und<br />
Erdungen. Als Sekundäranlage bezeichnet man die Einrichtungen für Steuerung, Meldung, Schutz,<br />
Zählung und Eigenbedarf. Die Arbeiten zur Errichtung des Umspannwerkes finden innerhalb des Umspannwerkareals<br />
statt.<br />
Die 380 kV-Schaltanlage wird als SF6-Innenraumschaltanlage ausgeführt.<br />
Die Gründung der 380 kV-SF/6-Halle mit integriertem Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äude und aller anderen Bauteile<br />
erfolgt unter Berücksichtigung der Baugrundverhältnisse, auf der Basis einer entsprechenden Bodenuntersuchung.<br />
Die Fundierung des Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äudes, der Trafofundamente, Notstromdieselanlage,<br />
Sprühflutanlage, Kompensationsdrossel und Hubplatten erfolgt mittels armierter Bodenplatte bzw.<br />
mittels Streifenfundament. Unter den Bodenplatten sind Bodenverbesserungsmaßnahmen notwendig.<br />
Bei Einzelfundamenten mit höheren Punktlasten ist die Herstellung von Schnecken-Ortbeton-Pfählen<br />
vorgesehen.<br />
Gerüste und Gerätesteher erhalten bewehrte Köcherfundamente. Für Portale und Blitzschutzmaste<br />
werden geeignete Blockfundamente hergestellt. Die Freiluftsteuerschränke und die Anlagenbeleuchtung<br />
werden auf Kleinfundamenten situiert. Die Transformatoren werden an ihren Aufstellungsorten<br />
auf Trafofundamenten aufgestellt. Die Trafofundamente sind Ölauffangwannen, die den gesamten<br />
Ölinhalt eines Trafos, die vorgesehene Löschwassermenge und einen Regenwasseranteil aufnehmen<br />
können. Für die 30 kV-Drosseln werden kunststofffaserbewehrte Blockfundamente errichtet.<br />
Alle Zufahrts- und Abstellflächen werden mit Asphaltdecken befestigt, <strong>eb</strong>ene Anlagenfahrbahnen<br />
werden als ung<strong>eb</strong>undene, mechanisch stabilisierte Schotterwege ausgeführt. Unter den Verkehrsflächen<br />
wird eine Bodenverbesserung mittels Brantkalk hergestellt. Die verbleibenden Restflächen werden<br />
als befahrbarer, biomassearmer Schotterrasen mit standortüblicher Begrünung ausgeführt.<br />
Die Kabelverbindungen zwischen dem Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äude, in dem sich die Schutz- und Zähleinrichtungen,<br />
die EB-Verteilung und das integrierte Leichttechniksystem befinden, und den Steuerschränken<br />
in der Außenanlage erfolgen in ausreichend dimensionierten Kabelkanälen bzw. Kabelschutzrohren.<br />
Das Baulager wird im Zufahrtsbereich des zukünftigen Umspannwerks, im Bereich der Grundstücke<br />
(Gstnr. 1626, KG 40111 Humertsham) auf einer Fläche von ca. 5.000 m² eingerichtet. Der humose<br />
Oberboden wir dabei abgeschoben und auf Humusmieten am Grundstück seitlich gelagert. Die Baulagerflächen<br />
werden mit ca. 40cm Kantkorngemisch auf Geotextilunterlage befestigt. Nach Fertigstellung<br />
der Umspannwerke werden die Baulagerflächen wieder entsprechend dem Urzustand rekultiviert.<br />
Durch die gelagerten Materialien ist keine Gefährdung der Umwelt zu erwarten.<br />
Fäkal- und Abwässer aus temporären sanitären Anlagen werden in dichten Behältern (Auffangbehälter,<br />
Senkgrube) gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Bei Lagerung von wassergefährdenden<br />
Betri<strong>eb</strong>smitteln im Zuge der Bauarbeiten werden jene Sicherheitsmaßnahmen getroffen, die dem<br />
Stand der Technik entsprechen.<br />
Für Betankungsvorgänge wird eine gekennzeichnete Fläche als wasserdichte Wanne hergestellt. Für<br />
den Fall, dass zu- oder abfahrende Transport- oder Personenfahrzeuge im Baulager Betri<strong>eb</strong>s- oder<br />
Kraftstoffe verlieren, ist Ölbindemittel in den Baulagern vorrätig.<br />
Maßnahmen zur Ableitung von Oberflächenwässern sind nicht vorgesehen.<br />
38/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Im Bereich des Umspannwerkareals ist für die Herstellung der Neuanlagen eine Geländeanpassung<br />
erforderlich. Der Erdaushub, die Pölzung, Schalung und Fundierung der Neuanlagen erfolgt parallel<br />
mit der Errichtung des Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äudes. Überschüssiges Aushubmaterial wird entfernt und fachgerecht<br />
deponiert. Das bei Erdarbeiten überschüssige Aushubmaterial im Ausmaß von 24.160 t (Humus:<br />
3.360 t; Erdaushub: 20.800 t) wird von befugten Unternehmen zur Verwertung oder Deponierung<br />
abtransportiert.<br />
Die Herstellung der Fahrbahnen, des Anlagenzaunes und der Einfahrten (Tiefbauarbeiten) erfolgt<br />
parallel zu den Fundierungsarbeiten. Die Trafofahrbahn und die Zufahrtsstraße werden in Bitukies, die<br />
Hubplattenbereiche in Beton ausgeführt. Die offenen Anlagenflächen werden als befahrbarer, biomassearmer<br />
Schotterrasen mit standortüblicher Begrünung ausgeführt.<br />
Die Errichtung des Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äudes erfolgt in Fertigteil- und Ortbetonbauweise und wird parallel zu<br />
den Ausbaumaßnahmen durchgeführt. Die Stahlkonstruktionen werden mit Unterstützung von Autokränen<br />
montiert.<br />
4.1.2.3 Ausbau 380/220 kV-Umspannwerk <strong>Salzburg</strong><br />
Die bestehende 380 kV-Anlage der APG liegt in den Gemeindeg<strong>eb</strong>ieten von Seekirchen und Elixhausen.<br />
Die ausgeführte 380 kV-Anlage wird derzeit mit 220 kV betri<strong>eb</strong>en. Für die Umstellung auf 380 kV<br />
ist der Tausch der 220 kV-Wandler und 220 kV-Überspannungsableiter erforderlich. Die zugehörigen<br />
Gerätetische sind bereits vorbereitet. Folgender Ausbauumfang ist geplant:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Errichtung Durchleitung (Überspannung) Ltg. 455B und Umlegung Leitungszuspannung (dzt.<br />
232A) auf Rücküberspannungsportal<br />
Umlegung Leitungszuspannung Ltg. 456B und Ertüchtigung auf 4000A (Pongau / dzt. Ltg.<br />
231A auf dzt. Schaltfeld 232C)<br />
Ertüchtigung Leitungsschaltfeld 456A (St. Peter) auf 4000A<br />
Ertüchtigung 380 kV-Kupplung 4KPL1 auf 4000A<br />
Errichtung 380/220 kV-Regelhauptumspanner RHU41 und Einbindung in 380 kV-Anlage (dzt.<br />
Leitungsschaltfeld 232A)<br />
Errichtung 380/220 kV-Regelhauptumspanner RHU42 und Einbindung in 380 kV-Anlage (dzt.<br />
Leitungsschaltfeld 232B)<br />
Errichtung Eigenbedarfsumspanner RHU41, Drossel DR41 (100MVAr), 30 kV-<br />
Freiluftschaltanlage (angespeist von RHU41)<br />
Errichtung Eigenbedarfsumspanner RHU42, Drossel DR42 (100MVAr), 30 kV-<br />
Freiluftschaltanlage (angespeist von RHU42)<br />
<br />
<br />
Errichtung Leitungsanbindung RHU41 mittels SF/6-Schaltcontainer auf Ltg. 232B<br />
Errichtung Leitungsanbindung RHU42 mittels SF/6-Schaltcontainer auf Ltg. 232C<br />
Die Anlagenausbauten betreffen die Primär- und Sekundäranlage des bestehenden UW <strong>Salzburg</strong>. Als<br />
Primäranlage bezeichnet man die in der Anlage situierten Portale, Gerüste, Gerätesteher, Leistungsschalter,<br />
Trennschalter, Wandler, Überspannungsableiter, Netzkuppelumspanner (Transformatoren),<br />
Blitzschutzeinrichtungen und Erdungen. Als Sekundäranlage bezeichnet man die Einrichtungen für<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 39/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Steuerung, Meldung, Schutz, Zählung und Eigenbedarf. Die Arbeiten zum Ausbau und der Ertüchtigung<br />
des Umspannwerkes finden innerhalb des Umspannwerkareals statt.<br />
Als Anbindung zum bestehenden Kabelgang werden von den Trafofundamenten, der 30kV- Eigenbedarfsanlage,<br />
den Kompensationsdrosseln und den 220kV-SF/6-Schaltcontainern ausreichend dimensionierte<br />
Kabelkanäle und Kabelschutzrohre hergestellt.<br />
Die Dimensionierung sämtlicher zu errichtenden Fundamente erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften<br />
und Normen, gemäß den zu erwartenden Belastungen. Die Freiluftsteuerschränke und die<br />
Anlagenbeleuchtung sind auf Kleinfundamenten situiert. Die Transformatoren werden an ihren Aufstellungsorten<br />
auf Trafofundamenten aufgestellt.<br />
Das Baulager wird zur Reduktion des Baustellenverkehrs durch die in Betri<strong>eb</strong> befindliche Hochspannungsanlage<br />
außerhalb des Areals im Bereich der Werkszufahrt, auf einer Fläche von ca. 4.610 m²<br />
eingerichtet (Gstnr. 1018/1, KG 56507 Elixhausen). Der humose Oberboden wir dabei abgeschoben<br />
und auf Humusmieten am Grundstück seitlich gelagert. Die Baulagerflächen werden mit ca. 40cm<br />
Kantkorngemisch auf Geotextilunter-lage befestigt. Nach Fertigstellung der Umspannwerke werden<br />
die Baulagerflächen wieder entsprechend dem Urzustand rekultiviert. Durch die gelagerten Materialien<br />
ist keine Gefährdung der Umwelt zu erwarten.<br />
Fäkal- und Abwässer aus temporären sanitären Anlagen werden in dichten Behältern (Auffangbehälter,<br />
Senkgrube) gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Bei Lagerung von wassergefährdenden<br />
Betri<strong>eb</strong>smitteln im Zuge der Bauarbeiten werden jene Sicherheitsmaßnahmen getroffen, die dem<br />
Stand der Technik entsprechen.<br />
Für Betankungsvorgänge wird eine gekennzeichnete Fläche als wasserdichte Wanne hergestellt. Für<br />
den Fall, dass zu- oder abfahrende Transport- oder Personenfahrzeuge im Baulager Betri<strong>eb</strong>s- oder<br />
Kraftstoffe verlieren, ist Ölbindemittel in den Baulagern vorrätig.<br />
Maßnahmen zur Ableitung von Oberflächenwässern sind nicht vorgesehen.<br />
Das bei Erdarbeiten überschüssige Aushubmaterial im Ausmaß von 4.320 t (Humus: 480 t; Erdaushub:<br />
3.840 t) wird von befugten Unternehmen zur Verwertung oder Deponierung abtransportiert.<br />
4.1.2.4 Neubau 380/220/110 kV-Umspannwerk Pongau<br />
Das Betri<strong>eb</strong>sgelände des UW Pongau liegt im Gemeindeg<strong>eb</strong>iet von St. Johann im Pongau n<strong>eb</strong>en dem<br />
UW Arthurwerk der Energie AG Netz GmbH und dem Umspannwerk Pongau der <strong>Salzburg</strong> Netz<br />
GmbH. Die Grundstücksfläche des neuen Umspannwerkes beträgt 8.520 m². Folgende Anlagenteile<br />
werden im Zuge des Neubaus errichtet:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Leitungsschaltfeld 456B (<strong>Salzburg</strong>)<br />
Leitungsschaltfeld 456C (Kaprun)<br />
380 kV-Kupplung 4KPL1 inkl. Längstrennung<br />
Trafoabzweig RHU44, 380/220 kV-Regelhauptumspanner RHU44<br />
Trafoabzweig RHU45, 380/220 kV-Regelhauptumspanner RHU45<br />
Trafoabzweig RHU41, 380/110 kV-Regelhauptumspanner RHU41 inkl. 110 kV-<br />
Kabelverbindung zu SAG<br />
Trafoabzweig RHU42, 380/110 kV-Regelhauptumspanner RHU42 inkl. 110 kV-<br />
Kabelverbindung zu SAG<br />
40/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Trafoabzweig RHU43, 380/110 kV-Regelhauptumspanner RHU43 inkl. 110 kV-<br />
Kabelverbindung zu SAG<br />
Eigenbedarfsumspanner RHU44, Drossel DR44 (100MVAr), 30 kV-Freiluftschaltanlage (angespeist<br />
von RHU44 und RHU41)<br />
Eigenbedarfsumspanner RHU45, Drossel DR45 (100MVAr), 30 kV-Freiluftschaltanlage (angespeist<br />
von RHU45 und RHU42)<br />
Sammelschiene SS1, SS2<br />
Hilfsschiene HS1<br />
380 kV-SF/6-Halle mit integriertem Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äude<br />
Die Anlage besteht aus der Primär- und aus der Sekundäranlage. Als Primäranlage bezeichnet man<br />
die in der Anlage situierten Portale, Gerüste, Gerätesteher, Leistungsschalter, Trennschalter, Wandler,<br />
Überspannungsableiter, Netzkuppelumspanner (Transformatoren), Blitzschutzeinrichtungen und<br />
Erdungen. Als Sekundäranlage bezeichnet man die Einrichtungen für Steuerung, Meldung, Schutz,<br />
Zählung und Eigenbedarf.<br />
Die 380 kV-Schaltanlage wird als SF6-Innenraumschaltanlage ausgeführt. Die zum UW Weißenbach<br />
abgehenden 220 kV-Leitungsschaltfelder und die Umgehungsschaltung werden mit SF6-<br />
Schaltcontainern ausgeführt.<br />
Die Gründung der 380 kV-SF/6-Halle mit integriertem Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äude und aller anderen Bauteile<br />
erfolgt unter Berücksichtigung der Baugrundverhältnisse, auf der Basis einer entsprechenden Bodenuntersuchung.<br />
Die Fundierungen erfolgen mittels armierter Bodenplatte bzw. mittels Streifenfundament<br />
Gerüste und Gerätesteher erhalten bewehrte Köcherfundamente. Für Portale und Blitzschutzmaste<br />
werden geeignete Blockfundamente hergestellt. Die Freiluftsteuerschränke und die Anlagenbeleuchtung<br />
sind auf Kleinfundamenten situiert. Die Transformatoren werden an ihren Aufstellungsorten auf<br />
Trafofundamenten aufgestellt.<br />
Die Arbeiten zur Errichtung des Umspannwerkes Pongau finden innerhalb des zukünftigen Umspannwerka-reals<br />
statt. Das Baulager wird auf einem Nachbargrundstück im Bereich des Grundstückes224/3,<br />
KG Einö-den auf einer Fläche von ca. 5.000m² eingerichtet. Der im Baulagerbereich vorhandene<br />
humose Oberboden wir abgeschoben und auf Humusmieten am Grundstück seitlich gelagert.<br />
Die Baulagerflächen werden mit ca. 40cm Kantkorngemisch auf Geotextilunterlage befestigt.<br />
Nach Fertigstellung der Umspannwerke werden die Baulagerflächen wieder entsprechend dem Urzustand<br />
rekultiviert. Durch die gelagerten Materialien ist keine Gefährdung der Umwelt zu erwarten.<br />
Fäkal- und Abwässer aus temporären sanitären Anlagen werden in dichten Behältern (Auffangbehälter,<br />
Senkgrube) gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Bei Lagerung von wassergefährdenden<br />
Betri<strong>eb</strong>smitteln im Zuge der Bauarbeiten werden jene Sicherheitsmaßnahmen getroffen, die dem<br />
Stand der Technik entsprechen.<br />
Für Betankungsvorgänge wird eine gekennzeichnete Fläche als wasserdichte Wanne hergestellt. Für<br />
den Fall, dass zu- oder abfahrende Transport- oder Personenfahrzeuge im Baulager Betri<strong>eb</strong>s- oder<br />
Kraftstoffe verlieren, ist Ölbindemittel in den Baulagern vorrätig.<br />
Maßnahmen zur Ableitung von Oberflächenwässern sind nicht vorgesehen.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 41/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Im Bereich des Umspannwerkareals ist für die Herstellung der Neuanlagen eine Geländeanpassung<br />
erforderlich. Der Erdaushub, die Pölzung, Schalung und Fundierung der Neuanlagen erfolgt parallel<br />
mit der Errichtung des Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äudes. Überschüssiges Aushubmaterial wird entfernt und fachgerecht<br />
deponiert. Das bei Erdarbeiten überschüssige Aushubmaterial im Ausmaß von 6.880 t (Humus:<br />
5.440 t; Erdaushub: 1.440 t) wird von befugten Unternehmen zur Verwertung oder Deponierung abtransportiert.<br />
Die Herstellung der Fahrbahnen, des Anlagenzaunes und der Einfahrten (Tiefbauarbeiten) erfolgt<br />
parallel zu den Fundierungsarbeiten. Die Trafofahrbahn und die Zufahrtsstraße werden in Bitukies, die<br />
Hubplattenbereiche in Beton ausgeführt. Die offenen Anlagenflächen werden als befahrbarer, biomassearmer<br />
Schotterrasen mit standortüblicher Begrünung ausgeführt.<br />
Die Errichtung des Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äudes erfolgt in Fertigteil- und Ortbetonbauweise und wird parallel zu<br />
den Ausbaumaßnahmen durchgeführt. Die Stahlkonstruktionen werden mit Unterstützung von Autokränen<br />
montiert.<br />
4.1.2.5 Leitungsanbindung im 380/110 kV-Umspannwerk Kaprun<br />
Das bestehende Umspannwerk Kaprun liegt im Gemeindeg<strong>eb</strong>iet von Kaprun. Folgender Ausbauumfang<br />
ist geplant:<br />
<br />
Einbinden 380 kV-Leitung St. Peter-Tauern durch Änderung Leitungsschaltfeld 455B (Tauern)<br />
auf 456C (Pongau)<br />
Durchleitung System 455B<br />
Die Leitungseinbindung erfolgt durch Auftrennen der bereits bestehenden Anlagenverseilung und<br />
Anbindung an die bestehenden Leitungssysteme zum Netzknoten Tauern. Dadurch wird das vom UW<br />
Pongau kommende 380 kV-System 456C in die 380 kV-SF 6 -Anlage eing<strong>eb</strong>unden. Das aus Wagenham<br />
kommende System 455B führt an dieser Anlage vorbei und bindet <strong>eb</strong>enfalls im NK Tauern ein.<br />
Durch die Systemänderung werden die Sekundäranlagen des UW Kaprun entsprechend angepasst.<br />
Die Anbindung der 380 kV-Leitung St. Peter – Kaprun an das UW Kaprun bzw. an die bestehende<br />
380 kV-Leitung Tauern – Kaprun erfolgt innerhalb des Umspannwerkareals. Eine für die Leitungsanbindung<br />
allenfalls erforderliche Baustelleneinrichtung erfolgt <strong>eb</strong>enfalls im Umspannwerksareal.<br />
Durch die gelagerten Materialien ist keine Gefährdung der Umwelt zu erwarten. Für den Fall, dass zuoder<br />
abfahrende Transportfahrzeuge oder Manipulationsfahrzeuge im Baulager Betri<strong>eb</strong>s- oder Kraftstoffe<br />
verlieren, ist Ölbindemittel im Baulager vorrätig.<br />
4.1.2.6 Systemumstellung im 380/220kV-Netzknoten Tauern<br />
Das bestehende Umspannwerk Tauern liegt in den Gemeindeg<strong>eb</strong>ieten von Kaprun und Piesendorf.<br />
Folgender Ausbauumfang ist geplant:<br />
<br />
<br />
Anpassung Sekundäranlagen<br />
Ausbinden der 220 kV-Seite der beiden Transformatoren RHU41 und RHU42<br />
Außerbetri<strong>eb</strong>nahme, betri<strong>eb</strong>sbereite Konservierung 220 kV-Schaltanlage<br />
Im Netzknoten Tauern erfolgt die Einbindung des aus dem UW Wagenham (Oberösterreich) kommenden<br />
380 kV-Systems 455B durch Umstellung der Schutz- und Leittechniksysteme des für die Einbindung<br />
der 380 kV-Leitung Tauern-Kaprun bereits genehmigten 380 kV-Leitungsabzweigs. Die bisherige<br />
Kuppelfunktion zwischen der 380kV- und der 220 kV-Netz<strong>eb</strong>ene entfällt, da nach der Errichtung<br />
der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung das UW Weißenbach mit der 220 kV-Anlage des neu zu errichtenden<br />
UW Pongau verbunden wird. Die bestehende 220 kV-Anlage wird - nach erfolgter Inbetri<strong>eb</strong>nahme<br />
42/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
und reibungsfreiem Prob<strong>eb</strong>etri<strong>eb</strong> der 220 kV-Anlage im geplanten UW Pongau – außer Betri<strong>eb</strong> genommen<br />
und betri<strong>eb</strong>sbereit konserviert.<br />
4.1.3 Abfallrelevante Beschreibung<br />
Auf Grund der geplanten Bauarbeiten und der eingesetzten Baumaterialien während der Errichtungsphase<br />
ist mit dem Anfall folgender Abfallarten zu rechnen:<br />
Wellpappe bei Seiltrommeln<br />
Schrumpffolien bei Isolatoren<br />
Stahl- und Kunststoffbänder bei Masten, Seiltrommeln, Isolatoren und Armaturen<br />
Isolatorenbruch<br />
nicht wieder verwendbares Bauholz<br />
überschüssiges Aushubmaterial<br />
diverse Materialreste bei Weg<strong>eb</strong>auten, Drainagen, usw.<br />
Seilreste<br />
Stahlreste<br />
Betonreste<br />
Nachstehend erfolgt die Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht.<br />
Bodenaushub<br />
Für Bodenaushub ist gemäß Anlage 5 Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003 idF BGBl. II<br />
Nr. 498/2008) die Schlüsselnummer (SN) 31411 mit entsprechender Spezifizierung anzuwenden.<br />
Dabei wird zwischen Spezifizierungen zur „Verwertung“ und zur „Beseitigung“ unterschieden. Die zu<br />
verwendenden Spezifizierungen, die an die SN anzuhängen sind lauten 29, 30, 31, 32, 33, 36 und 37,<br />
wobei die Spezifizierungen 29 bis 33 für die SN 31411 „Bodenaushub“ zu verwenden sind, die Spezifizierung<br />
36 für die SN 31423 „ölverunreinigte Böden“ und die Spezifizierung 37 für die SN 31424<br />
„sonstige verunreinigte Böden“.<br />
Die nachstehende Beschreibung bezieht sich auf nicht verwertbare bzw. abzutransportierende Massen<br />
an überschüssigem Bodenaushubmaterial. Bei der Errichtungen der Leitungen kann mit überschüssigem<br />
Bodenaushub im Ausmaß von rd. 270.000 t (OÖ 1.400 t) gerechnet werden, der abzutransportieren<br />
und entweder einer Verwertung oder einer Deponierung zuzuführen ist. Eine genaue<br />
Zuordnung des anfallenden Bodenaushubs aus dem Leitungsneubau ist derzeit noch nicht möglich<br />
und wird im Rahmen der Bautätigkeit bei genauer Kenntnis der Qualität des Materials bzw. der jeweiligen<br />
Verwendung vorgenommen.<br />
Im Zuge der Baumaßnahmen bei den Umspannwerken müssen insgesamt 37.600 t Aushubmaterial<br />
und 11.520 t Humus abtransportiert werden. Eine genaue Zuordnung des anfallenden Bodenaushubs<br />
ist noch nicht möglich und wird im Rahmen der Bautätigkeit bei genauer Kenntnis der Qualität des<br />
Materials bzw. der jeweiligen Verwendung vorgenommen.<br />
Eine systematische Erkundung und Untersuchung des Untergrundes im Bereich UW Pongau hinsichtlich<br />
möglicher Arsenbelastungen wurden gemäß FB Geologie, Hydrogeologie und Wasser bereits<br />
durchgeführt. Aufgrund der darin beschri<strong>eb</strong>enen Untersuchung kann festgehalten werden, dass eine<br />
erwartete stark erhöhte Arsenbelastung nicht vorliegt. Im Boden liegen As-Gehalte von ca. 40 mg/kg<br />
vor (0-15, 15-30, 30-70 cm) und darunter ca. 10 mg/kg (70-250 cm). Die für diesen Standort zu erwartenden<br />
geogenen Hintergrundgehalte liegen zwischen 5 bis maximal 50 mg/kg. Der Vergleich mit dem<br />
Bundes<strong>abfallwirtschaft</strong>splan zeigt, dass gemäß FB Geologie, Hydrogeologie und Wasser eine Verwertung<br />
in der Region als Rekultivierungsschicht bzw. Untergrundverfüllung möglich ist. Gemäß FB Boden<br />
und <strong>Land</strong>wirtschaft ergibt eine weitere Untersuchung des Grundstücks Nr. 220/1, KG 55105 Einöden<br />
zum „Einmalig anfallender Abfall nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial“ (Grundlegender<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 43/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Beurteilungsnachweis: Erweiterung Umspannwerk Pongau Kennungsnummer: 22005/01) eine Einstufung<br />
für die Verwertung des anfallenden Materials als A2 (BAWP, 2011).<br />
Für die Errichtung des Vorhabens 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung müssen somit insgesamt 307.600 t (davon<br />
OÖ 33.720 t) Aushubmaterial und 11.520 t (davon OÖ 5.600 t) Humus abtransportiert und entweder<br />
einer Verwertung zugeführt oder auf einer Deponie abgelagert werden (vgl. Zusammenstellung in<br />
folgender Tabelle).<br />
Tabelle 4-7:<br />
Übersicht über die Menge an überschüssigem Bodenaushub<br />
Anfallsort Aushubmaterial Humus<br />
Neubau Fundierung 170.000 t<br />
Neubau Weg<strong>eb</strong>au 100.000 t<br />
Ausbau Netzknoten St. Peter 11.520 t 2.240 t<br />
Neubau UW Wagenham 20.800 t 3.360 t<br />
Ausbau UW <strong>Salzburg</strong> 3.840 t 480 t<br />
Neubau UW Pongau 1.440 t 5.440 t<br />
Gesamt 307.600 t 11.520 t<br />
Betonabbruch<br />
Betonabbruch ist gemäß Anlage 5 Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003 idgF) mit der<br />
Schlüsselnummer 31427 gekennzeichnet. Die für die Errichtung der folgenden Baumaßnahmen erforderliche<br />
Gesamtmasse an Beton beträgt 269.040 t (siehe Tabelle 4-8).<br />
Bei den Baumaßnahmen ist in sehr geringem Ausmaß mit dem Anfall von Beton in Form von Betonabbruch<br />
zu rechnen. Der Anteil an Betonverlusten während der Baumaßnahmen wird auf Grund<br />
von Erfahrungswerten mit weniger als 1 % der eingesetzten Betonmasse geschätzt. Die anfallenden<br />
Abfälle können in einer Aufbereitungsanlage für Baurestmassen verwertet oder deponiert werden.<br />
Tabelle 4-8:<br />
Übersicht über Abschätzung Beton und Betonabbruch<br />
Anfallsort Beton Betonabbruch<br />
Neubau Leitung 244.080 t 2.441 t<br />
Ausbau Netzknoten St. Peter 720 t 7 t<br />
Neubau UW Wagenham 6.240 t 62 t<br />
Ausbau UW <strong>Salzburg</strong> 4.320 t 43 t<br />
Neubau UW Pongau 13.680 t 137 t<br />
Gesamt 269.040 t 2.690 t<br />
Eisen- und Stahlabfälle<br />
Eisen- und Stahlabfälle sind gemäß Anlage 5 Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003<br />
idgF) der Schlüsselnummer 35103 zuzuordnen. Die bei der Errichtung der Leitung sowie beim Ausund<br />
Neubau der UWs anfallenden Seil- und Stahlabfälle, Verschnitte von Erdungsbändern usw. werden<br />
getrennt gesammelt und über den Schrotthandel einer Verwertung zugeführt. Insgesamt werden<br />
im Zuge dieser Bautätigkeiten nur geringe Mengen an Metallabfällen anfallen.<br />
44/69 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Bau- und Abbruchholz<br />
Bau- und Abbruchholz ist gemäß Anlage 5 Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003 idgF)<br />
die Schlüsselnummer 17202 zuzuordnen. Im Zuge der Bauarbeiten wird Holz auf die Baustellen angeliefert,<br />
das als Schal- und Stützholz zur Anwendung gelangt. Es handelt sich hierbei um wieder verwendbare<br />
Holzformen. Erfahrungsgemäß ist im Rahmen der Bautätigkeiten mit dem Anfall von kaputtem<br />
Schal- und Stützholz zu rechnen. Die anfallende Menge ist abhängig von der Arbeitsweise der<br />
ausführenden Firmen und daher im Voraus schwer abschätzbar. Nicht verunreinigtes Bauholz kann<br />
auch, falls es stofflich nicht verwertet werden kann, einer thermischen Nutzung zugeführt werden.<br />
Baustellenabfälle<br />
Baustellenabfälle sind gemäß Anlage 5 Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003 idgF) der<br />
Schlüsselnummer 91206 zuzuordnen.<br />
Baustellenabfälle sind alle bei Bautätigkeiten anfallenden, nicht mineralischen Abfälle. Sie enthalten in<br />
hohem Maße Wertstoffe, die einer Verwertung zugeführt werden müssen. Voraussetzung für die Verwertung<br />
ist eine saubere Trennung der Wertstoffe vom Restmüll. Um dies sicherzustellen, erfolgt die<br />
Aufstellung von mehreren Containern an geeigneten Aufstellungsorten im Bereich der Baustelle.<br />
Zu den verwertbaren Baustellenabfällen gehören beispielsweise Kartonagen und Baustoffsäcke aus<br />
Papier oder Verbundstoff, Wellpappe, unverschmutzte Kunststofffolien und Kunststoffsäcke, Eimer,<br />
Kanister, Dosen, Umreifungsbänder aus Kunststoff oder Metall, sonstige Metallabfälle, Holzabfälle<br />
und Kabelreste. Unverschmutzte, verwertbare Baustellenabfälle werden getrennt gesammelt und über<br />
den Altstoffhandel einer Verwertung zugeführt.<br />
Nicht verwertbare Baustellenabfälle, wie beispielsweise Vlies, verschmutzte Folien, eingetrocknete<br />
Farben, Reste von Bauhilfsstoffen und Bauzubehör, Putzlappen und Kehricht, werden umweltgerecht<br />
und gesetzeskonform beseitigt. Die Mengen dieser Abfälle können nicht abgeschätzt werden.<br />
4.1.4 Altlasten und Verdachtsflächen<br />
Da die Festlegung der ausgewiesenen Flächen parzellenscharf getroffen wurde kann gemäß FB Geologie,<br />
Hydrogeologie und Wasser über die unmittelbare Situation an den betroffenen Maststandorten<br />
keine konkrete Aussage getroffen werden.<br />
Eine genaue Zuordnung des anfallenden Bodenaushubs ist derzeit noch nicht möglich und wird im<br />
Rahmen der Bautätigkeit bei genauer Kenntnis der Qualität des Materials bzw. der jeweiligen Verwendung<br />
vorgenommen. Im Falle des Auftretens von kontaminiertem Material wird dieses einer fachgerechten<br />
Behandlung zugeführt.<br />
4.1.5 Zusammenfassung Bauphase<br />
Auf Grund der geplanten Bauarbeiten und der eingesetzten Baumaterialien wird während der Bauphase<br />
Bodenaushub als der wesentlichste Abfallstrom auftreten. Dan<strong>eb</strong>en ist mit dem Anfall von größeren<br />
Mengen an Betonabbruch, Bauholz und Verpackungsmaterialien und zu rechnen.<br />
Eine plausible Mengenabschätzung der meisten im Zuge der Bautätigkeiten anfallenden Abfälle ist oft<br />
nicht möglich. Es ist jedoch hinsichtlich der Qualität sowie der Quantität mit den auf gewerblichen und<br />
industriellen Großbaustellen üblichen Abfällen bzw. Mengen zu rechnen.<br />
Alle im Zuge der Standortvorbereitungs- und Errichtungsarbeiten anfallenden Abfälle können – soweit<br />
sie nicht verwertet werden können – in Abfallbehandlungsanlagen, die dem Stand der Technik entsprechen,<br />
übernommen und dort sachgerecht behandelt werden. Es wird dabei versucht, diese Abfälle<br />
nach Möglichkeit in Anlagen in der räumlichen Umg<strong>eb</strong>ung zu behandeln.<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Die Auswirkungen der Bauphase des geplanten Vorhabens sind aufgrund der qualitativen Zusammensetzung<br />
und der geschätzten Menge der anfallenden Abfälle als gering einzustufen. Nachstehende<br />
Tabelle enthält eine Zusammenfassung der in der Bauphase voraussichtlich anfallenden gefährlichen<br />
und nicht gefährlichen Abfälle sowie deren geplanter weiterer Verbleib.<br />
Tabelle 4-9:<br />
Übersicht über Art, Menge und Anfallsort der im Zuge der Bauphase anfallenden Abfälle<br />
SN Spez. 1 g/gn 2 Abfallart Menge Weiterer Verbleib<br />
17201<br />
Holzemballagen und Holzabfälle,<br />
nicht verunreinigt<br />
*<br />
Verwertung bzw. Entsorgung<br />
3<br />
17202 Bau- und Abbruchholz rd. 300 t**<br />
Verwertung bzw. Entsorgung<br />
3<br />
31409 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) * Entsorgung 3<br />
31411 XX Bodenaushub 319.120 t<br />
31427 Betonabbruch 6.107 t<br />
Verwertung bzw. Beseitigung<br />
Baurestmassen-recycling<br />
bzw. Entsorgung 3<br />
35103 Eisen- und Stahlabfälle, verunreinigt rd. 16 t** Metallverwertung<br />
35105<br />
Eisenmetallemballagen und<br />
-behältnisse<br />
* Metallverwertung<br />
35106 g<br />
Eisenmetallemballagen und<br />
-behältnisse mit gefährlichen Restinhalten<br />
*<br />
Thermische Behandlung<br />
bzw. Metallverwertung<br />
35314 Kabel *<br />
Verwertung bzw. Entsorgung<br />
3<br />
54926 g g<strong>eb</strong>rauchte Ölbindematerialien * Thermische Behandlung<br />
57119 Kunststofffolien *<br />
Verwertung bzw. Entsorgung<br />
3<br />
91101<br />
Siedlungs- und ähnliche Gewerbeabfälle<br />
rd. 120 t**<br />
Thermische bzw. mechanisch<br />
biologische Behandlung<br />
91201<br />
Verpackungsmaterial und Kartonagen<br />
* Altpapierverwertung<br />
91206 Baustellenabfälle (kein Bauschutt) *<br />
Thermische bzw. mechanisch<br />
biologische Behandlung<br />
bzw. Entsorgung 3<br />
1 … Spezifikation<br />
2 … gefährlich / gefährlich nicht ausstufbar<br />
3 … Übergabe (regionaler) Entsorger<br />
*… keine Abschätzung möglich<br />
**.. Abschätzung<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
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4.2 Betri<strong>eb</strong>sphase<br />
4.2.1 Leitungen<br />
Die Instandhaltung beinhaltet Inspektionen sowie Maßnahmen, die sich mitunter daraus erg<strong>eb</strong>en.<br />
Die Inspektion der Freileitung besteht aus jährlichen Trassenkontrollen im Frühjahr und im Herbst<br />
sowie zusätzlich alle fünf Jahre aus einer Fundamentkontrolle mit Messung der Mast-<br />
Erdungswiderstände. Die Maste sind ca. alle 30 – 40 Jahre zu beschichten.<br />
Die jährlichen Inspektionen verursachen aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht keinerlei umweltrelevante<br />
Auswirkungen. Anfallende Abfälle werden vom Instandhaltungspersonal ins übergeordnete Stammwerk<br />
oder von Wartungsunternehmen mitgenommen und einer gesetzeskonformen Behandlung zugeführt<br />
bzw. einem Entsorger überg<strong>eb</strong>en.<br />
4.2.2 Umspannwerke<br />
4.2.2.1 Ausbau 380/220/110 kV-Netzknoten St. Peter<br />
Beim Netzknoten St. Peter handelt es sich um den Ausbau eines bestehenden Umspannwerkes. Die<br />
Betri<strong>eb</strong>sführung und somit auch das Abfallwirtschaftssystem wird nach dem Ausbau den bisherigen<br />
Abläufen auch weiterhin entsprechen. Die vorhandene Infrastruktur vor Ort wird auch in Zukunft genutzt.<br />
4.2.2.2 Neubau 380/110 kV-Umspannwerk Wagenham<br />
Im Normalbetri<strong>eb</strong> ist das UW Wagenham unbesetzt. Eine Anlagenkontrolle wird monatlich durchgeführt.<br />
Diese umfasst unter anderem eine Sichtkontrolle der Hochspannungsanlage, einen Dieselprobelauf<br />
und die Kontrolle der Batterien. Zu Revisions- und Kontrollzwecken sind maximal einmal wöchentlich<br />
Mitarbeiter kurzzeitig vor Ort.<br />
Die Wartungs- und Revisionsarbeiten der Hochspannungsanlage werden jährlich durchgeführt. Diese<br />
umfassen die Wartungsarbeiten an den Hochspannungsgeräten nach den jeweiligen Wartungs- und<br />
Betri<strong>eb</strong>svorschriften sowie Behördenauflagen, <strong>eb</strong>enso die Kontrolle von Brandmeldeanlage, Ölabscheider,<br />
Aktivkohlefilter und Klimaanlage<br />
Die anfallenden Oberflächen- u. Dachabwässer werden über Sickeranlagen im Bereich der Stirnseiten<br />
des G<strong>eb</strong>äudes auf Eigengrund zur Versickerung g<strong>eb</strong>racht. Die Niederschlagswässer im Bereich<br />
der Trafo-Fundamente werden nach Reinigung in einer Ölabscheideranlage mit Aktivkohlefilter örtlich<br />
zur Versickerung g<strong>eb</strong>racht.<br />
Die Nutzwasserversorgung erfolgt über einen Brauchwasserbrunnen.<br />
Die Wasserversorgung erfolgt über den Anschluss an das ortseigene, öffentliche Wassernetz durch<br />
Subzählung am bestehenden Anschluss. Der Trinkwasserbedarf in der Betri<strong>eb</strong>sphase wird durch persönliches<br />
Mitführen entsprechender G<strong>eb</strong>inde durch die Mitarbeiter der APG und deren Auftragnehmer<br />
abgedeckt.<br />
Das Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äude ist mit einer WC-Anlage ausgestattet. Die Entsorgung der Abwässer erfolgt<br />
über eine Senkgrube, die nach Bedarf von konzessionierten Entsorgungsbetri<strong>eb</strong>en entleert wird, so<br />
dass hieraus keine Auswirkungen auf die hier betrachteten Schutzgüter bestehen.<br />
4.2.2.3 Ausbau 380/220 kV-Umspannwerk <strong>Salzburg</strong><br />
Beim Ausbau des UW <strong>Salzburg</strong> handelt es sich um den Ausbau eines bestehenden Umspannwerkes,<br />
das ferngesteuert und im Normalfall unbesetzt ist. Die Betri<strong>eb</strong>sführung und somit auch das Abfallwirt-<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
schaftssystem wird nach dem Ausbau den bisherigen Abläufen auch weiterhin entsprechen. Die vorhandene<br />
Infrastruktur vor Ort wird auch in Zukunft genutzt.<br />
4.2.2.4 Neubau 380/220/110 kV-Umspannwerk Pongau<br />
Im Normalbetri<strong>eb</strong> ist das UW Pongau unbesetzt, zu Revisions- und Kontrollzwecken sind maximal<br />
einmal wöchentlich Mitarbeiter kurzzeitig vor Ort. Eine Anlagenkontrolle wird monatlich durchgeführt.<br />
Diese umfasst unter anderem eine Sichtkontrolle der Hochspannungsanlage, einen Dieselprobelauf<br />
und die Kontrolle der Batterien.<br />
Die Wartungs- und Revisionsarbeiten der Hochspannungsanlage werden jährlich durchgeführt. Diese<br />
umfassen die Wartungsarbeiten an den Hochspannungsgeräten nach den jeweiligen Wartungs- und<br />
Betri<strong>eb</strong>svorschriften sowie Behördenauflagen, <strong>eb</strong>enso die Kontrolle von Brandmeldeanlage, Ölabscheider<br />
und Klimaanlage.<br />
Die anfallenden Oberflächen- u. Dachabwässer werden über Sickeranlagen im Bereich der Stirnseiten<br />
des G<strong>eb</strong>äudes auf Eigengrund zur Versickerung g<strong>eb</strong>racht. Die Niederschlagswässer im Bereich<br />
der Trafo-Fundamente werden nach Reinigung in einer Ölabscheideranlage in einen Vorfluter eingeleitet.<br />
Die Nutzwasserversorgung erfolgt über einen Brauchwasserbrunnen.<br />
Das Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äude ist mit einer WC-Anlage ausgestattet. Die Entsorgung der Abwässer erfolgt<br />
über eine Senkgrube aus Beton, die nach Bedarf von konzessionierten Entsorgungsbetri<strong>eb</strong>en entleert<br />
wird, so dass hieraus keine Auswirkungen auf die hier betrachteten Schutzgüter bestehen.<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
4.2.3 Zusammenfassung Betri<strong>eb</strong>sphase<br />
Die jährlichen Inspektionen der Leitungen verursachen aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht keinerlei umweltrelevante<br />
Auswirkungen. Anfallende Abfälle werden vom Instandhaltungspersonal ins übergeordnete<br />
Stammwerk oder von Wartungsunternehmen mitgenommen und einer gesetzeskonformen Behandlung<br />
zugeführt.<br />
Das UW Wagenham, UW <strong>Salzburg</strong> (auch zukünftig), UW Kaprun und das UW Pongau sind unbesetzt.<br />
Alle Umspannwerke werden in der Betri<strong>eb</strong>sphase ferngesteuert betri<strong>eb</strong>en. Es werden daher keine<br />
Mitarbeiter ständig ihren Arbeitsplatz vor Ort haben. Aus diesem Grund fallen keine Abfälle aus Büros<br />
an. Die Netzknoten St. Peter und Tauern sind personell besetzt Es sind keine Änderungen bei den<br />
bisher anfallenden Abfällen zu erwarten, die weitere Sammlung und Behandlung der Abfälle erfolgt<br />
zukünftig über die bereits vorhandenen Entsorgungswege.<br />
Abfälle, die durch den Betri<strong>eb</strong> anfallen, erg<strong>eb</strong>en sich aus den Reparatur- und Wartungsarbeiten. Für<br />
die Entsorgung der durch den Betri<strong>eb</strong> verursachten Abfälle werden die bereits vorhandenen Entsorgungswege<br />
genutzt und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.<br />
Die voraussichtlich zu erwartenden Abfallmengen in der Betri<strong>eb</strong>sphase sind nicht abzuschätzen.<br />
4.3 Demontage bestehender Freileitungen<br />
Nach Errichtung und Inbetri<strong>eb</strong>nahme der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung erfolgt eine Demontage bestehender<br />
Leitungen.<br />
Die folgende Tabelle gibt auf Basis der Vorhabensbeschreibung einen Überblick über Anzahl der zu<br />
demontierenden Masten in den einzelnen Abschnitten.<br />
Tabelle 4-10:<br />
Anzahl zu demontierender Masten (Anzahl)<br />
Leitungen<br />
APG<br />
Leitungen <strong>Salzburg</strong><br />
Netz GmbH<br />
Trag<br />
mast<br />
Abspann<br />
mast<br />
Länge<br />
km<br />
220.kV Leitung NK Tauern – UW <strong>Salzburg</strong> 238 81 98,0<br />
220 kV-Leitung NK Tauern – UW Weißenbach 124 40 50,0<br />
110 kV-Leitung KW Arthurwerk – UW Annaberg/Strobl 5 2 1,7<br />
110 kV-Leitung UW Kaprun – UW Schwarzach 66 11 15,0<br />
110 kV-Leitung UW Pongau – UW Golling 55 45 24,5<br />
110 kV-Doppelleitung UW Pongau – UW Reitdorf 1 1 0,3<br />
110 kV-Doppelleitung KW Dießbach (UW Pinzgau) –<br />
UW Pongau<br />
4 2 1,6<br />
110 kV-Doppelleitung UW Pinzgau – UW Pongau 3 1,2<br />
Gesamt 493 185 192,3 3<br />
3 Im Bereich des UW Wagenham ist eine Demontage von 0,9 km Leitungslänge vorgesehen. Da dieser Leitungsabschnitt<br />
unmittelbar wieder errichtet wird, wurde er in dieser Tabelle nicht berücksichtigt.<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
4.3.1 Leitungen der APG<br />
<br />
220 kV-Leitung NK Tauern – UW <strong>Salzburg</strong> zwischen dem Bereich Elixhausen und dem<br />
Bereich UW Tauern in Kaprun<br />
Ausführung: Stahlgittermaste (feuerverzinkt)<br />
Gewicht Tragmast: ca. 7,5 t<br />
Gewicht Abspannmast: ca. 13 t.<br />
Fundierung: Einzelfundamente<br />
Am Hageng<strong>eb</strong>irge werden nicht terrestrisch erreichbare und in steilem Geländegelegene Fundamente<br />
(10 Maststandorte) an Ort und Stelle belassen.<br />
<br />
220 kV-Leitung NK Tauern – UW Weißenbach zwischen dem Bereich Wagrain/Mayrdörfl.<br />
(Mast 165) und dem UW Tauern in Kaprun<br />
Ausführung: Stahlgittermaste (feuerverzinkt)<br />
Gewicht Tragmast: ca. 7,5 t<br />
Gewicht Abspannmast: ca. 13 t.<br />
Fundierung: Einzelfundamenten<br />
<br />
110 kV-Leitung KW Arthurwerk – UW Annaberg/Strobl im Abschnitt KW Arthurwerk bis<br />
Mast Nr. 7<br />
Ausführung: Stahlgittermaste (feuerverzinkt)<br />
Gewicht Tragmast: ca. 5 t<br />
Gewicht Abspannmast: ca. 9 t<br />
Fundierung: Einzelfundamente<br />
<br />
110 kV-Leitung UW Kaprun – UW Schwarzach vom Raum Högmoos (Mast 78) bis zum<br />
UW Kaprun<br />
Ausführung: Stahlgittermaste (feuerverzinkt)<br />
Gewicht Tragmast: ca. 5 t<br />
Gewicht Abspannmast: ca. 9 t<br />
Fundierung: Einzelfundamente<br />
4.3.2 Leitungen der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH<br />
<br />
110 kV-Leitung UW Pongau – UW Golling zwischen dem Bereich Pass Lueg GM 105 bis<br />
UW Pongau der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH<br />
Ausführung: Stahlgittermaste (feuerverzinkt)<br />
Gewicht Tragmast: ca. 3 t<br />
Gewicht Abspannmast: ca. 6 t<br />
Fundierung: Schwellenrost, Block- und Einzelfundamente<br />
<br />
110 kV-Doppelleitung UW Pongau – UW Reitdorf zwischen UW Pongau der <strong>Salzburg</strong><br />
Netz GmbH und dem östlich der Salzach gelegenen Mast GM3<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Ausführung: Stahlgittermaste (feuerverzinkt)<br />
Gewicht Tragmast: ca. 7 t<br />
Gewicht Abspannmast: ca. 8 t<br />
Fundierung: Einzelfundamente<br />
<br />
110 kV-Doppelleitung KW Dießbach (UW Pinzgau) – UW Pongau zwischen Einöden (GM<br />
117) und dem UW Pongau der <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH<br />
Ausführung: Stahlgittermaste (feuerverzinkt)<br />
Gewicht Tragmast: ca. 6 t<br />
Gewicht Abspannmast: ca. 8 t<br />
Fundierung: Einzelfundamente<br />
110 kV-Doppelleitung UW Pinzgau – UW Pongau im Abschnitt Mast 8 – 11<br />
Ausführung: Stahlgittermaste (feuerverzinkt)<br />
Gewicht Abspannmast: ca. 11 t<br />
Fundierung: Einzelfundamente<br />
4.3.3 Demontagearbeiten<br />
Zur Erreichbarkeit der Maststandorte wird das bestehende Straßen- und Wegenetz genützt. Es werden<br />
keine befestigten Baustraßen errichtet. Zufahrten direkt zu den Demontagemasten erfolgen über<br />
das bestehende Gelände unter Berücksichtigung günstiger Witterungs- und Bodenverhältnisse, örtlich<br />
erfolgt das Auflegen z. B. von Holzbohlen (Baggermatratzen).<br />
Die Demontage der Seile erfolgt in der Regel durch Ablegen der Seile auf den Boden. Die demontierten<br />
Seile werden zu transportablen Ringen aufgehaspelt und umgehend zu einem Recyclingbetri<strong>eb</strong><br />
transportiert.<br />
Der Vorgang bei der Demontage der Maste ist nur bei bestimmten Standorten gleich wie bei der Montage.<br />
Bei Masten im freien Feld, wenn Gefährdungen für oberirdische und unterirdische Objekte und<br />
Einbauten ausgeschlossen werden können, werden die Maste umgeworfen. Die alten Maste werden<br />
mit Hydraulikscheren zerteilt, kurzzeitig zwischengelagert und zu einem Schrotthändler abtransportiert.<br />
Es wird darauf geachtet, dass keine Rückstände (z. B. Metallteile) auf den genutzten Flächen<br />
verbleiben.<br />
4.3.4 Rekultivierung<br />
Die beanspruchten Böden um die alten Maststandorte werden grundsätzlich gelockert. Der ehemalige<br />
Maststandort wird soweit zugänglich dem umliegenden Gelände angeglichen und der Aushub durch<br />
Humus ersetzt (1 m – 30 cm unter GOK mit mineralischem Boden, 30 cm – GOK mit Humus).<br />
Im Rahmen der Rekultivierung wird zwischen vier Kategorien unterschieden:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Rekultivierung Maststandorte auf landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />
Rekultivierung Maststandorte im Forst<br />
Rekultivierung Maststandorte auf Almweideflächen<br />
Rekultivierung Maststandorte im alpinen Gelände<br />
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Die zu rekultivierenden Flächen pro Maststandort werden mit durchschnittlich 50 m² bei landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen, auf Almweideflächen und im alpinen Gelände sowie entsprechend der zur dauernden<br />
Rodung mit durchschnittlich 225 m² im Forst angesetzt.<br />
Soweit terrestrisch erreichbar werden die Fundamente in Abhängigkeit der Kategorie auf eine Tiefe<br />
von 1,0 m (landwirtschaftliche Nutzfläche) unter GOK bzw. bis etwa auf GOK (alpines Gelände) freigelegt,<br />
und abgeschrämt sowie anschließend die Erdungsbänder ausgezogen. Verfüllt werden die durch<br />
das Abschrämen der Fundamente entstehenden Gruben von 1 m Tiefe bis 30 cm unter GOK mit mineralischem<br />
Boden und bis zur GOK mit Humus.<br />
Im alpinen Gelände werden die Fundamente, soweit sie terrestrisch erreicht werden können oder in<br />
minder-steilem Gelände ≤ 15 % liegen, bis etwa auf GOK entfernt. Der Abtrag der Fundamente wird<br />
im hochalpinen Bereich des Hageng<strong>eb</strong>irges für jeden Maststandort einzeln konzipiert und ist von der<br />
jeweiligen Ausbildung des existierenden Fundaments sowie zusätzlicher Bauten (Lawinenkeile etc.)<br />
abhängig. Als Methoden kommen der Abtrag durch Seilsäge, Schrämhammer sowie hydraulische<br />
Pressen zum Einsatz. Der Betonabbruch bzw. sonstige anfallende Abfälle werden entfernt und einer<br />
den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Verwertung zugeführt. Ist keine Verwertung möglich die<br />
Abfälle beseitigt. Anfallende Wässer (insbesondere beim Einsatz der Seilsäge) können wiederaufbereitet<br />
werden.<br />
Nicht terrestrisch erreichbare und in steilem Gelände > 15 % Neigung gelegene Fundamente werden<br />
samt Umg<strong>eb</strong>ungsmaterial unberührt an Ort und Stelle belassen. In Summe handelt es sich dabei um<br />
10 Maststandorte (5 Standorte im vorderen Blühnbachtal und 5 Standorte im hinteren Blühnbachtal).<br />
4.3.5 Abfallrelevante Beschreibung<br />
Im Zuge der Freileitungsdemontage der 110 kV- und 220 kV-Leitungen sind folgende Materialien einer<br />
Behandlung zuzuführen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Der Aushub bei Masten mit Einzelfundamenten beträgt circa 24 m³ je Mast<br />
Der Betonabbruch bei Masten mit Einzelfundamenten beträgt circa 2 m³ je Mast<br />
Der Aushub bei Masten mit Blockfundamenten beträgt circa 12 m³ je Mast<br />
Der Betonabbruch bei Masten mit Blockfundamenten beträgt circa 4 m³ je Mast<br />
Seile, Maste, Isolatoren, Armaturen und Erdungsbänder<br />
Keramik<br />
Keramik ist gemäß Anlage 5 Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003 idgF) mit der Schlüsselnummer<br />
31407 gekennzeichnet. Beim Rückbau der 220-kV- und 110-kV-Leitungen fallen insgesamt<br />
396 t (davon OÖ 1,44 t) Porzellanisolatoren an, die einem befugten Entsorgungsunternehmen<br />
überg<strong>eb</strong>en werden.<br />
Bodenaushub<br />
Für Bodenaushub ist gemäß Anlage 5 Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003 idF BGBl. II<br />
Nr. 498/2008) die Schlüsselnummer (SN) 31411 mit entsprechender Spezifizierung anzuwenden.<br />
Dabei wird zwischen Spezifizierungen zur „Verwertung“ und zur „Beseitigung“ unterschieden. Die zu<br />
verwendenden Spezifizierungen, die an die SN anzuhängen sind lauten 29, 30, 31, 32, 33, 36 und 37,<br />
wobei die Spezifizierungen 29 bis 33 für die SN 31411 „Bodenaushub“ zu verwenden sind, die Spezi-<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
fizierung 36 für die SN 31423 „ölverunreinigte Böden“ und die Spezifizierung 37 für die SN 31424<br />
„sonstige verunreinigte Böden“.<br />
Gemäß FB Boden und <strong>Land</strong>wirtschaft wurden für die Demontage bestehender Leitungen Böden bei<br />
sechs Maststandorte in einem definierten Umkreis beprobt und untersucht. Dabei wurden unterschiedliche<br />
Mast- (Blockfundament, Einzelfußfundament) und Leitungstypen (110 kV, 220 kV-Leitung) mit<br />
verschiedenen Oberflächenbehandlungen bzw. Standzeiten in Bereichen wechselnder Nutzung<br />
(Ackerbau, Grünland, Almen sowie alpines Gelände) ausgewählt. Die Erg<strong>eb</strong>nisse zeigen, dass insbesondere<br />
bei Zink erhöhte Schadstoffwerte vorliegen, die einen Bodenaustausch erfordern (siehe auch<br />
UVE FB Boden und <strong>Land</strong>wirtschaft).<br />
Auf Grund der vorliegenden Untersuchungserg<strong>eb</strong>nisse und der Erfahrungen bei den Demontagearbeiten<br />
beim Projekt NK St. Peter - UW <strong>Salzburg</strong> wird gemäß FB Boden und <strong>Land</strong>wirtschaft auch für gegenständliches<br />
Projekt die folgende Vorgangsweise gewählt. Bei allen Masten mit Blockfundament<br />
erfolgt die Auskofferung des Erdreiches im Umkreis von 1 m des Fundaments bis in eine Tiefe von<br />
30 cm. Bei allen Masten mit 4-Fuß-Fundament erfolgt die Auskofferung des Erdreiches bis zu einem<br />
Abstand von 1 m der jeweiligen Mastfüße sowie der gesamten Fläche unterhalb des Mastes bis in<br />
eine Tiefe von 30 cm. Die entstehenden Gruben werden bis zur Oberkante mit Humus (Mineralboden<br />
mit 3-10 % organischer Substanz = Oberboden) aufgefüllt.<br />
Bei Fundamentabschremmungen bis 1 m Tiefe wird auch der angrenzende Boden im Umkreis von<br />
1 m entfernt. Die entstehenden Gruben (1 m bis 30 cm unter GOK) werden mit Unterboden (>1 %<br />
organische Substanz) und von 30 cm unter GOK werden bis zur Oberkante mit Humus (Mineralboden<br />
mit 3-10 % organischer Substanz = Oberboden) aufgefüllt.<br />
Der Bodenaushub wird einem befugten Entsorgungsunternehmen überg<strong>eb</strong>en. Das Unternehmen hat<br />
für eine gesetzeskonforme Behandlung zu sorgen.<br />
In Oberösterreich ist davon auszugehen, dass kein Bodenaushub anfallen wird bzw. auszutauschen<br />
ist, da die Tragmaste im Jahr 2011 errichtet wurden. Sollte dennoch kontaminierter Bodenaushub<br />
anfallen wird dieser einem befugten Entsorgungsunternehmen überg<strong>eb</strong>en. Das Unternehmen hat für<br />
eine gesetzeskonforme Behandlung zu sorgen.<br />
Betonabbruch<br />
Betonabbruch ist gemäß Anlage 5 Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003 idgF) mit der<br />
Schlüsselnummer 31427 gekennzeichnet. Der bei der Demontage bestehender Leitungen durch die<br />
Entferndung der Fundamente anfallende Betonabbruch beträgt insgesamt 11.036 t (davon OÖ 25 t).<br />
Betonabbruch wird einem befugten Entsorgungsunternehmen überg<strong>eb</strong>en und nach Möglichkeit einer<br />
Verwertung und optional einer Entsorgung zugeführt.<br />
Eisen- und Stahlabfälle<br />
Eisen- und Stahlabfälle sind gemäß Anlage 5 Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003<br />
idgF) der Schlüsselnummer 35103 zuzuordnen. Die bei der Demontage der Leitung von anfallenden<br />
8.547 t (davon OÖ 38 t) Eisen- und Stahlabfälle und Aluminium (bspw. Stahlgittermaste, Seile, Armaturen)<br />
werden über einen Schrotthändler der Altmetallverwertung zugeführt.<br />
Die folgende Tabelle gibt auf Basis der Vorhabensbeschreibung einen Überblick über die Mengen der<br />
bei der Demontage anfallenden Abfälle sowie über deren weiteren Verbleib.<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 53/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Tabelle 4-11:<br />
Gesamtabfallaufkommen Demontage<br />
SN Abfallart Material Menge Weiterer Verbleib<br />
31407 Keramik Porzellanisolatoren 356 t Übergabe Entsorger<br />
31411 Bodenaushub Bodenaushub 27.861 t Übergabe Entsorger<br />
31427 Betonabbruch Fundament 10.206 t<br />
35103<br />
Eisen- und Stahlabfälle,<br />
verunreinigt<br />
Stahlgittermaste,<br />
Erdungsbänder,<br />
Armaturen<br />
Alu/Stahl-Seile<br />
5.453 t<br />
1.944 t<br />
Baurestmassenrecycling<br />
bzw. Übergabe Entsorger<br />
Metallverwertung<br />
4.4 Störfallbetrachtung<br />
Folgende Störfälle können aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht relevant sein.<br />
4.4.1 Bauphase und Demontage<br />
In der Bauphase könnte es durch den Baustellenverkehr sowie durch den Einsatz von Baumaschinen<br />
bei Unfällen zu einer Kontamination des Erdreichs kommen. Etwaige anfallende verunreinigte Böden<br />
werden abgetragen und einer zu diesem Zeitpunkt gesetzeskonformen Behandlung zugeführt.<br />
4.4.2 Betri<strong>eb</strong>sphase<br />
4.4.2.1 Leitungen<br />
Folgende Störfälle können im Bereich der 380 kV, 220 kV sowie 110 kV Freileitungen (inkl. Freileitungskreuzungen<br />
und Freileitungsmitführungen) auftreten:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Kurzschluss<br />
Isolatorenbruch<br />
Seilriss<br />
Mastumbruch<br />
Generell können Störfälle bspw. durch mechanische Einwirkungen von außen und Unfälle (bspw.<br />
durch Flugobjekte), Beschuss und Sabotage, thermische Überbelastung sowie Mastumbrüche bei<br />
Naturkatastrohen (bspw. Murenabgang) auftreten.<br />
Kurzschlüsse entstehen durch Berührung von Leiterseilen, Gewitter (Blitzeinschläge), Fremdeinflüsse<br />
oder Feuchtigkeitsüberschläge an den Isolatoren und haben keine Auswirkungen auf die Umwelt. Die<br />
beim Vorhaben eingesetzten Isolatoren bestehen entweder aus hochfestem Porzellan, Glaskappen<br />
oder Verbundkunststoffen. Alle drei Typen zeichnen sich durch hohe Festigkeiten und Sicherheiten<br />
aus und sind für das Projekt gleichermaßen geeignet. Porzellan-Langstabisolatoren bestehen vollständig<br />
aus Porzellan, mit metallischen Anschlusskappen als Verbindungselemente. Seit der Umstellung<br />
auf eine neue Porzellanmasse in den 1970er Jahren sind keine durch Materialfehler ausgelösten<br />
Brüche bei Porzellan-Isolatoren mit diesen Materialien aufgetreten.<br />
Anfallende Abfälle wie bspw. Leiterseile, Pressverbindungen der Leiterseile, Porzellanisolatoren und<br />
Maste werden im Rahmen des internen Abfallmanagements einer den zum Zeitpunkt des Störfalls<br />
geltenden gesetzlichen Behandlung zugeführt. Beschädigte oder geknickte Maste und Seile könnten<br />
einer Verwertung zugeführt werden.<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
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110 kV Kabel sind bei Erdverlegung in der Regel in einer Tiefe von mindestens 1,2 Meter verlegt, was<br />
auch eine Feldbearbeitung über dem Kabel gestattet. Kommt es zu Störfällen, so beanspruchen die<br />
Reparaturen abhängig von der Art des Schadens einen Zeitraum von Tagen bis Wochen.<br />
Ursache für Störfälle bei erdverlegten Kabel können interne Fehler (bspw. bei Kabelproduktion, beim<br />
Setzen von Muffen oder Endverschlüssen) und externe Fehler (Beschädigung durch mechanische<br />
Überbeanspruchung, Grabarbeiten, Erdbewegungen, Sabotage) sein. Als Störfälle mit Umweltrelevanz<br />
sind aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht Kabelbrände und Kabelbeschädigungen durch Grabarbeiten<br />
zu nennen. Anfallende Abfälle werden im Rahmen des internen Abfallmanagements den zum Zeitpunkt<br />
des Störfalls entsprechenden geltenden gesetzlichen Regelungen behandelt.<br />
4.4.2.2 Umspannwerke und Netzknoten<br />
Ölgefüllte Geräte<br />
Darunter sind bspw. Transformatoren und Messwandler zu nennen, die Isolieröle oder in Kombination<br />
mit Umlaufpumpen Öle als Kühlmittel beinhalten. Hier sind der Austritt von Ölen bei undichten Geräten<br />
und der Brand als Störfall möglich. Sollte ein Störfall eintreten, ist darauf zu achten, den kontaminierten<br />
Boden innerhalb kurzer Zeit abzutragen und fachgerecht zu behandeln.<br />
<br />
Ölaustritt<br />
Während des Betri<strong>eb</strong>es einer Anlage ist ein gewisses Risiko von Vorfällen nie völlig auszuschließen,<br />
bei denen Bodenkontaminationen durch Hydraulik- oder Getri<strong>eb</strong>eöl auftreten können.<br />
Der Ölzustand der Transformatoren wird durch regelmäßige gaschromatografische Untersuchungen<br />
überwacht. Die Transformatoren werden an ihren Aufstellungsorten auf Trafofundamenten<br />
aufgestellt, die als wasser- und öldichte Auffangwannen ausg<strong>eb</strong>ildet sind. Kommen<br />
mehr als zwei Transformatoren in einem Umspannwerk zur Aufstellung, werden diese Auffangwannen<br />
als kommunizierende Gefäße ausg<strong>eb</strong>ildet, die die vorgesehene Löschwassermenge<br />
und einen Regenwasseranteil aufnehmen können. Sie werden nach der Richtlinie für<br />
wasserundurchlässige Betonbauwerke dicht ausgeführt. Die Fundamente der 380/110/30 kV-<br />
Transformatoren werden mit Feuerschutzrosten gegen das Durchbrennen von Öl abgedeckt.<br />
Nach dem Wasserrechtsgesetz erfolgt eine monatliche Begutachtung. Wasser sowie ev. ausgetretenes<br />
Öl werden über einen Ölabscheider getrennt und das so gereinigte Wasser in einen<br />
Vorfluter oder in die Kläranlage umweltgerecht abgeleitet.<br />
Zur Überwachung des Ölzustandes in den Messwandlern werden periodisch eine Gas-<br />
Chromatographie sowie monatliche Sichtkontrollen durchgeführt. Bei Messwandlern bestehen<br />
im Gegensatz zu den Transformatoren keine Auffangwannen für Öle. Die Vorschriften und<br />
Produktnormen für diese Geräte reduzieren das Risiko eines Ölaustritts.<br />
Sollte es trotz allem zu einem Störfall mit Ölaustritt kommen, wird unter Beiziehung der Wasserrechtsbehörde<br />
das verunreinigte Erdreich abgegraben und behandelt.<br />
Die Notstromdieselaggregate in den neuen UW Wagenham und UW Pongau werden in Containern<br />
unterg<strong>eb</strong>racht, die mit einer entsprechenden Wanne zur Aufnahme von ev. austretendem<br />
Dieselöl ausgestattet sind. Der Tank des Aggregates umfasst ca. 2.400 l Diesel und es<br />
werden 35 l Motoröl für den Betri<strong>eb</strong> eingesetzt. Das Notstromdieselaggregat wird monatlich zu<br />
einem Prob<strong>eb</strong>etri<strong>eb</strong> und zur Überprüfung der Funktionalität angefahren (jährlicher Verbrauch<br />
ca. 250 l Diesel).<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
<br />
Brand<br />
Bisher gab es nur sehr selten Brandfälle von Transformatoren in Werken der APG. Moderne<br />
Anlagen sind mit mehrfach redundanten Schutzeinrichtungen ausgestattet. Es ist anzustr<strong>eb</strong>en,<br />
dass ein Brand innerhalb von 10 Minuten gelöscht wird.<br />
Aufgrund des hohen Flammpunktes der Isolieröle von 140 °C besteht nur eine geringe Brandwahrscheinlichkeit.<br />
Sollte dennoch ein Brand entstehen, sorgen die spezielle Ausgestaltung des Transformatorfundamentes<br />
als Wanne mit Feuerschutzrosten und seitlich angeordneten Brandschutzwänden<br />
dafür, dass es zu keinen weiteren Übergreifen des Brandes auf andere Anlagenkomponenten<br />
kommt. Durch die Auffangwanne gelangt im Falle eines Brandes kein Öl in den Untergrund.<br />
Transformatoren sind gegen Kurzschluss durch schnellauslösende Schutzeinrichtungen gesichert,<br />
dadurch wird die Brandgefahr weiter reduziert. Um Auswirkungen von Störungen in der<br />
Eigenversorgung doppelt abzusichern, sind Umspannwerke und Netzknoten mit redundanten<br />
Batterieanlagen ausgestattet. Zusätzlich gibt es eine Notausschaltung für Transformatoren, die<br />
standardmäßig auch ohne Batterie über eine Kondensatorauslösegerät und ein wandlerstrombetätigtes<br />
Relais funktioniert. Des Weiteren wird der Transformator mit dem Buchholzschutz<br />
bei Veränderungen des Ölstandes beidseitig abgeschaltet und mit dem Differentialschutz werden<br />
anhand einer Strombilanz Ein- und Ausgangsströme überwacht und bei Ungleichmäßigkeiten<br />
wird abgeschaltet.<br />
Im UW Pongau und im UW Wagenham gibt es bei den Transformatoren eine stationäre, automatische<br />
Sprühflutanlage, die bei Schutzauslösung ausgelöst wird und den Brand bekämpft.<br />
Durch die geringeren Mengen an Öl in Messwandlern sowie in den Komponenten der 30 kV<br />
Schaltanlagen ist der Brandfall von wesentlich geringerer Auswirkung als bei Transformatoren.<br />
Zukünftig werden die Stabilisierungskondensatoren von 30 kV Schaltanlagen außen liegend<br />
montiert und mit einer Schutzverkleidung umg<strong>eb</strong>en. Ein Brandfall bei einem Notstromdiesel<br />
ist bei der APG bisher noch nie aufgetreten.<br />
Zur Brandbekämpfung wird als Löscheinrichtung für die elektrischen Anlagenräume im Betri<strong>eb</strong>sg<strong>eb</strong>äude<br />
eine vollautomatische Stickstoff-Löschanlage für den Brandschutz installiert.<br />
Das Löschwasser aus den Transformatorenbereichen wird in den Trafowannen aufgefangen,<br />
die so konzipiert sind, dass sie die Wassermenge aus den Sprühflutanlagen und eine weitere<br />
Löschwasser-beaufschlagung aufnehmen können. Das Löschwasser wird über einen Mineralölabscheider<br />
in den Vorfluter geleitet. Im Brandfall innerhalb einer Freiluftanlage versickert das<br />
Löschwasser.<br />
SF 6 -Anlagen<br />
In SF 6 gefüllten Anlagenkomponenten wird das Gas zur Isolierung und als Löschgas für den Lichtbogen<br />
bei Schaltvorgängen verwendet. Seit Jahren sind für die Verwendung in Schaltanlagen gasdicht<br />
ausgeführte SF 6 -Anlagen im Einsatz. Die Leckraten dieser Anlagen sind deutlich unter 0,5 % pro Jahr.<br />
SF 6 ist als ungefährliches Gas eingestuft, ist schwerer als Luft, nicht giftig, kaum abbaubar, reaktionsträge,<br />
unbrennbar und hat keine Auswirkungen auf Pflanzen. Es zählt aber aufgrund seines hohen<br />
Treibhauspotentials zu den klimarelevanten Spurengasen. Bei der Zersetzung von SF 6 , wie es bei<br />
dem Löschen von Lichtbögen geschieht, entstehen Fluorwasserstoff und giftige Schwefel/Fluorverbindungen<br />
in kleinen Mengen, die im gekapselten Gasraum bleiben. Grundsätzlich sind<br />
alle SF 6 -Leistungsschalter sowie andere SF 6 -gefüllte Anlagenteile der APG und der <strong>Salzburg</strong> Netz<br />
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GmbH, unabhängig von der Masse des enthaltenen SF 6 , drucküberwacht. Der Bestand bzw. die Änderung<br />
des Bestands der SF 6 - Mengen werden jährlich dem BMLFUW gemeldet. Leistungsschalter<br />
beinhalten je nach Ausführung zwischen 5 und 50 kg SF 6 .<br />
Batterieräume<br />
Batterien werden in eigenen Räumen mit dichten, säurefesten Böden betri<strong>eb</strong>en, sodass möglicherweise<br />
austretende Batteriesäure nicht in das Erdreich gelangen kann. Ausgetretene Batteriesäure<br />
wird neutralisiert und umweltgerecht behandelt. Durch die verwendeten wartungsarmen Batterien ist<br />
das Risiko eines Störfalls sehr niedrig.<br />
Die folgenden Tabellen g<strong>eb</strong>en auf Basis des FB Sicherheitstechnik und Störfallbetrachtung einen<br />
Überblick über umweltrelevante Anlagen und Geräte der neu zu errichtenden UW Wagenham und<br />
UW Pongau sowie der auszubauenden Netzknoten St. Peter und UW <strong>Salzburg</strong>.<br />
Tabelle 4-12:<br />
Umweltrelevante Anlagen und Geräte Neubau UW Wagenham und UW Pongau<br />
UW Wagenham<br />
Öl<br />
UW Pongau<br />
Öl<br />
Anzahl Gesamt [kg] Anzahl Gesamt [kg]<br />
Transformator 300 MVA 380/110 kV 2 220.000 3 330.000<br />
Transformator 600 MVA, 380/220 kV 2 430.000<br />
Transformator 800 kVA, 30/0,4 kV 1 1.700 2 3.400<br />
Summe 221.700 763.400<br />
SF 6 -Gas<br />
SF 6 -Gas<br />
Anzahl Gesamt [kg] Anzahl Gesamt [kg]<br />
(380 kV) Trafoabzweig 2 768,4 5 2.105,13<br />
(380 kV) Leitungsschaltfeld 2 1.346,0 2 563,93<br />
Gasmenge (380 kV) SF 6 -Anlage in Halle 3.000,0 5.500,00<br />
220 kV SF6-Schaltcontainer 2.000,00<br />
Summe 5.114,4 10.169,06<br />
Diesel/Ölmenge [l]<br />
Diesel/Ölmenge [l]<br />
Notstromdiesel 2.400 / 35 2.400 / 35<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Tabelle 4-13:<br />
Umweltrelevante Anlagen und Geräte Ausbau Netzknoten St. Peter und UW <strong>Salzburg</strong><br />
NK St. Peter<br />
Öl<br />
UW <strong>Salzburg</strong><br />
Öl<br />
Anzahl Gesamt [kg] Anzahl Gesamt [kg]<br />
Wandler Kupplung 2 4.180 1 2.090<br />
Wandler Leitung 2 4.180 2 4.180<br />
Transformator 600 MVA 380/110 kV 2 430.000<br />
Transformator 800 kVA 30/0,4 kV 2 3.400<br />
Summe 4 8.360 439.670<br />
SF 6 -Gas<br />
SF 6 -Gas<br />
Anzahl Gesamt [kg] Anzahl Gesamt [kg]<br />
Leistungsschalter Kupplung 2 78 1 39<br />
Leistungsschalter Leitung 2 78 1 78<br />
220 kV SF 6 -Schaltcontainer 1 1.000<br />
Summe 156 1.117<br />
4.5 Beschreibung der Wechselwirkungen<br />
Für den Bereich Abfallwirtschaft wurden kein eigenes Messprogramm und keine Untersuchungen<br />
durchgeführt. Die Darstellung von Altlasten und Verdachtsflächen als der Arsenbelastung des Bodenaushubs<br />
im Bereich UW Pongau erfolgt auf Basis der Informationen, die im Rahmen des UVE-<br />
Fachbereiches Geologie, Hydrogeologie und Wasser erhoben wurden. Bodenuntersuchungen und -<br />
analysen wurden bei ausgewählten Fundamenten bestehender Leitungen im Rahmen der Demontage<br />
bestehender Freileitungen vom UVE-Fachbereich Boden und <strong>Land</strong>wirtschaft durchgeführt und die<br />
Auswertungen <strong>eb</strong>enfalls übernommen.<br />
4.6 Nachsorgephase<br />
4.6.1 Freileitungen<br />
Wird die Leitung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen dauerhaft stillgelegt, erfolgt eine Demontage<br />
der Leitung in die einzelnen Komponenten. Die Behandlung dieser Komponenten wird entsprechend<br />
den zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlagen erfolgen.<br />
4.6.2 110 kV-Kabelverbindungen<br />
Wird die Kabelleitung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen dauerhaft stillgelegt, werden die<br />
Kabel üblicherweise mit dichten Endkappen abgeschlossen, zu entfernende Einleiterkabel bzw. Kabelreste<br />
werden nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen einer Behandlung zugeführt.<br />
4.6.3 Rückbaukonzept<br />
Folgende Materialien werden bei der Errichtungen der 380-kV <strong>Salzburg</strong>leitung eing<strong>eb</strong>aut und sind<br />
daher in etwa bei einem allfälligen Rückbau nach Ablauf der Nutzungsdauer der Anlage zu erwarten:<br />
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Tabelle 4-14:<br />
Materialmengen Rückbaukonzept<br />
Material<br />
449 Maste<br />
(222 Abspannmaste, 227 Tragmaste)<br />
Tonnen<br />
18.000<br />
Seile (ca. 1500 Seiltrommeln) 8.420<br />
Porzellanisolatoren (ca. 32.500 Stück) 1.515<br />
Armaturen ( Gewicht 60% v. Isolatoren) 909<br />
Baugrubenpölzung 1m 2 = 0,025 t 2.548<br />
Sauberkeitsschicht (Grobkies u. Beton) 1 m 3 = 2 t 6.240<br />
Pfahl-, Platten- u. Sockelbewehrung 4.410<br />
Beton 1m 3 = 2,4 t 244.080<br />
Diverse Materialtransporte für Kabelverlegungen, Drainagen, Rohrverlegungen, Rekultivierung,<br />
usw.<br />
1.150<br />
Ein allfälliger Rückbau der gesamten Anlage bzw. von Anlagenteilen sowie die anschließende Behandlung<br />
der anfallenden Abfälle erfolgt gemäß dem zu diesem Zeitpunkt anerkannten Stand der<br />
Technik und den dann gültigen Rechtsvorschriften.<br />
4.7 Grenzüberschreitende Auswirkungen<br />
Durch die Nähe des Vorhabens zur Bundesrepublik Deutschland sind auch mögliche grenzüberschreitende<br />
Auswirkungen zu betrachten. Aus Sicht des Fachbereichs Abfallwirtschaft sind insbesondere<br />
Auswirkungen während der Bauphase im Bereich des UW St. Peter und UW <strong>Salzburg</strong> sowie des neu<br />
zu errichtenden UW Wagenham zu untersuchen. Sofern auf deutschem Staatsg<strong>eb</strong>iet eine Verwertung<br />
oder Deponierung von bspw. Bodenaushub oder Betonabbruch geplant sein sollte, ist auf Grund der<br />
Kapazität der deutschen Zielanlagen mit keinen <strong>abfallwirtschaft</strong>lichen Auswirkungen zu rechnen. Werden<br />
Abfälle auf deutschem Staatsg<strong>eb</strong>iet behandelt, sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden rechtlichen<br />
Vorgaben, insbesondere die Abfallverbringung betreffend, anzuwenden (in Österreich Abfallwirtschaftsgesetz<br />
2002, – BGBl. I Nr. 102/2002, in Deutschland Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli<br />
2007).<br />
Die in der Betri<strong>eb</strong>sphase durchgeführten <strong>abfallwirtschaft</strong>lichen Maßnahmen sind in bestehenden Abfallwirtschaftskonzepten<br />
dokumentiert. Die Übernahme der anfallenden Abfälle erfolgt durch Entsorgungsunternehmen.<br />
Die Abfälle werden gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen behandelt.<br />
Durch die Errichtung und den Betri<strong>eb</strong> des Vorhabens 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung sind aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher<br />
Sicht keine grenzüberschreitenden Auswirkungen zu erwarten.<br />
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5 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung<br />
Gemäß § 6 Abs. 5 UVP-G 2000 sind im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung die Maßnahmen<br />
zu beschreiben, mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt vermieden,<br />
eingeschränkt oder so weit möglich ausgeglichen werden sollen.<br />
Im Hinblick auf die für den Fachbereich Abfallwirtschaft relevanten Schutzgüter „Boden“ und „Wasser“<br />
werden auf Basis der geltenden abfallrechtlichen Regelungen Maßnahmen für die Vermeidung, Verwertung<br />
und Beseitigung der voraussichtlich anfallenden Abfälle beschri<strong>eb</strong>en. Die Angaben erfolgen<br />
dabei getrennt nach Bau-, Betri<strong>eb</strong>s- und Nachsorgephase sowie für den Störfall.<br />
5.1 Bauphase und Demontage<br />
Aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht sind durch die im Zuge des geplanten Vorhabens anfallenden gefährlichen<br />
und nicht gefährlichen Abfälle keine wesentlichen Umweltauswirkungen auf die für den Fachbereich<br />
relevanten Schutzgüter Boden und Wasser zu erwarten. Auf Basis der geltenden abfallrechtlichen<br />
Regelungen werden Maßnahmen aufgestellt, die sicherstellen dass die Ziele und Hierarchie des<br />
österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 erreicht bzw. eingehalten werden und so bspw. zur<br />
Schonung der Ressourcen und zum nachhaltigen Schutz der Umwelt beitragen.<br />
Zur Abwicklung der Arbeiten werden in den Baulagern Sammelsysteme verwendet, die mit den auf<br />
Baustellen erforderlichen Abfalltrenn- und -sammeleinrichtungen ausgestattet sind. Die Abfälle werden<br />
weitestgehend getrennt gesammelt und einem nachweislich befugten Sammler bzw. Behandler überg<strong>eb</strong>en.<br />
Soweit möglich und wirtschaftlich sowie ökologisch sinnvoll sollen die Abfälle wie in Kapitel 5<br />
bereits beschri<strong>eb</strong>en einer der nachstehend angeführten beispielhaften Verwertungsmöglichkeiten<br />
zugeführt werden:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bodenaushub: Wiedereinbau auf der Baustelle (Verfüllung, Geländeanpassung) oder allenfalls<br />
bei anderen Bauvorhaben (Für eine Verwertung von Bodenaushub sind derzeit die Vorgaben<br />
für Qualitätssicherung und Verwertungsmöglichkeiten des Bundes<strong>abfallwirtschaft</strong>splan<br />
2011 – Kapitel 7.15 anzuwenden).<br />
Betonabbruch: Baurestmassenrecycling<br />
Holz: Einsatz in der Spanplattenindustrie, als Strukturmaterial bei der Kompostierung oder als<br />
Brennstoff<br />
Metall: Verhüttung und Sekundärmetallurgie<br />
Kunststoff: Einsatz in der Herstellung von Kunststoffprodukten oder thermische Verwertung<br />
Baustellenabfälle: Separierung von Metallen zur Altmetallverwertung, getrennte Erfassung von<br />
Papier, Kartonagen und Kunststoffen und thermische Verwertung<br />
Können die Abfälle keiner Verwertung zugeführt werden, werden sie den gesetzlichen Bestimmungen<br />
entsprechend beseitigt. Gefährliche Abfälle und Altöle werden von nicht gefährlichen Abfällen bzw. je<br />
nach Abfallart und weiterem Entsorgungsweg getrennt gesammelt und mit Begleitschein an befugte<br />
Sammler und/oder Behandler überg<strong>eb</strong>en. Bodenaushubmaterial aus dem Rückbau bestehender Leitungen<br />
wird einem Entsorgungsunternehmen überg<strong>eb</strong>en. Das Unternehmen hat für eine gesetzeskonforme<br />
Behandlung zu sorgen.<br />
Es wird grundsätzlich darauf geachtet, dass Böden nicht durch Mineralöle, Baustoffe oder Abfälle<br />
verunreinigt werden. Zur Bekämpfung von etwaigen Ölverunreinigungen werden geeignete Ölbindemittel<br />
in ausreichender Menge vorrätig gehalten. Baugeräte werden möglichst mit Biotreibstoffen,<br />
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Biohydrauliköl und Bioschmiermitteln betri<strong>eb</strong>en. Die Lagerung von Baustoffen und Baumaterialien<br />
sowie von Aushubmaterial erfolgt so, dass keine Abschwemmung in Gewässer erfolgen kann. Auch<br />
kleine Mengen wassergefährdender Flüssigkeiten wie Öle und Treibstoffe werden in dichten Wannen<br />
gelagert.<br />
Bei Betankungsvorgängen von Hubschraubern sind zur Verhinderung von Verschüttungen, Vertropfungen<br />
oder Leckagen geeignete Boden- und Gewässerschutzmaßnahmen vorgesehen. Soweit verwendete<br />
mobile Tanks nicht doppelwandig sind, werden diese in ausreichend dimensionierte Wannen<br />
gestellt, die aus leitfähigem und nicht brennbarem Material bestehen. Das gilt auch für Fässer und<br />
Kanister. Ölbindemittel werden bereitgehalten.<br />
Das Aufkommen und die weitere Behandlung der Abfälle werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben<br />
dokumentiert (z.B. Begleitscheinpflicht für gefährliche Abfälle, allgemeine Aufzeichnungspflicht,<br />
Verbleibsnachweis für Baurestmassen). Insbesondere wird die Verwendung von Aushubmaterial,<br />
welches nicht vor Ort wiederverwendet werden kann, dokumentiert.<br />
Für die Errichtung bzw. Demontage des Vorhabens werden von APG bereits im Rahmen der Ausschreibung<br />
technische Bedingungen formuliert, die die Berücksichtigung der geltenden abfallrechtlichen<br />
Bestimmungen ausdrücklich vorschreiben. Insbesondere gelten die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes<br />
2002, der Abfallnachweisverordnung, der Baurestmassenverordnung sowie der<br />
Verpackungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Gemäß § 17 AWG 2002 sowie den Bestimmungen<br />
der Abfallnachweisverordnung und der Baurestmassenverordnung ist über Art, Menge und<br />
Verbleib der anfallenden Abfälle ein Nachweis zu führen. Die Nachweise über die Behandlung der<br />
Abfälle werden vom Auftragnehmer schriftlich und unverzüglich der APG vorgelegt. Die abfallrechtlichen<br />
Verpflichtungen des Bauherrn bleiben davon unberührt.<br />
5.2 Betri<strong>eb</strong>sphase<br />
Zur Sicherstellung der gesetzeskonformen Abwicklung der Abfallwirtschaft wurde intern die Richtlinie<br />
UKM-07 „Abfallwirtschaft – Organisation und Ablauf“ erlassen, die für die APG gültig ist. Diese Richtlinie<br />
regelt die Organisation und die Zuständigkeiten im Bereich Abfallwirtschaft und den Umgang mit<br />
Abfall sowie die zugehörige Dokumentation.<br />
Mit dieser Regelung soll die gesetzeskonforme und APG einheitliche Abwicklung der Abfallwirtschaft<br />
sichergestellt werden. Insbesondere werden folgende Bereiche geregelt:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Aufgaben und Zuständigkeiten für Geschäftsleitung, Abfallbeauftragte, OE-Leiter<br />
Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes<br />
Identifikationsnummer und Ersterzeugermeldung<br />
Abfalltrennung und Abfallsammlung<br />
Übergabe an Entsorgungsunternehmen und Abfalltransport<br />
Begleitscheine für gefährliche Abfälle<br />
Dokumentation (Aufzeichnungspflichten und Abfallbilanzen)<br />
Die Richtlinie legt die Aufgaben und Zuständigkeiten der mit der Durchführung der <strong>abfallwirtschaft</strong>lichen<br />
Aufgaben betrauten Personen (Abfallbeauftragter und Stellvertreter, OE-Leiter) genau fest. Für<br />
Standorte (im AWG als Anlagen bezeichnet), bei deren Betri<strong>eb</strong> Abfälle anfallen und an denen mehr<br />
als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind ist ein AWK zu erstellen. In der APG können Standorte mit 20<br />
oder weniger Arbeitnehmern zu größeren Einheiten zusammengefasst und ein gemeinsames AWK<br />
erstellt werden.<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
Bei Umspannwerken des Vorhabens 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung handelt es sich sowohl um besetzte als<br />
auch um unbesetzte (ferngesteuerte) Anlagen, die im Normalfall in regelmäßigen Abständen kontrolliert<br />
werden. Wartungs- und Revisionsarbeiten werden jährlich durchgeführt. Die Sammlung und weitere<br />
Behandlung der in den unbesetzten Werken und bei den Leitungen anfallenden Abfälle erfolgt<br />
grundsätzlich durch das jeweils übergeordnete (besetzte) Stammwerk. Über Art, Menge, Herkunft und<br />
Verbleib von angefallenen Abfällen sind für jeden Standort Aufzeichnungen zu führen. Das neu zu<br />
errichtende unbesetzte UW Wagenham wird im Abfallwirtschaftskonzept des NK St. Peter und das<br />
neu zu errichtende unbesetzte UW Pongau im Abfallwirtschaftskonzept des NK Tauern berücksichtigt.<br />
Die Inspektion der Freileitung besteht aus jährlichen Trassenkontrollen im Frühjahr und im Herbst<br />
sowie zusätzlich alle fünf Jahre aus einer Fundamentkontrolle mit Messung der Mast-<br />
Erdungswiderstände. Der Korrosionsschutz der Maste wird ca. alle 30 - 40 Jahre durch Aufbringung<br />
einer Beschichtung erneuert.<br />
Zur Pflege der Grünanlagen werden externe Unternehmen beauftragt. Grünabfälle sowie Baum- und<br />
Strauchschnitt, die bei der Pflege der Außenanlagen anfallen, bleiben entweder für ökologische Maßnahme<br />
vor Ort oder werden von den beauftragten Unternehmen mitgenommen und einer Verwertung<br />
zugeführt. Da in der Betri<strong>eb</strong>sphase keine Rodungen durchgeführt werden, fallen auch keine Wurzelstöcke<br />
an.<br />
Gefährliche Abfälle werden, wie auch in der unternehmensinternen Richtlinie beschri<strong>eb</strong>en, einem<br />
nachweislich befugten Sammler mittels Begleitschein überg<strong>eb</strong>en. Am Ende der Nutzungsdauer der<br />
SF6-haltigen Leistungsschalter wird von einem befugten Unternehmen das Gas abgesaugt und an<br />
den Hersteller zurückgeg<strong>eb</strong>en.<br />
Nicht gefährliche Abfälle werden entsprechend der Hierarchie des AWG 2002 sofern möglich einer<br />
Verwertung zugeführt (z. B. Altmetalle, Altglas, Computermonitore, Elektronikschrott) oder Entsorgungsunternehmen<br />
zur thermischen Behandlung überg<strong>eb</strong>en.<br />
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6 Beweissicherung und Kontrolle<br />
In diesem Kapitel erfolgt die Beschreibung der erforderlichen und vorgesehenen Maßnahmen zur<br />
Kontrolle und Beweissicherung im Bereich Abfallwirtschaft (bspw. Maßnahmen im Zuge der Ausschreibung<br />
und Durchführung von Bauarbeiten, Betri<strong>eb</strong>stag<strong>eb</strong>uch, Aufzeichnungen über gefährliche<br />
und nicht gefährliche Abfälle).<br />
6.1 Errichtung<br />
Grundlage für die Regelung der Beweissicherung in der Bauphase sind die im Zuge der Ausschreibung<br />
von Bauleistungen durch die APG vorgeg<strong>eb</strong>enen Richtlinien. Grundsätzlich werden die abfallrechtlichen<br />
Verpflichtungen, wie beispielsweise die Einhaltung der Baurestmassenverordnung, an den<br />
Auftragnehmer übertragen, wobei diejenigen Pflichten, die den Bauherrn selbst betreffen, davon unberührt<br />
bleiben.<br />
Die <strong>abfallwirtschaft</strong>liche Beweissicherung in der Bauphase erfolgt durch die sachgerechte Trennung,<br />
Sammlung und Behandlung der anfallenden Abfälle unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen<br />
Bestimmungen bspw. AWG 2002, Baurestmassenverordnung, Abfallnachweisverordnung, Abfallverzeichnisverordnung,<br />
Deponieverordnung 2008, Verpackungsverordnung. Während der Bautätigkeiten<br />
anfallende Abfälle werden im Bereich der Baustelleneinrichtungen in extra dafür vorgesehenen<br />
Containern getrennt gesammelt.<br />
Die gesammelten Abfälle werden durch befugte Sammler und Behandler übernommen und entsprechend<br />
ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften einer Verwertung bzw. weiteren Behandlung<br />
zugeführt. Das Aufkommen und die Verwertung bzw. Behandlung werden entsprechend den gesetzlichen<br />
Vorgaben dokumentiert. Insbesondere wird die Verwendung des Aushubmaterials dokumentiert.<br />
Weiters sind die Bauleiter der Auftragnehmer verpflichtet, Bautag<strong>eb</strong>ücher zu führen. Diese Tagesberichte<br />
enthalten Eintragungen über Materialeingang, Arbeitsfortschritt, Witterungsbedingungen, Arbeitszeit<br />
und besondere Vorkommnisse wie z.B. Materialschäden, Lieferprobleme, Störungen, Schäden,<br />
Unfälle, Bodenverunreinigungen durch Treib- oder Schmierstoffe, Lösungsmittel, Farbstoffe etc.<br />
Diese besonderen Vorkommnisse werden dem Bauleiter von den Auftragnehmern mitgeteilt, woraufhin<br />
dieser entsprechende Maßnahmen zu setzen hat.<br />
6.2 Betri<strong>eb</strong><br />
Zur Sicherstellung der gesetzeskonformen Abwicklung der Abfallwirtschaft wurde die unternehmensinterne<br />
Richtlinie UKM-07 „Abfallwirtschaft – Organisation und Ablauf“ erlassen. Diese Richtlinie regelt<br />
die Organisation und die Zuständigkeiten im Bereich Abfallwirtschaft und den Umgang mit Abfall sowie<br />
die zugehörige Dokumentation. Insbesondere werden die im Rahmen der Beweissicherung erforderlichen<br />
Aufzeichnungspflichten für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle geregelt. Weiters werden<br />
die Inhalte des jährlichen Abfallaufzeichnungen und der Abfallbilanzen festgelegt.<br />
Die Richtlinie legt fest, dass für Standorte, bei deren Betri<strong>eb</strong> Abfälle anfallen und an denen mehr als<br />
20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, ein AWK zu erstellen ist. In der APG können Standorte mit 20 oder<br />
weniger Arbeitnehmern zu größeren Einheiten zusammengefasst und ein gemeinsames AWK erstellt<br />
werden.<br />
Das AWK hat zumindest folgendes zu enthalten:<br />
<br />
Angaben über die Branche und den Zweck der Anlage und eine Auflistung der abfallrelevanten<br />
Anlagenteile<br />
Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH 63/69
380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
<br />
<br />
<br />
eine verfahrensbezogene Darstellung des Betri<strong>eb</strong>es<br />
eine abfallrelevante Darstellung des Betri<strong>eb</strong>es<br />
eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung<br />
Darstellung der organisatorischen Vorkehrungen zur Einhaltung der <strong>abfallwirtschaft</strong>lichen<br />
Rechtsvorschriften.<br />
Das AWK ist bei einer wesentlichen abfallrelevanten Änderung der Anlage, jedoch mindestens alle<br />
si<strong>eb</strong>en Jahre fortzuschreiben und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.<br />
Das neu zu errichtende unbesetzte UW Wagenham sowie die betroffenen Leitungen wird im Abfallwirtschaftskonzept<br />
des NK St. Peter und das neu zu errichtende unbesetzte UW Pongau sowie die<br />
betroffenen Leitungen im Abfallwirtschaftskonzept des NK Tauern abg<strong>eb</strong>ildet. Die anderen beschri<strong>eb</strong>enen<br />
UW werden bereits in Abfallwirtschaftskonzepten berücksichtigt.<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
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7 Beschreibung allfälliger Schwierigkeiten<br />
Bei der Erstellung des Fachbeitrages sind keine Schwierigkeiten aufgetreten. Alle zur Beurteilung des<br />
Vorhabens aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht erforderlichen Angaben waren vorhanden.<br />
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Fachbereich: Abfallwirtschaft<br />
8 Zusammenfassende Stellungnahme<br />
Auswirkungen, die aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht beurteilt werden, sind Art, Menge, Qualität und Verbleib<br />
der durch das Vorhaben entstehenden Abfälle. Alle Abfälle werden anhand der Abfallverzeichnisverordnung<br />
(BGBl II 570/2003 idgF) beschri<strong>eb</strong>en und mengenmäßig erhoben. Die Untersuchungen<br />
zeigen, dass durch das Vorhaben 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht unwesentliche<br />
Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Trotzdem sind Maßnahmen zur Abfallvermeidung<br />
und Abfallverwertung vorgesehen. Diese Maßnahmen tragen zur Schonung der Ressourcen und zum<br />
nachhaltigen Umweltschutz in der Bau- und Betri<strong>eb</strong>sphase sowie im Störfall bei. Um deren Wirksamkeit<br />
abzusichern, wird der Stand der Technik der abfallrelevanten Maßnahmen beurteilt.<br />
8.1 Bauphase<br />
Während der Errichtung werden auf Grund der geplanten Bautätigkeiten unterschiedliche Abfallarten<br />
anfallen. Bodenaushub als wesentlichster Abfallstrom wird entweder direkt vor Ort wieder eing<strong>eb</strong>aut<br />
oder auf das umliegende landwirtschaftlich genutzte Areal aufg<strong>eb</strong>racht. Überschüssiger Bodenaushub<br />
wird abtransportiert und nach Möglichkeit einer Verwertung zugeführt.<br />
Darüber hinaus ist mit dem Aufkommen von bspw. Eisen- und Stahlabfällen, Betonabbruch nicht mehr<br />
verwendbarem Bauholz sowie Baustellenabfällen zu rechnen. Die anfallenden Abfälle werden nachweislich<br />
befugten Sammlern und/oder Behandlern überg<strong>eb</strong>en, wobei vorrangig eine Verwertung der<br />
Materialien angestr<strong>eb</strong>t wird.<br />
Die <strong>abfallwirtschaft</strong>lichen Auswirkungen bei der Errichtung des Vorhabens 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
werden auf Grund der zu erwartenden Abfallqualitäten und der vorgesehenen Behandlungswege gering<br />
sein.<br />
8.2 Betri<strong>eb</strong>sphase<br />
Aufgrund des ferngesteuerten Betri<strong>eb</strong>es der neuen Umspannwerke sind keine Abfälle aus administrativen<br />
Tätigkeiten im Verwaltungsbereich zu erwarten. Anfallende Abfälle sind überwiegend auf Instandhaltungs-,<br />
Wartungs- und Reparaturarbeiten zurückzuführen. Die Abfälle werden vom Instandhaltungspersonal<br />
ins jeweils übergeordnete Stammwerk mitgenommen und grundsätzlich nur an berechtigte<br />
Abfallsammler und -behandler überg<strong>eb</strong>en, wobei der Abfallverwertung gegenüber der Abfallbeseitigung<br />
Priorität eingeräumt wird.<br />
Darüber hinaus wird das Vorhaben 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung hinsichtlich der betri<strong>eb</strong>lichen Abfallwirtschaft<br />
in die bereits bestehende betri<strong>eb</strong>liche Abfallmanagementsystem integriert sowie die organisatorischen<br />
Regelungen (bspw. Fortschreibung eines Abfallwirtschaftskonzeptes) übernommen.<br />
Aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht sind durch das Vorhaben keine wesentlichen Umweltauswirkungen zu<br />
erwarten.<br />
8.3 Demontage<br />
Nach Errichtung und Inbetri<strong>eb</strong>nahme der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung werden bestehende 110-kV- und<br />
220-kV-Leitungen mit einer Länge von rd. 193 km (493 Tragmaste und 185 Abspannmaste) einer<br />
Demontage zugeführt. Die dabei anfallenden Abfälle, wie Stahlgittermaste, Erdungsbänder und Armaturen,<br />
Stahlseile, Porzellanisolatoren sowie Betonabbruch werden überwiegend einer Verwertung<br />
zugeführt. Ist keine Verwertung möglich werden die Abfälle einem Entsorger überg<strong>eb</strong>en. Der anfallende<br />
Bodenaushub wird auf Grund zu erwartender Belastungen einem Entsorgungsunternehmen überg<strong>eb</strong>en,<br />
das für eine gesetzeskonforme Behandlung zu sorgen hat.<br />
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Die <strong>abfallwirtschaft</strong>lichen Auswirkungen bei der Demontage bestehender Freileitungen werden auf<br />
Grund der zu erwartenden Abfallqualitäten und der vorgesehenen Behandlungswege gering sein.<br />
8.4 Störfall<br />
Als Störfälle im Bereich der 380 kV, 220 kV sowie 110 kV Freileitungen (inkl. Freileitungskreuzungen<br />
und Freileitungsmitführungen) können Kurzschlüsse, Isolatorenbrüche, Seilrisse und Mastumbrüche<br />
auftreten. Mögliche Störfälle mit Umweltrelevanz bei erdverlegten 110 kV Kabel sind Kabelbrände und<br />
Kabelbeschädigungen durch Grabarbeiten. Anfallende Abfälle werden gemäß den zum Zeitpunkt des<br />
Störfalls entsprechenden geltenden rechtlichen Regelungen behandelt.<br />
Die neu zu errichtende Umspannwerke UW Wagenham und UW Pongau werden ferngesteuert betri<strong>eb</strong>en,<br />
so dass störfallrelevante Hilfs- und Betri<strong>eb</strong>sstoffe in geringen Mengen vorrätig gehalten werden.<br />
Batterien werden in eigenen Räumen mit dichten, säurefesten Böden betri<strong>eb</strong>en, sodass möglicherweise<br />
austretende Batteriesäure nicht in das Erdreich gelangen kann. Ausgetretene Batteriesäure<br />
wird neutralisiert und umweltgerecht behandelt.<br />
Die Transformatoren werden auf Trafofundamenten aufgestellt, die als wasser- und öldichte Auffangwannen<br />
ausg<strong>eb</strong>ildet sind. Kommen mehr als zwei Transformatoren in einem Umspannwerk zur Aufstellung,<br />
werden diese Auffangwannen als kommunizierende Gefäße ausg<strong>eb</strong>ildet, die die vorgesehene<br />
Löschwassermenge und einen Regenwasseranteil aufnehmen können. Aufgrund des hohen<br />
Flammpunktes der Isolieröle von 140 °C besteht nur eine geringe Brandwahrscheinlichkeit.<br />
Notstromdieselaggregate werden in Containern unterg<strong>eb</strong>racht, die mit einer entsprechenden Wanne<br />
zur Aufnahme von ev. austretendem Dieselöl ausgestattet sind.<br />
Es ist abschließend festzuhalten, dass beim Auftreten von betri<strong>eb</strong>lichen Störfällen die Auswirkungen<br />
auf die Umwelt aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht als unwesentlich einzustufen sind.<br />
8.5 Gesamtbewertung<br />
Das Vorhaben 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung entspricht aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht dem Stand der Technik<br />
sowie den einschlägigen rechtlichen Vorgaben. Die <strong>abfallwirtschaft</strong>liche Hierarchie hinsichtlich<br />
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen werden eingehalten und sowohl in der Bau-,<br />
Betri<strong>eb</strong>s- und Nachsorgephase als auch der Demontage und beim Störfall sind nur unerh<strong>eb</strong>liche Auswirkungen<br />
auf die Schutzgüter Boden und Wasser zu erwarten. Das Vorhaben 380-kV-<br />
<strong>Salzburg</strong>leitung ist aus <strong>abfallwirtschaft</strong>licher Sicht umweltverträglich.<br />
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9 Verzeichnisse<br />
9.1 Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 3-1: Netzknoten St. Peter – gefährliche und nicht gefährliche Abfälle 2011 ...................... 19<br />
Tabelle 3-2: Netzknoten Tauern –gefährliche und nicht gefährliche Abfälle 2011 .......................... 20<br />
Tabelle 4-1: Standorte Bauabschnitte <strong>Salzburg</strong> .............................................................................. 26<br />
Tabelle 4-2: Standort Bauabschnitt Oberösterreich ........................................................................ 27<br />
Tabelle 4-3: Standorte Baulager ...................................................................................................... 28<br />
Tabelle 4-4: Überblick über die Transportmaterialien und -massen ................................................ 29<br />
Tabelle 4-5: Bauabschnittlängen und Anzahl Abspann- und Tragmaste ........................................ 33<br />
Tabelle 4-6: Überblick über anzutransportierenden Einsatzmaterialien (Richtmengen) ................. 36<br />
Tabelle 4-7: Übersicht über die Menge an überschüssigem Bodenaushub .................................... 44<br />
Tabelle 4-8: Übersicht über Abschätzung Beton und Betonabbruch .............................................. 44<br />
Tabelle 4-9:<br />
Übersicht über Art, Menge und Anfallsort der im Zuge der Bauphase anfallenden<br />
Abfälle .......................................................................................................................... 46<br />
Tabelle 4-10: Anzahl zu demontierender Masten (Anzahl) ............................................................... 49<br />
Tabelle 4-11: Gesamtabfallaufkommen Demontage ......................................................................... 54<br />
Tabelle 4-12: Umweltrelevante Anlagen und Geräte Neubau UW Wagenham und UW Pongau ..... 57<br />
Tabelle 4-13:<br />
Umweltrelevante Anlagen und Geräte Ausbau Netzknoten St. Peter und UW <strong>Salzburg</strong><br />
..................................................................................................................................... 58<br />
Tabelle 4-14: Materialmengen Rückbaukonzept ............................................................................... 59<br />
9.2 Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 4-1: Allgemeine Übersicht: Vorhabensbestandteile 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung ..................... 24<br />
Abbildung 4-2: Exemplarische Baulager .............................................................................................. 27<br />
Abbildung 4-3: Fertige Baustraße ........................................................................................................ 30<br />
Abbildung 4-4: Baustraße mit Holzbohlen ........................................................................................... 30<br />
Abbildung 4-5: Aushub der Baugruben ................................................................................................ 31<br />
Abbildung 4-6: Setzen der Baugrubenpölzung .................................................................................... 31<br />
Abbildung 4-7: Montage der Mastfußkonstruktion ............................................................................... 32<br />
Abbildung 4-8: Trommelplatz ............................................................................................................... 34<br />
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9.3 Quellenverzeichnis<br />
APG (2011): Abfallwirtschaft – Organisation und Ablauf – Richtlinie UKM-07, Wien.<br />
APG (2012): Abfallwirtschaftskonzept gem. § 10 AWG 2002 gültig für Umspannwerk St. Peter.<br />
APG (2012): Abfallwirtschaftskonzept gem. § 10 AWG 2002 gültig für Umspannwerk Tauern.<br />
APG (2012): Umweltverträglichkeitserklärung 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung, Netzknoten St. Peter - Netzknoten<br />
Tauern – Boden und <strong>Land</strong>wirtschaft, Wien.<br />
APG (2012): Umweltverträglichkeitserklärung 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung, Netzknoten St. Peter - Netzknoten<br />
Tauern – Geologie, Hydrogeologie und Wasser, Wien.<br />
APG (2012): Umweltverträglichkeitserklärung 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung, Netzknoten St. Peter - Netzknoten<br />
Tauern – Vorhabensbeschreibung, Wien.<br />
Umweltbundesamt (2008): UVE-Leitfaden – Eine Information zur Umweltverträglichkeitserklärung,<br />
Überarbeitete Fassung 2008, Wien.<br />
http://www.ris.bka.gv.at/<br />
http://eur-lex.europa.eu<br />
9.4 Abkürzungsverzeichnis<br />
AWK<br />
BGBl<br />
bspw.<br />
ev.<br />
FB<br />
GOK<br />
idgF<br />
LGBl<br />
NK<br />
Nr.<br />
SN<br />
Spez.<br />
UW<br />
Abfallwirtschaftskonzept<br />
Bundesgesetzblatt<br />
beispielsweise<br />
eventuell<br />
Fachbericht<br />
Geländeoberkante<br />
in der geltenden Fassung<br />
<strong>Land</strong>esgesetzblatt<br />
Netzknoten<br />
Nummer<br />
Schlüsselnummer<br />
Spezifikation<br />
Umspannwerk<br />
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